Postgesetz-Novelle maßgeschneidert auf Börsengang der Post
- Samstag, 30. Juli 2005 @ 12:55
Als maßgeschneidert auf den Börsengang und damit den Einstieg in die Privatisierung der Post bezeichnet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Novelle zum Postgesetz: „Während der GLB die Liberalisierung der Postdienste entsprechend einer EU-Richtlinie grundsätzlich ablehnt, erfolgt diese Maßnahme nach Aussagen der Wirtschaftskammer und der Grünen nicht schnell bzw. nicht umfassend genug“, stellt dazu GLB-Postsprecher Robert Hobek kritisch fest. Ausnahmsweise erweist sich Österreich bei der Liberalisierung der Post nämlich nicht als Vorreiter, sondern fasst diese so wie Frankreich und die EU-Südländer erst für 2009 ins Auge, weil die EU-Kommission erst bis Ende 2006 eine Perspektivstudie vorlegen wird. Bezeichnend für den Geist der stets auf „freien Wettbewerb“ und Chancengleichheit bedachten Liberalisierer in der Wirtschaftskammer ist, dass Auflagen an alternative Postdienstbetreiber wie etwa ein eigenes Beschwerdemanagement einzurichten oder ein Minimum an Pflichten zu übernehmen als „Entliberalisierung“ bezeichnen.
Die Erbringung von Universaldiensten wie die Zustellung in ländlichen Gebieten, Postsendungen bis zwei Kilogramm, Pakete bis 20 Kilogramm, Einschreiben und Wertbriefe ist bis 2009 dem Netz der bestehenden Geschäftsstellen der Post vorbehalten, welche sie „wesentlich flexibler“ als bisher handhaben kann, darüber hinaus ist sie jedoch ungeklärt. Mit der Einführung des Terminus „Direktwerbung“ droht den Haushalten eine verstärkte Flut von Werbesendungen durch private Postdienste.
Als Kontrapunkt zu dem für 2006 geplanten Börsengang der Post hat der GLB eine BürgerInneninitiative an den Nationalrat „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ gestartet: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“ heißt es in der von der GLB-Bundesleitung am 9. Juli 2005 beschlossenen Petition. Der Weg zu dieser Privatisierung begann schon 1996 mit der Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget unter Berufung auf die EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Postdienstleistungen und den Auflagen für eine nachhaltige Budgetsanierung.
In der Folge wurde die ehemals einheitliche Post geteilt, die Telekom teilprivatisiert, die PSK verkauft, der Postbus an die ÖBB übertragen und die verbleibende „Gelbe Post“ seit Jahren einer Einsparungswelle nach der anderen unterworfen. Es wurden tausende Arbeitsplätze vernichtet und hunderte Postämter zugesperrt. Mit einer neuerlichen Reform des Postgesetzes soll jetzt „grünes Licht“ für die endgültige Zerschlagung und Privatisierung gegeben werden: „Damit ist der Versorgungsauftrag der Post grundlegend gefährdet, weil für private EigentümerInnen ein möglichst großer Profit stets Vorrang vor Anliegen der Allgemeinheit hat“, meint Robert Hobek, der als VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien mit einer Klage der Post wegen angeblicher Geschäftsschädigung konfrontiert ist, weil er sich als gewählter Personalvertreter gegen die brutalen Einsparungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten zur Wehr gesetzt hat.
Mitverantwortlich für die negative Entwicklung der Post sieht Hobek auch die Spitze der Postgewerkschaft (GPF), die sowohl den EU-Beitritt massiv betrieben als auch die Ausgliederung der Post voll unterstützt hatte. Die starken Töne von Streik des GPF-Vorsitzenden Gerhard Fritz verhallten vor den Toren des Managements und der Regierung immer recht schnell als wirkungslos. Als Hobek mit Hinweis auf die ÖGB-Urabstimmung im GPF-Zentralvorstand beantragte, der letzten Schließungswelle für hunderte Postämter mit Proteststreiks zu begegnen, lehnten dies die FSG entschieden ab, während sogar die FCG dafür plädierte. Später bezeichnete es der oö GPF-Vorsitzende Gottfried Zauner als Fehler, nicht gestreikt zu haben. Abschließend fordert der GLB auch einheitliche Kollektivverträge für alle Beschäftigten in den privaten Zustelldiensten analog jenen der Post.
Die Erbringung von Universaldiensten wie die Zustellung in ländlichen Gebieten, Postsendungen bis zwei Kilogramm, Pakete bis 20 Kilogramm, Einschreiben und Wertbriefe ist bis 2009 dem Netz der bestehenden Geschäftsstellen der Post vorbehalten, welche sie „wesentlich flexibler“ als bisher handhaben kann, darüber hinaus ist sie jedoch ungeklärt. Mit der Einführung des Terminus „Direktwerbung“ droht den Haushalten eine verstärkte Flut von Werbesendungen durch private Postdienste.
Als Kontrapunkt zu dem für 2006 geplanten Börsengang der Post hat der GLB eine BürgerInneninitiative an den Nationalrat „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ gestartet: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“ heißt es in der von der GLB-Bundesleitung am 9. Juli 2005 beschlossenen Petition. Der Weg zu dieser Privatisierung begann schon 1996 mit der Ausgliederung der Post aus dem Bundesbudget unter Berufung auf die EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Postdienstleistungen und den Auflagen für eine nachhaltige Budgetsanierung.
In der Folge wurde die ehemals einheitliche Post geteilt, die Telekom teilprivatisiert, die PSK verkauft, der Postbus an die ÖBB übertragen und die verbleibende „Gelbe Post“ seit Jahren einer Einsparungswelle nach der anderen unterworfen. Es wurden tausende Arbeitsplätze vernichtet und hunderte Postämter zugesperrt. Mit einer neuerlichen Reform des Postgesetzes soll jetzt „grünes Licht“ für die endgültige Zerschlagung und Privatisierung gegeben werden: „Damit ist der Versorgungsauftrag der Post grundlegend gefährdet, weil für private EigentümerInnen ein möglichst großer Profit stets Vorrang vor Anliegen der Allgemeinheit hat“, meint Robert Hobek, der als VPA-Vorsitzender am Postamt 1230 Wien mit einer Klage der Post wegen angeblicher Geschäftsschädigung konfrontiert ist, weil er sich als gewählter Personalvertreter gegen die brutalen Einsparungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten zur Wehr gesetzt hat.
Mitverantwortlich für die negative Entwicklung der Post sieht Hobek auch die Spitze der Postgewerkschaft (GPF), die sowohl den EU-Beitritt massiv betrieben als auch die Ausgliederung der Post voll unterstützt hatte. Die starken Töne von Streik des GPF-Vorsitzenden Gerhard Fritz verhallten vor den Toren des Managements und der Regierung immer recht schnell als wirkungslos. Als Hobek mit Hinweis auf die ÖGB-Urabstimmung im GPF-Zentralvorstand beantragte, der letzten Schließungswelle für hunderte Postämter mit Proteststreiks zu begegnen, lehnten dies die FSG entschieden ab, während sogar die FCG dafür plädierte. Später bezeichnete es der oö GPF-Vorsitzende Gottfried Zauner als Fehler, nicht gestreikt zu haben. Abschließend fordert der GLB auch einheitliche Kollektivverträge für alle Beschäftigten in den privaten Zustelldiensten analog jenen der Post.