Mail an ÖGB-Präsident Verzetnitsch
- Mittwoch, 1. Dezember 2004 @ 15:07
Lieber Kollege Verzetnitsch!
In einem Brief an Bundeskanzler Schüssel haben Sie Ende Oktober 2004 im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des EU-Verfassungsvertrages in Rom namens des ÖGB gefordert, dass der EU-Vertrag über die ökonomische Dimension hinausgehen und die EU zu einer Sozial- und Beschäftigungsunion weiterentwickelt sowie die immerwährende Neutralität Österreichs auch in der EU-Verfassung gesichert werden muss. Wie Sie festgestellt haben, wird der gegenwärtige Verfassungsvertrag diesen Anforderungen leider nicht gerecht, daher fordert der ÖGB Nachbesserungen. Darüber hinaus sind Sie in diesem Zusammenhang für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung eingetreten und haben angesichts der weit reichenden Auswirkungen derselben eine breite Information der österreichischen Bevölkerung verlangt.
Seit der Unterzeichnung der Verfassung in Rom am 28. Oktober 2004 hat sich am Charakter der EU-Verfassung nichts geändert. Die Forderungen des ÖGB sind also weiterhin vollauf berechtigt. Im Gegensatz zu elf anderen EU-Ländern, in welchen eine Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag stattfindet, orientiert die österreichische Regierung ebenso wie das Parlament weiterhin auf eine Zustimmung lediglich durch einen Beschluss des Nationalrates.
Die letztlich alle Lebensbereiche betreffenden Auswirkungen der Verfassung sind bislang in der österreichischen Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Aus unterschiedlichen Erwägungen wird insbesondere die in der Verfassung verankerte Militarisierung der EU in Richtung einer mit den USA gleichwertigen Supermacht, aber auch die Festschreibung des neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells bewusst von Medien und Politik nicht ausreichend thematisiert.
Gerade für die Lohnabhängigen und damit auch für die Gewerkschaften bedeutet die Verfassung eine Festschreibung von Entwicklungsprozessen die aus den Erfahrungen seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahre 1995 vielfach zu deutlichen Verschlechterungen bei vorhandenen Rechten und Errungenschaften sowie deutlicher sozialer Versicherung geführt haben. Daher müsste der ÖGB als Interessensvertretung der Lohnabhängigen in dieser Frage aktiv werden.
Ich ersuche Sie daher in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter des Nationalrates gemeinsam mit anderen dort vertretenen GewerkschafterInnen im Parlament eine Initiative zu starten, damit eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung durchgeführt wird.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen!
Leo Furtlehner
In einem Brief an Bundeskanzler Schüssel haben Sie Ende Oktober 2004 im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des EU-Verfassungsvertrages in Rom namens des ÖGB gefordert, dass der EU-Vertrag über die ökonomische Dimension hinausgehen und die EU zu einer Sozial- und Beschäftigungsunion weiterentwickelt sowie die immerwährende Neutralität Österreichs auch in der EU-Verfassung gesichert werden muss. Wie Sie festgestellt haben, wird der gegenwärtige Verfassungsvertrag diesen Anforderungen leider nicht gerecht, daher fordert der ÖGB Nachbesserungen. Darüber hinaus sind Sie in diesem Zusammenhang für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung eingetreten und haben angesichts der weit reichenden Auswirkungen derselben eine breite Information der österreichischen Bevölkerung verlangt.
Seit der Unterzeichnung der Verfassung in Rom am 28. Oktober 2004 hat sich am Charakter der EU-Verfassung nichts geändert. Die Forderungen des ÖGB sind also weiterhin vollauf berechtigt. Im Gegensatz zu elf anderen EU-Ländern, in welchen eine Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag stattfindet, orientiert die österreichische Regierung ebenso wie das Parlament weiterhin auf eine Zustimmung lediglich durch einen Beschluss des Nationalrates.
Die letztlich alle Lebensbereiche betreffenden Auswirkungen der Verfassung sind bislang in der österreichischen Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Aus unterschiedlichen Erwägungen wird insbesondere die in der Verfassung verankerte Militarisierung der EU in Richtung einer mit den USA gleichwertigen Supermacht, aber auch die Festschreibung des neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells bewusst von Medien und Politik nicht ausreichend thematisiert.
Gerade für die Lohnabhängigen und damit auch für die Gewerkschaften bedeutet die Verfassung eine Festschreibung von Entwicklungsprozessen die aus den Erfahrungen seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahre 1995 vielfach zu deutlichen Verschlechterungen bei vorhandenen Rechten und Errungenschaften sowie deutlicher sozialer Versicherung geführt haben. Daher müsste der ÖGB als Interessensvertretung der Lohnabhängigen in dieser Frage aktiv werden.
Ich ersuche Sie daher in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter des Nationalrates gemeinsam mit anderen dort vertretenen GewerkschafterInnen im Parlament eine Initiative zu starten, damit eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung durchgeführt wird.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen!
Leo Furtlehner