Resolution EU-Verfassung
- Samstag, 30. April 2005 @ 17:56
Solidarität mit der Nein-Bewegung zur EU-Verfassung in Frankreich
Am 29. Mai 2005 stimmt Frankreich über die EU-Verfassung ab. Nach allen Umfragen gibt es eine anhaltende Nein-Mehrheit zu dieser Verfassung. Dabei handelt es sich um ein klares linkes Nein, getragen von den linken Parteien bzw. deren Flügeln, den Gewerkschaften und den sozialen Bewegungen. Das französische Nein zur Verfassung ist also nicht nationalistisch oder antieuropäisch, sondern vor allem eine Ablehnung der mit der EU-Verfassung verbundenen neoliberalen Politik. Kernpunkte der EU-Verfassung sind bekanntlich die Verpflichtung zur Aufrüstung und die Festschreibung des neoliberalen Modells, Aspekte die eigentlich in einer Verfassung nichts zu suchen haben, wie auch ATTAC kritisch feststellt und daher verlangt diese Verfassung zurück an den Start zu schicken. Darüber hinaus ist die Verfassung nicht umkehrbar angelegt. Während die Kriterien neoliberaler Wirtschaftspolitik wie die vier Grundfreiheiten und eine monetäre Budgetpolitik in der Verfassung verpflichtend verankert sind, gilt ähnliches für die gerade auch vom ÖGB als Argument für die Verfassung angeführte Charta der Grundrechte nicht. Auch der vom ÖGB vehement bestrittene unübersehbare Zusammenhang der jetzt vorläufig zurückgenommenen Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen mit der Verfassung hat in Frankreich wesentlich zur Mobilisierung gegen die Verfassung beigetragen.
Die Nein-Bewegung in Frankreich hat verdeutlicht, dass eine öffentliche Debatte über die Verfassung das Bewusstsein über den Charakter der EU als „Europa der Konzerne“ wesentlich verstärkt hat. Im völligen Gegensatz dazu hat das politische Establishment in Österreich bislang jede breitere öffentliche Debatte über die EU-Verfassung verhindert. Der SPÖ-Abgeordnete Caspar Einem hat sogar dezidiert erklärt, es würde die Menschen überfordern, den Verfassungstext zu lesen, für die Entscheidung darüber hätten sie ihre Abgeordneten gewählt. Die grüne Abgeordnete Eva Glawischnig forderte die Verfassung ohne unnötigen Verzug zu ratifizieren.
Dementsprechend wurde vom Nationalrat am 2, März 2005 einstimmig mit den Stimmen aller Parteien das Bundesverfassungsgesetz über die EU-Verfassung beschlossen. Eine ähnliche Einstimmigkeit droht bei der Ratifizierung, die voraussichtlich am 12. Mai 2005 stattfindet. Die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassung, untermauert auch durch eine Petition mit rund 5.000 Unterschriften, wurde von allen Parteien abgeblockt.
Besonders schmählich ist in diesem Zusammenhang die Rolle des ÖGB. Ende Oktober 2004 hatte ÖGB-Präsident Verzetnitsch die EU-Verfassung wegen ihrer sozialen Defizite und der Gefährdung der Neutralität heftig kritisiert und eine Volksabstimmung darüber verlangt. In der weiteren Folge hat Verzetnitsch nicht nur diese Forderung „vergessen“, sondern bei der Abstimmung im Parlament in seiner Eigenschaft als SPÖ-Abgeordneter der Verfassung zugestimmt.
Da Frankreich zu den Kernländern der EU gehört, wäre es bei einer Ablehnung der Verfassung in Frankreich auch nicht möglich einen „Plan B“ in Form eines „Kerneuropa“ bzw. eines „Europa mehrerer Geschwindigkeiten“ zu realisieren. Die Hoffnung auf ein mehrheitliches Nein bei der Volksabstimmung in Frankreich würde eine völlig neue Grundsatzdebatte über das neoliberale Projekt EU ermöglichen.
Die GLB-Bundeskonferenz bekräftigt daher neuerlich ihre Ablehnung der vorliegenden EU-Verfassung und verlangt eine breite öffentliche Debatte sowie eine Volksabstimmung darüber auch in Österreich. An die Gewerkschaften appellieren wir, von der Befürwortung der EU-Verfassung im Interesse der negativen Auswirkungen insbesondere auf die Lohnabhängigen abzurücken und sich so wie die französischen Gewerkschaften kritisch damit auseinanderzusetzen. Wir fordern gleichzeitig Prominente aus allen Bereichen auf, ihre Stimme gegen diese Verfassung zu erheben und sich mit der Nein-Bewegung in Frankreich zu solidarisieren.
