Resolution Migration
- Samstag, 30. April 2005 @ 18:03
Die heutige Gesellschaft ist das Ergebnis jahrhundertelanger Zuwanderung. Die heutige ArbeiterInnenklasse ist multiethnisch und multikulturell. Statt von einer „österreichischen Arbeiterklasse" ist zeitgemäß von einer ArbeiterInnenklasse in Österreich zu sprechen. In der Perspektive geht es darum, soziale und politische Rechte nicht an die Staatsbürgerschaft, sondern die Einwohnerschaft zu knüpfen. Rund 10 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen sind nicht in Österreich geboren. In einigen Industrie- und Dienstleistungssektoren ist der Anteil wesentlich höher. Die dem heutigen Kapitalismus eigene Migrationsbewegung hat aber auch zur rassistisch geprägten Teilung des Arbeitsmarktes mit abgestuften sozialen und politischen Rechten geführt. Das bildet die Grundlage unternehmerischer Willkür und rassistischer Konkurrenz innerhalb der ArbeiterInnenklasse.
Rechte und faschistische Bewegungen bzw. Parteien verschärfen über die Fremdenfeindlichkeit die nationalistische und rassistische Konkurrenz innerhalb der ArbeiterInnenklasse. Dies lässt vielfach auch Gewerkschaften und linke Parteien davor zurückschrecken, den Kampf gegen Rechtlosigkeit, soziale und politische Deklassierung der MigrantInnen als ureigenstes Anliegen zu begreifen und führt dazu ihn aus Furcht vor der „eigenen", „nationalen" ArbeiterInnenklasse sogar zu verweigern.
Die Schwächung und der Verlust der eigenen Widerstandsfähigkeit bis zur Selbstaufgabe sind die unausweichlichen Folgen eines solchem Opportunismus. Der „Internationalismus" ist durch die Migration der ArbeiterInnenklasse zur „nationalen" Angelegenheit geworden. Der Kampf gegen Rassismus und für gleiche demokratische und soziale Rechte ist eines der identitätsbildenden Merkmale der fortschrittlichen Bewegung des neuen Jahrtausends.
Die Forderung „gleiche Rechte für alle in Österreich Lebenden" hat daher zentrale Bedeutung für den Kampf um soziale Gleichheit und Gerechtigkeit. Wir stellen der rassistischen Ausgrenzung und Konkurrenz die Solidarität und den Internationalismus gegenüber. Der GLB lehnt alle Formen der Zwangsintegration ab und versteht Integration als wechselseitigen Prozess, in dem kulturelle und sprachliche Identitäten respektiert und entwickelt werden.
Das setzt Förderungsmaßnahmen auf allen Ebenen des Bildungssystems sowie einen gleichen Zugang zu genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungen und zu den Wahlrechten voraus. Insbesondere die Voraussetzungen für die sprachliche Integration sind von den Unternehmern zu finanzieren. Das Recht auf Familienleben muß für alle Menschen gelten.
Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005
Rechte und faschistische Bewegungen bzw. Parteien verschärfen über die Fremdenfeindlichkeit die nationalistische und rassistische Konkurrenz innerhalb der ArbeiterInnenklasse. Dies lässt vielfach auch Gewerkschaften und linke Parteien davor zurückschrecken, den Kampf gegen Rechtlosigkeit, soziale und politische Deklassierung der MigrantInnen als ureigenstes Anliegen zu begreifen und führt dazu ihn aus Furcht vor der „eigenen", „nationalen" ArbeiterInnenklasse sogar zu verweigern.
Die Schwächung und der Verlust der eigenen Widerstandsfähigkeit bis zur Selbstaufgabe sind die unausweichlichen Folgen eines solchem Opportunismus. Der „Internationalismus" ist durch die Migration der ArbeiterInnenklasse zur „nationalen" Angelegenheit geworden. Der Kampf gegen Rassismus und für gleiche demokratische und soziale Rechte ist eines der identitätsbildenden Merkmale der fortschrittlichen Bewegung des neuen Jahrtausends.
Die Forderung „gleiche Rechte für alle in Österreich Lebenden" hat daher zentrale Bedeutung für den Kampf um soziale Gleichheit und Gerechtigkeit. Wir stellen der rassistischen Ausgrenzung und Konkurrenz die Solidarität und den Internationalismus gegenüber. Der GLB lehnt alle Formen der Zwangsintegration ab und versteht Integration als wechselseitigen Prozess, in dem kulturelle und sprachliche Identitäten respektiert und entwickelt werden.
Das setzt Förderungsmaßnahmen auf allen Ebenen des Bildungssystems sowie einen gleichen Zugang zu genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungen und zu den Wahlrechten voraus. Insbesondere die Voraussetzungen für die sprachliche Integration sind von den Unternehmern zu finanzieren. Das Recht auf Familienleben muß für alle Menschen gelten.
Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005