Alternativen zum Angriff auf den Sozialstaat in Österreich
- Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:27
Von Karin Antlanger
Juristin und Sozialpädagogin
BRV EXIT-sozial Linz
GLB-Bundesvorsitzende
Sozialversicherung, Arbeitslose, Gesundheitsversorgung
EXIT-sozial, der Verein wo ich Betriebsratsvorsitzende bin, hat vor einigen Jahren eine Umbenennung wegen des engen Zusammenhangs von Gesundheit und Sozialem vorgenommen. Auch laut den zehn Thesen von Werner Vogt ist derzeit ein Auseinanderdividieren von Sozialem und Gesundheit beobachtbar, dies erfolgt aus Kostengründen nach dem Motto alle gegen alle und die Kostenträger. Ich sehe zwei Gründe für die Diskussion um den Sozialstaat. Erstens geht es dabei darum, Budgetlöcher zu stopfen und die Maastricht-Kriterien zu erfüllen. Die EU hat zwar Vorgaben für die Wirtschafts- und Währungsunion, aber nicht für Sozialunion. Diese wird als nationale Angelegenheit bewertet. Und weil durch die Budgetpolitik die Mittel immer geringer werden, sind Einschnitte in den Sozialstaat die logische Folge. Die Diskussion um eine europäische Sozialunion ist daher ein Phantom und eine Augenauswischerei.
Der zweite Grund, warum wir heute über Angriffe auf den Sozialstaat diskutieren müssen, ist die geplante Öffnung des riesigen Volumens der Sozialversicherungen für privates Kapital. Die Reformen sollen den Einstieg in die Kapitalmarktfinanzierung ebnen. Daran interessiert ist das Finanzkapital, also Banken, Versicherungen, Pensionsfonds etc.
Im gängigen Verständnis wird der Sozialstaat noch immer am sogenannten „maßgerechten Menschen“ gemessen: weiß, männlich, 40 Jahre vollbeschäftigt, 40-Std. Woche. Wenn wir uns mit den Alternativen zur Zerschlagung des Sozialsystems beschäftigen, so möchte ich aber gerade aus frauenpolitischer Sicht gleich eingangs festhalten, dass es nicht nur um die Erhaltung des Status quo geht, sondern dass es auch um eine Weiterentwicklung od. Neugestaltung des Systems gehen muss.
Die Grundprämisse des derzeitigen Modells ist das Ziel der Vollbeschäftigung – und das auf Basis einer ununterbrochenen männlichen Erwerbsbiografie in einem Versorgermodell mit einer mitversicherten , maximal dazuverdienenden, Ehefrau. Die rasanten Entwicklungen am Arbeitsmarkt haben zur Folge, dass immer mehr Menschen aus diesem System herausfallen. Fast ein Drittel aller Beschäftigten, also knapp über 1 Million Menschen, sind atypisch beschäftigt. Gemeint ist damit ein Sammelsurium an Arbeitsbedingungen u. Tätigkeiten, die abweichend vom sog. Normalarbeitsverhältnis geregelt sind.
Diese Beschäftigungsverhältnisse können arbeitsrechtlich geregelt sein, wie z.B. Teilzeitarbeit, aber auch ungeregelt, wie v.a. die völlig unbekannte Zahl von Werkverträgen, die reguläre Arbeitsverhältnisse umgehen (Provisionsverträge, Verkauf auf Messen, Tourismus, Werbung, Journalist. Arbeit, Erwachsenenbildung, wissenschaftliche Forschungsarbeit, Beratungsstellen, Kulturarbeit...) uvm. Etwa 90 % der Teilzeit- u. geringfügig Beschäftigten sind Frauen!
