Haubners Schwerarbeiterregelung: Verhöhnung statt „großer Wurf“
- Donnerstag, 15. Dezember 2005 @ 22:10
Einer Verhöhnung der Betroffenen kommt der Entwurf von Sozialministerin Ursula Haubner für eine Schwerarbeiterregelung gleich, wenn davon in ganz Österreich nur 1.500 Personen bei 120.000 Pensionierungen pro Jahr betroffen sind, kritisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Dem Gesetz zufolge ist als Übergangsregelung bis 2019 eine Pensionierung mit 60 Jahren bei einem Abschlag von 1,8 Prozent für jedes Jahr früherer Pensionierung möglich, wenn bei 45 Versicherungsjahren in den letzten 20 Berufsjahren zehn Jahre Schwerarbeit geleistet wurden. Früher geleistete Schwerarbeit wird angeblich wegen mangelnder Nachweismöglichkeit ignoriert. Ab 2020 ist als Dauerregelung eine Pensionierung zwischen 60 und 62 Jahren bei 20 bzw. 15 Jahren Schwerarbeit in der gesamten Berufszeit mit Abschlägen zwischen 1,85 und 2,1 Prozent pro Jahr Pensionierung vor dem Regelpensionsalter möglich.
Frauen können diese Regelung überhaupt erst ab 2024 in Anspruch nehmen. Im Entwurf wurde auch die Liste der als Schwerarbeit definierten Berufstätigkeit stark reduziert, so wurden Fließbandarbeit, die Exekutive sowie Pflegeberufe und Baudienst im öffentlichen Dienst herausgestrichen. Wo Ministerin Haubner in diesem Gesetz den „großen Wurf“ sieht, bleibt schleierhaft.
Laut einer 2003 durchgeführten Erhebung leisten österreichweit 338.400 Beschäftigte regelmäßig Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr und 487.200 – das sind 16 Prozent aller Beschäftigten – regelmäßig Schichtarbeit. Unter die Bestimmungen des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG) fielen davon aber lediglich 15.205 Personen. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung der ÖsterreicherInnen von 78 Jahren werden die SchichtarbeiterInnen im Schnitt nur 63 Jahre alt.
„Wer jahrzehntelang Nacht-, Schicht- oder Schwerarbeit geleistet hat, kann vielfach die Pension nur kurze Zeit beanspruchen, umso notwendiger wäre daher eine Regelung, die den Belastungen dieser Menschen wirklich entgegenkommt“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Nach Meinung des GLB wäre für jedes Jahr Nacht-, Schicht- oder Schwerarbeit eine entsprechend aliquote Herabsetzung des Pensionsalters ohne Abschläge oder Obergrenze gerechtfertigt.
Dazu müsse in Hinblick auf die große Zahl Betroffener eine Ausweitung des Begriffes Schwerarbeit erfolgen. Laut ArbeitsmedizinerInnen sind nämlich Nacht- und Schichtarbeit immer auch Schwerarbeit. Das Risiko der Betroffenen, das Regelpensionsalter nicht erreichen und damit ihr gesamtes Arbeitsleben umsonst Pensionsversicherungsbeiträge geleistet haben ist extrem hoch. Eine entsprechende Anrechnung der Dienstjahre in welchen Nacht- bzw. Schichtarbeit geleistet wurde für eine vorzeitige Pensionierung ist daher mehr als angemessen.
Frauen können diese Regelung überhaupt erst ab 2024 in Anspruch nehmen. Im Entwurf wurde auch die Liste der als Schwerarbeit definierten Berufstätigkeit stark reduziert, so wurden Fließbandarbeit, die Exekutive sowie Pflegeberufe und Baudienst im öffentlichen Dienst herausgestrichen. Wo Ministerin Haubner in diesem Gesetz den „großen Wurf“ sieht, bleibt schleierhaft.
Laut einer 2003 durchgeführten Erhebung leisten österreichweit 338.400 Beschäftigte regelmäßig Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr und 487.200 – das sind 16 Prozent aller Beschäftigten – regelmäßig Schichtarbeit. Unter die Bestimmungen des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG) fielen davon aber lediglich 15.205 Personen. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung der ÖsterreicherInnen von 78 Jahren werden die SchichtarbeiterInnen im Schnitt nur 63 Jahre alt.
„Wer jahrzehntelang Nacht-, Schicht- oder Schwerarbeit geleistet hat, kann vielfach die Pension nur kurze Zeit beanspruchen, umso notwendiger wäre daher eine Regelung, die den Belastungen dieser Menschen wirklich entgegenkommt“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Nach Meinung des GLB wäre für jedes Jahr Nacht-, Schicht- oder Schwerarbeit eine entsprechend aliquote Herabsetzung des Pensionsalters ohne Abschläge oder Obergrenze gerechtfertigt.
Dazu müsse in Hinblick auf die große Zahl Betroffener eine Ausweitung des Begriffes Schwerarbeit erfolgen. Laut ArbeitsmedizinerInnen sind nämlich Nacht- und Schichtarbeit immer auch Schwerarbeit. Das Risiko der Betroffenen, das Regelpensionsalter nicht erreichen und damit ihr gesamtes Arbeitsleben umsonst Pensionsversicherungsbeiträge geleistet haben ist extrem hoch. Eine entsprechende Anrechnung der Dienstjahre in welchen Nacht- bzw. Schichtarbeit geleistet wurde für eine vorzeitige Pensionierung ist daher mehr als angemessen.