Plattform „Soziales in Wien“
- Donnerstag, 1. Juli 2004 @ 15:09
Absicherung der Beschäftigten im Sozialbereich und Garantie guter öffentlicher Sozialleistungen jetzt!
Mit der Ausgliederung großer Teile der öffentlichen Sozialverwaltung in den Bereichen Altenpflege, Behindertenwesen, Wohnungslosenhilfe und anderen am 01. Juli 2004 in den Fonds Soziales Wien (FSW) kommt es zu einem Meilenstein im Umbau des Wiener Sozialsystems, dem wir kritisch gegenüberstehen, da vergleichbare 'Reformen' bisher immer zu Nachteilen für Beschäftigte und LeistungsbezieherInnen geführt haben. Rund 15.000 betroffene KollegInnen, 60.000 LeistungsbezieherInnen und 700 Millionen Euro machen uns die Dimension deutlich. In Anbetracht dieser Gefahr haben sich die betroffenen Gewerkschaften (GPA, GdG, HTV, HGPD), Betriebsratskörperschaften und Belegschaften in der Plattform "Soziales in Wien" zusammengeschlossen. In dieser wurde ein Forderungskatalog ausgearbeitet, welcher sich an die politischen Parteien, die verantwortlichen StadtpolitikerInnen und die Geschäftsführung des FSW richtet. Zentrale Forderungen aus diesem wollen wir hiermit der breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Über Anregungen und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns jederzeit. Diese können entweder an die im Impressum angegebene Adresse gerichtet oder im Internet unter http://www.angestellte.at/sozialesinwien/forum.php deponiert werden.
Über diese Forderungen muss es in nächster Zeit zu Verhandlungen mit Ergebnissen kommen, um die Arbeitsbedingungen der betroffenen Belegschaften und die Betreuung der LeistungsbezieherInnen in ausreichender Qualität sicherzustellen. Sie werden auch den Schwerpunkt einer Pressekonferenz mit VertreterInnen der Plattform, der GdG und der GPA Wien bilden. Selbstverständlich müssen auch nach ihrer Umsetzung noch weitere Aspekte durchgesetzt werden, um ein qualitativ hochwertiges Sozialsystem in Wien dauerhaft sicherzustellen.
1. Für viele Beschäftigte im Sozialbereich gibt es derzeit entweder sehr schlechte oder keine gesicherten Regelungen bezüglich ihrer Löhne. Manchmal gibt es gar keine Gehaltsschemata und die Gehälter hängen vom persönlichen 'Verhandlungsgeschick' ab, in anderen Betrieben wiederum sind die Gehälter unter jeder Kritik. Kaum jemand würde in der Privatwirtschaft für ein solches Gehalt arbeiten. Gleichzeitig tritt mit 1. Juli 2004 erstmals ein Kollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich in Kraft. Jene Unternehmen, die sich diesem Kollektivvertrag angeschlossen haben, wissen aber bis heute nicht, wie sie dessen Umsetzung finanzieren sollen.
Wir fordern daher als eine Bedingung für die Vergabe öffentlicher Gelder an die Unternehmen im Sozial- und Gesundheitsbereich die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards, insbesondere die verpflichtende Einführung von Mindestlöhnen! In der Praxis erfordert das die Finanzierung innerbetrieblicher Gehaltsvereinbarungen bzw. der Gehaltsregelungen des Kollektivvertrages durch den Fonds Soziales Wien, welcher in Zukunft die öffentlicher Gelder in diesem Bereich vergeben wird!
2. Wie in der Privatwirtschaft, so ist auch im Sozial- und Gesundheitsbereich die mittel- und langfristige Planung der Schlüssel zum Erfolg bzw. die Voraussetzung für die Erbringung hochwertiger Leistungen für die LeistungsbezieherInnen. Die Voraussetzung für eine solche Planung ist die langfristig gesicherte Finanzierung von Sozialeinrichtungen, welche heute in der Regel nur für ein Jahr finanziert werden und somit nicht einmal wissen, ob es sie im nächsten Jahr noch geben wird. Keine guten Voraussetzungen für gute Sozialleistungen also.
