GLB weist Angriffe auf ÖBB-Kündigungsschutz zurück
- Montag, 4. Juli 2005 @ 12:43
Zurückgewiesen hat die Bundesleitung des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) in der Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE) bei ihrer Sitzung am 2. Juli 2005 in Linz die anhaltenden Attacken gegen den Kündigungsschutz der EisenbahnerInnen. So hatte unmittelbar nach der ÖBB-Betriebsratswahl im Juni Staatssekretär Helmut Kukacka (ÖVP) – der wiederholt die EisenbahnerInnen pauschal zu privilegierten Überbezahlten abgestempelt hat – neuerlich eine Abschaffung des Kündigungsschutzes per Gesetz verlangt. Kürzlich wurde sogar versucht, die nächsten Gehaltsverhandlungen von einer Zustimmung zur Änderung des ÖBB-Dienstrechts abhängig zu machen.
Als Ergebnis des dreitägigen ÖBB-Streiks im November 2004 wurde vertraglich vereinbart, dass es keine gesetzliche Änderung des Dienstrechts geben wird, sondern zwischen Betriebsrat und Vorstand darüber verhandelt wurde. Im Ergebnis dieser Verhandlungen gab es einige massive Verschlechterungen mit jährlich 100 Mio. € Einsparungen. Der Kündigungsschutz – laut GdE-Vorsitzenden Wilhelm Haberzettl eine „unumstößliche Errungenschaft" – blieb bislang aber erhalten.
Der Kündigungsschutz als Teil des ÖBB-Dienstrecht gilt ohnehin nur mehr für alle vor 1995 in die ÖBB eingetretenen Bediensteten, für alle anderen gilt das ASVG. Schon von der rotschwarzen Regierung wurden mit dem Bundesbahngesetz 1992 und dem Eingriff in das Pensionsrecht 1997 die Rechte der ÖBB-Bediensteten massiv beschnitten. Die schwarzblaue Koalition hat diese Politik systematisch fortgesetzt und gesteigert.
„Die Regierung hat in keiner Weise von ihren Plänen, den Kündigungsschutz abzuschaffen Abstand genommen“, stellt GLB-GdE-Vorsitzender Theobald Schneider fest. So hatte Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) im Jänner 2005 einen neuerlichen Vorstoß in dieser Richtung gestartet. Zudem bedient sich die Regierung einschlägiger Medien und „Experten“ als Stichwortgeber, die mit dem verlogenen Argument des „Privilegienabbaus“ die Abschaffung des Kündigungsschutzes verlangen.
Wenn darauf Kurs genommen werden sollte, den Kündigungsschutz per Gesetz abzuschaffen, wird dies freilich zur Nagelprobe für die SPÖ, da für eine Änderung des ÖBB-Dienstrechts eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich ist – ohne Zustimmung der SPÖ also die schwarzorange Regierung ihr Vorhaben nicht durchsetzen kann.
Nach Meinung des GLB muss die Gewerkschaft der Eisenbahner den Vorstößen gegen den Kündigungsschutz mit aller Kraft und entschlossen – etwa durch einen Warnstreik – entgegentreten: „Kampfmaßnahmen haben aber nur dann Wirksamkeit, wenn sie nicht nur ein verbales Dampfablassen sind“, so Theo Schneider. Die GdE muss auch der SPÖ signalisieren, sich nicht auf eine Änderung des Dienstrechts im Parlament einzulassen und sich der Regierungspolitik ähnlich unterzuordnen wie bei der Änderung des Asylgesetzes und des Zivildienstes.
Erklärtes Ziel der Regierung ist es, die ÖBB als einheitliches Unternehmen zu zerschlagen und die lukrativen Bereiche für eine Privatisierung vorzubereiten. Während durch die Neugliederung Dutzende hochbezahlte Posten für Günstlinge der Regierungsparteien – und als Alibi die SPÖ-Managerin Wilhelmine Goldmann – geschaffen wurden, werden die Arbeitsplätze der einfachen EisenbahnerInnen systematisch vernichtet. Die starke Position der Personalvertretung wurde massiv geschwächt, indem jetzt in den ÖBB nur mehr ein Betriebsrat laut Arbeitsverfassungsgesetz gewählt wird.
Als Ergebnis des dreitägigen ÖBB-Streiks im November 2004 wurde vertraglich vereinbart, dass es keine gesetzliche Änderung des Dienstrechts geben wird, sondern zwischen Betriebsrat und Vorstand darüber verhandelt wurde. Im Ergebnis dieser Verhandlungen gab es einige massive Verschlechterungen mit jährlich 100 Mio. € Einsparungen. Der Kündigungsschutz – laut GdE-Vorsitzenden Wilhelm Haberzettl eine „unumstößliche Errungenschaft" – blieb bislang aber erhalten.
Der Kündigungsschutz als Teil des ÖBB-Dienstrecht gilt ohnehin nur mehr für alle vor 1995 in die ÖBB eingetretenen Bediensteten, für alle anderen gilt das ASVG. Schon von der rotschwarzen Regierung wurden mit dem Bundesbahngesetz 1992 und dem Eingriff in das Pensionsrecht 1997 die Rechte der ÖBB-Bediensteten massiv beschnitten. Die schwarzblaue Koalition hat diese Politik systematisch fortgesetzt und gesteigert.
„Die Regierung hat in keiner Weise von ihren Plänen, den Kündigungsschutz abzuschaffen Abstand genommen“, stellt GLB-GdE-Vorsitzender Theobald Schneider fest. So hatte Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) im Jänner 2005 einen neuerlichen Vorstoß in dieser Richtung gestartet. Zudem bedient sich die Regierung einschlägiger Medien und „Experten“ als Stichwortgeber, die mit dem verlogenen Argument des „Privilegienabbaus“ die Abschaffung des Kündigungsschutzes verlangen.
Wenn darauf Kurs genommen werden sollte, den Kündigungsschutz per Gesetz abzuschaffen, wird dies freilich zur Nagelprobe für die SPÖ, da für eine Änderung des ÖBB-Dienstrechts eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich ist – ohne Zustimmung der SPÖ also die schwarzorange Regierung ihr Vorhaben nicht durchsetzen kann.
Nach Meinung des GLB muss die Gewerkschaft der Eisenbahner den Vorstößen gegen den Kündigungsschutz mit aller Kraft und entschlossen – etwa durch einen Warnstreik – entgegentreten: „Kampfmaßnahmen haben aber nur dann Wirksamkeit, wenn sie nicht nur ein verbales Dampfablassen sind“, so Theo Schneider. Die GdE muss auch der SPÖ signalisieren, sich nicht auf eine Änderung des Dienstrechts im Parlament einzulassen und sich der Regierungspolitik ähnlich unterzuordnen wie bei der Änderung des Asylgesetzes und des Zivildienstes.
Erklärtes Ziel der Regierung ist es, die ÖBB als einheitliches Unternehmen zu zerschlagen und die lukrativen Bereiche für eine Privatisierung vorzubereiten. Während durch die Neugliederung Dutzende hochbezahlte Posten für Günstlinge der Regierungsparteien – und als Alibi die SPÖ-Managerin Wilhelmine Goldmann – geschaffen wurden, werden die Arbeitsplätze der einfachen EisenbahnerInnen systematisch vernichtet. Die starke Position der Personalvertretung wurde massiv geschwächt, indem jetzt in den ÖBB nur mehr ein Betriebsrat laut Arbeitsverfassungsgesetz gewählt wird.