Soziale Steuerreform
- Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 18:11
ArbeitnehmerInnen entlasten - Gewinne besteuern!
Bei den letzten so genannten "großen Steuerreformen" haben die Regierungen mit einem kurzfristig wirksamen Absenken der Steuertarife ArbeiterInnen, Angestellte und PensionistInnen geblendet. In Wirklichkeit waren die Steuerreformen äußerst gut durchdachte und nachhaltig wirksame Raubzüge. Die "brav arbeitenden ÖsterreicherInnen" wurden gewaltig zur Ader gelassen. Eine gigantische Umverteilung der Steuereinkünfte des Staates zu Lasten der Lohnsteuerpflichtigen, zu Lasten der Massensteuerleister sind die Folge, da gleichzeitig mit den Mehrbelastungen auf ArbeitnehmerInnenseite die Vermögen- und Gewerbesteuer gestrichen und weitere nicht unbeträchtliche Zugeständnisse an die Kapitalseite gemacht wurden, was vor allem mit dem Eintritt in die EU in Verbindung stand. Der Gewerkschaftliche Linksblock tritt für eine umfassende Reform des Steuersystems mit Rückverteilungswirkung ein, die auf folgende Grundsätze aufzubauen ist:
Fünf Grundsätze einer sozialen Steuerreform :
Spürbare und nachhaltige Entlastung im Bereich der Lohnsteuer, wobei der Entlastungseffekt mindestens 30 Milliarden Schilling betragen soll.
Die Steuerreform muss über Steigerung der kaufkräftigen Nachfrage und gezielte Förderungsmaßnahmen zu einer Steigerung geregelter, arbeits- und sozialrechtlich geschützter Beschäftigungsverhältnisse führen.
Gewinne des großen Kapitals - im besonderen Erträge aus spekulativen Veranlagungen - müssen bedeutend stärker besteuert und die Steuerhinterziehung durch Ausbau des Betriebsprüfungssystems unterbunden werden.
Lohnsteuerentlastung und effektive Kapitalbesteuerung müssen in Summe eine Steuereinnahmensituation ergeben, die dem Staat und seinen Gebietskörperschaften ermöglichen, ihren Aufgaben voll nachzukommen und die öffentliche Investition auszuweiten.
Mittel- und längerfristig muss das Steuersystem Wirkungen im Sinne eines ökologischen Wirtschaftens erzielen.
Der Senkungseffekt bei der Lohnsteuer muss deutlich spürbar und nachhaltig sein, um zu verhindern, dass Lohnerhöhungen über den Weg der "kalten Progression" immer wieder weggesteuert werden und Reallohnverluste entstehen.
Im einzelnen fordert der GLB:
Schluss mit dem Lohnsteuerraub des Finanzministers.
Nachhaltige Entlastungsmaßnahmen bei den kleinen und mittleren Einkommen durch Senkung und jährliche Inflationsanpassung der Steuertarifstufen (steuerliche "Scala mobile").
Mit dieser Maßnahme könnte erreicht werden, dass der inflationsbedingte Teil der Lohnerhöhung, der ja nur ein Wiederherstellen des alten Reallohnes bewirkt, nicht anteilsmäßig höher besteuert wird. Durch die Wirkung der Steuerprogression (je höher der Lohn, desto höher der Anteil der Steuer) führen auch Lohnerhöhungen, die mehr schlecht als recht die Inflation abdecken, zu einer anteilsmäßig höheren Steuerleistung. Damit werden die kurzfristigen Entlastungseffekte bei Reformen schnell wieder wettgemacht. Bereits nach eineinhalb bis zwei Jahren kann der Finanzminister erhebliche Mehreinnahmen verbuchen. Das ist auch der Grund, warum die Lohnsteuerbelastung prozentuell stieg, während die Einkommen netto/real stagnierten oder sogar zurückgingen. Hier muss eine Rückführung der Steuerbelastung erfolgen.
Lohn- und Einkommensteuerfreigrenzen müssen in Freibeträge umgewandelt werden. Die Frei- und Absetzbeträge müssen wieder angehoben und analog den Steuertarifstufen jährlich der Inflation angepasst werden. Der Lohnsteuertarif, der Tarif für jede Lohnsteuergruppe, muss um mindestens 10 Prozent abgesenkt werden. Monatliche Einkommen bis 15.000 Schilling brutto sind steuerfrei zu stellen, damit auch der Staat ein Interesse an höheren Mindestlöhnen sowie an generell höheren Einkommen hat.
