ÖBB-Chef als Bulldozer für Handelskonzerne
- Freitag, 21. Oktober 2005 @ 11:35
„Als Bulldozer für die Handelskonzerne agiert offensichtlich ÖBB-Chef Martin Huber“, stellt Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zum Vorstoß der ÖBB auch in niederösterreichischen Bahnhöfen Supermärkte einzurichten und diese per Ausnahmegenehmigung auch an Sonntagen zu öffnen. Konkret geht es um die Bahnhöfe Sankt Pölten, Mödling, Hollabrunn, Gänserndorf, Leobersdorf, Sankt Valentin, Bruck an der Leitha, Stockerau und Tulln. Der ÖBB-Vorstand hatte schon im Konflikt um den Spar-Supermarkt im neu errichteten Linzer Hauptbahnhof eine höchst unrühmliche Rolle gespielt, indem er den Handelskonzern bei seinen Bestrebungen auch an Sonntagen offen zu halten massiv unterstützte. Spar hatte sich dabei auch auf vergleichbare Bahnhofssupermärkte wie Billa in Wien oder M-Preis in Innsbruck berufen.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) hatte vor der Verländerung der Kompetenz für die Ladenöffnungszeiten im August 2003 – unterstützt von einem Gefälligkeitsgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer – dem Spar-Konzern das Offenhalten seines im Dezember 2004 eröffneten neuen 600 Quadratmeter großen Einkaufszentrums am Linzer Hauptbahnhof an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 21 Uhr gestattet. Derzeit kann der Spar-Markt am Linzer Bahnhof laut Bescheid der Landesregierung an Sonntagen jedoch nur 80 Quadratmeter offen halten, das ist jene Fläche welche unter die Kategorie „Reiseproviant“ fällt.
Die vehemente Ablehnung des ÖBB-Vorstoßes in Niederösterreich durch die dortige Wirtschaftskammer zeigt, dass auch für die überwiegende Zahl der Handelsbetriebe eine Sonntagsöffnung unerwünscht ist. Die Wirtschaftskammer befürchtet nämlich, dass eine Ausnahmegenehmigung für die ÖBB nur der erste Schritt für eine generelle Sonntagsöffnung wäre. Sie beruft sich dabei auf einen einstimmigen Landtagsbeschluss.
Mit solchen Vorstößen wird die Ende der 80er Jahre vom Fotohändler Franz Hartlauer mit dem demonstrativen Aufsperren am 8. Dezember (Maria Empfängnis) begonnene Offensive zur Zertrümmerung geregelter Öffnungszeiten im Handel fortgesetzt. Unter Rückgriff darauf versuchen insbesondere die Handelsriesen aus Konkurrenzgründen die Sonn- und Feiertage als normale Einkaufstage und damit Arbeitstage für die Handelsangestellten durchdrücken wollen.
Die oberösterreichische „Allianz für den freien Sonntag“, getragen von ÖGB und Kirche und unterstützt auch von kleinen Handelsunternehmern und auch vom GLB warnt schon seit Jahren vor den gravierenden Auswirkungen, wenn Sonn- und Feiertage zu gewöhnlichen Einkaufs- und Arbeitstagen gemacht werden: Verlust von Lebensqualität durch Entfall gemeinsamer Zeit für Erholung und Familie, weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten zunehmend rund um die Uhr sowie wachsender Wettbewerbs- und sozialer Druck.
„Es kann nicht akzeptiert werden, permanent die Sonntagsarbeit im Handel zu verlangen. Es gibt niemand, dem durch den geschlossenen Sonntag die Lebensmittelbeschaffung unmöglich wäre. Es gibt jedoch genug Handelsangestellte, die durch noch längere Öffnungszeiten noch weniger Zeit für Familie, Freundeskreis und soziales Umfeld haben“, so Antlanger. Nicht Arbeitszeitverlängerung, sondern Arbeitszeitverkürzung – und das bei vollem Lohnausgleich – ist dringend angebracht. Denn seit Jahren steigt der Leistungsdruck bei fallender Lohnquote.
Die Gewerkschaft muss mit aller Kraft gegen dieses Aufbrechen der Arbeitszeiten kämpfen. Von den Behörden verlangt der GLB klare Bescheide, die solche gesetzeswidrige Vorstöße unterbinden, die gegebenenfalls mit empfindlichen Beugestrafen für die Verantwortlichen verbunden sein müssen.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) hatte vor der Verländerung der Kompetenz für die Ladenöffnungszeiten im August 2003 – unterstützt von einem Gefälligkeitsgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer – dem Spar-Konzern das Offenhalten seines im Dezember 2004 eröffneten neuen 600 Quadratmeter großen Einkaufszentrums am Linzer Hauptbahnhof an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 21 Uhr gestattet. Derzeit kann der Spar-Markt am Linzer Bahnhof laut Bescheid der Landesregierung an Sonntagen jedoch nur 80 Quadratmeter offen halten, das ist jene Fläche welche unter die Kategorie „Reiseproviant“ fällt.
Die vehemente Ablehnung des ÖBB-Vorstoßes in Niederösterreich durch die dortige Wirtschaftskammer zeigt, dass auch für die überwiegende Zahl der Handelsbetriebe eine Sonntagsöffnung unerwünscht ist. Die Wirtschaftskammer befürchtet nämlich, dass eine Ausnahmegenehmigung für die ÖBB nur der erste Schritt für eine generelle Sonntagsöffnung wäre. Sie beruft sich dabei auf einen einstimmigen Landtagsbeschluss.
Mit solchen Vorstößen wird die Ende der 80er Jahre vom Fotohändler Franz Hartlauer mit dem demonstrativen Aufsperren am 8. Dezember (Maria Empfängnis) begonnene Offensive zur Zertrümmerung geregelter Öffnungszeiten im Handel fortgesetzt. Unter Rückgriff darauf versuchen insbesondere die Handelsriesen aus Konkurrenzgründen die Sonn- und Feiertage als normale Einkaufstage und damit Arbeitstage für die Handelsangestellten durchdrücken wollen.
Die oberösterreichische „Allianz für den freien Sonntag“, getragen von ÖGB und Kirche und unterstützt auch von kleinen Handelsunternehmern und auch vom GLB warnt schon seit Jahren vor den gravierenden Auswirkungen, wenn Sonn- und Feiertage zu gewöhnlichen Einkaufs- und Arbeitstagen gemacht werden: Verlust von Lebensqualität durch Entfall gemeinsamer Zeit für Erholung und Familie, weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten zunehmend rund um die Uhr sowie wachsender Wettbewerbs- und sozialer Druck.
„Es kann nicht akzeptiert werden, permanent die Sonntagsarbeit im Handel zu verlangen. Es gibt niemand, dem durch den geschlossenen Sonntag die Lebensmittelbeschaffung unmöglich wäre. Es gibt jedoch genug Handelsangestellte, die durch noch längere Öffnungszeiten noch weniger Zeit für Familie, Freundeskreis und soziales Umfeld haben“, so Antlanger. Nicht Arbeitszeitverlängerung, sondern Arbeitszeitverkürzung – und das bei vollem Lohnausgleich – ist dringend angebracht. Denn seit Jahren steigt der Leistungsdruck bei fallender Lohnquote.
Die Gewerkschaft muss mit aller Kraft gegen dieses Aufbrechen der Arbeitszeiten kämpfen. Von den Behörden verlangt der GLB klare Bescheide, die solche gesetzeswidrige Vorstöße unterbinden, die gegebenenfalls mit empfindlichen Beugestrafen für die Verantwortlichen verbunden sein müssen.