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Resolution Lohnpolitik

  • Samstag, 30. April 2005 @ 17:57
Positionen Angesichts der nach wie vor schwachen Wirtschaftsentwicklung ist bei den Lohnverhandlungen zumindest eine Abgeltung der wachsenden Inflation sowie der gestiegenen Produktivität notwendig, um damit die Massenkaufkraft zu stärken. Eine daraus resultierende Steigerung der Inlandsnachfrage ist für einen spürbaren Wirtschaftsaufschwung unumgänglich, weil dafür die Impulse im Export nicht ausreichen. Als wesentlichen Punkt ist auch die weitere Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten gemessen an den derzeit jeweils besseren Regelungen. Nicht im Interesse der Beschäftigten liegt hingegen die seit mehreren Jahren verschiedentlich angewendete Öffnungsklausel. Eine betriebliche Verteiloption dient letztlich nur der Entsolidarisierung und bei damit verbundenen Lohnverzicht zugunsten einer betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung ein Instrument der Privatisierung öffentlichen Eigentums.

Strikt abzulehnen ist hingegen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die von Unternehmerseite geforderte Ausdehnung der Durchrechnungszeiträume bedeutet im Klartext durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen nichts anderes als eine Lohnsenkung. Im Gegensatz dazu ist eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich notwendig, wie sie vom ÖGB seit 1987 bei jedem Kongress gefordert wurde. Für eine Arbeitszeitverkürzung spricht vor allem, dass sich die Arbeitslosenrate nach nationaler Berechnung von 1984 bis 2004 von 3,3 auf 6,0 Prozent fast verdoppelt hat und von 1993 bis 2003 die Zahl der im jeweiligen Jahr von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen von 680.681 auf 774.247 gestiegen ist.

Strikt abzulehnen ist auch eine Senkung der Lohnnebenkosten, da diese wichtige Sozialleistungen darstellen. Für den Wettbewerb sind nämlich nicht die Lohnnebenkosten, sondern die Gesamtlohnkosten und vor allem die seit Jahren sinkenden Lohnstückkosten entscheidend – die bereits niedriger sind als etwa in Polen oder der Slowakei – wie auch die Exporterfolge der österreichischen Industrie deutlich beweisen. Notwendig ist hingegen die Bemessung bestimmter Lohnnebenkosten wie der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung nach der gesamten Wertschöpfung anstelle wie derzeit nur nach der Lohnsumme um der enormen Rationalisierung Rechnung zu ragen.

Basis für eine kräftige Lohnerhöhung ist die in der Industrie weit über den Durchschnitt liegende Produktivität, vor allem aber auch die hohen Gewinne der Großbetriebe als Folge hoher Exportanteile und der enormen Rationalisierung durch steigenden Arbeitsdruck auf die Beschäftigten.

Wie die oö Arbeiterkammer feststellte, klafft die Einkommensverteilung in Österreich immer weiter auseinander: Während die Unternehmerprofite und die Vermögen der Reichen enorm wachsen, haben die Lohnabhängigen heute netto real weniger in der Tasche als 1995. Die Ursache dafür sind neben zu niedrigen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren massive Verschlechterungen bei Sozialleistungen. Als Folge davon ist die Lohnquote – also der Anteil der Löhne und Gehälter am erwirtschafteten Volkseinkommen – von 1991 bis 2002 von 73,9 auf 70,9 Prozent zurückgegangen, umgekehrt der Anteil der Gewinne und Vermögen entsprechend gestiegen.

Die ungleiche Verteilung wird etwa daran deutlich, dass bereits 2002 auf das unterste Einkommensfünftel (730.000 Menschen) 2,1 Mrd. €, auf das oberste Einkommensprozent (36.700 Menschen) hingegen 5,5 Mrd. € entfallen sind. Der Brutto-Einkommenszuwachs der Höchstverdienenden war von 1997 bis 2002 mit 19 Prozent fast fünfmal so hoch wie jeder der Niedrigstverdienenden mit 4,2 Prozent. Und nach wie vor betragen die Fraueneinkommen auch bei durchgängiger Vollzeitbeschäftigung nur zwei Drittel der Männereinkommen. Dies spricht auch für Lohn- und Gehaltsabschlüsse mit Sockel- oder Fixbeträgen, gemessen an durchschnittlichen Einkommen.

Die von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl gelobte Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnrunden der vergangenen Jahre hat sich angesichts der realen Fakten als kontraproduktiv für die Lohnabhängigen erwiesen. Statt sich dem von Unternehmerseite propagierten Standortwettbewerb unterzuordnen ist es daher höchst an der Zeit, dass der ÖGB und die Teilgewerkschaften einen offensiven Lohnkampf führen. Dazu gehört auch die Mobilisierung der Betroffenen durch Betriebsversammlungen statt einer Beschränkung der Verhandlungen auf den „Grünen Tisch“.

Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005