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„Wir haben den Kampf nie aufgegeben“

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 19:33
Geschichte Trotz der Feststellung Johann Böhms, dass Arbeiter und Unternehmer am gleichen Ast säßen, haben wir nie aufgehört zu sägen. Denn es ist nicht nur nicht derselbe Ast, es ist nicht einmal derselbe Baum.

Die Geschichte kommunistischer Gewerkschaftsarbeit in der zweiten Republik. Teil 1: Die Gründungsjahre Die in der Illegalität des Austrofaschismus zwischen den Kommunisten und Sozialdemokraten entstandene einheitliche illegale Gewerkschaftsbewegung (bereits 1933 wurden die Gewerkschaften von Dollfuß verboten) beeinflusste und beschleunigte die Gründung des Gewerkschaftsbundes in der zweiten Republik.

Schon in den Tagen der Befreiung Wiens durch die Rote Armee wurde mit dem Aufbau einer einheitlichen Gewerkschaftsorganisation begonnen. Am 15 April 1945 fand bereits die Gründungskonferenz des „Österreichischen Gewerkschaftsbundes" im Wiener Direktionsgebäude der Westbahn statt. Das Aktionskomitee, bestehend aus dem Kommunisten Gottlieb Fiala, dem Sozialisten Johann Böhm und dem Christlichsozialem Louis Weinberger, die später Vorsitzende des ÖGB wurden, und anderen erhielt bereits am 30. April die Bewilligung des sowjetischen Stadtkommandanten für sein Verwaltungsgebiet.

Gottlieb Fiala berichtete über die Gründungsverhandlungen: „1. Der Österreichische Gewerkschaftsbund muss eine einheitliche Organisation werden, die alle Arbeiter und Angestellten, unbeschadet ihrer Weltanschauung, soweit sie demokratisch sind und sich zu Österreich bekennen, umfasst.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund muss demokratisch sein. Die Wählbarkeit muss von unten nach oben gewährleistet sein. Analog des Gewerkschaftsbundes in London sollen Kampfabstimmungen in wichtigen Fragen vermieden werden. Dort, wo die Einigung nicht erzielt werden kann, sollen die Fragen an eine Kommission zurückverwiesen werden, sie bleiben einer späteren Klärung vorbehalten.

Alle vorbereitenden Körperschaften des Gewerkschaftsbundes haben bis zu den Wahlen nur provisorischen Charakter. Es sollen nach Möglichkeit wenige Industriegruppen gebildet werden, die aber umso schlagkräftiger sein müssen, Aufsplitterungen auf Zwergverbände sind in jedem Falle zu vermeiden."

1945 konnte nicht auf vorhandene Strukturen und Traditionen zurückgegriffen werden, als Notlösung gab es daher vorerst eine Parteieneinigung statt einer demokratischen Wahl, auch weil die Besatzungszonen und ihre sehr unterschiedliche Haltung zur Gewerkschaft gesamtösterreichische Wahlen nicht erlaubten. Die sozialdemokratischen Gewerkschafter strukturierten von Beginn an den ÖGB bis ins Kleinste durch und engten sofort die Rechte der Mitglieder ein, ÖVP und SPÖ setzten auf das Prinzip der Berufsverbände.

Als Erstes wurden die Ergebnisse der Nationalratswahl eins zu eins auf die Gewerkschaftsbewegung übertragen. Der Kampf der kommunistischen Gewerkschafterinnen für die notwendige Gewerkschaftseinheit, gegen die Spaltung in Fraktionen war vergeblich, weil die SPÖ-Führung dagegen arbeitete. Auch als es offiziell noch keine Fraktionen gab, wurden die Mitglieder der SPÖ systematisch begünstigt. Die berechtigten Wünsche der Kommunistinnen wurden hingegen ostentativ übergangen, sie hatten zudem einen schwierigen Stand, weil die großen Verluste der kommunistischen Gewerkschafter (bei den Eisenbahnern, in den Wiener, niederösterreichischen, steirischen und oberösterreichischen Industriegebieten wurden Hunderte hingerichtet) im Kampf gegen den Faschismus die rasche Heranbildung und den Einsatz geeigneter Funktionäre in den provisorischen Gewerkschaftsleitungen ungeheuer erschwerten. So entfalteten sie ihre Arbeit vor allem in den Betrieben und in den Ortsgruppen der Gewerkschaften. Die angestrebte Einheit der Arbeiterklasse war nicht mehr gegeben, der weitere Kampf fand bei den Betriebsräten statt, wo die Kampfkraft nicht davon abhängig gemacht werden sollte, ob sich diese zu einer bestimmten Gewerkschaftsfraktion oder Partei bekennen müssen, sondern Einheitslisten die Möglichkeit garantieren sollten, einheitlich und geschlossen um Rechte im Betrieb etc. zu kämpfen. Die ersten Betriebsräte waren Organe der gesamten Betriebsbelegschaft, aber 1947 wurde das neue BR-Gesetz verabschiedet; bei den folgenden Wahlen kandidierten die SPler auf eigenen Listen. Es gelang jedoch nicht, die Arbeitenden zu zwingen, ausschließlich auf Parteilisten zu kandidieren, die Wahlen in Betrieben brachten 1947 für Kommunistinnen und Einheitslisten, die sich vor allem gegen die Lohn-Preis-Politik der Gewerkschaftsspitze wandten, über 35 Prozent.