Auf das Steuerrecht ist der Vertrauensschutz anzuwenden. Verschlechterungen, wie der letzte Belastungsschub durch Absenken der Frei- und Absetzbeträge, dürfen daher nicht per einfacher Parlamentsmehrheit überfallsartig durchgesetzt werden.
Rücknahme der höheren Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bis zur Höchstbemessungsgrundlage lt. ASVG. Die steuerliche Begünstigung muss prinzipiell aufrecht bleiben.
Eine Lohnsteuersenkung bewirkt Steuerausfälle für den Staat, die durch effizientere Besteuerung der Gewinne und Wiedereinführung der Besteuerung großer Vermögen hereingebracht werden müssen:
Kapitalgewinne müssen stärker erfasst werden, wobei kurzfristig Schlupflöcher gestopft und über verstärkte Betriebsprüfung (Ausbau und Intensivierung der Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörde - abschreckende Finanzstrafpraxis) die Hinterziehung von Steuern unterbunden werden muss.
Für den Fall von groben Abgabenhinterziehungen ist ein Zwangsverwalter zu bestellen, der die weitere ordnungsmäßige Abgabengebarung des Unternehmens sicherzustellen hat.
Unternehmen mit beträchtlicher Wertschöpfung im Inland, müssen vor Abwanderung ins Ausland mit einem Zuschlag zur Körperschaftsteuer belegt werden, der in etwa das doppelte des durchschnittlichen Steuersatzes der letzten 10 Jahre ausmachen soll. Damit wäre zumindest ein teilweiser Ausgleich der in Österreich unentgeltlich genützten öffentlichen bzw. gemeinwirtschaftlichen Einrichtungen abgegolten.
Steuerbasis für die Körperschaftsteuer soll in Zukunft die Berechnungsgrundlage für die Kammerumlage I der Bundeswirtschaftskammer sein. Hiezu ist erforderlich, die Unternehmungen in drei Steuertarifgruppen, so wie im Rechnungslegungsgesetz vorgesehen, einzuteilen. Dies würde insgesamt eine wertschöpfungsmäßige Orientierung bei der Körperschaftsteuer bewirken.
Der Spitzensteuersatz für Spitzeneinkommen ab 100.000 Schilling monatlich ist anzuheben.
Die Vermögensteuer ist wiedereinzuführen - im Unterschied zur früheren Vermögensteuer ist auf eine stärkere Erfassung von nicht im Betrieb veranlagten großen Vermögen Bedacht zu nehmen.
Die Erbschaftsteuer ist zu reformieren mit dem Ziel einer höheren Besteuerung von spekulativ verwertbaren Vermögensgegenständen und solchen, welche die Erwerbschancen des Erben erhöhen.
Die Grundsteuer ist progressiv anzuheben, um Großgrundbesitz anteilsmäßig höher zu besteuern. Die Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter ist abzuschaffen, so wie das bis Anfang der achtziger Jahre der Fall war. Umwidmungsgewinne sind gleichfalls zu besteuern.
Spekulationsgewinne sind rigoros zu erfassen - im internationalen Kontext ist auf eine Tobin-Steuer Ziel zu nehmen, im nationalen Rahmen sind Steuern im Bereich der Währungsspekulation etc. (Derivathandel) einzuheben.
Kapitalerträge sind grundsätzlich der Einkommensteuer zu unterwerfen. Im Sinne der Steuergerechtigkeit sind Einkommen aus Kapital und Vermögen zumindest gleich hoch zu besteuern wie die Einkommen aus Löhnen und Gehältern.
Die österreichische Energiewirtschaft und deren KonsumentInnen sind durch steuerliche Maßnahmen wirksam vor billigen Atomstromimporten internationaler Anbieter zu schützen.
Investitionen in energiesparende Maßnahmen in Haushalten und Wirtschafts-betrieben sowie die Anwendung von umweltfreundlichen Technologien sind stärker zu begünstigen. Ökologisches Wirtschaften bedingt ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und ist daher nicht allein über das Steuersystem zu fördern.
Der Effekt der Lohnsteuersenkung von 30 Milliarden Schilling soll durch höhere Besteuerung von Spekulationskapital und großen Vermögen hereingebracht werden.
