Flucht in atypische Verhältnisse hungert Sozialsystem aus
- Montag, 10. Oktober 2005 @ 11:19
Eine generelle Sozialversicherungs- und Steuerpflicht für alle Beschäftigungsverhältnisse fordert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) mit Verweis auf die rapid steigende Zahl von atypischen und geringfügigen Arbeitsverhältnissen sowie Scheinselbständigkeit. Geringfügig Beschäftigte mit einem Verdienst von maximal 323,46 Euro monatlich sind nur unfallversichert, für Kranken- und Pensionsversicherung müssen sie selbst aufkommen: „Die Sozialversicherung wird durch vorenthaltene Beiträge ausgehungert, woraus dann die Lüge von der Unfinanzierbarkeit von Pensionen oder Gesundheitswesen konstruiert wird“, kritisiert die GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.
Laut ÖGB ist die Zahl der „Neuen Selbständigen“ von 2000 bis 2004 von 12.000 auf 33.000, jene der „Geringfügigen“ von 196.000 auf 223.000 gestiegen. Analog zur steigenden Zahl der atypischen Beschäftigungen geht die Beitragsleistung für die Sozialversicherung ebenso wie die Steuerleistung zurück.
Auf den häufigen Missbrauch atypischer Beschäftigungsverhältnisse weist die Arbeiterkammer Oberösterreich hin. So kommt es etwa vor, dass ein vormittags Teilzeitbeschäftigter nachmittags seine Tätigkeit als freier Dienstnehmer fortsetzt und damit für diese Zeit kein Urlaubs- und Krankengeld erhält.
Laut dem Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr erhalten die Gemeinden für jeden voll Beschäftigten durchschnittlich 850 Euro jährlich an Kommunalabgabe. Da die meisten atypisch Beschäftigten nicht kommunalabgabepflichtig sind, verlieren die Gemeinden einen immer größeren Anteil dieser wichtigsten Gemeindesteuer. Zusätzlich verschlechtert hat sich die Steuermoral in Bezug auf die Kommunalabgabe, nachdem die Prüfung der Steuerpflicht von den Gemeinden auf Finanzämter und Sozialversicherungen übertragen wurde.
Die Kommunalabgabe wird derzeit mit drei Prozent der Lohnsumme bemessen. Davon profitieren Unternehmen die durch Personalabbau am stärksten rationalisieren durch immer geringere Steuerleistung im Vergleich zu den personalintensiven Betrieben. Der GLB fordert daher die rasche Umstellung der Bemessung aller Dienstgeberbeiträge (Sozialversicherung, Kommunalabgabe usw.) auf die gesamte Wertschöpfung.
Die von Politik, Wirtschaft und Medien unter dem Dogma der Flexibilität forcierten atypischen Arbeitsverhältnisse nützen vor allem dem Kapital, weil sich die Unternehmen dadurch Lohnnebenkosten oder Auflagen durch das Arbeitsrecht ersparen und Risiken zunehmend auf die Beschäftigten abwälzen. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass atypisch zunehmend typisch wird.
Als notwendig sieht der GLB daher eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden wöchentlich mit vollem Lohnausgleich um die vorhandene Arbeit besser aufzuteilen. Immer dringlicher wird aber auch eine Diskussion – insbesondere auch in den Gewerkschaften – über ein existenzfähiges Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für alle unabhängig von einer Beschäftigung: „Wenn eine immer reichere Gesellschaft durch eine völlig schieflastige Verteilung des Reichtums das Ziel einer Vollbeschäftigung immer weniger erfüllen kann, muss auf dem Wege einer entsprechenden Besteuerung die Existenzfähigkeit für alle sichergestellt werden“, so Antlanger abschließend.
Laut ÖGB ist die Zahl der „Neuen Selbständigen“ von 2000 bis 2004 von 12.000 auf 33.000, jene der „Geringfügigen“ von 196.000 auf 223.000 gestiegen. Analog zur steigenden Zahl der atypischen Beschäftigungen geht die Beitragsleistung für die Sozialversicherung ebenso wie die Steuerleistung zurück.
Auf den häufigen Missbrauch atypischer Beschäftigungsverhältnisse weist die Arbeiterkammer Oberösterreich hin. So kommt es etwa vor, dass ein vormittags Teilzeitbeschäftigter nachmittags seine Tätigkeit als freier Dienstnehmer fortsetzt und damit für diese Zeit kein Urlaubs- und Krankengeld erhält.
Laut dem Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr erhalten die Gemeinden für jeden voll Beschäftigten durchschnittlich 850 Euro jährlich an Kommunalabgabe. Da die meisten atypisch Beschäftigten nicht kommunalabgabepflichtig sind, verlieren die Gemeinden einen immer größeren Anteil dieser wichtigsten Gemeindesteuer. Zusätzlich verschlechtert hat sich die Steuermoral in Bezug auf die Kommunalabgabe, nachdem die Prüfung der Steuerpflicht von den Gemeinden auf Finanzämter und Sozialversicherungen übertragen wurde.
Die Kommunalabgabe wird derzeit mit drei Prozent der Lohnsumme bemessen. Davon profitieren Unternehmen die durch Personalabbau am stärksten rationalisieren durch immer geringere Steuerleistung im Vergleich zu den personalintensiven Betrieben. Der GLB fordert daher die rasche Umstellung der Bemessung aller Dienstgeberbeiträge (Sozialversicherung, Kommunalabgabe usw.) auf die gesamte Wertschöpfung.
Die von Politik, Wirtschaft und Medien unter dem Dogma der Flexibilität forcierten atypischen Arbeitsverhältnisse nützen vor allem dem Kapital, weil sich die Unternehmen dadurch Lohnnebenkosten oder Auflagen durch das Arbeitsrecht ersparen und Risiken zunehmend auf die Beschäftigten abwälzen. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass atypisch zunehmend typisch wird.
Als notwendig sieht der GLB daher eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden wöchentlich mit vollem Lohnausgleich um die vorhandene Arbeit besser aufzuteilen. Immer dringlicher wird aber auch eine Diskussion – insbesondere auch in den Gewerkschaften – über ein existenzfähiges Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für alle unabhängig von einer Beschäftigung: „Wenn eine immer reichere Gesellschaft durch eine völlig schieflastige Verteilung des Reichtums das Ziel einer Vollbeschäftigung immer weniger erfüllen kann, muss auf dem Wege einer entsprechenden Besteuerung die Existenzfähigkeit für alle sichergestellt werden“, so Antlanger abschließend.