Post klagte Robert Hobek
- Freitag, 11. November 2005 @ 15:13
Die Post bringt allen was - stellvertretend für den Vertrauenspersonenausschuß (VPA) des Postamtes 1230 Wien-Liesing dem GLB-Postvorsitzenden und VPA-Obmann Robert Hobek war es eine Klage, wobei die Post gleich drei Kläger aufbot. Es ist offensichtlich, daß es der Post AG darum geht, ein Exempel zu statuieren und einen besonders kritischen Kollegen anzuschwärzen, der sich immer für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzt und sich auch nicht davor scheut, das Management der Post zu kritisieren. Dem Kollegen Hobek soll nun offenbar der Tiroler Personalvertreter Zangerl folgen, dem die Post ebenfalls bereits angedroht hat, ihn zu klagen.
In einem Schreiben an den Generaldirektor der Post AG, Anton Wais, forderte der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) die Rücknahme der gegen den gewählten Personalvertreter Robert Hobek wegen angeblicher Geschäftsschädigung eingebrachten Klage zurückzunehmen. GLB-Bundesvorsitzende Mag. Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz) bewertet die Klage als Versuch, am Beispiel des GLB-Mandatars Robert Hobek ein Exempel zu statuieren um engagierte Personalvertreter mundtot zu machen.
Im Wortlaut des Schreibens an den Post-Chef heißt es: „Bekanntlich hat die Post AG den Postbediensteten Robert Hobek, Vorsitzender des Vertrauenspersonenausschusses am Postamt 1230 Wien wegen angeblicher Geschäftsschädigung geklagt. Dieser Vorwurf ist unseres Erachtens völlig absurd, hat Hobek in seiner Eigenschaft als gewählter Personalvertreter doch nichts anderes getan, als sich für die Interessen seiner KollegInnen und den Erhalt deren Arbeitsplätze nachdrücklich einzusetzen.
Ebenso legitim ist es unseres Erachtens, dass sich Hobek in diesem Zusammenhang an Protestaktionen gegen die Rationalisierung auf Kosten der Beschäftigten, gegen gezieltes Mobbing mit dem Hintergrund einer Personalreduzierung und gegen Zerschlagung bzw. Privatisierung der Post AG beteiligt hat.
Für uns stellt sich die Klage gegen Robert Hobek als Präzedenzfall dar, mit dem versucht wird, einen gewählten Personalvertreter unter Druck zu setzen. Wir verwehren uns dagegen, dass die Post AG gegen politisch unangenehme Personalvertreter gerichtlich vorgeht. Wir sehen das Gerichtsverfahren als demokratiepolitisch höchst bedenklich, da es darauf abzielt die Rechte der Personalvertretung massiv zu beschneiden und letztlich sogar mundtot zu machen.
Wir finden es politisch unerträglich, wenn ausgerechnet ein im öffentlichen Besitz stehendes Unternehmen wie die Post AG versucht, die gesetzlich verankerten Rechte der Personalvertretung zu beschneiden und gewählte Personalvertreter zu kriminalisieren. Wir fordern Sie, Herr Generaldirektor, daher auf, die Klage gegen Robert Hobek zurückzunehmen und in der Post AG die Rechte der Personalvertretung zu respektieren.“
Die erste Verhandlung beim Arbeits- und Sozialgericht fand am 9. Mai 2005, die zweite am 23. August und die letzte am 11. November 2005 statt. Bei allen Verhandlungen drückten etliche KollegInnen des GLB Robert Hobek ihre Solidarität durch ihre Anwesenheit im Gerichtssaal aus. Am 15. Juli machte der GLB mit einer Protestaktion am Rande einer Sitzung der Postgewerkschaft auf den Fall Hobek aufmerksam.
Das Verfahren wurde mit der Verhandlung am 11. November abgeschlossen, das Urteil ergeht schriftlich, wir werden darüber berichten.
In einem Schreiben an den Generaldirektor der Post AG, Anton Wais, forderte der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) die Rücknahme der gegen den gewählten Personalvertreter Robert Hobek wegen angeblicher Geschäftsschädigung eingebrachten Klage zurückzunehmen. GLB-Bundesvorsitzende Mag. Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz) bewertet die Klage als Versuch, am Beispiel des GLB-Mandatars Robert Hobek ein Exempel zu statuieren um engagierte Personalvertreter mundtot zu machen.
Im Wortlaut des Schreibens an den Post-Chef heißt es: „Bekanntlich hat die Post AG den Postbediensteten Robert Hobek, Vorsitzender des Vertrauenspersonenausschusses am Postamt 1230 Wien wegen angeblicher Geschäftsschädigung geklagt. Dieser Vorwurf ist unseres Erachtens völlig absurd, hat Hobek in seiner Eigenschaft als gewählter Personalvertreter doch nichts anderes getan, als sich für die Interessen seiner KollegInnen und den Erhalt deren Arbeitsplätze nachdrücklich einzusetzen.
Ebenso legitim ist es unseres Erachtens, dass sich Hobek in diesem Zusammenhang an Protestaktionen gegen die Rationalisierung auf Kosten der Beschäftigten, gegen gezieltes Mobbing mit dem Hintergrund einer Personalreduzierung und gegen Zerschlagung bzw. Privatisierung der Post AG beteiligt hat.
Für uns stellt sich die Klage gegen Robert Hobek als Präzedenzfall dar, mit dem versucht wird, einen gewählten Personalvertreter unter Druck zu setzen. Wir verwehren uns dagegen, dass die Post AG gegen politisch unangenehme Personalvertreter gerichtlich vorgeht. Wir sehen das Gerichtsverfahren als demokratiepolitisch höchst bedenklich, da es darauf abzielt die Rechte der Personalvertretung massiv zu beschneiden und letztlich sogar mundtot zu machen.
Wir finden es politisch unerträglich, wenn ausgerechnet ein im öffentlichen Besitz stehendes Unternehmen wie die Post AG versucht, die gesetzlich verankerten Rechte der Personalvertretung zu beschneiden und gewählte Personalvertreter zu kriminalisieren. Wir fordern Sie, Herr Generaldirektor, daher auf, die Klage gegen Robert Hobek zurückzunehmen und in der Post AG die Rechte der Personalvertretung zu respektieren.“
Die erste Verhandlung beim Arbeits- und Sozialgericht fand am 9. Mai 2005, die zweite am 23. August und die letzte am 11. November 2005 statt. Bei allen Verhandlungen drückten etliche KollegInnen des GLB Robert Hobek ihre Solidarität durch ihre Anwesenheit im Gerichtssaal aus. Am 15. Juli machte der GLB mit einer Protestaktion am Rande einer Sitzung der Postgewerkschaft auf den Fall Hobek aufmerksam.
Das Verfahren wurde mit der Verhandlung am 11. November abgeschlossen, das Urteil ergeht schriftlich, wir werden darüber berichten.