Ein soziales Europa geht mit dieser EU nicht
- Freitag, 25. November 2005 @ 18:34
Von Karin Antlanger
Juristin und Sozialpädagogin
BRV EXIT-sozial Linz
GLB-Bundesvorsitzende
Kollege Verzetnitsch kritisierte Ende Oktober 2004 die EU-Verfassung, weil diese keine Sozialunion beinhaltet und eine Gefährdung der Neutralität bedeutet und verband dies mit der Forderung nach einer Volksabstimmung. Trotz dieser Kritik stimmten alle GewerkschafterInnen im Nationalrat und Bundesrat der EU-Verfassung zu und lehnten eine Volksabstimmung ab. In der berechtigten Kritik, insbesondere auch von Gewerkschaften und des ÖGB an der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde der Zusammenhang mit der Verfassung negiert. Aber alle Grundlagen der Richtlinie stehen in der Verfassung, die vier Grundfreiheiten, Binnenmarkt und Wettbewerb, Stabilitätspakt, monetäre Budgetpolitik, eine von der Politik unabhängig agierende Europäische Zentralbank. Wenn der EuGH in seinen Entscheidungen die Grundfreiheiten höher stellt als nationales Recht, kann er sich darauf berufen.
Der Verweis auf die Lissabon-Strategie bei sozialen Ansprüchen geht ins Leere. Ziel der Lissabon-Strategie ist es nämlich, die EU bis 2010 zur stärksten Wirtschaftsmacht der Welt zu machen. Die Ziele der Lissabon-Strategie sind nur allgemein formuliert. Da ist zwar von Arbeitsplätzen die Rede, aber nicht von welchen. Beim gängigen Trend zu Teilzeit, geringfügigen Arbeitsverhältnisse usw. wird damit der Prekarisierung Tür und Tor geöffnet.
Ein „Soziales Europa“ ist mit den Grundlagen dieser EU nicht zu machen. Laut einer Studie des regierungsnahen deutschen Instituts SWP ist die Forderung nach einem „sozialerem Europa“ unrealistisch, das französische Sozialmodell ist nicht zu halten. Das gilt im weiteren Sinne genauso auch für Österreich.
Der ÖGB soll den Spieß umdrehen und die jeweils besten Regelungen als Maßstab für EU-weite Standards auflisten: Arbeitslosengeld wie in Dänemark, Mindestlohn wie in Luxemburg, Arbeitszeit wie in Frankreich usw.
Diskussionsbeitrag bei der 20. ÖGB-Landeskonferenz OÖ am 25. November 2005
Juristin und Sozialpädagogin
BRV EXIT-sozial Linz
GLB-Bundesvorsitzende
Kollege Verzetnitsch kritisierte Ende Oktober 2004 die EU-Verfassung, weil diese keine Sozialunion beinhaltet und eine Gefährdung der Neutralität bedeutet und verband dies mit der Forderung nach einer Volksabstimmung. Trotz dieser Kritik stimmten alle GewerkschafterInnen im Nationalrat und Bundesrat der EU-Verfassung zu und lehnten eine Volksabstimmung ab. In der berechtigten Kritik, insbesondere auch von Gewerkschaften und des ÖGB an der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde der Zusammenhang mit der Verfassung negiert. Aber alle Grundlagen der Richtlinie stehen in der Verfassung, die vier Grundfreiheiten, Binnenmarkt und Wettbewerb, Stabilitätspakt, monetäre Budgetpolitik, eine von der Politik unabhängig agierende Europäische Zentralbank. Wenn der EuGH in seinen Entscheidungen die Grundfreiheiten höher stellt als nationales Recht, kann er sich darauf berufen.
Der Verweis auf die Lissabon-Strategie bei sozialen Ansprüchen geht ins Leere. Ziel der Lissabon-Strategie ist es nämlich, die EU bis 2010 zur stärksten Wirtschaftsmacht der Welt zu machen. Die Ziele der Lissabon-Strategie sind nur allgemein formuliert. Da ist zwar von Arbeitsplätzen die Rede, aber nicht von welchen. Beim gängigen Trend zu Teilzeit, geringfügigen Arbeitsverhältnisse usw. wird damit der Prekarisierung Tür und Tor geöffnet.
Ein „Soziales Europa“ ist mit den Grundlagen dieser EU nicht zu machen. Laut einer Studie des regierungsnahen deutschen Instituts SWP ist die Forderung nach einem „sozialerem Europa“ unrealistisch, das französische Sozialmodell ist nicht zu halten. Das gilt im weiteren Sinne genauso auch für Österreich.
Der ÖGB soll den Spieß umdrehen und die jeweils besten Regelungen als Maßstab für EU-weite Standards auflisten: Arbeitslosengeld wie in Dänemark, Mindestlohn wie in Luxemburg, Arbeitszeit wie in Frankreich usw.
Diskussionsbeitrag bei der 20. ÖGB-Landeskonferenz OÖ am 25. November 2005