Wie fordern daher langfristige Verträge für die Unternehmen im Sozialbereich, die zumindest auf 5 Jahre die Finanzierung sicherstellen!
3. Durch die Ausgliederung von mehreren hundert Beschäftigten aus dem Magistrat in einen privatrechtlichen Betrieb ist langfristig mit einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu rechnen, wie sie in vielen anderen Ländern auch stattgefunden hat. Geringere Löhne, flexiblere und schlechtere Arbeitszeiten usw., so wie sie jetzt schon die privat angestellten in diesem Fonds Soziales Wien betreffen, weisen auf die Gefahr einer kontinuierlichen Verschlechterung von Arbeitsbedingungen hin.
Wir fordern daher: Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Gemeindebedienstete in privaten Unternehmen sowie eine Gleichstellung der Privatangestellten mit diesen arbeitsrechtlichen Regelungen!
4. Die Qualität der Sozial- und Gesundheitsleistungen in Wien ist leider nicht immer so, wie das zu wünschen wäre, was nicht zuletzt der sog. Pflegeskandal in Lainz im letzten Jahr einmal mehr bewiesen hat.
Wir fordern daher: Bei der Festlegung bzw. der Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards müssen die Betroffenen (ArbeitnehmerInnen, KlientInnen, Angehörige usw.) einbezogen werden! Dies könnte zum Beispiel in Form eines Fachbeirats mit Entscheidungskompetenz geschehen!
5. Im Gegensatz zu den üblichen Regelungen in der Privatwirtschaft haben die Beschäftigten im Sozialbereicht, insbesondere auch im Fonds Soziales Wien, keine Möglichkeit zur Mitbestimmung im Betrieb, was aber die grundlegenden demokratischen Spielregeln unserer Gesellschaft erfordern.
Wir fordern daher analog den gesetzlichen Regelungen in der Privatwirtschaft ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der BelegschaftsvertreterInnen (Betriebsrat) im Ausmaß von einem Drittel der Mitglieder in allen zentralen Organen des Fonds Soziales Wien!
Mit der Ausgliederung großer Teile der öffentlichen Sozialverwaltung in den Bereichen Altenpflege, Behindertenwesen, Wohnungslosenhilfe und anderen am 01. Juli 2004 in den Fonds Soziales Wien (FSW) kommt es zu einem Meilenstein im Umbau des Wiener Sozialsystems, dem wir kritisch gegenüberstehen, da vergleichbare 'Reformen' bisher immer zu Nachteilen für Beschäftigte und LeistungsbezieherInnen geführt haben. Rund 15.000 betroffene KollegInnen, 60.000 LeistungsbezieherInnen und 700 Millionen Euro machen uns die Dimension deutlich. In Anbetracht dieser Gefahr haben sich die betroffenen Gewerkschaften (GPA, GdG, HTV, HGPD), Betriebsratskörperschaften und Belegschaften in der Plattform "Soziales in Wien" zusammengeschlossen. In dieser wurde ein Forderungskatalog ausgearbeitet, welcher sich an die politischen Parteien, die verantwortlichen StadtpolitikerInnen und die Geschäftsführung des FSW richtet. Zentrale Forderungen aus diesem wollen wir hiermit der breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Über Anregungen und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns jederzeit. Diese können entweder an die im Impressum angegebene Adresse gerichtet oder im Internet unter http://www.angestellte.at/sozialesinwien/forum.php deponiert werden.
Über diese Forderungen muss es in nächster Zeit zu Verhandlungen mit Ergebnissen kommen, um die Arbeitsbedingungen der betroffenen Belegschaften und die Betreuung der LeistungsbezieherInnen in ausreichender Qualität sicherzustellen. Sie werden auch den Schwerpunkt einer Pressekonferenz mit VertreterInnen der Plattform, der GdG und der GPA Wien bilden. Selbstverständlich müssen auch nach ihrer Umsetzung noch weitere Aspekte durchgesetzt werden, um ein qualitativ hochwertiges Sozialsystem in Wien dauerhaft sicherzustellen.
