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Österreich ist Schlusslicht bei Gewinn- und Vermögensbesteuerung

  • Freitag, 19. August 2005 @ 11:12
News Strikt abgelehnt wird von der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) der Vorstoß von ÖVP-Klubchef Wilhelm Molterer für eine Senkung des Spitzensteuersatzes nach der nächsten Nationalratswahl: „Die von Molterer scheinheilig mit angeblicher Leistungsfeindlichkeit begründete Maßnahme läuft im Kern darauf hinaus, die GroßverdienerInnen und Reichen steuerlich noch weiter zu entlasten und dadurch den Steuerrucksack der LohnsteuerzahlerInnen noch schwerer zu machen“, kritisiert GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz). Im Ergebnis würde mit einer solchen Senkung – die übrigens schon im Koalitionsabkommen der jetzigen Regierung angedeutet ist – damit der Anteil der BezieherInnen mittlerer Einkommen am gesamten Steueraufkommen noch größer als er schon bisher ist. Wenn Molterer klagt, dass derzeit 45 Prozent der Lohnsteuerpflichtigen keine Lohnsteuer zahlen, dann stellt sich umgekehrt die Frage, warum so viele Berufstätige ein so geringes Einkommen haben, dass sie aus der Besteuerung herausfallen. Die Forderung nach einem Mindestlohn von 1.300 Euro brutto für Vollzeitarbeitsverhältnisse stellt sich daher auch aus der Sicht der Finanzierung der Staatsaufgaben.

Der Spitzensteuersatz ist seit 1993 per Verfassungsgesetz mit der Kapitalertragssteuer gekoppelt, die mit 25 Prozent nur halb so hoch sein darf. Eine Senkung des Spitzensteuersatzes wäre daher nur mit Zustimmung der SPÖ möglich. Derzeit sind Einkommen bis 10.000 Euro steuerfrei, bis 25.000 Euro gilt der Grenzsteuersatz von 38,33 Prozent (Durchschnitt 23 Prozent), bis 51.000 Euro 43,6 Prozent (Durchschnitt 33,5 Prozent) und für Einkommen über 51.000 Euro – das betrifft derzeit 350.000 Personen – gilt der Höchststeuersatz von 50 Prozent, wobei gerade diese Gruppe via Steuerberater zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten steuermindernd nutzt.

Ein internationaler Vergleich zeigt, dass Österreich keineswegs Spitzenreiter beim Höchststeuersatz auf Einkommen ist: Frankreich (57,6 Prozent), Dänemark (59,0), Schweden (57,0), Belgien (56,4), Norwegen (55,3), Finnland (52,8) und die Niederlande (52,0) rangieren deutlich vor Österreich. Sich auf einen Steuerdumping-Wettbewerb einzulassen – wie es die Betreiber einer Senkung mit Verweis auf die Flat-Tax in den Ostländern gerne machen – bezeichnet der GLB als fatal.

Ein Vergleich der Steuerleistung zeigt, dass die Lohnsteuer trotz der periodischen Reformen in den Jahren 1989, 1994, 2000 und 2005 durch die „kalte Progression“ innerhalb kurzer Zeit wieder den vorherigen Stand erreicht und daher die Lohnsteuerquote gemessen an der gesamten Lohn- und Gehaltssumme von 1989 bis 2004 von 12,0 auf 18,0 Prozent gestiegen ist. Die Lohnsteuer wächst auch bedeutend stärker als die Lohnsumme, während die Einkommensteuer deutlich weniger gewachsen ist als die gewerblichen oder freiberuflichen Gewinne.

Außerdem gehört Österreich bei der Gewinnbesteuerung mit 4,7 Prozent aller Steuern und Beiträge zu den EU-Schlusslichtern, der Schnitt der EU-15 beträgt 8,6 Prozent, in Luxemburg sogar 19,4 Prozent. Ähnlich ist es bei den Vermögenssteuern, wo Österreich mit einem Anteil von 1,2 Prozent am Gesamtsteueraufkommen bei einem Schnitt der EU-15 von 4,9 Prozent und einem Spitzenwert in Großbritannien von 11,9 Prozent absolutes Schlusslicht ist.

Während Molterer mit seiner Forderung die Steuerleistung der Reichen noch mehr ausdünnen will tritt der GLB dafür ein den Spitzensteuersatz für die ganz großen Einkommen anzuheben und deren Steuerschlupflöcher zu beseitigen. Gleichzeitig soll auch die von 34 auf 25 Prozent gesenkte Körperschaftssteuer für Gewinne von Kapitalgesellschaften wieder angehoben werden. Notwendig ist weiter die Aufhebung der Steuerprivilegien für die Privatstiftungen und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Statt Zinseinkommen unabhängig von ihrer Höhe gleichmacherisch mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer zu belegen, sollen diese nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden. Weiter aktuell bleibt die Forderung des GLB nach steuerlicher Entlastung der unteren und mittleren LohnsteuerzahlerInnen zur Stärkung deren Kaufkraft und damit zur Belebung der Wirtschaft.