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GLB-Antrag Spitalskostenbeitrag für Mitversicherte angenommen

  • Donnerstag, 30. Juni 2005 @ 11:41
Steiermark
Die 4. Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert den zuständigen Landesrat Erlitz auf, so rasch wie möglich den einstimmigen Beschluss des Grazer Gemeinderates vom 14. April 2005 umzusetzen, mitversicherte Angehörige von Versicherten, die vom Spitalskostenbeitrag befreit sind, ebenfalls von dieser Zahlung zu befreien." So lautet der erste der beiden Anträge von GLB-Mandatar Peter Scherz , den die steirische AK-Vollversammlung am 30. Juni 2005 beschloss; zwei weitere wurden an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der Situation der Bediensteten der Post AG: "Die 4. Vollversammlung der steirischen AK unterstützt die Forderungen der Bediensteten der Post AG. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bestrebungen zur Privatisierung der Post zu stoppen. An das Management richten wir folgende Forderungen:
- Es muss im Zustelldienst wieder eine ausreichende Personalreserve geschaffen werden.
- Bei der Fahrradzustellung muss eine Sicherung der Sendungen vor Sicht und Zugriff gegeben sein. Schließlich haften die Zusteller für die Sendungen.
- Die Postamtsschließungen dürfen nicht zu einem weiteren Stellenabbau führen.
- Weitere Belastungen der Belegschaft durch Rationalisierungen sind abzulehnen."

Den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden die Forderung nach Offenlegung aller Vorstandsgehälter in Österreich und die Forderung nach demokratischen und sozialen Alternativen zur EU-Entwicklung.

In der Diskussion im Rahmen der Vollversammlung dominierten die EU-kritischen Töne. Auch AK-Präsident Rotschädl äußerte sich in diesem Sinn. Peter Scherz wies aber darauf hin, dass diese Kritik sehr spät kommt: "Ich habe den Aufschrei der Parlamentarier gegen die EU-Verfassung und gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU vermisst. Auch die Gewerkschafter haben im Parlament gegen eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung gestimmt, die einigen sozialen Sprengstoff mit sich bringt."

Der Linksblock-Mandatar betonte, dass KPÖ und GLB in der ganzen EU-Entwicklung eine klare Linie haben und von Anfang an kritisch aufgetreten sind.

Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag "Spitalskostenbeitrag für mitversicherte Angehörige"

Für viele Menschen mit nicht sehr hohem Einkommen haben die Erhöhungen im Gesundheitsbereich zu erheblichen finanziellen Problemen geführt. Allein Ende letzten Jahres wurden die Kosten für die Rezeptgebühr, der Spitalskostenbeitrag und die Krankenversicherungsbeiträge erhöht und auch die Selbstbehalte bei Brillen und Kontaktlinsen sind teurer geworden..

In diesem Zusammenhang ist auf einen Umstand hinzuweisen, der aus unserer Sicht eine Ungerechtigkeit darstellt.

Versicherte, die aufgrund ihres kleinen monatlichen Nettoeinkommens von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen keinen Kostenbeitrag für einen Spitalsaufenthalt zahlen. Diese zumindest für den Versicherten positive Regelung gilt aber nicht für die mitversicherten Angehörigen. Es kommt für diesen zu einer finanziellen Mehrbelastung, wenn der mitversicherte Partner oder das mitversicherte Kind bei einem Spitalsaufenthalt erst wieder zur Kasse gebeten werden.

Wer z.B. bei der GKK versichert und von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt keinen Spitalskostenbeitrag – die mitversicherte Partnerin (viele Frauen davon betroffen) zahlt jedoch 13,10 Euro pro Tag. Bei einem 10 tägigen Spitalsaufenthalt sind das 131,- Euro. Dazu kommt, dass das Einkommen des Ehepaares nicht mehr als 1.030 Euro überschreiten darf

Angesichts der hohen Gagen für die KAGES-Vorstandsdirektoren und der Millionensummen, die für die Beratungsfirma Health-Care-Company ausgegeben werden, ist nicht einzusehen , dass in der Steiermark besonders einkommensschwache Bevölkerungsschichten beim Spitalsaufenthalt zur Kassa gebeten werden.

Die 4. Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert den zuständigen Landesrat Erlitz auf, so rasch wie möglich den einstimmigen Beschluss des Grazer Gemeinderates vom 14. April 2005 umzusetzen, mitversicherte Angehörige von Versicherten, die vom Spitalskostenbeitrag befreit sind, ebenfalls von dieser Zahlung zu befreien.

Antrag "Für die Interessen der Beschäftigten der Post AG"

Während seit dem Jahr 2000 bei der Österreichischen Post 20 % der Arbeitsplätze abgebaut und 46 % der Postämter geschlossen wurden, sind die Gewinne um 398 % gestiegen. Damit soll die Post als profitable Braut für die Verscherbelung herausgeputzt werden. Nunmehr wird im ÖIAG-Aufsichtsrat die Privatisierung der Post vorbereitet.

Motor der Privatisierung ist die von der EU eingeleitete Liberalisierung der Postmärkte. Am Ende des Weges werden einige wenige private Riesenkonzerne den Postmarkt beherrschen. Die fetten Renditen, die von den Postbetrieben erwirtschaftet werden, gehen zu Lasten der Beschäftigten und der Kunden der Post, wie die Entwicklung zeigt.

