Resolution Arbeitszeit
- Samstag, 30. April 2005 @ 18:00
Auf eine Lohnsenkung zugunsten höherer Profite zielt die aktuelle Debatte um die Arbeitszeit. Egal ob Ausdehnung der Wochenarbeitszeit, Kürzung des Urlaubs, unbezahlte Überstunden, Ausweitung der Flexibilisierung, Abschaffung von Feiertagen oder Sonntagsarbeit, der Kernpunkt dabei ist immer, dass die Unternehmer mehr Leistung für weniger Lohn haben wollen und dem gilt es seitens der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften als ihrer Interessenvertretung ein klares Nein entgegenzuhalten. Experten, Politiker oder Unternehmersprecher versuchen den Lohnabhängigen allen Ernstes einzureden, durch eine Ausdehnung der Arbeitszeit würden Arbeitsplätze geschaffen. Alle volkswirtschaftlichen Fakten sprechen gegen solche Behauptungen. Ebenso klar ist, dass mit Lohndumping kein Standortwettbewerb mit den Niedriglohnländern gewonnen werden kann. Nicht vergessen werden darf auch, dass mit der Pensionsreform faktisch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit um fünf Jahre erfolgt ist.
Ähnlich wie bei der Debatte um die Senkung der Lohnnebenkosten wird auch bei der Arbeitszeitdebatte gezielt verdrängt, dass weder zu hohe Lohnnebenkosten oder zu kurze Arbeitszeit für den Wettbewerb entscheidend sind, sondern die Lohnstückkosten. Und diese sind in Österreich bedingt durch eine enorme Rationalisierung und auch von Unternehmerseite immer wieder gelobter „Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen“ seit Mitte der 90er Jahre um durchschnittlich 2,2 Prozent jährlich gesunken und liegen laut einer IHS-Untersuchung mittlerweile sogar unter dem Niveau von Polen und Ungarn.
SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter hat nachgewiesen, dass Länder mit einer hohen Jahresarbeitszeit keineswegs niedrige Arbeitslosenraten aufweisen und dass statt einer Verlängerung der Arbeitszeit mehr bezahlte Zeit für Weiterbildung den Unternehmen die notwendigen Innovationen bringt. Ähnlich zeigt ein Vergleich, dass nicht die Länder mit einer hohen Jahresarbeitszeit die höchste Produktivität aufweisen, sondern durchwegs Länder mit einer niedrigen Jahresarbeitszeit.
Die Offensive der Kapitalvertretungen für eine Verlängerung der Arbeitszeit wird allerdings von der EU-Kommission gestützt, welche die derzeit als EU-Norm geltende wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch ein generelles „Opting-out“-Modell und Ausweitung von Durchrechnungszeiträumen über das bisher geltende eine Jahr hinaus ersetzen will. Der frühere EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sogar die in Frankreich und anderen Ländern eingeführte 35-Stundenwoche als einen „zu beseitigenden Zwang“ bezeichnet.
Ungeeignet ist auch der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), dass Geschäfte ohne Angestellte auch an Sonntagen offen halten dürfen. Abgesehen von der fehlenden gesetzlichen Grundlage besteht dabei die Gefahr, dass die Handelskonzerne mit Berufung auf Wettbewerbverzerrung gegen eine solche Regelung klagen und damit die Tür für ein generelles Offenhalten an Sonntagen aufgestoßen werden könnte. Auf eine weitere Verschlechterung vor allem für Frauen im Handel zielt auch die Forderung des Unternehmers Hartlauer, Zuschläge für Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu streichen.
Völlig schieflastig ist die Argumentation der Befürworter einer Ausdehnung der Arbeitszeit auch in Hinblick auf eine damit verbundene Belebung der Wirtschaft. Hauptursache für die nachhaltige Stagnation ist nämlich die fehlende Kaufkraft zur Belebung des Binnenmarktes. Bedingt durch zu niedrige Lohnabschlüsse in den letzten Jahren, ausgesetzte oder unter der Inflationsrate liegend Pensionserhöhungen und Verschlechterungen bei diversen Sozialleistungen sind immer mehr Menschen gezwungen ihre Konsumausgaben massiv einzuschränken. Die Erfolge im Export können dies keineswegs ausgleichen.
Mit ihrer gezielten Umverteilung zugunsten von Kapital und Vermögen wie etwa mit der Begünstigungen von Privatstiftungen oder der Senkung der Körperschaftssteuer statt steuerlicher Entlastung der Klein- und Mittelverdiener als Kaufkraftimpuls hat die Regierung diesen Prozess bewusst gefördert. Die gleichzeitig praktizierte Unterwerfung unter den EU-Stabilitätspakt als Messlatte für die Budgetgestaltung von Bund, Ländern und Gemeinden bedeutet massiven Druck auf notwendige Beschäftigungsimpulse sowie Sozialleistungen, Personal und öffentliches Eigentum.