Einen weiteren wesentlichen Sektor bildet die staatlich geduldete „Grauarbeit“: die Geringfügigen, die Ehrenamtlichen, private Pflegedienste u. Tagesmütter. Nach vorsichtiger Schätzung - u. ohne weite Bereiche der nicht abschätzbaren Schwarzarbeit einzubeziehen (z.B. die Schar von nicht angemeldeten Putzfrauen) - umfasst der informelle Frauen-Arbeitsmarkt eine weitere Million erwerbstätiger Frauen od. mehr. Wesentlich gekennzeichnet ist dieser informelle Arbeitsmarkt durch prekarisierte, nicht existenz-sichernde Arbeitsverhältnisse – überwiegend im Dienstleistungsbereich. Völlig ungeregelt ist der Sexarbeitsmarkt.
Die ehemalige Leiterin der abgeschafften Frauengrundsatzabteilung im Sozialministerium, Inge Rowhani, kam bereits 1996 in einer Studie zu dem Ergebnis, dass eine Formalisierung aller Frauenarbeit – ohne die echte Privatarbeit – in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mindestens 3,3, Millionen Vollarbeitsplätze schaffen könnte.
Der erste Ansatz zur Sicherung unseres Sozialsystems lautet daher: Existenzsichernde Erwerbsarbeit für alle. Gerade Frauen wissen: Nicht die Arbeit geht uns aus, sondern ihre Bezahlung bleibt aus oder wird immer geringer. Billiglohnbranchen sind die Folge.
Gleichzeitig erforderlich: Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich auf 32 Stunden pro Woche, keine Ausdehnung der Lebensarbeitszeit (Verkürzung der Jahresarbeitszeit, Ausweitung der Schulpflicht etc? ...)
Um die Erwerbsarbeit auch jenen zu ermöglichen, die Betreuungspflichten haben, ist die zweite elementare Forderung die nach einem flächendeckenden Netz von Kinderbetreuungseinrichtungen – eine Uralt-Forderung – und nach qualifizierten Pflegeeinrichtungen, die ein Altern in Würde ermöglichen. Vielleicht wäre dies leichter lösbar, wenn Karenz verpflichtend aufzuteilen wäre zwischen den Geschlechtern?
Weiters sollte, um der Tendenz, immer mehr Menschen in schlecht bezahlte, nicht versicherte Jobs abzudrängen, entgegenwirken zu können einerseits die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse im Sozialversicherungssystem auf Kosten der Unternehmen durchgesetzt werden und andererseits eine Mindestsicherung bei allen Leistungen sowie eine bundeseinheitliche existenzsichernde Sozialhilfe als Grundsicherung eingezogen werden.
Strikt zurückzuweisen sind die Pläne, die Notstandshilfe abzuschaffen – dies würde dazu führen, dass die Menschen nach dem Arbeitslosengeld-Bezug überhaupt keinen Zugang mehr hätten zu Leistungen des AMS, also „ausgesteuert“ würden. Im Gegenteil: Notstandshilfe-Bezug ist, wie alle Leistungen, unabhängig vom Partnereinkommen zu gewähren. Gleiche Rechte für alle hier Lebenden: Für alle Menschen, die in unserem Land leben, müssen die gleichen politischen u. sozialen Rechte gelten.
Auch zur Gesundheitsversorgung gelten für das Argument der angeblichen Unfinanzierbarkeit die gleichen Hintergründe, wie bei der Pensionsdebatte: Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“
Übersetzt auf die Angriffe auf unser Gesundheitssystem bedeutet dies, dass auch dieses einem gewinnträchtigen privaten Markt zugeführt werden soll. Also weg vom Versicherungsprinzip und staatlicher Zuschuss hin zur Privatvorsorge. Zum Vergleich: Die USA haben mit 13 % des BIP die höchste Gesundheitsausgaben, die Finanzierung erfolgt aber fast ausschließlich privat und versorgt damit nicht einmal die Hälfte seiner Bevölkerung. Österreich hingegen versorgt mit 8,3 Prozent des BIP für Gesundheit 99 Prozent der Bevölkerung.
