Grundsätze der Kollektivvertragspolitik des GLB
- Samstag, 9. Juli 2005 @ 12:52
Die Lohnpolitik ist ein Teil des Verteilungskampfes. Angesichts einer seit Jahren sinkenden Lohnquote als Indikator für die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums kommt ihr daher neben der Steuerpolitik aus gewerkschaftlicher Sicht zentrale Bedeutung zu. Notwendig ist eine Orientierung der Lohn- und Gehaltsabschlüsse an der Stärkung der Massenkaufkraft und damit als Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage, deren Schwäche seit Jahren Hauptursache für die wirtschaftliche Stagnation ist.
Notwendig ist eine Abgeltung der Teuerung bzw. des Reallohnverlustes zumindest in der Höhe des Verbraucherpreisindex für den Zeitraum seit der letzten Erhöhung durch einen Fixbetrag gemessen an einem mittleren Einkommen zur Wiederherstellung der verloren gegangenen Kaufkraft.
Darüber hinaus ist ein Anteil an der gestiegenen Produktivität, also am wirtschaftlichen Wachstum, als Maßnahme zur Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums notwendig, die in prozentueller Höhe erfolgen soll.
Ein Ziel einer solidarischen Lohnpolitik ist auch die Verkleinerung der Lohnschere zwischen hohen und niedrigen Einkommen. Dies soll jedoch ohne Gleichmacherei durch einen Mix aus einem Fixbetrag für die Kaufkraftabgeltung und einer prozentueller Erhöhung als Anteil an Produktivitätssteigerung erfolgen.
Anzustreben ist ein Mindestlohn von 1.300 € brutto bei der jeweils geltenden Normalarbeitszeit für alle Branchen.
Klar abzulehnen sind von Unternehmerseite, aber auch von der Politik als Verhandlungspartner im öffentlichen Dienst, immer wieder ins Spiel gebrachte Nullrunden bei Löhnen und Gehältern. Nullrunden sind grundsätzlich unsozial und auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv.
Die Ablehnung gilt auch Einmalzahlungen, da diese nicht beitragswirksam für die Folgejahre werden und damit letztlich Verluste bei künftigen Erhöhungen bzw. für die Pension bedeuten.
Aus Sicht der Lohnabhängigen abzulehnen sind auch in den letzten Jahren verstärkt vereinbarte betriebliche Optionsklauseln zu Lasten der allgemeinen Erhöhung, da die Verhandlungspartner auf betrieblicher Ebene in der Regel in einer schwächeren Position gegenüber der Unternehmerseite sind als auf gesamtstaatlicher Ebene und solche Optionsklauseln auch für Umschichtung von Lohnbestandteilen in verordnete Mitarbeiterbeteiligungen verwendet werden. Ebenso ist das Aussetzen von Gehaltsvorrückungen (Biennalsprüngen etc.) abzulehnen.
Bei allen KV-Verhandlungen ist die weitere Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten im Sinne eines einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffes anzustreben, wobei dies ausschließlich im Sinne einer Nivellierung nach oben erfolgen muss. Keinesfalls darf das Erreichen eines einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffes unter dem Niveau des Angestelltengesetzes liegen!
Es ist bei KV-Verhandlungen verstärkt darauf Bedacht zu nehmen, dass ein Abdrängen von Lohnabhängigen in eine sog. Scheinselbständigkeit verhindert wird. Dazu sind auf Gewerkschaftsebene entsprechende Konzepte auszuarbeiten.
Ebenso ist bei den KV-Verhandlungen eine generelle Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich im Sinne zahlreicher Beschlüsse von ÖGB-Kongressen mit dem Ziel einer 30-Stundenwoche einzubringen.
Im Gegensatz dazu sind die ständigen Vorstöße von Unternehmerseite nach noch stärkerer Flexibilisierung der Arbeitszeiten, etwa durch Ausdehnung der Tages- und Wochenarbeitszeit sowie der Durchrechnungszeiträume auf ein Jahr abzulehnen, da es dabei vor allem um die kalte Abschaffung von Überstundenzuschlägen geht.
Ein Schwerpunkt bei sämtlichen KV-Runden ist grundsätzlich auf das Erzielen arbeitsrechtlicher Verbesserungen zu legen.
Die Laufzeit der Abschlüsse sollte maximal zwölf Monate betragen.
Anzustreben sind möglichst einheitliche Verhandlungstermine und Laufzeiten um die Position der Gewerkschaften bei den Verhandlungen zu stärken und der immer stärkeren Differenzierung im Lohngefüge entgegenzuwirken.
