„Bolkestein“-Direktive zielt auf Demontage des öffentlichen Sektors
- Donnerstag, 10. November 2005 @ 11:41
Bestätigt sieht sich die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in ihrer Kritik an der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch die Absage von Arbeiterkammer und ÖGB an das höchst umstrittene Herkunftslandprinzip. Eine Neufassung der nach dem früheren EU-Kommissar Bolkestein benannten Direktive hatte kürzlich auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel verlangt. „Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form hätte ein schrankenloses Dumping zur Folge, bei dem Arbeitsrecht, soziale Schutzbestimmungen, Konsumentenschutz und Umweltstandards faktisch ausgehebelt würden“, meint dazu GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz). Für Dienstleistungen sollen die Bestimmungen des Herkunftslandes und nicht jene des Ziellandes gelten, eine wirksame Kontrolle würde faktisch ausgeschlossen.
Im Unterschied zu ÖGB und AK verbindet der GLB seine Kritik an der Dienstleistungsrichtlinie aber auch mit einer Absage an elementare Grundlagen der EU wie etwa die vier Grundfreiheiten (Kapital, Waren, Personen, Dienstleistungen), dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsprinzip und dem Dogma einer monetären Budgetpolitik und der EZB als deren Wächter in diversen Verträgen und auch in der geplanten EU-Verfassung.
„Alle Liberalisierungsrichtlinien der EU bauen auf diesen Grundlagen auf, die Dienstleistungsrichtlinie stellt dabei nur den Höhepunkt dar“, so Antlanger. Mit diesem ausschließlich auf die Interessen des Kapitals orientierten Fundament ist auch kein „soziales Europa“ möglich, wie das als Reaktion auf das Nein zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden gerade in Gewerkschaftskreisen jetzt verstärkt propagiert wird.
Ziel der „Bolkestein“-Direktive ist es, bislang dem Wettbewerb vorenthaltene Bereiche – und das trifft besonders auf Dienstleistungen der öffentlichen Hand im Bereich der Daseinsvorsorge zu – für privates Kapital zu öffnen. Alle bisherigen Erfahrungen der Liberalisierung – Stichwort Bahn, Post, Telekom, Strom, Gas usw. – haben unterm Strich für zu einem gigantischen Personalabbau geführt, im Gegenzug konnten einige Großkonzerne saftige Profite einstreichen.
Der GLB lehnt das bei jeder Kritik an den Fehlentwicklungen der EU nicht nur von Regierung, Wirtschaft und Medien, sondern auch von der Führung von ÖGB und AK vorgebrachte „Totschlagargument“ ab, die KritikerInnen würden sich „gegen Europa“ wenden. Sich gegen soziale Verschlechterungen zu wenden ist nicht antieuropäisch, sondern völlig legitim.
Bei der GLB-Bundeskonferenz am 30. April 2005 wurde in zwei Resolutionen der Richtlinie eine klare Absage erteilt. Der GLB forderte daher die 18 österreichischen EU-Abgeordneten auf, angesichts der gravierenden negativen Auswirkungen die geplante Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament abzulehnen. Stattdessen ist der Erhaltung und dem Ausbau der öffentlichen Dienste in der freien Entscheidungskompetenz der jeweiligen Träger (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen…) im allgemeinen Interesse Vorrang zu geben.
Im Unterschied zu ÖGB und AK verbindet der GLB seine Kritik an der Dienstleistungsrichtlinie aber auch mit einer Absage an elementare Grundlagen der EU wie etwa die vier Grundfreiheiten (Kapital, Waren, Personen, Dienstleistungen), dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsprinzip und dem Dogma einer monetären Budgetpolitik und der EZB als deren Wächter in diversen Verträgen und auch in der geplanten EU-Verfassung.
„Alle Liberalisierungsrichtlinien der EU bauen auf diesen Grundlagen auf, die Dienstleistungsrichtlinie stellt dabei nur den Höhepunkt dar“, so Antlanger. Mit diesem ausschließlich auf die Interessen des Kapitals orientierten Fundament ist auch kein „soziales Europa“ möglich, wie das als Reaktion auf das Nein zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden gerade in Gewerkschaftskreisen jetzt verstärkt propagiert wird.
Ziel der „Bolkestein“-Direktive ist es, bislang dem Wettbewerb vorenthaltene Bereiche – und das trifft besonders auf Dienstleistungen der öffentlichen Hand im Bereich der Daseinsvorsorge zu – für privates Kapital zu öffnen. Alle bisherigen Erfahrungen der Liberalisierung – Stichwort Bahn, Post, Telekom, Strom, Gas usw. – haben unterm Strich für zu einem gigantischen Personalabbau geführt, im Gegenzug konnten einige Großkonzerne saftige Profite einstreichen.
Der GLB lehnt das bei jeder Kritik an den Fehlentwicklungen der EU nicht nur von Regierung, Wirtschaft und Medien, sondern auch von der Führung von ÖGB und AK vorgebrachte „Totschlagargument“ ab, die KritikerInnen würden sich „gegen Europa“ wenden. Sich gegen soziale Verschlechterungen zu wenden ist nicht antieuropäisch, sondern völlig legitim.
Bei der GLB-Bundeskonferenz am 30. April 2005 wurde in zwei Resolutionen der Richtlinie eine klare Absage erteilt. Der GLB forderte daher die 18 österreichischen EU-Abgeordneten auf, angesichts der gravierenden negativen Auswirkungen die geplante Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament abzulehnen. Stattdessen ist der Erhaltung und dem Ausbau der öffentlichen Dienste in der freien Entscheidungskompetenz der jeweiligen Träger (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen…) im allgemeinen Interesse Vorrang zu geben.