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GLB solidarisch mit Klage

  • Donnerstag, 9. Juni 2005 @ 19:22
Aktionen BDFA-Anfechtung der letzten AK Wien-Wahlen wegen Streichung des serbischen Spitzenkandidaten

Zoran Krstic, ein vielseitig qualifizierter Immigrant (Jurist, Wasserballtrainer, Diplomgraphiker), der seit sechseinhalb Jahren in Österreich arbeitet und Steuern sowie alle gesetzlichen Abgaben inklusive AK-Beiträge bezahlt, hat kein Recht, für die AK-Wahl zu kandidieren. Laut AK haben alle AK-Mitglieder aus Österreich, den EU-Staaten sowie aus Assoziations- und AKP-Ländern, also aus weit mehr als hundert Staaten, auch das passive Wahlrecht, d.h. sie dürfen gewählt werden. Pech für Zoran Krstic: als Serbe gehört er keiner dieser Staaten an. Die BDFA fand diese Diskriminierung unsinnig und ungerecht. Sie stellte ihn daher bei der letzten Wahl als Kandidaten auf. Den Einspruch der Wahlkommission hat die BDFA, mit einer Anfechtung der AK-Wahlen beantwortet. Die Anwältin der BDFA hat nach Ablehnung der Anfechtung durch das „Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit“ den Verfassungsgerichtshof angerufen. Dort läuft das Verfahren derzeit.

Der GLB erklärte sich solidarisch mit dieser Klage. GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger in einem Mail an die BDFA:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) erklärt sich solidarisch mit eurem Anliegen. Wir erachten eure Klage für außerordentlich wichtig, weil sie eine Grundsatzfrage für alle fortschrittlichen Kräfte aufgreift: gegen die nationalstaatliche Bindung von Rechten - für eine WeltbürgerInnenschaft, die die Rechte der Einzelnen an den Wohnsitz - bzw. in diesem Falle an die Region, in der die Erwerbsarbeit ausgeübt wird - bindet. Wir wünschen euch viel Erfolg in diesem Rechtsstreit!

für den Gewerkschaftlichen Linksblock
Mag. Karin Antlanger
(Bundesvorsitzende)