Der GLB zur Rolle des ÖGB im Fall BAWAG
- Samstag, 25. März 2006 @ 13:56
Laut der jetzt erfolgten Offenlegung, hat die ÖGB-eigene BAWAG nicht nur durch eine leichtfertige Kreditvergabe an den US-Broker Refco im Herbst 2005 einen Verlust von 400 Millionen Euro zu verzeichnen, sondern durch fragwürdige Finanzspekulationen in der Karibik im Zeitraum von 1995 bis 2000 einen Verlust von einer Milliarde Euro erlitten. Um die BAWAG vor einer im Jahre 2000 drohenden Insolvenz zu bewahren, übernahm der ÖGB Sicherstellungen mit dem Streikfonds, sodass diese Verluste bis dato in den Bilanzen untergebracht werden konnten. Damit konnte zwar die Gewerkschaftsbank saniert werden, für den ÖGB bedeutet dies jedoch einen enormen politischen Schaden und eine massive Vertrauenskrise. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass die BAWAG eine konsolidierte Bilanz und Gewinne ausweist und die Sicherheiten des ÖGB nicht in Anspruch nehmen musste.
Von den rechten Parteien und den Medien werden die Vorgänge bei der BAWAG zu massiven Angriffen auf den ÖGB benutzt, um die Gewerkschaftsbewegung zu schwächen. Dass der Fall BAWAG parteipolitisch zu Angriffen auf die SPÖ genützt wird, resultiert freilich auch aus der Tatsache einer absoluten Dominanz der FSG innerhalb des ÖGB. Das selbstherrliche sozialdemokratische Management der BAWAG hat sich damit kurz vor den Nationalratswahlen politisch gesehen selbst in beide Knie geschossen – in das des ÖGB und das der SPÖ.
Nach Auffassung des GLB sind die Hauptkritikpunkte in der Causa BAWAG die fehlende Kontrolle durch den Aufsichtsrat, die mangelnde Information des ÖGB-Präsidiums und Bundesvorstandes und eine falsche Philosophie in Bezug auf die Bank. Ein verantwortungsvoll agierender Aufsichtsrat hätte schon Ende der 90er Jahre die von einem hochprivilegierten Vorstand zu verantwortenden riskanten Geschäfte mit Karibik-Firmen unterbinden und den dafür verantwortlichen GD Flöttl ablösen müssen. Umso mehr trifft dies auf die Fortsetzung solcher Geschäfte durch GD Elsner – der heute noch Vorstand der Lotterien AG und der ÖGB-Privatstiftung ist – und in der Causa Refco durch GD Zwettler zu.
Für Gewerkschaftsmitglieder ist es völlig unverständlich, dass hochdotierte Vorstände nicht nur völlig ungehindert riskante Finanztransaktionen durchführen können, sondern auch mit hohen Abfertigungen und Pensionen aus ihrer Funktion ausgeschieden werden, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden. Der GLB fordert daher personelle Konsequenzen: die genannten Manager müssen nachträglich für ihre das Vermögen und das politische Image des ÖGB schädigende Verhalten zur Verantwortung gezogen werden! Dazu sind entsprechende rechtliche Schritte zu setzen!
Die Verwendung des Streikfonds des ÖGB als Sicherheit für die BAWAG hat eine besondere politische Dimension: zum Einen hat dieser Fonds im Laufe von Jahrzehnten ohne Streiks einen enormen Umfang gewonnen. Es handelt sich dabei allerdings um Gelder der ÖGB-Mitglieder, die keinesfalls direkt oder indirekt für Bankgeschäfte verwendet werden können. Zum anderen ist die missbräuchliche Bindung des Streikfonds unter anderem auch ein Grund dafür, warum die ÖGB-Führung in den letzten Jahren mit aller Kraft bemüht war Streiks zu verhindern.
Der GLB kritisiert seit Jahren die Unterordnung der ÖGB-Führung unter neoliberale Dogmen. Aus dieser Haltung der ÖGB-Spitze resultiert unter anderem auch die Bereitschaft, derart riskante Finanzgeschäfte der BAWAG zu tolerieren, die letztlich zum Schaden des ÖGB sind. Durch die mangelnde Information von Präsidium und Vorstand wurde zudem eine kritische Hinterfragung dieser Bankenphilosophie bewusst verhindert. Eine Gewerkschaft, die in Sonntagsreden den „Casino-Kapitalismus“ geißelt, an Werktagen aber Finanzgeschäfte toleriert, die eben diesem neoliberalen Zeitgeist entsprechen, verliert massiv an Glaubwürdigkeit.
Aus der Sicht des GLB ist es durchaus sinnvoll, wenn der ÖGB Eigentümer einer Bank ist. Allerdings muss dabei zum Gründungsgedanken der als Arbeiterbank gegründeten BAWAG zurückgekehrt werden:
- Es darf keinesfalls Aufgabe einer ÖGB-eigenen Bank sein, riskante Geschäfte auf dem Kapitalmarkt zu tätigen oder sanierungsreife Unternehmen (Bösendorfer, Stiefelkönig, ATV+) aufzukaufen.
