Stellungnahme Mitarbeiterbeteiligung
- Samstag, 25. März 2006 @ 14:04
Im Zusammenhang mit der Privatisierung ehemals verstaatlichter Unternehmen wurden in mehreren Fällen Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen. Solche Mitarbeiterbeteiligungen wurden etwa 1996 bei der AMAG (20 Prozent) und 2001 bei der voestalpine (zunächst vier Prozent, in weiterer Folge bis heute auf 10,5 Prozent aufgestockt) eingerichtet. Auch im Zusammenhang mit dem Börsengang der Post wurde verschiedentlich eine Mitarbeiterbeteiligung ventiliert, um den Widerstand abzuschwächen und die Gewerkschaft einzubinden. In anderen Fällen (Telekom, Austria Tabak) wurden im Zusammenhang mit Börsengängen Vorzugsaktien für MitarbeiterInnen ausgegeben, welche jedoch keinerlei Einfluss auf die Unternehmensentwicklung hatten.
Mit den Mitarbeiterbeteiligungen bei der AMAG und voestalpine wollte die SPÖ von ihrer politischen Verantwortung für diese Privatisierungen ablenken und deren Folgewirkungen abschwächen. Die Rolle der SPÖ hatte der frühere Verstaatlichtenminister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher mit den Worten „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ sehr treffend auf den Punkt gebracht.
Als Begründung wurde argumentiert, mit privatem Kapital verschränkte Mitarbeiterbeteiligungen (im Falle der AMAG mit Hammerer bzw. künftig mit Constantia, im Falle der voestalpine mit der Raiffeisen Landesbank) wären als „österreichische Lösung“ eine Garantie gegen den Ausverkauf der privatisierten Unternehmen an das Auslandskapital.
Mitarbeiterbeteiligungen werden in der Regel durch Opfer (teilweise Verzicht auf Lohnerhöhungen, Streichung von Sozialleistungen etc.) der betroffenen Belegschaft finanziert. Damit verbunden ist auch eine zusätzliche Aushöhlung der finanziellen Grundlagen der Sozialversicherungen durch niedrigere Beiträge, wenn etwa im Rahmen von Optionsklauseln geringere Lohnerhöhungen zugunsten der Finanzierung der Mitarbeiterbeteiligung erfolgen.
Im Falle der AMAG ist nun eine tiefe Vertrauenskrise zwischen der Belegschaft und der Gewerkschaft und Arbeiterkammer entstanden: Die Beschäftigten wollen – gestützt auf ein 93-Prozent-Votum bei einer Urabstimmung – die Mitarbeiterbeteiligung verkaufen, während die als Stiftungsräte tätigen Funktionäre von ÖGB und AK dies verhindern wollen und damit argumentieren, dass es keinen individuellen Anspruch auf die Beteiligung gäbe. In der Folge sind bereits hunderte Beschäftigte aus dem ÖGB ausgetreten.
Ob bewusst oder unbewusst ist mit dem Besitz von Aktien eines Unternehmens, egal ob individuell oder kollektiv, immer das Interesse an möglichst hohen Dividenden oder Verkaufserlösen verbunden. Erfahrungsgemäß ist deren Kehrseite aber immer wachsender Druck auf die Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen.
Der GLB hat daher von jeher Mitarbeiterbeteiligungen abgelehnt. Statt eine solche Beteiligung einzurichten wäre es wohl viel effektiver, die betroffenen Unternehmen überhaupt nicht zu privatisieren. Mit einer Mitarbeiterbeteiligung erfolgt eine Verquickung der Interessen der Beschäftigten mit jenen des Kapitals. Erklärtes Ziel einer solchen Beteiligung ist ja auch die Beschäftigten für die Interessen der Haupteigentümer des jeweiligen Unternehmens über das übliche sozialpartnerschaftliche Ausmaß hinaus einzubinden.
Der GLB tritt im Gegensatz dazu für klare Fronten ein, bei welchen die Beschäftigten ohne eigentumsmässige Bindung an das Unternehmen für angemessene Löhne und Sozialleistungen, für sichere Arbeitsplätze und demokratische Mitsprache kämpfen. Daher lehnt der GLB das Modell von Mitarbeiterbeteiligungen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist kein Ersatz für öffentliches Eigentum.
GLB-Bundesleitung 25. März 2006
Mit den Mitarbeiterbeteiligungen bei der AMAG und voestalpine wollte die SPÖ von ihrer politischen Verantwortung für diese Privatisierungen ablenken und deren Folgewirkungen abschwächen. Die Rolle der SPÖ hatte der frühere Verstaatlichtenminister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher mit den Worten „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ sehr treffend auf den Punkt gebracht.
Als Begründung wurde argumentiert, mit privatem Kapital verschränkte Mitarbeiterbeteiligungen (im Falle der AMAG mit Hammerer bzw. künftig mit Constantia, im Falle der voestalpine mit der Raiffeisen Landesbank) wären als „österreichische Lösung“ eine Garantie gegen den Ausverkauf der privatisierten Unternehmen an das Auslandskapital.
Mitarbeiterbeteiligungen werden in der Regel durch Opfer (teilweise Verzicht auf Lohnerhöhungen, Streichung von Sozialleistungen etc.) der betroffenen Belegschaft finanziert. Damit verbunden ist auch eine zusätzliche Aushöhlung der finanziellen Grundlagen der Sozialversicherungen durch niedrigere Beiträge, wenn etwa im Rahmen von Optionsklauseln geringere Lohnerhöhungen zugunsten der Finanzierung der Mitarbeiterbeteiligung erfolgen.
Im Falle der AMAG ist nun eine tiefe Vertrauenskrise zwischen der Belegschaft und der Gewerkschaft und Arbeiterkammer entstanden: Die Beschäftigten wollen – gestützt auf ein 93-Prozent-Votum bei einer Urabstimmung – die Mitarbeiterbeteiligung verkaufen, während die als Stiftungsräte tätigen Funktionäre von ÖGB und AK dies verhindern wollen und damit argumentieren, dass es keinen individuellen Anspruch auf die Beteiligung gäbe. In der Folge sind bereits hunderte Beschäftigte aus dem ÖGB ausgetreten.
Ob bewusst oder unbewusst ist mit dem Besitz von Aktien eines Unternehmens, egal ob individuell oder kollektiv, immer das Interesse an möglichst hohen Dividenden oder Verkaufserlösen verbunden. Erfahrungsgemäß ist deren Kehrseite aber immer wachsender Druck auf die Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen.
Der GLB hat daher von jeher Mitarbeiterbeteiligungen abgelehnt. Statt eine solche Beteiligung einzurichten wäre es wohl viel effektiver, die betroffenen Unternehmen überhaupt nicht zu privatisieren. Mit einer Mitarbeiterbeteiligung erfolgt eine Verquickung der Interessen der Beschäftigten mit jenen des Kapitals. Erklärtes Ziel einer solchen Beteiligung ist ja auch die Beschäftigten für die Interessen der Haupteigentümer des jeweiligen Unternehmens über das übliche sozialpartnerschaftliche Ausmaß hinaus einzubinden.
Der GLB tritt im Gegensatz dazu für klare Fronten ein, bei welchen die Beschäftigten ohne eigentumsmässige Bindung an das Unternehmen für angemessene Löhne und Sozialleistungen, für sichere Arbeitsplätze und demokratische Mitsprache kämpfen. Daher lehnt der GLB das Modell von Mitarbeiterbeteiligungen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist kein Ersatz für öffentliches Eigentum.
GLB-Bundesleitung 25. März 2006