Regierung will ÖBB-Dienstrecht mit der Brechstange ändern
- Mittwoch, 2. November 2005 @ 11:31
Sein absolutes Unverständnis sowohl von einer sinnvollen Verkehrspolitik - mit Vorrang für die Schiene - als auch für in einem Rechtsstaat übliche Verhandlungsgepflogenheiten und das legitime Recht soziale Standards zu verteidigen, demonstriert der „Bündnissprecher“ des BZÖ, Uwe Scheuch, mit seinen Attacken auf die ÖBB-Bediensteten, meint Ernst Wieser, Bundessekretär der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in der Gewerkschaft der Eisenbahner(GdE). Ein Blick über die Grenzen zeigt, wie unter dem Titel einer EU-konformen „Liberalisierung“ eine jahrzehntelang funktionierende Bahn kaputt gemacht wird. Klassisches Negativbeispiel dafür ist Großbritannien, wo von der konservativen Premierministerin Margaret Thatcher eingeleitet und auch vom Labour-Premier Tony Blair fortgesetzten Politik die Bahn zu Tode reformiert wurde.
Mit der Zerschlagung der einheitlichen ÖBB versucht die Regierung von ÖVP und BZÖ offensichtlich, dies „erfolgreich“ auch in Österreich zu realisieren. Der einzige Erfolg der „Reform“ der ÖBB war die Schaffung zahlreicher neuer Posten und Pfründe für „Günstlinge“ von FPÖ/BZÖ und ÖVP. Bei der Beseitigung dieser Privilegien hätte Scheuch ein großes Betätigungsfeld.
Beim Vorstoß von Infrastrukturminister Hubert Gorbach (BZÖ) für eine Änderung des Dienstrechts der EisenbahnerInnen Mitte 2006 geht es nicht um die Beseitigung von „Privilegien“, sondern um die Demontage sozialer Standards, um die Verschleierung der Unfähigkeit des von Gorbach installierten Managements und um die ÖBB privatisierungsreif zu machen. Der BZÖ-Nationalratsabgeordnete Anton Wattaul macht dies mit der Aussage, die Harmonisierung der europäischen Infrastruktur dürfe nicht „vor den Sozialvorschriften Halt machen“ deutlich.
Kernpunkte der Änderung des Dienstrechts sind Beseitigung des Kündigungsschutzes und Möglichkeiten, EisenbahnerInnen nach belieben zu versetzen, weil das überbezahlte und überforderte Management offenbar nicht in der Lage ist, ausreichend Beschäftigung zu sichern.
Die Regierung demonstriert mit dieser Vorgangsweise auch, dass sie nicht einmal die vielzitierte „Handschlagqualität“ besitzt und rechtsstaatlichte Gepflogenheiten offen in Frage stellt: Als Ergebnis des ÖBB-Streiks vom November 2003 wurde nach 42
Verhandlungsrunden zwischen ÖBB-Vorstand und Gewerkschaft per 1. Mai 2004 ein geändertes Dienstrecht vereinbart. Die jetzt erfolgte mutwillige Ankündigung einer gesetzlichen Änderung mit der Brechstange ist eine Desavouierung der Verhandlungspartner und damit eine offene Kampfansage an die Gewerkschaft.
Da für eine Änderung des ÖBB-Dienstrechts eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich ist, kann eine solche Maßnahme nicht ohne Zustimmung der SPÖ erfolgen. Die Gewerkschaft muss allerdings deutlich machen, dass sie diesen Angriff mit aller Vehemenz, also auch mit Streik, zurückweist. Aus heutiger Sicht zeigt sich dabei aber auch, dass es 2003 falsch war, den Streik unter massivem Druck von ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch und WK-Präsident Christoph Leitl vorzeitig abzubrechen und sich auf fragwürdige Kompromisse einzulassen. „Die Regierung macht mit ihrer Vorgangsweise klar, dass sie nur taktisch zurückgewichen ist - aber ihre Ziele hartnäckig weiter verfolgt“, so Wieser abschließend.
Mit der Zerschlagung der einheitlichen ÖBB versucht die Regierung von ÖVP und BZÖ offensichtlich, dies „erfolgreich“ auch in Österreich zu realisieren. Der einzige Erfolg der „Reform“ der ÖBB war die Schaffung zahlreicher neuer Posten und Pfründe für „Günstlinge“ von FPÖ/BZÖ und ÖVP. Bei der Beseitigung dieser Privilegien hätte Scheuch ein großes Betätigungsfeld.
Beim Vorstoß von Infrastrukturminister Hubert Gorbach (BZÖ) für eine Änderung des Dienstrechts der EisenbahnerInnen Mitte 2006 geht es nicht um die Beseitigung von „Privilegien“, sondern um die Demontage sozialer Standards, um die Verschleierung der Unfähigkeit des von Gorbach installierten Managements und um die ÖBB privatisierungsreif zu machen. Der BZÖ-Nationalratsabgeordnete Anton Wattaul macht dies mit der Aussage, die Harmonisierung der europäischen Infrastruktur dürfe nicht „vor den Sozialvorschriften Halt machen“ deutlich.
Kernpunkte der Änderung des Dienstrechts sind Beseitigung des Kündigungsschutzes und Möglichkeiten, EisenbahnerInnen nach belieben zu versetzen, weil das überbezahlte und überforderte Management offenbar nicht in der Lage ist, ausreichend Beschäftigung zu sichern.
Die Regierung demonstriert mit dieser Vorgangsweise auch, dass sie nicht einmal die vielzitierte „Handschlagqualität“ besitzt und rechtsstaatlichte Gepflogenheiten offen in Frage stellt: Als Ergebnis des ÖBB-Streiks vom November 2003 wurde nach 42
Verhandlungsrunden zwischen ÖBB-Vorstand und Gewerkschaft per 1. Mai 2004 ein geändertes Dienstrecht vereinbart. Die jetzt erfolgte mutwillige Ankündigung einer gesetzlichen Änderung mit der Brechstange ist eine Desavouierung der Verhandlungspartner und damit eine offene Kampfansage an die Gewerkschaft.
Da für eine Änderung des ÖBB-Dienstrechts eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich ist, kann eine solche Maßnahme nicht ohne Zustimmung der SPÖ erfolgen. Die Gewerkschaft muss allerdings deutlich machen, dass sie diesen Angriff mit aller Vehemenz, also auch mit Streik, zurückweist. Aus heutiger Sicht zeigt sich dabei aber auch, dass es 2003 falsch war, den Streik unter massivem Druck von ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch und WK-Präsident Christoph Leitl vorzeitig abzubrechen und sich auf fragwürdige Kompromisse einzulassen. „Die Regierung macht mit ihrer Vorgangsweise klar, dass sie nur taktisch zurückgewichen ist - aber ihre Ziele hartnäckig weiter verfolgt“, so Wieser abschließend.