Die Behauptung führender Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre der SPÖ, dass es die Kommunisten gewesen sind, die die Arbeiterbewegung durch die Bildung einer eigenen Fraktion spalteten, diente dem Zweck, vom politischen Machtstreben der SP abzulenken. Die Fakten sprechen eine andere Sprache: So schrieb etwa Adolf Schärf, Parteivorsitzender der SPÖ und Vizekanzler in der ersten Koalitionsregierung, in seinem Buch „Österreichs Erneuerung 1945-1955" unter anderem: „Die Bildung des Überparteilichen Gewerkschaftsbundes auf der Grundlage der 'Dreieinigkeit' von SPÖ-ÖVP-KPÖ machte mir mancherlei Sorgen. Der nächste Schritt, der noch im Sommer 1945 getan wurde, war der, die Sozialisten in den Leitungen der Gewerkschaften zu besonderen sozialistischen Fraktionen zusammenzufassen ..." Auch die Auseinandersetzung um das Betriebsräte- und Kollektivvertragsgesetz brachten Verschlechterungen für die Arbeitenden. Die Kommunisten forderten die Beseitigung aller die freie Entwicklung der Gewerkschaftsbewegung hemmenden gesetzlichen Bestimmungen, Streikverbot, Antiterrorgesetz und ähnliche, die Koalitionsfreiheit die Arbeiter und Angestellten einengende gesetzliche Bestimmungen sollten beseitigt werden. Das konnte nicht durchgesetzt werden.

Seit 1947: „die arbeit“

Die erste Nummer „die arbeit" von der KPÖ herausgegeben, unter Chefredakteur Leopold Hornik, erschien im März 1947 und sollte alle Forderungen der kommunistischen Gewerkschafter unterstützen und verbreiten. Sie vertrat ihre Programmlinie für den Kampf der Arbeiterschaft konsequent, zog sich den Hass der Teile der Gewerkschaft und Parteien zu, die sich für den kapitalistischen Weg Österreichs entschieden hatten, und wurde dementsprechend bekämpft. Die Februar Nummer 1951 sollte wegen Aufwiegelung sogar beschlagnahmt werden, sie war allerdings mit allen Exemplaren schon in den Händen der Abonnenten etc.

1952 wurde sie Organ der neu gegründeten Fraktion der gewerkschaftlichen Einheit. Sie befasste sich mit allen Themenbereichen, die für arbeitende Menschen interessant waren, so auch mit der Gleichstellung der Frau im Arbeitsrecht von Eduard Rabofsky und zeigte immer wieder die Rückzieher der ÖGB-Führung auf. Nahm aber auch zu anderen politischen Geschehnissen wie z.B. in einem Artikel von Leopold Hornik zur Neutralitätsvereinbarung und zum Staatsvertrag Stellung, der sich mit den Vorschlägen der GE zur Eingliederung der ehemals deutschen Betriebe - später eben Verstaatlichte - befasste.

Der Ursprung der Sozialpartnerschaft

Gewerkschaftspräsident Böhm sprach in der Unternehmerversammlung von einer grundlegenden Änderung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Zweiten Republik. Er stellte die These auf, dass Arbeiterschaft und Unternehmertum durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse gleichermaßen „verprügelt"

eine enge „Schicksalsgemeinschaft" bildeten: „Arbeiter und Unternehmer sitzen auf dem gleichen Ast"; beide würden herunterfallen, wenn der eine ihn durchsägen wollte. Ausgehend von dieser Gemeinsamkeit, sprach Böhm auch von der Notwendigkeit einer allgemeinen Produktionssteigerung, wobei er die Notwendigkeit einer weiteren Steigerung der Arbeitsproduktivität des einzelnen Arbeiters unterstrich.

