Stellungnahme 50 Jahre ASVG
- Samstag, 17. September 2005 @ 12:53
Vor fünfzig Jahren, am 9. September 1955, wurde vom Parlament das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen, für das insbesondere auch linke GewerkschafterInnen jahrelang vehement eingetreten waren. Mit Recht wird heute das ASVG mit seinen bis heute 64 Novellen als zentrales Fundament des österreichischen Sozialstaates gewürdigt. Das ASVG als der in Paragraphen gegossene Sozialstaat war zweifellos seinerzeit ein kühner Wurf, mit dem Vorsorge für Unfall, Krankheit, Pension und Arbeitslosigkeit getroffen wurde um menschenunwürdige Verhältnisse zu vermeiden. Bis etwa 1980 wurden die Leistungen des ASVG stark ausgebaut und zeitweise konnte das Versicherungssystem sogar positiv bilanzieren. Der heute in Sonntagsreden demonstrativ gewürdigten Bedeutung des ASVG steht allerdings schon seit der Ära der rotschwarzen Regierung und verstärkt seit dem Regierungswechsel im Jahre 2000 seit vielen Jahren eine praktische Politik gegenüber, die auf die systematische Aushöhlung eben dieses Fundaments durch Kürzung von Leistungen, vermehrte Eigenvorsorge und Ausdünnung der Finanzierung gegenübersteht. Rezeptgebühren, Spitalsgeld, Besteuerung von Unfallrenten, Ambulanzgebühren, „Pensionsreformen“ usw. sind der Ausdruck dieser negativen Entwicklung.
Schon der ehemalige Sozialminister Dallinger hatte 1989 erkannt, dass die Finanzierungsgrundlage des ASVG auf Perspektive nur durch die Bemessung der UnternehmerInnenbeiträge nach der gesamten Wertschöpfung zu sichern ist. Dies anstelle der Berechnungsgrundlage nach der Lohnsumme, da nur so der ständigen Rationalisierung Rechnung getragen werden kann. Die Diffamierung dieser Forderung als „Maschinensteuer“ und die Weigerung des ÖGB, die Umsetzung von Dallingers Konzept offensiv zu fordern, erleichterte zusätzlich den neoliberalen Einbruch in das soziale Netz:öffentliche soziale Leistungen werden sukzessive für das private Kapital nutzbar gemacht, um daraus satte Profite zu schlagen.
Gerade durch die laufende Rationalisierung geht der Anteil der UnternehmerInnenbeiträge zur Finanzierung des sozialen Netzes ständig zurück. Das Sinken der Lohnquote, rückläufige Vollzeitarbeitsverhältnisse und steigende Arbeitslosigkeit führen zu einer Erosion der Beitragseinnahmen. Im Umkehrschluss müssen also die Lohnabhängigen in einem immer größeren Ausmaß ihre soziale Absicherung bei Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie für die Pensionen selber finanzieren. Immer mehr Menschen werden durch Arbeitslosigkeit und Prekarisierung dabei sozial überhaupt ausgegrenzt. Der Zynismus des politischen Establishments äußert sich dazu mit der tagaus, tagein via Medien eingetrichterten Behauptung, der Sozialstaat sei nicht mehr finanzierbar, daher Abstriche und Eigenvorsorge erforderlich.
Der GLB sieht das ASVG als von der ArbeiterInnenbewegung erkämpftes zentrales Element des Sozialstaates und als dessen Schlüsselfrage die Finanzierung. Das Stoppen der Umverteilung von den Lohnabhängigen hin zu Kapital und Vermögen sowie das Umstellen der Finanzierung der UnternehmerInnenbeiträge zum ASVG auf die gesamte Wertschöpfung sind daher unabdingbare Voraussetzungen für die Gewährleistung von sozialer Sicherheit in der Zukunft. Gleichzeitig gilt es, das jahrzehntelang bewährte Umlageverfahren zur Finanzierung sozialer Leistungen verbunden mit dem Solidaritätsprinzip gegen alle Angriffe zu verteidigen.
Notwendig ist aber auch die Weiterentwicklung und Umgestaltung des Sozialversicherungssystems entsprechend der Lebenswirklichkeit der Frauen, die soziale Absicherung aller Formen atypischer Beschäftigung, die Einführung einer bedarfsgerechten, bedingungslosen Grundsicherung, die Abschaffung der Selbstbehalte in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung.
GLB-Bundesleitung 17. September 2005
Schon der ehemalige Sozialminister Dallinger hatte 1989 erkannt, dass die Finanzierungsgrundlage des ASVG auf Perspektive nur durch die Bemessung der UnternehmerInnenbeiträge nach der gesamten Wertschöpfung zu sichern ist. Dies anstelle der Berechnungsgrundlage nach der Lohnsumme, da nur so der ständigen Rationalisierung Rechnung getragen werden kann. Die Diffamierung dieser Forderung als „Maschinensteuer“ und die Weigerung des ÖGB, die Umsetzung von Dallingers Konzept offensiv zu fordern, erleichterte zusätzlich den neoliberalen Einbruch in das soziale Netz:öffentliche soziale Leistungen werden sukzessive für das private Kapital nutzbar gemacht, um daraus satte Profite zu schlagen.
Gerade durch die laufende Rationalisierung geht der Anteil der UnternehmerInnenbeiträge zur Finanzierung des sozialen Netzes ständig zurück. Das Sinken der Lohnquote, rückläufige Vollzeitarbeitsverhältnisse und steigende Arbeitslosigkeit führen zu einer Erosion der Beitragseinnahmen. Im Umkehrschluss müssen also die Lohnabhängigen in einem immer größeren Ausmaß ihre soziale Absicherung bei Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie für die Pensionen selber finanzieren. Immer mehr Menschen werden durch Arbeitslosigkeit und Prekarisierung dabei sozial überhaupt ausgegrenzt. Der Zynismus des politischen Establishments äußert sich dazu mit der tagaus, tagein via Medien eingetrichterten Behauptung, der Sozialstaat sei nicht mehr finanzierbar, daher Abstriche und Eigenvorsorge erforderlich.
Der GLB sieht das ASVG als von der ArbeiterInnenbewegung erkämpftes zentrales Element des Sozialstaates und als dessen Schlüsselfrage die Finanzierung. Das Stoppen der Umverteilung von den Lohnabhängigen hin zu Kapital und Vermögen sowie das Umstellen der Finanzierung der UnternehmerInnenbeiträge zum ASVG auf die gesamte Wertschöpfung sind daher unabdingbare Voraussetzungen für die Gewährleistung von sozialer Sicherheit in der Zukunft. Gleichzeitig gilt es, das jahrzehntelang bewährte Umlageverfahren zur Finanzierung sozialer Leistungen verbunden mit dem Solidaritätsprinzip gegen alle Angriffe zu verteidigen.
Notwendig ist aber auch die Weiterentwicklung und Umgestaltung des Sozialversicherungssystems entsprechend der Lebenswirklichkeit der Frauen, die soziale Absicherung aller Formen atypischer Beschäftigung, die Einführung einer bedarfsgerechten, bedingungslosen Grundsicherung, die Abschaffung der Selbstbehalte in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung.
GLB-Bundesleitung 17. September 2005