Flat Tax zielt auf weitere Steuersenkung für die Reichen
- Dienstag, 7. Juni 2005 @ 12:35
Eine deutliche Absage erteilt der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) den jüngsten Vorstöße zur Einführung einer Flat Tax. So propagiert jetzt eine ÖVP-nahe Initiative namens „Österreicher für Steuerreform“ unter Berufung auf die Senkung der Körperschaftssteuer und die Einführung einer Flat Tax von 15 Prozent in Tschechien ab 2007 eine einheitliche Steuer von 25 Prozent. Ähnlich äußerte sich kürzlich Ludwig Scharinger, Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Oberösterreich. Was die „Österreicher für Steuerreform“ als „Entpolitisierung des Steuersystems und die Entlastung von Bürgern und Wirtschaft“ verkauft ist de facto nichts anderes als das Bestreben die Steuerleistung von Kapital und Vermögen noch weiter zu drücken: „Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass mit einer Flat Tax der Anteil der Lohnabhängigen an der Steuerleistung noch größer würde“, stellt dazu GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz) fest. Bereits im Jahre 2001 hatte der damals noch der FPÖ angehörende Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) das auf dem mittelalterlichen Zehent basierende Modell einer Flat Tax als Kernpunkt einer Steuerreform forciert, war damit aber nicht durchgekommen.
Die mit einer Flat Tax verbundene Reduzierung aller Steuersätze von Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer würde den Lohnabhängigen mit durchschnittlichen Einkommen wenig oder gar nichts bringen, bedeutet hingegen für die Besitzer großer Einkommen die derzeit mit dem Spitzensteuersatz von 50 Prozent besteuert werden eine massive Entlastung. Die als „Entlastung“ ins Treffen geführte Einräumung eines allgemeinen Steuerfreibetrages würde durch die im Gegenzug erfolgende Streichung aller bisher bestehenden Ausnahmen und Begünstigungen sowie der Aufhebung der Steuerbefreiung von Sozialversicherungsbeiträgen wieder aufgehoben.
Bereits jetzt ist Österreich durch Abschaffung der Vermögenssteuer, Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen, Senkung der Körperschaftssteuer und anderen Maßnahmen zu einem EU-Steuerparadies verkommen und weist die niedrigste Besteuerung für Kapital und Vermögen aus. Würde die Besteuerung in Österreich so hoch sei wie in Finnland, gäbe es seit 1997 ein Nulldefizit, bei einer Besteuerung wie in den Niederlanden gäbe es sogar einen Budgetüberschuss.
Konträr zu Plänen für eine Flat Tax fordert der GLB eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen, die Aufhebung der Privatstiftungen und Besteuerung der Zinseinnahmen der dort gebundenen Vermögen mit dem Spitzensteuersatz, die Eintreibung der Steuerschulden der Unternehmer sowie die Bemessung der Unternehmerbeiträge für die Sozialversicherung auf die gesamte Wertschöpfung um der Rationalisierung Rechnung zu tragen.
Die mit einer Flat Tax verbundene Reduzierung aller Steuersätze von Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer würde den Lohnabhängigen mit durchschnittlichen Einkommen wenig oder gar nichts bringen, bedeutet hingegen für die Besitzer großer Einkommen die derzeit mit dem Spitzensteuersatz von 50 Prozent besteuert werden eine massive Entlastung. Die als „Entlastung“ ins Treffen geführte Einräumung eines allgemeinen Steuerfreibetrages würde durch die im Gegenzug erfolgende Streichung aller bisher bestehenden Ausnahmen und Begünstigungen sowie der Aufhebung der Steuerbefreiung von Sozialversicherungsbeiträgen wieder aufgehoben.
Bereits jetzt ist Österreich durch Abschaffung der Vermögenssteuer, Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen, Senkung der Körperschaftssteuer und anderen Maßnahmen zu einem EU-Steuerparadies verkommen und weist die niedrigste Besteuerung für Kapital und Vermögen aus. Würde die Besteuerung in Österreich so hoch sei wie in Finnland, gäbe es seit 1997 ein Nulldefizit, bei einer Besteuerung wie in den Niederlanden gäbe es sogar einen Budgetüberschuss.
Konträr zu Plänen für eine Flat Tax fordert der GLB eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen, die Aufhebung der Privatstiftungen und Besteuerung der Zinseinnahmen der dort gebundenen Vermögen mit dem Spitzensteuersatz, die Eintreibung der Steuerschulden der Unternehmer sowie die Bemessung der Unternehmerbeiträge für die Sozialversicherung auf die gesamte Wertschöpfung um der Rationalisierung Rechnung zu tragen.