Seit 1987 wurde bei allen ÖGB-Kongressen die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche beschlossen. Heute ist bedingt durch die enorme Rationalisierung schon eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden auf der Tagesordnung um eine gerechtere Verteilung der Arbeit und damit Beschäftigungseffekte zu erreichen. Um den Widerspruch zwischen Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit für einen Teil der Berufstätigen auf der einen und einer wachsenden Zahl von Arbeitslosen auf der anderen Seite aufzulösen, ist eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich verbunden mit einem Stopp für alle weiteren Flexibilisierungen unabdingbar.
Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005
Ähnlich wie bei der Debatte um die Senkung der Lohnnebenkosten wird auch bei der Arbeitszeitdebatte gezielt verdrängt, dass weder zu hohe Lohnnebenkosten oder zu kurze Arbeitszeit für den Wettbewerb entscheidend sind, sondern die Lohnstückkosten. Und diese sind in Österreich bedingt durch eine enorme Rationalisierung und auch von Unternehmerseite immer wieder gelobter „Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen“ seit Mitte der 90er Jahre um durchschnittlich 2,2 Prozent jährlich gesunken und liegen laut einer IHS-Untersuchung mittlerweile sogar unter dem Niveau von Polen und Ungarn.
SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter hat nachgewiesen, dass Länder mit einer hohen Jahresarbeitszeit keineswegs niedrige Arbeitslosenraten aufweisen und dass statt einer Verlängerung der Arbeitszeit mehr bezahlte Zeit für Weiterbildung den Unternehmen die notwendigen Innovationen bringt. Ähnlich zeigt ein Vergleich, dass nicht die Länder mit einer hohen Jahresarbeitszeit die höchste Produktivität aufweisen, sondern durchwegs Länder mit einer niedrigen Jahresarbeitszeit.
Die Offensive der Kapitalvertretungen für eine Verlängerung der Arbeitszeit wird allerdings von der EU-Kommission gestützt, welche die derzeit als EU-Norm geltende wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch ein generelles „Opting-out“-Modell und Ausweitung von Durchrechnungszeiträumen über das bisher geltende eine Jahr hinaus ersetzen will. Der frühere EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sogar die in Frankreich und anderen Ländern eingeführte 35-Stundenwoche als einen „zu beseitigenden Zwang“ bezeichnet.
Ungeeignet ist auch der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), dass Geschäfte ohne Angestellte auch an Sonntagen offen halten dürfen. Abgesehen von der fehlenden gesetzlichen Grundlage besteht dabei die Gefahr, dass die Handelskonzerne mit Berufung auf Wettbewerbverzerrung gegen eine solche Regelung klagen und damit die Tür für ein generelles Offenhalten an Sonntagen aufgestoßen werden könnte. Auf eine weitere Verschlechterung vor allem für Frauen im Handel zielt auch die Forderung des Unternehmers Hartlauer, Zuschläge für Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu streichen.
Völlig schieflastig ist die Argumentation der Befürworter einer Ausdehnung der Arbeitszeit auch in Hinblick auf eine damit verbundene Belebung der Wirtschaft. Hauptursache für die nachhaltige Stagnation ist nämlich die fehlende Kaufkraft zur Belebung des Binnenmarktes. Bedingt durch zu niedrige Lohnabschlüsse in den letzten Jahren, ausgesetzte oder unter der Inflationsrate liegend Pensionserhöhungen und Verschlechterungen bei diversen Sozialleistungen sind immer mehr Menschen gezwungen ihre Konsumausgaben massiv einzuschränken. Die Erfolge im Export können dies keineswegs ausgleichen.
Mit ihrer gezielten Umverteilung zugunsten von Kapital und Vermögen wie etwa mit der Begünstigungen von Privatstiftungen oder der Senkung der Körperschaftssteuer statt steuerlicher Entlastung der Klein- und Mittelverdiener als Kaufkraftimpuls hat die Regierung diesen Prozess bewusst gefördert. Die gleichzeitig praktizierte Unterwerfung unter den EU-Stabilitätspakt als Messlatte für die Budgetgestaltung von Bund, Ländern und Gemeinden bedeutet massiven Druck auf notwendige Beschäftigungsimpulse sowie Sozialleistungen, Personal und öffentliches Eigentum.
Seit 1987 wurde bei allen ÖGB-Kongressen die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche beschlossen. Heute ist bedingt durch die enorme Rationalisierung schon eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden auf der Tagesordnung um eine gerechtere Verteilung der Arbeit und damit Beschäftigungseffekte zu erreichen. Um den Widerspruch zwischen Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit für einen Teil der Berufstätigen auf der einen und einer wachsenden Zahl von Arbeitslosen auf der anderen Seite aufzulösen, ist eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich verbunden mit einem Stopp für alle weiteren Flexibilisierungen unabdingbar.
Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005