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Resolution Beschäftigungspolitik

  • Samstag, 30. April 2005 @ 17:59
Positionen Im Jahre 2005 wurde die höchste Zahl von offiziell registrierten Arbeitslosen in Österreich in der Zweiten Republik erreicht. Ende Jänner 2005 waren 316.017 Menschen als arbeitslos registriert, weitere 48.065 befanden sich in Schulungen oder Stiftungen. Der Statistik zufolge sind im Laufe eines Jahres schon 800.000 Menschen kurz- oder langfristig von Arbeitslosigkeit betroffen. Über diese besorgniserregende Entwicklung kann auch die beschwichtigende Argumentation der Regierung, dass Österreich mit einer Arbeitslosenrate von 4,5 Prozent nach Irland und Luxemburg zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenrate gehört, nicht hinwegtäuschen. Vielmehr macht der Anstieg der Arbeitslosigkeit deutlich, dass sich Österreich der „Normalität“ der EU anpasst und dass die strukturellen Ursachen nicht so sehr hausgemachte Ursachen haben, sondern im Prozess der zunehmenden kapitalistischen Globalisierung zu suchen sind.

Die Kehrseite wachsender Arbeitslosigkeit sind wachsende Gewinne der Konzerne und steigende Dividenden für die AktionärInnen. Das heißt also, dass Arbeitslosigkeit als Teil eines gigantischen Umverteilungsprozesses zugunsten von Kapital und Vermögen und auf Kosten der Lohnabhängigen zu sehen ist.

Der von Politik, Wirtschaft, Medien und Experten seit Jahren angekündigte wirtschaftliche Aufschwung findet nicht statt. Während die Exporterfolge der Wirtschaft bejubelt werden, geht die Binnenmarktnachfrage seit Jahren zurück. Die Ursache dafür ist eine sinkende Kaufkraft. Erst jetzt hat die Arbeiterkammer nachgewiesen, dass von 2000 bis 2004 die Realeinkommen in Österreich um elf Prozent gesunken sind.

Bereits über eine Millionen Menschen, das ist ein Drittel aller Berufstätigen, ist heute in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, freie DienstnehmerInnen, Scheinselbständigkeit, Leiharbeit, Heim- oder Telearbeit usw. Die Prekarisierung wächst enorm, vor allem sind davon die Frauen betroffen. Österreich nähert sich rapid dem Zustand einiger EU-Länder an, wo die atypischen Arbeitsverhältnisse bereits typisch geworden sind.

Die Unterordnung der Gewerkschaften unter die Standortlogik des Kapitals hat mit zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen. Laut einem jetzt veröffentlichten Standortvergleich zwischen Österreich und Deutschland werden als „Vorteile“ des Standortes Österreichs die längeren Arbeitszeiten (Flexibilisierung), die um rund ein Drittel niedrigeren Löhne (Öffnungsklauseln) und die niedrigeren Unternehmersteuern (Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen, Abschaffung der Vermögenssteuer, Senkung der Körperschaftssteuer) angeführt.

Statt durch eine offensive Lohnpolitik ein entsprechendes Einkommen im Rahmen der Normalarbeitszeit zu schaffen, haben auch die Gewerkschaften akzeptiert, dass Überstundenleistung immer stärker ein Teil des notwendigen Einkommens geworden ist. Nun wollen die Unternehmer gestützt auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie durch Einführung von Durchrechnungszeiträumen auf kaltem Wege die Überstundenzuschläge abschaffen und damit eine Lohnsenkung herbeiführen um ihre Gewinne zu erhöhen.

Ein wirksames Gegensteuern gegen zunehmende Arbeitslosigkeit bedingt demnach mehrere Maßnahmen gleichzeitig in Angriff zu nehmen und ist ohne eine grundlegende Umverteilung zugunsten der Lohnabhängigen nicht möglich:

- Sofortige allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich auf 30 Stunden pro Woche, damit entsteht auch ein Druck auf Unternehmen zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen
- Abbau regelmäßiger Überstunden durch Verteuerung deren Kosten für die Unternehmer statt Flexibilisierung. Auch dadurch entsteht Druck auf Betriebe mehr Arbeitskräfte einzustellen
- Erhaltung und Ausbau des Sektors der gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Sektors als Grundlage einer eigenständigen Wirtschaftspolitik statt Ausverkauf und Privatisierung. Der öffentliche Sektor ist ein Schrittmacher für sozial abgesicherte Arbeitsplätze
- Beschäftigungsprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden als Impulse durch öffentliche Aufträge für Wohnbau, Wärmedämmung, Altstadtsanierung, Umweltschutz, öffentlichen Verkehr. Dies bedeutet Impulse für arbeitsintensive Bereiche
- Aktive Lohnpolitik durch Abgeltung von Inflation und Rationalisierung besonders für die unteren Einkommensgruppen. Die Erhöhung der Massenkaufkraft bedeutet mehr Nachfrage und damit Impuls für Beschäftigung
- Unterstützende Infrastruktur für Beschäftigung wie Nahverkehr, Kindereinrichtungen, Werkswohnungen, forciert durch entsprechende Abgaben der Unternehmen. Das ist ein Impuls für Beschäftigung im Dienstleistungsbereich.
- Steuerreform durch Entlastung bei Lohnsteuer und dafür höhere Besteuerung von Kapital, Profit und Vermögen. Die Erhöhung der Kaufkraft der unteren Einkommensgruppen ist ein Impuls für Nachfrage und Beschäftigung
- Lehrlingseinstellungsgesetz mit Verpflichtung aliquoter Ausbildung von Jugendlichen nach Beschäftigtenzahl zur Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit.
- Bemessung von Unternehmerabgaben wie Sozialversicherungsanteile und Kommunalabgabe nach der gesamten Wertschöpfung. Dies bedeutet einen Bonus für beschäftigungsintensive Betriebe und eine Umverteilung auf Kosten besonders stark rationalisierender Unternehmen.
- Abschöpfung der Spekulationsgewinne im Finanzsektor als indirekter Bonus für beschäftigungsintensive Betriebe.

Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005