1. Für viele Beschäftigte im Sozialbereich gibt es derzeit entweder sehr schlechte oder keine gesicherten Regelungen bezüglich ihrer Löhne. Manchmal gibt es gar keine Gehaltsschemata und die Gehälter hängen vom persönlichen 'Verhandlungsgeschick' ab, in anderen Betrieben wiederum sind die Gehälter unter jeder Kritik. Kaum jemand würde in der Privatwirtschaft für ein solches Gehalt arbeiten. Gleichzeitig tritt mit 1. Juli 2004 erstmals ein Kollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich in Kraft. Jene Unternehmen, die sich diesem Kollektivvertrag angeschlossen haben, wissen aber bis heute nicht, wie sie dessen Umsetzung finanzieren sollen.
Wir fordern daher als eine Bedingung für die Vergabe öffentlicher Gelder an die Unternehmen im Sozial- und Gesundheitsbereich die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards, insbesondere die verpflichtende Einführung von Mindestlöhnen! In der Praxis erfordert das die Finanzierung innerbetrieblicher Gehaltsvereinbarungen bzw. der Gehaltsregelungen des Kollektivvertrages durch den Fonds Soziales Wien, welcher in Zukunft die öffentlicher Gelder in diesem Bereich vergeben wird!
2. Wie in der Privatwirtschaft, so ist auch im Sozial- und Gesundheitsbereich die mittel- und langfristige Planung der Schlüssel zum Erfolg bzw. die Voraussetzung für die Erbringung hochwertiger Leistungen für die LeistungsbezieherInnen. Die Voraussetzung für eine solche Planung ist die langfristig gesicherte Finanzierung von Sozialeinrichtungen, welche heute in der Regel nur für ein Jahr finanziert werden und somit nicht einmal wissen, ob es sie im nächsten Jahr noch geben wird. Keine guten Voraussetzungen für gute Sozialleistungen also.
Wie fordern daher langfristige Verträge für die Unternehmen im Sozialbereich, die zumindest auf 5 Jahre die Finanzierung sicherstellen!
3. Durch die Ausgliederung von mehreren hundert Beschäftigten aus dem Magistrat in einen privatrechtlichen Betrieb ist langfristig mit einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu rechnen, wie sie in vielen anderen Ländern auch stattgefunden hat. Geringere Löhne, flexiblere und schlechtere Arbeitszeiten usw., so wie sie jetzt schon die privat angestellten in diesem Fonds Soziales Wien betreffen, weisen auf die Gefahr einer kontinuierlichen Verschlechterung von Arbeitsbedingungen hin.
Wir fordern daher: Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Gemeindebedienstete in privaten Unternehmen sowie eine Gleichstellung der Privatangestellten mit diesen arbeitsrechtlichen Regelungen!
4. Die Qualität der Sozial- und Gesundheitsleistungen in Wien ist leider nicht immer so, wie das zu wünschen wäre, was nicht zuletzt der sog. Pflegeskandal in Lainz im letzten Jahr einmal mehr bewiesen hat.
Wir fordern daher: Bei der Festlegung bzw. der Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards müssen die Betroffenen (ArbeitnehmerInnen, KlientInnen, Angehörige usw.) einbezogen werden! Dies könnte zum Beispiel in Form eines Fachbeirats mit Entscheidungskompetenz geschehen!
5. Im Gegensatz zu den üblichen Regelungen in der Privatwirtschaft haben die Beschäftigten im Sozialbereicht, insbesondere auch im Fonds Soziales Wien, keine Möglichkeit zur Mitbestimmung im Betrieb, was aber die grundlegenden demokratischen Spielregeln unserer Gesellschaft erfordern.
Wir fordern daher analog den gesetzlichen Regelungen in der Privatwirtschaft ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der BelegschaftsvertreterInnen (Betriebsrat) im Ausmaß von einem Drittel der Mitglieder in allen zentralen Organen des Fonds Soziales Wien!