Dienstleistungsscheck – die „legale, attraktive Alternative zur Schwarzarbeit“?
- Mittwoch, 15. Juni 2005 @ 15:27
Von Karin Antlanger
Attraktiv? Für die Arbeitgeber auf jeden Fall. Legal? Auch wenn im römischen Sklavenhalterstaat Sklaverei legal war, hat es diese rückblickend nicht besser gemacht.
Laut Wirtschaftsministerium soll der Dienstleistungsscheck im Herbst vom Parlament beschlossen werden und dann für „einfache haushaltsnahe Dienstleistungen“, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist, wie etwa die Unterstützung bei der Haushaltsführung, Reinigung, Kinderbeaufsichtigung, einfache Gartenarbeiten etc. als Entlohnung durch den Arbeitgeber bei Post und Trafiken erworben werden können. Die ArbeitnehmerIn erhält dann das mit dem Arbeitgeber „frei vereinbarte Entgelt rasch ausbezahlt“. Förderung des „Unternehmens Haushalt“
Die Home-page des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit preist den geplanten Dienstleistungsscheck (DLS) als Allheilmittel für den österreichischen Schwarzarbeitsmarkt an: die serbische Putzfrau, der polnische Gärtner und das slowakische Kindermädchen sollen nicht länger illegal beschäftigt werden sondern zumindest unfallversichert sein. Ist ja auch zu riskant, wenn die Putzfrau beim Fensterputzen abstürzt oder der Gärtner mit den Fingern in den Rasenmäher kommt. Riskant – allerdings für den illegalen Arbeitgeber, der ja dann die Rennereien hat, wenn er nachweisen muss, dass er die beiden gar nicht beschäftigt hat, sondern diese nur zufällig und freiwillig im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausgeholfen haben…
Von Regierungsseite wird im Zuge der Diskussion um den DLS völlig negiert, dass die Putzfrau aus Ghana oder das Kindermädchen aus der DomRep bzw. der ukrainische Gärtner auch durch das DLS-Gesetz nicht „legalisiert“ werden, weil sie keine Arbeitsbewilligung vorweisen können.
Nur Unfallversicherung – alles andere ist graue Theorie:
Die Absicht, den Schwarzarbeitsmarkt in den österreichischen Haushalten unter Sozialversicherungsschutz zu stellen, geht insofern doppelt ins Leere, weil einerseits ein großer Teil der sog. Haushaltshilfen auch vom DLS-Gesetz mangels Arbeitsbewilligung nicht erfasst werden und andererseits die mittels DLS geringfügig Beschäftigten weder arbeitslosen- noch kranken- noch pensionsversichert sind.
Die Regierungsvorlage sieht jedenfalls weiterhin keine verpflichtende Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung für diese Art von Dienstverhältnissen vor – erst wenn so viele verschiedene Dienstleistungsschecks in einem Monat zusammen kommen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, bekommt der/die DienstnehmerIn von der zuständigen Krankenkasse eine Vorschreibung plus Erlagschein zugesandt, mit der dann die Sozialversicherungsabgaben eingefordert werden.
AK-Wien übt heftige Kritik am DLS:
In einer sehr engagierten Stellungnahme zur Regierungsvorlage analysiert Ingrid Moritz Leiterin der Frauenabteilung der AK-Wien das schwarz-blau/orange Gesetzesvorhaben, das bereits im April den Ministerrat passiert hat, und kommt zum Schluss, dass der DLS eine neue Kategorie von prekär Beschäftigten schafft, wovon in erster Linie Frauen und MigrantInnen betroffen sind.
* Die bisher für die Beschäftigten in Privathaushalten geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes kommen praktisch nicht mehr zur Anwendung,
* die neuen Arbeitsverhältnisse werden maximal auf ein Monat befristet abgeschlossen –
* Kettenverträge mit unbegrenzter Aneinanderreihung von befristeten Dienstverhältnissen werden legalisiert und
* eine ganze Gruppe von ArbeitnehmerInnen wird vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Pflegefreistellung, vom Anspruch auf Urlaub, von Abfertigung und von Kündigungsfristen sowie vom Kündigungsschutz ausgeschlossen!
Kritik der Gewerkschaften nur halbherzig:
Sowohl ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Renate Csörgits als auch Rudolf Kaske, der Vorsitzende der Gewerkschaft Hotel. Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) übten bisher nur halbherzige Kritik am geplanten DLS und bleiben damit weit hinter den Erkenntnissen der Frauenabteilung der AK-Wien zurück.
