Herkunftslandsprinzip als Einstieg in schrankenloses Dumping
- Donnerstag, 24. November 2005 @ 21:58
Wenn der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) – und damit auch der ÖGB – seine angekündigte „härtere Haltung“ in der Debatte über die EU-Dienstleistungsrichtlinie ernst nimmt, muss er die Grundlagen, auf welche sich diese Richtlinie stützt, in Frage zu stellen, meint die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zur Entscheidung des Binnenmarktausschusses. Eine Mehrheit der Abgeordneten – vorwiegend Konservative und Liberale, aber auch ein Teil der Sozialdemokraten – hatte im Ausschuss das von den Gewerkschaften vehement bekämpfte Herkunftslandsprinzip bekräftigt: „Wird dieses umgesetzt, ist einem schrankenlosen Dumping beim Arbeitsrecht, sozialen Standards und Umweltbestimmungen Tür und Tor geöffnet“, bekräftigt Gerhard Haupt namens des GLB in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die Ablehnung der Dienstleistungsrichtlinie und insbesondere des Herkunftslandsprinzips. Der ÖGB muß daher seine Kritik auf die Grundlagen der EU (Grundfreiheiten, Binnenmarktkonzept, Wettbewerb, Stabilitätspakt etc.) konzentrieren, mit denen ein „soziales Europa“ nicht möglich ist.
Wenn die Wirtschaftskammer das Votum des EU-Binnenmarktausschusses begrüßt und WKÖ-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner dies als „Chance auf mehr Wachstum und Jobs“ interpretiert, muss klargestellt werden, dass damit einer massiven Verstärkung der Prekarisierung das Tor geöffnet wird. Auf den Dienstleistungsbereich entfallen mittlerweile rund 70 Prozent der Wertschöpfung der EU, allein Österreich exportiert Dienstleistungen in der Höhe von 40 Milliarden Euro.
Denn Ergebnis dieser „Dienstleistungsfreiheit“ entsprechend den vier Grundfreiheiten wie sie im Maastricht-Vertrag und auch in der EU-Verfassung verankert sind wird eine weitere Umschichtung zu Billig-Jobs sein: „Damit schießt sich freilich letztlich auch die Wirtschaft selber ins Knie, bedeuten doch mehr gering bezahlte Arbeitsplätze in weiterer Folge weniger Kaufkraft und damit auch eine Gefährdung gerade der mittelständischen Wirtschaft, die Mitterlehner zu vertreten vorgibt“, so Haupt weiter.
Als widersinnig bezeichnet der GLB, wenn laut Binnenmarktausschuss das Herkunftsland die Einhaltung der arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Bestimmungen im Zielland kontrollieren soll. Mit diesem „Herkunftslandprinzip mit Augenmaß“ (Originalton Mitterlehner) wird dem Dumping de facto ein Persilschein ausgestellt.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt auch einen Vorgriff auf das derzeit auf Eis gelegte GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation dar, das eine wettbewerbsverzerrende Behinderung des freien Handels mit Dienstleistungen durch nationalstaatliche Gesetze ausdrücklich ausschließt.
Wenn die Wirtschaftskammer das Votum des EU-Binnenmarktausschusses begrüßt und WKÖ-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner dies als „Chance auf mehr Wachstum und Jobs“ interpretiert, muss klargestellt werden, dass damit einer massiven Verstärkung der Prekarisierung das Tor geöffnet wird. Auf den Dienstleistungsbereich entfallen mittlerweile rund 70 Prozent der Wertschöpfung der EU, allein Österreich exportiert Dienstleistungen in der Höhe von 40 Milliarden Euro.
Denn Ergebnis dieser „Dienstleistungsfreiheit“ entsprechend den vier Grundfreiheiten wie sie im Maastricht-Vertrag und auch in der EU-Verfassung verankert sind wird eine weitere Umschichtung zu Billig-Jobs sein: „Damit schießt sich freilich letztlich auch die Wirtschaft selber ins Knie, bedeuten doch mehr gering bezahlte Arbeitsplätze in weiterer Folge weniger Kaufkraft und damit auch eine Gefährdung gerade der mittelständischen Wirtschaft, die Mitterlehner zu vertreten vorgibt“, so Haupt weiter.
Als widersinnig bezeichnet der GLB, wenn laut Binnenmarktausschuss das Herkunftsland die Einhaltung der arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Bestimmungen im Zielland kontrollieren soll. Mit diesem „Herkunftslandprinzip mit Augenmaß“ (Originalton Mitterlehner) wird dem Dumping de facto ein Persilschein ausgestellt.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt auch einen Vorgriff auf das derzeit auf Eis gelegte GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation dar, das eine wettbewerbsverzerrende Behinderung des freien Handels mit Dienstleistungen durch nationalstaatliche Gesetze ausdrücklich ausschließt.