Von einer Personalreserve, die diesen Namen verdient, kann nicht mehr gesprochen werden. Wenn 2 Mann (bzw. Frau) für 20 und mehr Zusteller den Urlaub- und Krankenstandsbedarf abdecken müssen, geht die Rechnung niemals auf. Es gibt ständig Zusammenziehungen bei Krankenstand und Urlaub. Kollegen müssen für die anderen einspringen.

Das Arbeitsaufkommen wird durch die Infomails und die verstärkte Zahl von bescheinigten Postsendungen immer größer. Durch die neuen EU-konformen Hausbriefkästen wird es ebenfalls eine zusätzliche Belastung geben.

Die 4. Vollversammlung der steirischen AK unterstützt die Forderungen der Bediensteten der Post AG. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bestrebungen zur Privatisierung der Post zu stoppen.

An das Management richten wir folgende Forderungen:
- Es muss im Zustelldienst wieder eine ausreichende Personalreserve geschaffen werden.
- Bei der Fahrradzustellung muss eine Sicherung der Sendungen vor Sicht und Zugriff gegeben sein. Schließlich haften die Zusteller für die Sendungen.
- Die Postamtsschließungen dürfen nicht zu einem weiteren Stellenabbau führen.
- Weitere Belastungen der Belegschaft durch Rationalisierungen sind abzulehnen.

Antrag "Für Offenlegung der Managergehälter"

Laut Arbeiterkammer verdienten die Vorstände der im Wiener Börsenindex ATX erfassten Firmen 2004 mit durchschnittlich 710.991 € (plus 13 Prozent gegenüber 2003) rund 13-mal soviel (2003 waren es nur elfmal soviel) wie die Beschäftigten mit 55.218 € (plus zwei Prozent gegenüber 2003).

Die AK hatte 902 Geschäftsberichte der bedeutendsten österreichischen Kapitalgesellschaften mit 649.000 Beschäftigten untersucht. Nur 76 bzw. 8,4 Prozent dieser Unternehmen waren überhaupt bereit die Vorstandsbezüge anzugeben. Da in den ermittelten Vorstandsbezügen die in den letzten Jahren rasant zugenommenen „Stock Options“ – das sind Vorzugsrechte auf Aktien der eigenen Firma – noch gar nicht enthalten sind, ist die Kluft zwischen Managerbezügen und den Verdiensten der gewöhnlichen Beschäftigten tatsächlich noch größer.

In Summe lässt sich feststellen, dass die Manager de facto Arbeitsplatzvernichtungsprämien erhalten, weil der Anstieg der Vorstandsbezüge im umgekehrten Verhältnis zur Entwicklung der Arbeitsplätze steht

Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) tritt dafür ein, gesetzlich eine Obergrenze zu schaffen, wonach Spitzenbezüge in Wirtschaft und Politik nicht mehr als das zehnfache eines Mindestlohnes von 1.100 € monatlich betragen dürften.

Seit 1998 wären zumindest alle der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Unternehmen verpflichtet, ihre Managerbezüge offen zu legen, was jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von 2003 untermauert systematisch boykottiert wird. Wenn sich die Manager weigern, ihre Bezüge offen zu legen, wie das etwa in Schweden selbstverständlich ist, sind sie offensichtlich in einem deutlichen Argumentationsnotstand..

Die 4. Vollversammlung der steirischen AK fordert die Bundesregierung auf, die Offenlegung aller Vorstandsgehälter in Österreich durchzusetzen.

Antrag "Demokratische und soziale Alternativen zur EU-Entwicklung"

Die Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte begrüßt ausdrücklich das Votum der Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich und den Niederlanden gegen die geplante EU-Verfassung.

Vor allem die Stimmen der arbeitenden Menschen haben den Ausschlag dafür gegeben, dass der vorliegend Entwurf abgelehnt wurde, der den Neoliberalismus als Gesellschaftsmodell vorschreibt, die Aufrüstung der EU vorantreibt und die Neutralität Österreichs vollends in Frage stellt.

Aus der Sicht der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften gibt es eine starke Betroffenheit durch diese Verfassung:
- Die formal in der Verfassung verankerten und als Fortschritt bewerteten Grundrechte werden durch die ökonomischen Vorgaben, die Auflagen zur nachhaltigen Budgetsanierung und den Zwang zur Aufrüstung unterlaufen und sind daher kein wirklicher Fortschritt.
- Die in der Verfassung verankerte Liberalisierung der öffentlichen Dienste bedeutet einen massiven Angriff auf elementare Bereiche der Grundversorgung.
- Die Übergabe der Verhandlungskompetenz mit der WTO von den Mitgliedsländern an die EU-Ebene bedeutet den Verlust jeglichen Spielraums für eine eigenständige Wirtschaftspolitik.
- Gleiches gilt auch für die Kompetenz in Bezug auf ausländische Direktinvestitionen und die Entsenderichtlinien.

In Österreich hat es keine Volksabstimmung über die EU-Verfassung gegeben. Nach den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden ist eine neue Situation entstanden. Jetzt ist es notwendig, dass die gesetzliche Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen in unserem Land die Öffentlichkeit über die negativen Seiten der Entwicklung in der EU informiert und demokratische und soziale Alternativen entwickelt. EU-weite Regelungen, welche die Legitimierung eines verstärkten Druckes auf Arbeitsplätze, Einkommen, Sozialleistungen und Mitbestimmung bedeuten, sind entschieden zu bekämpfen.