Resolution Stabilitätspakt
- Samstag, 9. Oktober 2004 @ 18:01
Die Maastricht-Kriterien und der Euro-Stabilitätspakt sind zentrale Instrumente bei der Durchsetzung der neoliberal-monetären Politik der EU in den Mitgliedsstaaten. Damit werden alle Gebietskörperschaften zu einer nachhaltigen Budgetsanierung gezwungen, in deren Folge möglichst alle nicht auf den reinen Hoheitsbereich reduzierten Aufgaben nach privatwirtschaftlichen Kriterien geführt, ausgelagert oder privatisiert werden um die geforderten Auflagen erfüllen zu können. Die EU-Verfassung ist im Unterschied zu anderen Verfassungen nicht neutral, sondern schreibt das neoliberale Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell als „offene Marktwirtschaft“ und „freien Wettbewerb“ für das „Europa der Konzerne“ fest. So sind etwa die vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages (Warenverkehr, Güterverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr) sowie der Binnenmarkt und damit die umfassende Mobilität für die Interessen des Kapitals ein zentraler Maßstab dieser Verfassung.
Auch die Verankerung einer rein monetären Politik mit Preisstabilität als oberste Priorität durch den Stabilitätspakt und der Europäischen Zentralbank (EZB) als autonome Institution – die ohne Weisungen der Politik, wohl aber auf Zurufe der Konzerne agiert – bestätigen diesen Charakter der Verfassung mit dem Ziel einer Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten von Kapital und Vermögen. Während es für die Budgetpolitik konkrete Auflagen in Form der Maastricht-Kriterien gibt, sind für die Sozialpolitik nur unverbindliche Absichtserklärungen enthalten, welche durch die ökonomischen Vorgaben unterlaufen werden. Die Forderung nach Aufhebung des restriktiven Euro-Stabilitätspaktes ist daher ein wichtiger Punkt im Kampf gegen die immer stärkere Unterordnung der Politik unter Wirtschaftsinteressen und angebliche Sachzwänge.
Resolution der Landeskonferenz des GLB-Oberösterreich vom 9. Oktober 2004
Auch die Verankerung einer rein monetären Politik mit Preisstabilität als oberste Priorität durch den Stabilitätspakt und der Europäischen Zentralbank (EZB) als autonome Institution – die ohne Weisungen der Politik, wohl aber auf Zurufe der Konzerne agiert – bestätigen diesen Charakter der Verfassung mit dem Ziel einer Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten von Kapital und Vermögen. Während es für die Budgetpolitik konkrete Auflagen in Form der Maastricht-Kriterien gibt, sind für die Sozialpolitik nur unverbindliche Absichtserklärungen enthalten, welche durch die ökonomischen Vorgaben unterlaufen werden. Die Forderung nach Aufhebung des restriktiven Euro-Stabilitätspaktes ist daher ein wichtiger Punkt im Kampf gegen die immer stärkere Unterordnung der Politik unter Wirtschaftsinteressen und angebliche Sachzwänge.
Resolution der Landeskonferenz des GLB-Oberösterreich vom 9. Oktober 2004