Franz Honner machte im März 1949 in der Zeitung „die arbeit" den Betrug klar: Diese Proklamation der Schicksalsgemeinschaft der Arbeiter mit dem Kapital verfolgte nicht bloß die Absicht, Arbeiter und Kapitalisten „auszusöhnen", darin lag die Abkehr vom Marxismus überhaupt. Jeder Versuch, den Klassenkampf zu unterdrücken und durch die Aussöhnung mit dem Kapital zu setzen, bedeutet eben den Verzicht auf die Machteroberung durch die Arbeiterklasse, letztlich den Verzicht auf den Sozialismus überhaupt. Honner ermahnte in seinem Artikel die Arbeiterinnen, sie mögen sich erinnern, dass die Politik der Zusammenarbeit, der Klassenharmonie und des Burgfriedens in der Ersten Republik zum ständigen Wachstum der Kräfte des Kapitalismus, damit zur Schwächung der Kräfte der Arbeiterschaft und letzten Endes zum Faschismus geführt habe. Von der Regierung und der Gewerkschaftsspitze wurden in Verhandlungen so genannte Lohn-Preis-Pakte - unter größter Geheimhaltung - abgeschlossen, die den Unternehmern steigende Profite sicherten und den Arbeitern und Angestellten erhebliche Reallohnverluste einbrachten. Dass die Lohn-Preis-Pakte zu ihren Lasten gingen, das spürten die arbeitenden Menschen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um ihren Reallohn zu sichern, verlangten zwischen August und September 1950 die Belegschaften von 88 Großbetrieben Lohnerhöhungen zwischen 15 und 30 Prozent. Diese Forderung wurde von 23 Gewerkschaftsortsgruppen getragen und auch auf den Landeskonferenzen der großen Fachgewerkschaften gestellt. Die Kommunistischen Gewerkschafter und ihre Partei kämpften gegen die arbeiterfeindliche Politik der Regierung; sie standen auf der Seite der Arbeiterschaft und unterstützten die Forderungen aus den Betrieben.

Die Lohn-Preis-Pakte - Der große Oktoberstreik 1950

Der erneut geheim verhandelte 4. Lohn-Preis-Pakt wurde als ungeheurer Raubzug gegen die arbeitenden Bevölkerung und in seinem Ausmaß noch schlimmer als alles bisher Dagewesene begriffen und die Forderungen waren: Schluss mit der Preistreiberei! Keine neuen Preiserhöhungen mehr. Schon während der Geheimverhandlungen hatte es in einer Reihe von Betrieben kurze Proteststreiks gegeben, und zwar vor allem in zwei großen Betrieben, die nicht in der sowjetischen Besatzungszone lagen, sondern in der amerikanischen.

Am Samstag, dem 23. und Sonntag, dem 24. September, am arbeitsfreien Wochenende, gaben die Medien den Inhalt des Paktes bekannt. Die Preiserhöhungen sollten zwischen 20 und 30 Prozent, die Lohn- und Gehaltserhöhungen ca. 10 Prozent betragen. Nach einem Beschluss des Betriebsrates marschierten die Steyr-Arbeiter zum Hauptplatz, dabei schlössen sich ihnen Kollegen aus über 50 anderen Betrieben und Sozialistische und kommunistische Betriebsräte an. Auch in Wien wurde am darauf folgendem Montag in den meisten Betriebsversammlungen der Streik beschlossen und zum Marsch auf den Ballhausplatz aufgerufen. Austro-Fiat in Floridsdorf, ein Betrieb, in dem die Mehrheit des Betriebsrates sozialistisch war, hatte den Anfang gemacht. Die Kundgebung auf dem Ballhausplatz war eine der größten Massendemonstrationen, die Wien je erlebte. Die Kommunistinnen traten dafür ein, den 4. Lohn-Preis-Pakt mit allen gewerkschaftlichen Mitteln, auch mit Streiks, zu Fall zu bringen und die gesamte Arbeiterschaft für diesen Kampf zu mobilisieren.

Die gesamtösterreichische BetriebsrätInnenkonferenz

Während in Oberösterreich, Wien und Niederösterreich gestreikt wurde, während sich in der Steiermark und in den anderen Bundesländern die Streikbewegung noch formierte, trat in Wien-Atzgersdorf eine Betriebsrätlnnenkonferenz zusammen. Sie beschloss in der richtigen Erkenntnis der Lage, für Samstag, den 30. September eine gesamtösterreichische Betriebsrätlnnenkonferenz einzuberufen, um den Streik, der ja von der ÖGB-Spitze bekämpft wurde, eine zentrale Führung zu geben. Aber sie fasste auch einen Beschluss, der sich als verhängnisvoll erwies, nämlich den Streik bis nach der Konferenz zu unterbrechen und dann neu zu beginnen. Die KPÖ trug daher die volle Verantwortung für die Idee der „Streikunterbrechung", was sie später selbstkritisch als Fehler bezeichnete. Auch die allösterreichische Betriebsrätekonferenz vom 30. September erkannte nicht, wie problematisch die Unterbrechung war, und bestätigte den Beschluss, der von den Gegnern ausgenützt wurde, indem sie unter der Arbeiterschaft verbreiteten, dass die kommunistische Aktion gescheitert sei.

Einstimmig beschlossene Erklärung Konferenz: „Wir treten als bevollmächtigte Sprecher aller Arbeiter und Angestellten, aller kleinen Leute auf, wenn wir der Regierung folgende Forderungen übermitteln und auf das entschiedenste auf ihrer raschen Durchführung bestehen:
1. Zurückziehung der Preiserhöhungen oder Verdoppelung der im Abkommen vorgesehen Erhöhung der Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten, Kinderzulagen bei voller Steuerfreiheit für die gesamten Erhöhungen.
2. Keine weiteren Preiserhöhungen, gesetzlicher Preisstopp.
3. Keine weitere Schiling-Abwertung.

Wir verlangen, dass die Regierung unverzüglich zu diesen Forderungen, hinter denen das werktätige Volk Österreichs steht, Stellung nimmt. Wir fordern die Arbeiter und Angestellten ganz Österreichs auf, die Antwort der Regierung bis Dienstag, den 3. Oktober abzuwarten. Wir fordern gleichzeitig alle österreichischen Arbeiter und Angestellten auf - falls die Regierung nicht bis spätestens Dienstag auf unsere Forderungen positiv antwortet und eine solche positive Antwort durch die Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz über die Rundfunksender nicht mitgeteilt wird -, ohne weitere Aufforderung am Mittwoch den Streik in ganz Österreich zu beginnen."

Die Niederschlagung des Streiks

Die Unterbrechung des Streiks gab di i Regierung und der ÖGB -Führung ein< Woche Zeit, um Gegenmaßnahmen auf allen Ebenen einzuleiten, massiven Druck auf sozialistische Betriebsrat und Gewerkschafter auszuüben, kommunistische Vertrauensleute zu verhaften, die Gendarmerie gegen besetzte Betriebe zu mobilisieren, vor allem aber für eine von den Massenmedien mitgetragene und bis zur Hysterie gesteigerte Denunzierung des Streiks als kommunistischer Putschversuch. Die von ÖGB -Präsident Böhm und Innenminister Helmer verbreiteten Lügen, es ginge den Kommunisten nicht um wirtschaftliche Forderungen, sondern um den Sturz der demokratischen Republik, und die KPÖ besäße eine „schwarze Liste", in der vermerkt sei, welche Betriebsräte nach Gelingen des Putsches nach Sibirien geschafft werden sollten, wirkten auch in der Arbeiterschaft. Die Streikaktion wurde wieder aufgenommen, aber aufgrund des Druckes und des Terrors brachten nicht mehr genügend Betriebe die Kraft auf und der Kampf gegen das Lohn-Preis-Abkommen, der ursprünglich von einem entscheidenden Teil der Arbeiterschaft solidarisch geführt worden war, begann sich auch zu einem Kampf innerhalb der Arbeiterschaft zu entwickeln. Vom 26. September waren 400.000 bis 500.000 Arbeiter und Angestellte aktiv in voller Einheit kürzere oder längere Zeit am Streik beteiligt, darunter die Arbeiter der größten Betriebe Österreichs, es war die mächtigste und stärkste Willenskundgebung seit Bestand der Zweiten Republik. Die Regierung und der Bundesvorstand des ÖGB setzten sich über den eindeutigen Willen der Arbeiterschaft und gegen das ganze Volk hinweg und organisierten Terrorgarden nach dem Muster der Heimwehr, um den Streik zu brechen. In Donawitz, Steyr, Wiener Neustadt, Fohnsdorf, Kaprun und an vielen anderen Stellen wurde Gendarmerie und Polizei eingesetzt, um durch Anwendung von Waffengewalt die Arbeiter zur Beendigung des Streiks zwingen. Hier sei auch an die schäbige Rolle des Sozialdemokraten und Gewerkschafters Franz Olah, der nun von der Republik geehrt wurde, erinnert.

Daher empfahl letztlich die Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz unter der Devise: „Der Streik ist zu Ende, der Kampf geht weiter", den Streik abzubrechen. Die ÖGB-Führung nahm dies zum Anlass, die wichtigsten Gewerkschaftsgremien endgültig von Kommunisten zu säubern. In den Tagen nach dem Streue wurden 85 führende kommunistische Gewerkschafter aus dem ÖGB ausgeschlossen, unter ihnen Vizepräsident Gottlieb Fiala. Weitere Maßnahmen waren die fristlose Entlassung vieler kommunistischer ÖGB-Angestellten. Dem Rachefeldzug gegen die Funktionärinnen, die für die Interessen der Arbeiter gekämpft hatten, mussten die kommunistischen Gewerkschafterinnen entgegenwirken: Dazu gehörten der Kampf um die Wiederaufnahme der ausgeschlossenen und gemaßregelten Gewerkschaftsmitglieder, Funktionäre und Betriebsräte und für die Aufhebung aller Maßregelungen in den Betrieben. Nur so konnte die Einheit der Gewerkschaftsbewegung gesichert werden.

Es war auch kein Zufall, dass die neofaschistischen VdU-Führer nach Beendigung des Kampfes von 1950 versuchten, die Arbeiter und Angestellten zum Austritt aus dem Gewerkschaftsbund und zur Gründung eigener Betriebsgewerkschaften zu veranlassen. Der Streik und auch sein Ende hatten keine Schwächung der Kommunisten zur Folge. Als die KPÖ im nächsten Jahr bei den ersten Bundespräsidentenwahlen den Bundesrat Gottlieb Fiala als Kandidaten aufstellte, erhielt er z. B. 220.000 Stimmen. Die Betriebsrätewahlen 1951 ergaben fast überall, im Osten und im Westen Österreichs, bedeutende Erfolge der Kommunisten und Einheitslisten, besonders in den Betrieben, die sich an der Streikbewegung beteiligt hatten.

Die Gründung der Gewerkschaftlichen Einheit

Von diesen Aktivistinnen für wirksameres Auftreten der fortschrittliche Gewerkschafter Innen, seien es nun kommunistische, sozialistische oder parteilose, die Zentrale Fraktion der Gewerkschaftliche Einheit innerhalb des ÖGB mit Sitz in den 50er Jahren in Wien 2, Novaragasse 2, gegründet. Vorsitzender war bis 1962 Gottlieb Fiala, dann der seinerzeit der illegalen internationalen Lagerleitung im KZ Buchenwald angehörende Otto Hörn (bis 1967); Leopold Horak (bis 1971). Im September und Oktober 1953 fanden erstmals Bundeskonferenzen in den einzelnen Gewerkschaftsverbänden satt, der erste Schritt zur Schaffung der Fraktion der Gewerkschaftlichen Einheit (GE). In allen Leitungsgremien wurden alle Aktivistinnen mit gleichen Rechten beteiligt.

Wichtige Abschnitte im Kampf um Rechte und Verbesserungen für die Arbeiterinnen und Angestellten waren die Entstehung des Lohnsteuergesetzes 1953, das nach Willen der GE ein sozialeres und gerechteres sein sollte, auch die kommunistischen Abgeordneten im Parlament unterstützen GE und die Betriebsdelegiertenkonferenz in Linz in ihren Forderungen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz 1955, das zweifellos eine Reihe von Verbesserungen für die arbeitenden Menschen brachte, aber in wichtigen Fragen konnten sich auf Grund der Haltung des ÖGB und der SPÖ die Unternehmer durchsetzen. Es war eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung, der natürlich die konsequente Umverteilungspolitik zu Gunsten der Arbeitenden fehlte. Es konnte daher von der GE nur als erster Reformschritt betrachtet werden.

von Lisl Rizy