Folgende Maßnahmen werden vom Gewerkschaftlichen Linksblock darüber hinaus als höchst dringend erachtet:
Rigorose Eintreibung des einbringbaren Teils der ausstehenden Steuerschulden im Ausmaß von Dutzenden Milliarden.
Mittel- und längerfristig: Vereinfachung des Steuersystems und Einführung einer Informationspflicht der Behörde, so dass ArbeitnehmerInnen ihre Möglichkeiten nicht über teure Steuerberatung erfahren müssen. Die Finanzämter sollen überdies verpflichtet werden, eine amtswegige Aufrollung der Lohnsteuer vorzunehmen.
Erhöhung des Strafausmaßes bei Finanzvergehen z.B. bei der Verkürzung von Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Finanzvergehen dürfen nicht als Kavaliersdelikte, sondern müssen als Betrug behandelt werden. Schadensbeträge dürfen nicht über das Massensteueraufkommen ausgeglichen werden - hierfür ist die gesetzliche Interessensvertretung der UnternehmerInnen heranzuziehen.
Über die unmittelbaren Fragen des Steuersystems hinaus schlägt der Gewerkschaftliche Linksblock vor:
Staatliche Subventionen und Wirtschaftsförderungen unter Beteiligungsgarantie am geförderten Unternehmen. Gründung einer staatlichen Beteiligungsgesellschaft, sowie die Zusammenfassung öffentlicher Wirtschaftsbereiche zu aktionsfähigen Einheiten.
Die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung sollen auf Wertschöpfungsabgaben umgestellt werden.
Schwarzunternehmertum (illegale Beschäftigung) ist konsequent zu bekämpfen.
Der Gewerkschaftliche Linksblock wehrt sich gegen alle Versuche, die Maßnahmen der Regierung im Familienbereich zum Anlass zu nehmen, um das Ausmaß der Lohnsteuerbelastung auszuweiten. Bessere Familienleistungen sollen ausschließlich aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert werden. Zur Speisung des FLAF sind die selbständig Erwerbstätigen zu analogen Beitragsleistungen zu verpflichten, da sie auch die selben Leistungen wie die Lohnsteuerpflichtigen erhalten.
Eine Beendigung des Lohnsteuer-Raubzuges bedeutet Erhöhung der Kaufkraft und dadurch Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Steuerkonzept des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB)
Bei den letzten so genannten "großen Steuerreformen" haben die Regierungen mit einem kurzfristig wirksamen Absenken der Steuertarife ArbeiterInnen, Angestellte und PensionistInnen geblendet. In Wirklichkeit waren die Steuerreformen äußerst gut durchdachte und nachhaltig wirksame Raubzüge. Die "brav arbeitenden ÖsterreicherInnen" wurden gewaltig zur Ader gelassen. Eine gigantische Umverteilung der Steuereinkünfte des Staates zu Lasten der Lohnsteuerpflichtigen, zu Lasten der Massensteuerleister sind die Folge, da gleichzeitig mit den Mehrbelastungen auf ArbeitnehmerInnenseite die Vermögen- und Gewerbesteuer gestrichen und weitere nicht unbeträchtliche Zugeständnisse an die Kapitalseite gemacht wurden, was vor allem mit dem Eintritt in die EU in Verbindung stand. Der Gewerkschaftliche Linksblock tritt für eine umfassende Reform des Steuersystems mit Rückverteilungswirkung ein, die auf folgende Grundsätze aufzubauen ist:
Fünf Grundsätze einer sozialen Steuerreform :
Spürbare und nachhaltige Entlastung im Bereich der Lohnsteuer, wobei der Entlastungseffekt mindestens 30 Milliarden Schilling betragen soll.
Die Steuerreform muss über Steigerung der kaufkräftigen Nachfrage und gezielte Förderungsmaßnahmen zu einer Steigerung geregelter, arbeits- und sozialrechtlich geschützter Beschäftigungsverhältnisse führen.
Gewinne des großen Kapitals - im besonderen Erträge aus spekulativen Veranlagungen - müssen bedeutend stärker besteuert und die Steuerhinterziehung durch Ausbau des Betriebsprüfungssystems unterbunden werden.
Lohnsteuerentlastung und effektive Kapitalbesteuerung müssen in Summe eine Steuereinnahmensituation ergeben, die dem Staat und seinen Gebietskörperschaften ermöglichen, ihren Aufgaben voll nachzukommen und die öffentliche Investition auszuweiten.
