GLB-Initiative für eine generelle Sozialversicherungspflicht
- Dienstag, 22. November 2005 @ 21:57
Einen Vorstoß für eine umfassende Sozialversicherungspflicht für alle Arbeitsverhältnisse unternahm die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in der Wiener Arbeiterkammer. Ein diesbezüglicher GLB-Antrag wurde bei der letzten Vollversammlung von der FSG-Mehrheit zur weiteren Behandlung einem Ausschuss zugewiesen. Ebenfalls zugewiesen wurde ein ähnlich lautender Antrag des ÖAAB, der sich damit in offenen Widerspruch zu Minister Martin Bartenstein gestellt hatte. Die Zahl geringfügiger Beschäftigungen, freier Dienstverträge und anderer prekärer Arbeitsverhältnisse wächst ständig an. Gleichzeitig geht die Zahl der Vollerwerbsarbeitsverhältnisse zurück. Da prekäre Dienstverhältnisse nur einen bedingten (z.B. Geringfügige nur Unfallversicherung) oder gar keinen Versicherungsschutz beinhalten, wird durch diese Entwicklung der Sozialversicherungsschutz für viele Beschäftigte ausgehöhlt bzw. sind diese gezwungen, private Eigenvorsorge zu betreiben.
Gleichzeitig wird aber auch durch geringere bzw. sinkende Beitragsleistung die Basis zur Finanzierung der mit der Versicherung verbundenen Leistungen systematisch ausgehöhlt. Um dieser für das Sozialsystem besorgniserregenden Entwicklung gegenzusteuern, ist es notwendig, dass alle Beschäftigungsverhältnisse einen vollen Versicherungsschutz für Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pensionsvorsorge umfassen.
Laut Hauptverband ist die Zahl der „Geringfügigen“ von 2000 bis 2005 von 199.545 auf 231.209 gestiegen – 70 Prozent davon sind Frauen. Gleichzeitig ist die Zahl der „Neuen Selbständigen“ von 2000 bis 2004 von 12.000 auf 33.000 gestiegen. Analog zur steigenden Zahl der atypischen Beschäftigungen geht die Beitragsleistung für die Sozialversicherung ebenso wie die Steuerleistung zurück. Die Gemeinden erhalten für jeden voll Beschäftigten durchschnittlich 850 Euro jährlich an Kommunalabgabe. Da die meisten atypisch Beschäftigten nicht kommunalabgabepflichtig sind, verlieren die Gemeinden einen immer größeren Anteil dieser wichtigsten Gemeindesteuer.
Geringfügig Beschäftigte mit einem Verdienst von maximal 323,46 Euro monatlich sind derzeit nur unfallversichert, für Kranken- und Pensionsversicherung müssen sie mit monatlich 46 Euro selbst aufkommen: „Die Sozialversicherung wird durch vorenthaltene Beiträge ausgehungert, woraus dann die Lüge von der Unfinanzierbarkeit von Pensionen oder Gesundheitswesen konstruiert wird“, meint dazu die Wiener GLB-Arbeiterkammerrätin Beatrix Todter.
Die von Politik, Wirtschaft und Medien unter dem Dogma der Flexibilität forcierten atypischen Arbeitsverhältnisse nützen vor allem dem Kapital, weil sich die Unternehmen dadurch Lohnnebenkosten oder Auflagen durch das Arbeitsrecht ersparen und Risiken zunehmend auf die Beschäftigten abwälzen. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass atypisch zunehmend typisch wird. Das Argument von Minister Bartenstein, eine umfassende Versicherungspflicht auch für „Geringfügige“ würde zu einer Zunahme der Schwarzarbeit führen, kann der GLB nicht teilen.
Als notwendig sieht der GLB eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden wöchentlich mit vollem Lohnausgleich um die vorhandene Arbeit besser aufzuteilen. Immer dringlicher wird aber auch eine Diskussion über ein existenzfähiges Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für alle unabhängig von einer Beschäftigung.
Gleichzeitig wird aber auch durch geringere bzw. sinkende Beitragsleistung die Basis zur Finanzierung der mit der Versicherung verbundenen Leistungen systematisch ausgehöhlt. Um dieser für das Sozialsystem besorgniserregenden Entwicklung gegenzusteuern, ist es notwendig, dass alle Beschäftigungsverhältnisse einen vollen Versicherungsschutz für Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pensionsvorsorge umfassen.
Laut Hauptverband ist die Zahl der „Geringfügigen“ von 2000 bis 2005 von 199.545 auf 231.209 gestiegen – 70 Prozent davon sind Frauen. Gleichzeitig ist die Zahl der „Neuen Selbständigen“ von 2000 bis 2004 von 12.000 auf 33.000 gestiegen. Analog zur steigenden Zahl der atypischen Beschäftigungen geht die Beitragsleistung für die Sozialversicherung ebenso wie die Steuerleistung zurück. Die Gemeinden erhalten für jeden voll Beschäftigten durchschnittlich 850 Euro jährlich an Kommunalabgabe. Da die meisten atypisch Beschäftigten nicht kommunalabgabepflichtig sind, verlieren die Gemeinden einen immer größeren Anteil dieser wichtigsten Gemeindesteuer.
Geringfügig Beschäftigte mit einem Verdienst von maximal 323,46 Euro monatlich sind derzeit nur unfallversichert, für Kranken- und Pensionsversicherung müssen sie mit monatlich 46 Euro selbst aufkommen: „Die Sozialversicherung wird durch vorenthaltene Beiträge ausgehungert, woraus dann die Lüge von der Unfinanzierbarkeit von Pensionen oder Gesundheitswesen konstruiert wird“, meint dazu die Wiener GLB-Arbeiterkammerrätin Beatrix Todter.
Die von Politik, Wirtschaft und Medien unter dem Dogma der Flexibilität forcierten atypischen Arbeitsverhältnisse nützen vor allem dem Kapital, weil sich die Unternehmen dadurch Lohnnebenkosten oder Auflagen durch das Arbeitsrecht ersparen und Risiken zunehmend auf die Beschäftigten abwälzen. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass atypisch zunehmend typisch wird. Das Argument von Minister Bartenstein, eine umfassende Versicherungspflicht auch für „Geringfügige“ würde zu einer Zunahme der Schwarzarbeit führen, kann der GLB nicht teilen.
Als notwendig sieht der GLB eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden wöchentlich mit vollem Lohnausgleich um die vorhandene Arbeit besser aufzuteilen. Immer dringlicher wird aber auch eine Diskussion über ein existenzfähiges Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für alle unabhängig von einer Beschäftigung.