Post AG will gewählten Personalvertreter mundtot machen
- Montag, 3. April 2006 @ 13:44
Nachdem die Feststellungsklage der Post AG gegen den Obmann der Personalvertretung beim Postamt 1230 Wien, Robert Hobek, in erster Instanz zugunsten der Manager entschieden wurde, legt Hobek gegen das Urteil Berufung ein. Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) wird ihn dabei aus Mitteln des GLB-Solidaritätsfonds unterstützen und ersucht gleichzeitig um Spenden für diesen Fonds, dessen Bedeutung durch die zunehmenden Bestrebungen zur Kriminalisierung gewählter BelegschaftsvertreterInnen immer wichtiger wird. Die Feststellungsklage richtete sich gegen die Tätigkeit der Personalvertetung und deren Kompetenzen, die vom Unternehmen über diesen Weg eingeschränkt werden soll. Das Urteil betrifft daher nicht nur gegen Hobek als Person, sondern richtet sich gegen alle PersonalvertreterInnen in der Post. Dass die Post AG das Verfahren vor dem Hintergrund des geplanten Börsegangs zur Einschüchterung der Personalvertretungen anstrengte, ist evident.
Die Verfahren gegen Hobek – gegen ihn ist auch ein Disziplinarverfahren der Post anhängig – ist nicht nur gegen die konsequente Interessenvertretung der KollegInnen am Postamt Wien 23 sondern gegen die kritische Haltung des GLB-Personalvertreters gegen den Ausverkauf der Post gerichtet: „Gerade in den Tagen der Urabstimmung unter den Postbediensteten über ein Beteiligungsmodell, mit dem der Anspruch der Gewerkschaft, die Post als öffentlichen Betrieb zu erhalten, aufgegeben werden soll, ist die kritische Stimme Hobeks in der Gewerkschaft, in der Personalvertretung und in der Öffentlichkeit notwendig”, erklärt dazu GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Der GLB fordert die Klage gegen Robert Hobek zurückzunehmen
Wie der GLB bereits im Vorjahr feststellte, ist der gegen Hobek erhobene Vorwurf der Geschäftsschädigung absurd, hat dieser doch nichts anderes getan hat, als sich für die Interessen seiner KollegInnen und den Erhalt deren Arbeitsplätze einzusetzen. Ebenso legitim ist es, dass er sich an Protestaktionen gegen die Rationalisierung auf Kosten der Beschäftigten, gegen gezieltes Mobbing mit dem Hintergrund einer Personalreduzierung und gegen Zerschlagung bzw. Privatisierung der Post AG beteiligt hat.
Es ist politisch unerträglich, wenn ausgerechnet ein im öffentlichen Besitz stehendes Unternehmen wie die Post AG versucht, die gesetzlich verankerten Rechte der Personalvertretung zu beschneiden und gewählte Personalvertreter zu kriminalisieren.
Die Verfahren gegen Hobek – gegen ihn ist auch ein Disziplinarverfahren der Post anhängig – ist nicht nur gegen die konsequente Interessenvertretung der KollegInnen am Postamt Wien 23 sondern gegen die kritische Haltung des GLB-Personalvertreters gegen den Ausverkauf der Post gerichtet: „Gerade in den Tagen der Urabstimmung unter den Postbediensteten über ein Beteiligungsmodell, mit dem der Anspruch der Gewerkschaft, die Post als öffentlichen Betrieb zu erhalten, aufgegeben werden soll, ist die kritische Stimme Hobeks in der Gewerkschaft, in der Personalvertretung und in der Öffentlichkeit notwendig”, erklärt dazu GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Der GLB fordert die Klage gegen Robert Hobek zurückzunehmen
Wie der GLB bereits im Vorjahr feststellte, ist der gegen Hobek erhobene Vorwurf der Geschäftsschädigung absurd, hat dieser doch nichts anderes getan hat, als sich für die Interessen seiner KollegInnen und den Erhalt deren Arbeitsplätze einzusetzen. Ebenso legitim ist es, dass er sich an Protestaktionen gegen die Rationalisierung auf Kosten der Beschäftigten, gegen gezieltes Mobbing mit dem Hintergrund einer Personalreduzierung und gegen Zerschlagung bzw. Privatisierung der Post AG beteiligt hat.
Es ist politisch unerträglich, wenn ausgerechnet ein im öffentlichen Besitz stehendes Unternehmen wie die Post AG versucht, die gesetzlich verankerten Rechte der Personalvertretung zu beschneiden und gewählte Personalvertreter zu kriminalisieren.