Unbedingt notwendig im Sinne der Stärkung der Gewerkschaften und ihrer Tarifautonomie ist die Einbeziehung der Basis durch Informationsveranstaltungen vor Verhandlungsbeginn, laufende Information über den Stand der Verhandlungen und Urabstimmung über das vorläufige Ergebnis der Verhandlungen.
GLB-Bundesleitung 9. Juli 2005
Notwendig ist eine Abgeltung der Teuerung bzw. des Reallohnverlustes zumindest in der Höhe des Verbraucherpreisindex für den Zeitraum seit der letzten Erhöhung durch einen Fixbetrag gemessen an einem mittleren Einkommen zur Wiederherstellung der verloren gegangenen Kaufkraft.
Darüber hinaus ist ein Anteil an der gestiegenen Produktivität, also am wirtschaftlichen Wachstum, als Maßnahme zur Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums notwendig, die in prozentueller Höhe erfolgen soll.
Ein Ziel einer solidarischen Lohnpolitik ist auch die Verkleinerung der Lohnschere zwischen hohen und niedrigen Einkommen. Dies soll jedoch ohne Gleichmacherei durch einen Mix aus einem Fixbetrag für die Kaufkraftabgeltung und einer prozentueller Erhöhung als Anteil an Produktivitätssteigerung erfolgen.
Anzustreben ist ein Mindestlohn von 1.300 € brutto bei der jeweils geltenden Normalarbeitszeit für alle Branchen.
Klar abzulehnen sind von Unternehmerseite, aber auch von der Politik als Verhandlungspartner im öffentlichen Dienst, immer wieder ins Spiel gebrachte Nullrunden bei Löhnen und Gehältern. Nullrunden sind grundsätzlich unsozial und auch wirtschaftspolitisch kontraproduktiv.
Die Ablehnung gilt auch Einmalzahlungen, da diese nicht beitragswirksam für die Folgejahre werden und damit letztlich Verluste bei künftigen Erhöhungen bzw. für die Pension bedeuten.
Aus Sicht der Lohnabhängigen abzulehnen sind auch in den letzten Jahren verstärkt vereinbarte betriebliche Optionsklauseln zu Lasten der allgemeinen Erhöhung, da die Verhandlungspartner auf betrieblicher Ebene in der Regel in einer schwächeren Position gegenüber der Unternehmerseite sind als auf gesamtstaatlicher Ebene und solche Optionsklauseln auch für Umschichtung von Lohnbestandteilen in verordnete Mitarbeiterbeteiligungen verwendet werden. Ebenso ist das Aussetzen von Gehaltsvorrückungen (Biennalsprüngen etc.) abzulehnen.
Bei allen KV-Verhandlungen ist die weitere Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten im Sinne eines einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffes anzustreben, wobei dies ausschließlich im Sinne einer Nivellierung nach oben erfolgen muss. Keinesfalls darf das Erreichen eines einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffes unter dem Niveau des Angestelltengesetzes liegen!
Es ist bei KV-Verhandlungen verstärkt darauf Bedacht zu nehmen, dass ein Abdrängen von Lohnabhängigen in eine sog. Scheinselbständigkeit verhindert wird. Dazu sind auf Gewerkschaftsebene entsprechende Konzepte auszuarbeiten.
Ebenso ist bei den KV-Verhandlungen eine generelle Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich im Sinne zahlreicher Beschlüsse von ÖGB-Kongressen mit dem Ziel einer 30-Stundenwoche einzubringen.
Im Gegensatz dazu sind die ständigen Vorstöße von Unternehmerseite nach noch stärkerer Flexibilisierung der Arbeitszeiten, etwa durch Ausdehnung der Tages- und Wochenarbeitszeit sowie der Durchrechnungszeiträume auf ein Jahr abzulehnen, da es dabei vor allem um die kalte Abschaffung von Überstundenzuschlägen geht.
Ein Schwerpunkt bei sämtlichen KV-Runden ist grundsätzlich auf das Erzielen arbeitsrechtlicher Verbesserungen zu legen.
Die Laufzeit der Abschlüsse sollte maximal zwölf Monate betragen.
Anzustreben sind möglichst einheitliche Verhandlungstermine und Laufzeiten um die Position der Gewerkschaften bei den Verhandlungen zu stärken und der immer stärkeren Differenzierung im Lohngefüge entgegenzuwirken.
Unbedingt notwendig im Sinne der Stärkung der Gewerkschaften und ihrer Tarifautonomie ist die Einbeziehung der Basis durch Informationsveranstaltungen vor Verhandlungsbeginn, laufende Information über den Stand der Verhandlungen und Urabstimmung über das vorläufige Ergebnis der Verhandlungen.
GLB-Bundesleitung 9. Juli 2005