- Vielmehr muss es Kernaufgabe einer Gewerkschaftsbank sein, den Lohnabhängigen günstige Konditionen bei Kontoführung, Kreditgewährung usw. zu ermöglichen.
- Das bedeutet freilich auch, dass die Finanzierung des ÖGB nicht durch hohe Dividenden, wie das bisher als Ergebnis der riskanten BAWAG-Operationen der Fall war, erfolgen kann.
GLB-Bundesleitung 25. März 2006
Von den rechten Parteien und den Medien werden die Vorgänge bei der BAWAG zu massiven Angriffen auf den ÖGB benutzt, um die Gewerkschaftsbewegung zu schwächen. Dass der Fall BAWAG parteipolitisch zu Angriffen auf die SPÖ genützt wird, resultiert freilich auch aus der Tatsache einer absoluten Dominanz der FSG innerhalb des ÖGB. Das selbstherrliche sozialdemokratische Management der BAWAG hat sich damit kurz vor den Nationalratswahlen politisch gesehen selbst in beide Knie geschossen – in das des ÖGB und das der SPÖ.
Nach Auffassung des GLB sind die Hauptkritikpunkte in der Causa BAWAG die fehlende Kontrolle durch den Aufsichtsrat, die mangelnde Information des ÖGB-Präsidiums und Bundesvorstandes und eine falsche Philosophie in Bezug auf die Bank. Ein verantwortungsvoll agierender Aufsichtsrat hätte schon Ende der 90er Jahre die von einem hochprivilegierten Vorstand zu verantwortenden riskanten Geschäfte mit Karibik-Firmen unterbinden und den dafür verantwortlichen GD Flöttl ablösen müssen. Umso mehr trifft dies auf die Fortsetzung solcher Geschäfte durch GD Elsner – der heute noch Vorstand der Lotterien AG und der ÖGB-Privatstiftung ist – und in der Causa Refco durch GD Zwettler zu.
Für Gewerkschaftsmitglieder ist es völlig unverständlich, dass hochdotierte Vorstände nicht nur völlig ungehindert riskante Finanztransaktionen durchführen können, sondern auch mit hohen Abfertigungen und Pensionen aus ihrer Funktion ausgeschieden werden, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden. Der GLB fordert daher personelle Konsequenzen: die genannten Manager müssen nachträglich für ihre das Vermögen und das politische Image des ÖGB schädigende Verhalten zur Verantwortung gezogen werden! Dazu sind entsprechende rechtliche Schritte zu setzen!
Die Verwendung des Streikfonds des ÖGB als Sicherheit für die BAWAG hat eine besondere politische Dimension: zum Einen hat dieser Fonds im Laufe von Jahrzehnten ohne Streiks einen enormen Umfang gewonnen. Es handelt sich dabei allerdings um Gelder der ÖGB-Mitglieder, die keinesfalls direkt oder indirekt für Bankgeschäfte verwendet werden können. Zum anderen ist die missbräuchliche Bindung des Streikfonds unter anderem auch ein Grund dafür, warum die ÖGB-Führung in den letzten Jahren mit aller Kraft bemüht war Streiks zu verhindern.
Der GLB kritisiert seit Jahren die Unterordnung der ÖGB-Führung unter neoliberale Dogmen. Aus dieser Haltung der ÖGB-Spitze resultiert unter anderem auch die Bereitschaft, derart riskante Finanzgeschäfte der BAWAG zu tolerieren, die letztlich zum Schaden des ÖGB sind. Durch die mangelnde Information von Präsidium und Vorstand wurde zudem eine kritische Hinterfragung dieser Bankenphilosophie bewusst verhindert. Eine Gewerkschaft, die in Sonntagsreden den „Casino-Kapitalismus“ geißelt, an Werktagen aber Finanzgeschäfte toleriert, die eben diesem neoliberalen Zeitgeist entsprechen, verliert massiv an Glaubwürdigkeit.
Aus der Sicht des GLB ist es durchaus sinnvoll, wenn der ÖGB Eigentümer einer Bank ist. Allerdings muss dabei zum Gründungsgedanken der als Arbeiterbank gegründeten BAWAG zurückgekehrt werden:
- Es darf keinesfalls Aufgabe einer ÖGB-eigenen Bank sein, riskante Geschäfte auf dem Kapitalmarkt zu tätigen oder sanierungsreife Unternehmen (Bösendorfer, Stiefelkönig, ATV+) aufzukaufen.
- Vielmehr muss es Kernaufgabe einer Gewerkschaftsbank sein, den Lohnabhängigen günstige Konditionen bei Kontoführung, Kreditgewährung usw. zu ermöglichen.
- Das bedeutet freilich auch, dass die Finanzierung des ÖGB nicht durch hohe Dividenden, wie das bisher als Ergebnis der riskanten BAWAG-Operationen der Fall war, erfolgen kann.
GLB-Bundesleitung 25. März 2006