Mittel- und längerfristig muss das Steuersystem Wirkungen im Sinne eines ökologischen Wirtschaftens erzielen.
Der Senkungseffekt bei der Lohnsteuer muss deutlich spürbar und nachhaltig sein, um zu verhindern, dass Lohnerhöhungen über den Weg der "kalten Progression" immer wieder weggesteuert werden und Reallohnverluste entstehen.
Im einzelnen fordert der GLB:
Schluss mit dem Lohnsteuerraub des Finanzministers.
Nachhaltige Entlastungsmaßnahmen bei den kleinen und mittleren Einkommen durch Senkung und jährliche Inflationsanpassung der Steuertarifstufen (steuerliche "Scala mobile").
Mit dieser Maßnahme könnte erreicht werden, dass der inflationsbedingte Teil der Lohnerhöhung, der ja nur ein Wiederherstellen des alten Reallohnes bewirkt, nicht anteilsmäßig höher besteuert wird. Durch die Wirkung der Steuerprogression (je höher der Lohn, desto höher der Anteil der Steuer) führen auch Lohnerhöhungen, die mehr schlecht als recht die Inflation abdecken, zu einer anteilsmäßig höheren Steuerleistung. Damit werden die kurzfristigen Entlastungseffekte bei Reformen schnell wieder wettgemacht. Bereits nach eineinhalb bis zwei Jahren kann der Finanzminister erhebliche Mehreinnahmen verbuchen. Das ist auch der Grund, warum die Lohnsteuerbelastung prozentuell stieg, während die Einkommen netto/real stagnierten oder sogar zurückgingen. Hier muss eine Rückführung der Steuerbelastung erfolgen.
Lohn- und Einkommensteuerfreigrenzen müssen in Freibeträge umgewandelt werden. Die Frei- und Absetzbeträge müssen wieder angehoben und analog den Steuertarifstufen jährlich der Inflation angepasst werden. Der Lohnsteuertarif, der Tarif für jede Lohnsteuergruppe, muss um mindestens 10 Prozent abgesenkt werden. Monatliche Einkommen bis 15.000 Schilling brutto sind steuerfrei zu stellen, damit auch der Staat ein Interesse an höheren Mindestlöhnen sowie an generell höheren Einkommen hat.
Auf das Steuerrecht ist der Vertrauensschutz anzuwenden. Verschlechterungen, wie der letzte Belastungsschub durch Absenken der Frei- und Absetzbeträge, dürfen daher nicht per einfacher Parlamentsmehrheit überfallsartig durchgesetzt werden.
Rücknahme der höheren Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bis zur Höchstbemessungsgrundlage lt. ASVG. Die steuerliche Begünstigung muss prinzipiell aufrecht bleiben.
Eine Lohnsteuersenkung bewirkt Steuerausfälle für den Staat, die durch effizientere Besteuerung der Gewinne und Wiedereinführung der Besteuerung großer Vermögen hereingebracht werden müssen:
Kapitalgewinne müssen stärker erfasst werden, wobei kurzfristig Schlupflöcher gestopft und über verstärkte Betriebsprüfung (Ausbau und Intensivierung der Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörde - abschreckende Finanzstrafpraxis) die Hinterziehung von Steuern unterbunden werden muss.
Für den Fall von groben Abgabenhinterziehungen ist ein Zwangsverwalter zu bestellen, der die weitere ordnungsmäßige Abgabengebarung des Unternehmens sicherzustellen hat.
Unternehmen mit beträchtlicher Wertschöpfung im Inland, müssen vor Abwanderung ins Ausland mit einem Zuschlag zur Körperschaftsteuer belegt werden, der in etwa das doppelte des durchschnittlichen Steuersatzes der letzten 10 Jahre ausmachen soll. Damit wäre zumindest ein teilweiser Ausgleich der in Österreich unentgeltlich genützten öffentlichen bzw. gemeinwirtschaftlichen Einrichtungen abgegolten.
Steuerbasis für die Körperschaftsteuer soll in Zukunft die Berechnungsgrundlage für die Kammerumlage I der Bundeswirtschaftskammer sein. Hiezu ist erforderlich, die Unternehmungen in drei Steuertarifgruppen, so wie im Rechnungslegungsgesetz vorgesehen, einzuteilen. Dies würde insgesamt eine wertschöpfungsmäßige Orientierung bei der Körperschaftsteuer bewirken.
