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Am Gängelband privater Eigentümer

  • Samstag, 15. April 2006 @ 20:19
Meinung Von Leo Furtlehner

Der frühere Verstaatlichtenminister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher brachte mit den Worten „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ die Privatisierungspolitik der SPÖ in den Jahren 1986 bis 2000 auf den Punkt. Wenn heute Gusenbauer & Co. die Regierung Schüssel kritisieren, wird vielfach vergessen, dass der Großteil der Verstaatlichten schon vor dem Regierungswechsel verkauft wurde. Um nicht allzu nackt dazustehen nahm die federführende SPÖ bei der Privatisierung Anleihe bei einem schon in den 60er Jahren vom Vater des heutigen WKÖ-Chefs Christoph Leitl eingeführten Modell: Karl Leitl schuf in seinem Ziegelwerk eine Mitarbeiterbeteiligung und verkündete stolz, damit den Kommunisten und dem Klassenkampf das Wasser abgegraben zu haben.

Just dieses Modell feierte bei der Privatisierung verstaatlichter Unternehmen fröhliche Urstände unter SPÖ-Regie: Solche Mitarbeiterbeteiligungen wurden 1996 bei der AMAG (20 Prozent) und 2001 bei der voestalpine (zunächst vier Prozent, in weiterer Folge auf 10,5 Prozent aufgestockt) eingerichtet. Bei der Telekom gab es nur Vorzugsaktien, der Betriebsrat bedauerte später, diese nicht in einer Beteiligung gebündelt zu haben.

Auch beim Börsegang der Post wurde eine Mitarbeiterbeteiligung in die Diskussion geworfen. Allerdings erklärte sogar Finanzminister Grasser, dass die PostlerInnen sowenig verdienen, dass Lohnverzicht zugunsten einer Beteiligung nicht zumutbar wäre. So gibt´s halt nur Prämien beim Aktienkauf, maßgeschneidert für höher dotierte Postbeamte. Als Reaktion auf den Nacht-und-Nebel-Beschluss des ÖGB, die BAWAG zu verkaufen kam vom Betriebsrat umgehend die Forderung, wenigstens eine Mitarbeiterbeteiligung einzurichten.

Im Falle der AMAG ist nun eine tiefe Vertrauenskrise zwischen der Belegschaft und ÖGB bzw. AK entstanden: Die Beschäftigten wollen – gestützt auf ein 93-Prozent-Votum bei einer Urabstimmung – die Mitarbeiterbeteiligung verkaufen, während AK-Präsident Johann Kalliauer und GMT-Landessekretär Walter Schopf als Stiftungsräte dies verhindern wollen und damit argumentieren, dass es keinen individuellen Anspruch auf die Beteiligung gäbe. In der Folge sind bereits über zweihundert Beschäftigte aus dem ÖGB ausgetreten.

Die Begründung, durch eine Mitarbeiterbeteiligung würde ein Ausverkauf der jeweiligen Betriebe verhindert, hinkt und hatscht. Wäre die SPÖ an einer „österreichischen Lösung“ als Garantie gegen den Ausverkauf wichtiger Unternehmen interessiert gewesen, dann hätte sie diese überhaupt nicht privatisieren dürfen.

Meist hängt die Belegschaft mit einer solchen Beteiligung am Gängelband privaten Kapitals (bei der AMAG mit Hammerer, bei der Voest mit der Raiffeisen Landesbank). Raiffeisen-Boss Ludwig Scharinger will jetzt auch die AMAG-Mitarbeiterbeteiligung übernehmen.

Mitarbeiterbeteiligungen werden in der Regel durch Verzicht auf Lohnerhöhungen (im Fall der Voest etwa im Rahmen der Optionsklausel) oder durch Streichung von Sozialleistungen der betroffenen Belegschaft finanziert, sind also kein Geschenk.

„Ob bewusst oder unbewusst ist mit dem Besitz von Aktien eines Unternehmens, egal ob individuell oder kollektiv, immer das Interesse an möglichst hohen Dividenden oder Verkaufserlösen verbunden. Erfahrungsgemäß ist deren Kehrseite aber immer wachsender Druck auf die Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen“, stellte daher der GLB zum Thema Mitarbeiterbeteiligung fest. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist kein Ersatz für öffentliches Eigentum.

Aus: „Die Arbeit“, 2/2006