Man bzw. frau darf gespannt sein, wie das Abstimmungsverhalten der im Parlament vertretenen GewerkschafterInnen zum DLS-Gesetz sein wird.
Attraktiv? Für die Arbeitgeber auf jeden Fall. Legal? Auch wenn im römischen Sklavenhalterstaat Sklaverei legal war, hat es diese rückblickend nicht besser gemacht.
Laut Wirtschaftsministerium soll der Dienstleistungsscheck im Herbst vom Parlament beschlossen werden und dann für „einfache haushaltsnahe Dienstleistungen“, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist, wie etwa die Unterstützung bei der Haushaltsführung, Reinigung, Kinderbeaufsichtigung, einfache Gartenarbeiten etc. als Entlohnung durch den Arbeitgeber bei Post und Trafiken erworben werden können. Die ArbeitnehmerIn erhält dann das mit dem Arbeitgeber „frei vereinbarte Entgelt rasch ausbezahlt“. Förderung des „Unternehmens Haushalt“
Die Home-page des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit preist den geplanten Dienstleistungsscheck (DLS) als Allheilmittel für den österreichischen Schwarzarbeitsmarkt an: die serbische Putzfrau, der polnische Gärtner und das slowakische Kindermädchen sollen nicht länger illegal beschäftigt werden sondern zumindest unfallversichert sein. Ist ja auch zu riskant, wenn die Putzfrau beim Fensterputzen abstürzt oder der Gärtner mit den Fingern in den Rasenmäher kommt. Riskant – allerdings für den illegalen Arbeitgeber, der ja dann die Rennereien hat, wenn er nachweisen muss, dass er die beiden gar nicht beschäftigt hat, sondern diese nur zufällig und freiwillig im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausgeholfen haben…
Von Regierungsseite wird im Zuge der Diskussion um den DLS völlig negiert, dass die Putzfrau aus Ghana oder das Kindermädchen aus der DomRep bzw. der ukrainische Gärtner auch durch das DLS-Gesetz nicht „legalisiert“ werden, weil sie keine Arbeitsbewilligung vorweisen können.
Nur Unfallversicherung – alles andere ist graue Theorie:
Die Absicht, den Schwarzarbeitsmarkt in den österreichischen Haushalten unter Sozialversicherungsschutz zu stellen, geht insofern doppelt ins Leere, weil einerseits ein großer Teil der sog. Haushaltshilfen auch vom DLS-Gesetz mangels Arbeitsbewilligung nicht erfasst werden und andererseits die mittels DLS geringfügig Beschäftigten weder arbeitslosen- noch kranken- noch pensionsversichert sind.
Die Regierungsvorlage sieht jedenfalls weiterhin keine verpflichtende Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung für diese Art von Dienstverhältnissen vor – erst wenn so viele verschiedene Dienstleistungsschecks in einem Monat zusammen kommen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, bekommt der/die DienstnehmerIn von der zuständigen Krankenkasse eine Vorschreibung plus Erlagschein zugesandt, mit der dann die Sozialversicherungsabgaben eingefordert werden.
AK-Wien übt heftige Kritik am DLS:
In einer sehr engagierten Stellungnahme zur Regierungsvorlage analysiert Ingrid Moritz Leiterin der Frauenabteilung der AK-Wien das schwarz-blau/orange Gesetzesvorhaben, das bereits im April den Ministerrat passiert hat, und kommt zum Schluss, dass der DLS eine neue Kategorie von prekär Beschäftigten schafft, wovon in erster Linie Frauen und MigrantInnen betroffen sind.
* Die bisher für die Beschäftigten in Privathaushalten geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes kommen praktisch nicht mehr zur Anwendung,
* die neuen Arbeitsverhältnisse werden maximal auf ein Monat befristet abgeschlossen –
* Kettenverträge mit unbegrenzter Aneinanderreihung von befristeten Dienstverhältnissen werden legalisiert und
* eine ganze Gruppe von ArbeitnehmerInnen wird vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Pflegefreistellung, vom Anspruch auf Urlaub, von Abfertigung und von Kündigungsfristen sowie vom Kündigungsschutz ausgeschlossen!
Kritik der Gewerkschaften nur halbherzig:
Sowohl ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Renate Csörgits als auch Rudolf Kaske, der Vorsitzende der Gewerkschaft Hotel. Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) übten bisher nur halbherzige Kritik am geplanten DLS und bleiben damit weit hinter den Erkenntnissen der Frauenabteilung der AK-Wien zurück.
Man bzw. frau darf gespannt sein, wie das Abstimmungsverhalten der im Parlament vertretenen GewerkschafterInnen zum DLS-Gesetz sein wird.