Riesengewinne werden zwar jetzt schon erzielt (z.B. Pharmaindustrie, Zahnersatz, kosmetische Medizin), wir haben auch jetzt schon eine 2-Klassen-Medizin (Beispiel Psychiatrie / Neurologie - Ambulanz), aber immerhin ist das Risiko bei Krankheit fast flächendeckend abgesichert durch die Pflichtversicherung inkl. der Mitversicherung bzw. durch die Möglichkeit der Selbstversicherung.
Ca. 1 % der in Österreich lebenden Menschen sind von diesem System nicht erfasst – davon ein Großteil MigrantInnen. Es wäre kein Problem, im Sinne eines staatlichen Gesundheitsdienstes z.B. in den Gesundheitsämtern Anlaufstellen für jene einzurichten, die ohne Versicherungsschutz leben müssen und die Kosten durch den Staat zu übernehmen.
Die derzeitigen Pläne der Regierung gehen in die entgegengesetzte Richtung – nämlich hin zur Privatisierung des Gesundheitssystems. Selbstbehalte als Einstiegsdroge in die Privatfinanzierung sind derzeit schon sehr hoch, 1999 betrugen sie bereits 9,9 Milliarden ATS und sind weiter rasant gestiegen. Am Beispiel der OÖGKK stehen laut Bilanz 1999 Leistungen von 15.40 Mrd. S Beiträgen von 13.38 Mrd. S, Selbstbehalte von 1.58 Mrd. S und Rezeptgebühren von 0.51 Mrd. S gegenüber. Allein an zusätzlichen Belastungen der Versicherten durch Selbstbehalte und Rezeptgebühren wurden demnach 2.08 Mrd. S kassiert.
Maria Hofmarcher vom IHS hat vorige Woche darauf hingewiesen, dass Frauen in dieser Frage um 35 – 40 % mehr betroffen sind als Männer: Frauen müssen um ein Drittel mehr von ihrem Einkommen für Selbstbehalte ausgeben als Männer – und das bei niedrigeren Einkommen und viel geringeren Pensionen.
Damit beim vorletzten Punkt: Als weitere Alternative zum Angriff auf den Sozialstaat ist es dringend notwendig, dass die niedrigen Fraueneinkommen auch durch eine Neubewertung und Aufwertung der Leistungen angehoben werden müssen.
Weg von einer Arbeitsbewertung, die den weißen Mann als Maß aller Dinge sieht. Schluss mit Billiglohnbranchen, in denen hauptsächlich Frauen zu finden sind – BAGS würden sich z.B. die Metaller nicht gefallen lassen. Höchstbemessungsgrundlage kann nicht einmal theoretisch erreicht werden...
Wie finanzieren? Ja sicher, aber da seien ja die Sachzwänge, der Staatshaushalt ist bankrott, Kapital u. Vermögen darf man nicht besteuern, weil sie sonst abwandern etc... Da kommen dann die Totschlagargumente der Sachzwänge: Arbeitsplatzsicherung u. Standortsicherung. Aber EU-weit wird Kapital und Vermögen höher besteuert – Österreich liegt weit unter dem Durchschnitt. Wer die Betriebsstillegungen in den letzten Jahren verfolgt hat (Semperit, Grundig, Textilbereich), wird mir zustimmen: unabhängig von der Besteuerung sucht sich das Kapital die jeweils noch günstigeren Profitmaximierungs-Standorte. Was hindert Österreich daran, entsprechende Initiativen für europa- oder weltweite Standards zu ergreifen, wie die Tobinsteuer und andere Vorschläge
Abschließend möchte ich sagen, dass es meines Erachtens im Zuge der sozialen Foren (von Porto Allegre bis Hallein) genau darum geht, dieser vom Kapital diktierten Sachzwangslogik weltweit akkordierte Forderungen entgegen zu stellen.
Aus dem Referat von Karin Antlanger bei der Konferenz „Alternativen zum Angriff auf den Sozialstaat in Österreich„ im Rahmen des Austrian Social Forum in Hallein am 31. Mai 2003
Juristin und Sozialpädagogin
BRV EXIT-sozial Linz
GLB-Bundesvorsitzende
Sozialversicherung, Arbeitslose, Gesundheitsversorgung
EXIT-sozial, der Verein wo ich Betriebsratsvorsitzende bin, hat vor einigen Jahren eine Umbenennung wegen des engen Zusammenhangs von Gesundheit und Sozialem vorgenommen. Auch laut den zehn Thesen von Werner Vogt ist derzeit ein Auseinanderdividieren von Sozialem und Gesundheit beobachtbar, dies erfolgt aus Kostengründen nach dem Motto alle gegen alle und die Kostenträger. Ich sehe zwei Gründe für die Diskussion um den Sozialstaat. Erstens geht es dabei darum, Budgetlöcher zu stopfen und die Maastricht-Kriterien zu erfüllen. Die EU hat zwar Vorgaben für die Wirtschafts- und Währungsunion, aber nicht für Sozialunion. Diese wird als nationale Angelegenheit bewertet. Und weil durch die Budgetpolitik die Mittel immer geringer werden, sind Einschnitte in den Sozialstaat die logische Folge. Die Diskussion um eine europäische Sozialunion ist daher ein Phantom und eine Augenauswischerei.
Der zweite Grund, warum wir heute über Angriffe auf den Sozialstaat diskutieren müssen, ist die geplante Öffnung des riesigen Volumens der Sozialversicherungen für privates Kapital. Die Reformen sollen den Einstieg in die Kapitalmarktfinanzierung ebnen. Daran interessiert ist das Finanzkapital, also Banken, Versicherungen, Pensionsfonds etc.
Im gängigen Verständnis wird der Sozialstaat noch immer am sogenannten „maßgerechten Menschen“ gemessen: weiß, männlich, 40 Jahre vollbeschäftigt, 40-Std. Woche. Wenn wir uns mit den Alternativen zur Zerschlagung des Sozialsystems beschäftigen, so möchte ich aber gerade aus frauenpolitischer Sicht gleich eingangs festhalten, dass es nicht nur um die Erhaltung des Status quo geht, sondern dass es auch um eine Weiterentwicklung od. Neugestaltung des Systems gehen muss.
Die Grundprämisse des derzeitigen Modells ist das Ziel der Vollbeschäftigung – und das auf Basis einer ununterbrochenen männlichen Erwerbsbiografie in einem Versorgermodell mit einer mitversicherten , maximal dazuverdienenden, Ehefrau. Die rasanten Entwicklungen am Arbeitsmarkt haben zur Folge, dass immer mehr Menschen aus diesem System herausfallen. Fast ein Drittel aller Beschäftigten, also knapp über 1 Million Menschen, sind atypisch beschäftigt. Gemeint ist damit ein Sammelsurium an Arbeitsbedingungen u. Tätigkeiten, die abweichend vom sog. Normalarbeitsverhältnis geregelt sind.
Diese Beschäftigungsverhältnisse können arbeitsrechtlich geregelt sein, wie z.B. Teilzeitarbeit, aber auch ungeregelt, wie v.a. die völlig unbekannte Zahl von Werkverträgen, die reguläre Arbeitsverhältnisse umgehen (Provisionsverträge, Verkauf auf Messen, Tourismus, Werbung, Journalist. Arbeit, Erwachsenenbildung, wissenschaftliche Forschungsarbeit, Beratungsstellen, Kulturarbeit...) uvm. Etwa 90 % der Teilzeit- u. geringfügig Beschäftigten sind Frauen!
Einen weiteren wesentlichen Sektor bildet die staatlich geduldete „Grauarbeit“: die Geringfügigen, die Ehrenamtlichen, private Pflegedienste u. Tagesmütter. Nach vorsichtiger Schätzung - u. ohne weite Bereiche der nicht abschätzbaren Schwarzarbeit einzubeziehen (z.B. die Schar von nicht angemeldeten Putzfrauen) - umfasst der informelle Frauen-Arbeitsmarkt eine weitere Million erwerbstätiger Frauen od. mehr. Wesentlich gekennzeichnet ist dieser informelle Arbeitsmarkt durch prekarisierte, nicht existenz-sichernde Arbeitsverhältnisse – überwiegend im Dienstleistungsbereich. Völlig ungeregelt ist der Sexarbeitsmarkt.
Die ehemalige Leiterin der abgeschafften Frauengrundsatzabteilung im Sozialministerium, Inge Rowhani, kam bereits 1996 in einer Studie zu dem Ergebnis, dass eine Formalisierung aller Frauenarbeit – ohne die echte Privatarbeit – in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mindestens 3,3, Millionen Vollarbeitsplätze schaffen könnte.
Der erste Ansatz zur Sicherung unseres Sozialsystems lautet daher: Existenzsichernde Erwerbsarbeit für alle. Gerade Frauen wissen: Nicht die Arbeit geht uns aus, sondern ihre Bezahlung bleibt aus oder wird immer geringer. Billiglohnbranchen sind die Folge.
Gleichzeitig erforderlich: Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich auf 32 Stunden pro Woche, keine Ausdehnung der Lebensarbeitszeit (Verkürzung der Jahresarbeitszeit, Ausweitung der Schulpflicht etc? ...)
Um die Erwerbsarbeit auch jenen zu ermöglichen, die Betreuungspflichten haben, ist die zweite elementare Forderung die nach einem flächendeckenden Netz von Kinderbetreuungseinrichtungen – eine Uralt-Forderung – und nach qualifizierten Pflegeeinrichtungen, die ein Altern in Würde ermöglichen. Vielleicht wäre dies leichter lösbar, wenn Karenz verpflichtend aufzuteilen wäre zwischen den Geschlechtern?
Weiters sollte, um der Tendenz, immer mehr Menschen in schlecht bezahlte, nicht versicherte Jobs abzudrängen, entgegenwirken zu können einerseits die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse im Sozialversicherungssystem auf Kosten der Unternehmen durchgesetzt werden und andererseits eine Mindestsicherung bei allen Leistungen sowie eine bundeseinheitliche existenzsichernde Sozialhilfe als Grundsicherung eingezogen werden.
Strikt zurückzuweisen sind die Pläne, die Notstandshilfe abzuschaffen – dies würde dazu führen, dass die Menschen nach dem Arbeitslosengeld-Bezug überhaupt keinen Zugang mehr hätten zu Leistungen des AMS, also „ausgesteuert“ würden. Im Gegenteil: Notstandshilfe-Bezug ist, wie alle Leistungen, unabhängig vom Partnereinkommen zu gewähren. Gleiche Rechte für alle hier Lebenden: Für alle Menschen, die in unserem Land leben, müssen die gleichen politischen u. sozialen Rechte gelten.
Auch zur Gesundheitsversorgung gelten für das Argument der angeblichen Unfinanzierbarkeit die gleichen Hintergründe, wie bei der Pensionsdebatte: Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“
Übersetzt auf die Angriffe auf unser Gesundheitssystem bedeutet dies, dass auch dieses einem gewinnträchtigen privaten Markt zugeführt werden soll. Also weg vom Versicherungsprinzip und staatlicher Zuschuss hin zur Privatvorsorge. Zum Vergleich: Die USA haben mit 13 % des BIP die höchste Gesundheitsausgaben, die Finanzierung erfolgt aber fast ausschließlich privat und versorgt damit nicht einmal die Hälfte seiner Bevölkerung. Österreich hingegen versorgt mit 8,3 Prozent des BIP für Gesundheit 99 Prozent der Bevölkerung.
Riesengewinne werden zwar jetzt schon erzielt (z.B. Pharmaindustrie, Zahnersatz, kosmetische Medizin), wir haben auch jetzt schon eine 2-Klassen-Medizin (Beispiel Psychiatrie / Neurologie - Ambulanz), aber immerhin ist das Risiko bei Krankheit fast flächendeckend abgesichert durch die Pflichtversicherung inkl. der Mitversicherung bzw. durch die Möglichkeit der Selbstversicherung.
Ca. 1 % der in Österreich lebenden Menschen sind von diesem System nicht erfasst – davon ein Großteil MigrantInnen. Es wäre kein Problem, im Sinne eines staatlichen Gesundheitsdienstes z.B. in den Gesundheitsämtern Anlaufstellen für jene einzurichten, die ohne Versicherungsschutz leben müssen und die Kosten durch den Staat zu übernehmen.
Die derzeitigen Pläne der Regierung gehen in die entgegengesetzte Richtung – nämlich hin zur Privatisierung des Gesundheitssystems. Selbstbehalte als Einstiegsdroge in die Privatfinanzierung sind derzeit schon sehr hoch, 1999 betrugen sie bereits 9,9 Milliarden ATS und sind weiter rasant gestiegen. Am Beispiel der OÖGKK stehen laut Bilanz 1999 Leistungen von 15.40 Mrd. S Beiträgen von 13.38 Mrd. S, Selbstbehalte von 1.58 Mrd. S und Rezeptgebühren von 0.51 Mrd. S gegenüber. Allein an zusätzlichen Belastungen der Versicherten durch Selbstbehalte und Rezeptgebühren wurden demnach 2.08 Mrd. S kassiert.
Maria Hofmarcher vom IHS hat vorige Woche darauf hingewiesen, dass Frauen in dieser Frage um 35 – 40 % mehr betroffen sind als Männer: Frauen müssen um ein Drittel mehr von ihrem Einkommen für Selbstbehalte ausgeben als Männer – und das bei niedrigeren Einkommen und viel geringeren Pensionen.
Damit beim vorletzten Punkt: Als weitere Alternative zum Angriff auf den Sozialstaat ist es dringend notwendig, dass die niedrigen Fraueneinkommen auch durch eine Neubewertung und Aufwertung der Leistungen angehoben werden müssen.
Weg von einer Arbeitsbewertung, die den weißen Mann als Maß aller Dinge sieht. Schluss mit Billiglohnbranchen, in denen hauptsächlich Frauen zu finden sind – BAGS würden sich z.B. die Metaller nicht gefallen lassen. Höchstbemessungsgrundlage kann nicht einmal theoretisch erreicht werden...
Wie finanzieren? Ja sicher, aber da seien ja die Sachzwänge, der Staatshaushalt ist bankrott, Kapital u. Vermögen darf man nicht besteuern, weil sie sonst abwandern etc... Da kommen dann die Totschlagargumente der Sachzwänge: Arbeitsplatzsicherung u. Standortsicherung. Aber EU-weit wird Kapital und Vermögen höher besteuert – Österreich liegt weit unter dem Durchschnitt. Wer die Betriebsstillegungen in den letzten Jahren verfolgt hat (Semperit, Grundig, Textilbereich), wird mir zustimmen: unabhängig von der Besteuerung sucht sich das Kapital die jeweils noch günstigeren Profitmaximierungs-Standorte. Was hindert Österreich daran, entsprechende Initiativen für europa- oder weltweite Standards zu ergreifen, wie die Tobinsteuer und andere Vorschläge
Abschließend möchte ich sagen, dass es meines Erachtens im Zuge der sozialen Foren (von Porto Allegre bis Hallein) genau darum geht, dieser vom Kapital diktierten Sachzwangslogik weltweit akkordierte Forderungen entgegen zu stellen.
Aus dem Referat von Karin Antlanger bei der Konferenz „Alternativen zum Angriff auf den Sozialstaat in Österreich„ im Rahmen des Austrian Social Forum in Hallein am 31. Mai 2003