Aktuelle Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005 in Wien
Am 29. Mai 2005 stimmt Frankreich über die EU-Verfassung ab. Nach allen Umfragen gibt es eine anhaltende Nein-Mehrheit zu dieser Verfassung. Dabei handelt es sich um ein klares linkes Nein, getragen von den linken Parteien bzw. deren Flügeln, den Gewerkschaften und den sozialen Bewegungen. Das französische Nein zur Verfassung ist also nicht nationalistisch oder antieuropäisch, sondern vor allem eine Ablehnung der mit der EU-Verfassung verbundenen neoliberalen Politik. Kernpunkte der EU-Verfassung sind bekanntlich die Verpflichtung zur Aufrüstung und die Festschreibung des neoliberalen Modells, Aspekte die eigentlich in einer Verfassung nichts zu suchen haben, wie auch ATTAC kritisch feststellt und daher verlangt diese Verfassung zurück an den Start zu schicken. Darüber hinaus ist die Verfassung nicht umkehrbar angelegt. Während die Kriterien neoliberaler Wirtschaftspolitik wie die vier Grundfreiheiten und eine monetäre Budgetpolitik in der Verfassung verpflichtend verankert sind, gilt ähnliches für die gerade auch vom ÖGB als Argument für die Verfassung angeführte Charta der Grundrechte nicht. Auch der vom ÖGB vehement bestrittene unübersehbare Zusammenhang der jetzt vorläufig zurückgenommenen Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen mit der Verfassung hat in Frankreich wesentlich zur Mobilisierung gegen die Verfassung beigetragen.
Die Nein-Bewegung in Frankreich hat verdeutlicht, dass eine öffentliche Debatte über die Verfassung das Bewusstsein über den Charakter der EU als „Europa der Konzerne“ wesentlich verstärkt hat. Im völligen Gegensatz dazu hat das politische Establishment in Österreich bislang jede breitere öffentliche Debatte über die EU-Verfassung verhindert. Der SPÖ-Abgeordnete Caspar Einem hat sogar dezidiert erklärt, es würde die Menschen überfordern, den Verfassungstext zu lesen, für die Entscheidung darüber hätten sie ihre Abgeordneten gewählt. Die grüne Abgeordnete Eva Glawischnig forderte die Verfassung ohne unnötigen Verzug zu ratifizieren.
Dementsprechend wurde vom Nationalrat am 2, März 2005 einstimmig mit den Stimmen aller Parteien das Bundesverfassungsgesetz über die EU-Verfassung beschlossen. Eine ähnliche Einstimmigkeit droht bei der Ratifizierung, die voraussichtlich am 12. Mai 2005 stattfindet. Die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassung, untermauert auch durch eine Petition mit rund 5.000 Unterschriften, wurde von allen Parteien abgeblockt.
Besonders schmählich ist in diesem Zusammenhang die Rolle des ÖGB. Ende Oktober 2004 hatte ÖGB-Präsident Verzetnitsch die EU-Verfassung wegen ihrer sozialen Defizite und der Gefährdung der Neutralität heftig kritisiert und eine Volksabstimmung darüber verlangt. In der weiteren Folge hat Verzetnitsch nicht nur diese Forderung „vergessen“, sondern bei der Abstimmung im Parlament in seiner Eigenschaft als SPÖ-Abgeordneter der Verfassung zugestimmt.
Da Frankreich zu den Kernländern der EU gehört, wäre es bei einer Ablehnung der Verfassung in Frankreich auch nicht möglich einen „Plan B“ in Form eines „Kerneuropa“ bzw. eines „Europa mehrerer Geschwindigkeiten“ zu realisieren. Die Hoffnung auf ein mehrheitliches Nein bei der Volksabstimmung in Frankreich würde eine völlig neue Grundsatzdebatte über das neoliberale Projekt EU ermöglichen.
Die GLB-Bundeskonferenz bekräftigt daher neuerlich ihre Ablehnung der vorliegenden EU-Verfassung und verlangt eine breite öffentliche Debatte sowie eine Volksabstimmung darüber auch in Österreich. An die Gewerkschaften appellieren wir, von der Befürwortung der EU-Verfassung im Interesse der negativen Auswirkungen insbesondere auf die Lohnabhängigen abzurücken und sich so wie die französischen Gewerkschaften kritisch damit auseinanderzusetzen. Wir fordern gleichzeitig Prominente aus allen Bereichen auf, ihre Stimme gegen diese Verfassung zu erheben und sich mit der Nein-Bewegung in Frankreich zu solidarisieren.
Aktuelle Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005 in Wien