Der Spitzensteuersatz für Spitzeneinkommen ab 100.000 Schilling monatlich ist anzuheben.
Die Vermögensteuer ist wiedereinzuführen - im Unterschied zur früheren Vermögensteuer ist auf eine stärkere Erfassung von nicht im Betrieb veranlagten großen Vermögen Bedacht zu nehmen.
Die Erbschaftsteuer ist zu reformieren mit dem Ziel einer höheren Besteuerung von spekulativ verwertbaren Vermögensgegenständen und solchen, welche die Erwerbschancen des Erben erhöhen.
Die Grundsteuer ist progressiv anzuheben, um Großgrundbesitz anteilsmäßig höher zu besteuern. Die Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter ist abzuschaffen, so wie das bis Anfang der achtziger Jahre der Fall war. Umwidmungsgewinne sind gleichfalls zu besteuern.
Spekulationsgewinne sind rigoros zu erfassen - im internationalen Kontext ist auf eine Tobin-Steuer Ziel zu nehmen, im nationalen Rahmen sind Steuern im Bereich der Währungsspekulation etc. (Derivathandel) einzuheben.
Kapitalerträge sind grundsätzlich der Einkommensteuer zu unterwerfen. Im Sinne der Steuergerechtigkeit sind Einkommen aus Kapital und Vermögen zumindest gleich hoch zu besteuern wie die Einkommen aus Löhnen und Gehältern.
Die österreichische Energiewirtschaft und deren KonsumentInnen sind durch steuerliche Maßnahmen wirksam vor billigen Atomstromimporten internationaler Anbieter zu schützen.
Investitionen in energiesparende Maßnahmen in Haushalten und Wirtschafts-betrieben sowie die Anwendung von umweltfreundlichen Technologien sind stärker zu begünstigen. Ökologisches Wirtschaften bedingt ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und ist daher nicht allein über das Steuersystem zu fördern.
Der Effekt der Lohnsteuersenkung von 30 Milliarden Schilling soll durch höhere Besteuerung von Spekulationskapital und großen Vermögen hereingebracht werden.
Folgende Maßnahmen werden vom Gewerkschaftlichen Linksblock darüber hinaus als höchst dringend erachtet:
Rigorose Eintreibung des einbringbaren Teils der ausstehenden Steuerschulden im Ausmaß von Dutzenden Milliarden.
Mittel- und längerfristig: Vereinfachung des Steuersystems und Einführung einer Informationspflicht der Behörde, so dass ArbeitnehmerInnen ihre Möglichkeiten nicht über teure Steuerberatung erfahren müssen. Die Finanzämter sollen überdies verpflichtet werden, eine amtswegige Aufrollung der Lohnsteuer vorzunehmen.
Erhöhung des Strafausmaßes bei Finanzvergehen z.B. bei der Verkürzung von Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Finanzvergehen dürfen nicht als Kavaliersdelikte, sondern müssen als Betrug behandelt werden. Schadensbeträge dürfen nicht über das Massensteueraufkommen ausgeglichen werden - hierfür ist die gesetzliche Interessensvertretung der UnternehmerInnen heranzuziehen.
Über die unmittelbaren Fragen des Steuersystems hinaus schlägt der Gewerkschaftliche Linksblock vor:
Staatliche Subventionen und Wirtschaftsförderungen unter Beteiligungsgarantie am geförderten Unternehmen. Gründung einer staatlichen Beteiligungsgesellschaft, sowie die Zusammenfassung öffentlicher Wirtschaftsbereiche zu aktionsfähigen Einheiten.
Die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung sollen auf Wertschöpfungsabgaben umgestellt werden.
Schwarzunternehmertum (illegale Beschäftigung) ist konsequent zu bekämpfen.
Der Gewerkschaftliche Linksblock wehrt sich gegen alle Versuche, die Maßnahmen der Regierung im Familienbereich zum Anlass zu nehmen, um das Ausmaß der Lohnsteuerbelastung auszuweiten. Bessere Familienleistungen sollen ausschließlich aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert werden. Zur Speisung des FLAF sind die selbständig Erwerbstätigen zu analogen Beitragsleistungen zu verpflichten, da sie auch die selben Leistungen wie die Lohnsteuerpflichtigen erhalten.
Eine Beendigung des Lohnsteuer-Raubzuges bedeutet Erhöhung der Kaufkraft und dadurch Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Steuerkonzept des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB)