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Antrag "Breite öffentliche Debatte und Volksabstimmung über die EU-Verfassung“

  • Donnerstag, 29. April 2004 @ 18:15
Positionen Die geplante EU-Verfassung – die auf Grund eines Entwurfes des Konvents nach der geplanten Ratifizierung im Mai und anschließender Billigung durch die dann 25 Mitgliedsländer in Kraft treten sollte - ist beim Gipfel in Brüssel im Dezember 2003 vorläufig gescheitert. Ungeachtet dessen betreiben sowohl die EU-Kommission als auch die irische Ratspräsidentschaft 2004 das Projekt einer Verfassung weiter. Zu bedenken dabei ist, dass 340 von 460 Artikeln gar nicht im Konvent diskutiert, sondern von Deutschland und Frankreich als bereits vorhandener Rechtsbestand in dieses Dokument hineinreklamiert wurden – und dass die beiden führenden EU-Länder mit oder ohne Verfassung auf die Konzeption eines „Kerneuropa“ im Rahmen eines „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ orientieren. Der Verfassungsentwurf orientiert darauf, die EU ökonomisch, politisch und militärisch zu einer mit den USA gleichwertigen Großmacht zu entwickeln. Gleichzeitig bedeutet diese Verfassung auch die weitgehende Aufhebung der nationalen Verfassungen. Obwohl alle österreichischen Parlamentsparteien im Konvent vertreten waren, ist eine breite Information der Öffentlichkeit und damit auch eine breite öffentliche Debatte über die Verfassung bislang unterblieben. Zwar wurde von Regierungsseite heftig urgiert, dass auch künftig alle EU-Mitgliedsländer in der Kommission vertreten sein sollen, die politische und militärische Brisanz der Verfassung wird jedoch ignoriert.

Kern der Verfassung ist die Entwicklung der EU zu einer Militärunion durch Verankerung einer Euro-Armee als Interventionstruppe sowie der Zwang zur Aufrüstung, eine Zentralisierung politischer Entscheidungen verbunden mit der Entwicklung eines „Kerneuropa“ unter Führung Deutschlands und Frankreichs, aber auch die Festschreibung des neoliberalen Wirtschaftsmodells durch Verankerung der vier Grundfreiheiten, des Binnenmarkts und der Liberalisierung und Deregulierung aller Bereiche.

Bereits jetzt sind rund 80 Prozent der Kompetenzen an die EU-Ebene abgegeben worden. Während durch die Verfassung die nationalen Parlamente weiter an Bedeutung verlieren, bleiben dem EU-Parlament auch künftig Gesetzgebung und Bestellung der Exekutive vorenthalten. Das bedeutet de facto eine Verlagerung aller wesentlichen Entscheidungen in einen demokratiefreien Raum die dem Trend zu einer Ökonomisierung der Politik durch Unterordnung unter Sachzwänge und Spielregeln des Markts entspricht.

Aus der Sicht der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften gibt es eine starke Betroffenheit durch diese Verfassung: Die formal in der Verfassung verankerten und als Fortschritt bewerteten Grundrechte werden durch die ökonomischen Vorgaben, die Auflagen zur nachhaltigen Budgetsanierung und den Zwang zur Aufrüstung unterlaufen und sind daher kein wirklicher Fortschritt. Die in der Verfassung verankerte Liberalisierung der öffentlichen Dienste bedeutet einen massiven Angriff auf elementare Bereiche der Grundversorgung. Die Übergabe der Verhandlungskompetenz mit der WTO von den Mitgliedsländern an die EU-Ebene bedeutet den Verlust jeglichen Spielraums für eine eigenständige Wirtschaftspolitik. Gleiches gilt auch für die Kompetenz in Bezug auf ausländische Direktinvestitionen und die Entsenderichtlinien.

Für die Lohnabhängigen bedeutet daher die Verfassung letztlich die Legitimierung eines verstärkten Druckes auf Arbeitsplätze, Einkommen, Sozialleistungen und Mitbestimmung. Schon aus diesen Gesichtspunkten ist eine umfassende und gründliche Auseinandersetzung mit dem Verfassungsentwurf notwendig. Gerade die Gewerkschaften müssen sich mit dem Inhalt der Verfassung kritisch auseinandersetzen und die darin verankerten Ziele mit den Interessen der Lohnabhängigen abwägen.

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung einer Verfassung halten wir es für unabdingbar eine breite öffentliche Meinungsbildung und Entscheidung über den Inhalt der EU-Verfassung herbeizuführen. Wir fordern weiters Regierung und Parlament auf, die EU-Verfassung bei deren Zustandekommen angesichts ihrer weitreichenden Bedeutung zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Dieser Antrag des GLB wude bei der Sitzung des ÖGB-Landesvorstandes Oberösterreich am 29. April 2004 zur weiteren Beratung unter Beiziehung von Experten zugewiesen.