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Peter Scherz (GLB) für Privatisierungsstopp

  • Donnerstag, 10. November 2005 @ 11:39
Steiermark
Die 5. Vollversammlung der steirischen AK beschloss am 10. November 2005 einstimmig einen Forderungskatalog an die Steiermärkische Landesregierung. Die Steiermark wird darin als „Standort für die ArbeitnehmerInnen“ bezeichnet und ein Vorrang für die Beschäftigungspolitik verlangt. AK-Rat Peter Scherz vom KPÖ-nahen GLB begrüßte in seiner Stellungnahme auf der Vollversammlung diesen Forderungskatalog, der davon ausgeht, dass der Wirtschaftsstandort nicht ausschließlich den Kapitalinteressen einiger weniger dienen darf.

Nach Auffassung des Linksblocks müsste darin aber auch die Forderung nach einem Privatisierungsstopp enthalten sein. Außerdem fehlen in diesem Programm Vorschläge für neue Einnahmequellen zur Finanzierung von Reformen. Scherz nannte als Beispiele die Wertschöpfungsabgabe oder eine Steuer auf Spekulationsgewinne.

Die Vollversammlung nahm einen Antrag des GLB an, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, über die „Steiermark Holding“ eine strategische Beteiligung bei VA Tech Hydro Weiz anzustreben. Peter Scherz: „Die Steiermark-Holding ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, den wir begrüßen. Es muss aber mit Entscheidungen im Interesse der arbeitenden Menschen weitergehen“.

Auch zwei weitere Anträge des Linksblocks wurden angenommen: Die 5. Vollversammlung der steirischen AK fordert die österreichische Bundesregierung, die steiermärkische Landesregierung und den steiermärkischen Landtag auf, die geplante Dienstleistungsrichtlinie der EU abzulehnen und in dieser wichtigen Angelegenheit die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Außerdem wird die Offenlegung der Vorstandsgehälter aller börsennotierten Kapitalgesellschaften in Österreich verlangt.

Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag „Einstieg der Steiermark-Holding bei VA-Tech Hydro“

Der Verkauf der Firma VA-Tech an Siemens hat den Standort Weiz in eine schwierige Situation gebracht. Die EU-Kommission hat diese Transaktion nur mit der Auflage genehmigt, dass die VA-Tech Hydro mit dem Standort Weiz weiter verkauft werden muss.

Damit haben sich die Befürchtungen der Belegschaft und auch zahlreicher Politiker bestätigt, die um die Arbeitsplätze in der Region bangen. So hat im Herbst 2004 in Weiz eine große Kundgebung stattgefunden, an der neben Vertretern des ÖGB und des Betriebsrates auch der jetzige Landeshauptmann Franz Voves das Wort ergriffen.

Laut Medienberichten gibt es weniger Interessenten für das Werk als ursprünglich erhofft, weil die Standort- und Arbeitsplatzgarantien, die Siemens für das Werk in Weiz gegeben hat, als Hürde beim Kauf gelten.

Der Vorschlag von Landeshauptmann Voves zur Installierung einer Steiermark-Holding hat Eingang in das Arbeitsübereinkommen der neuen Landesregierung gefunden. Es heißt dort: „Zur Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortsicherung und -entwicklung wird das zusätzliche Instrumentarium einer Steiermark-Holding eingesetzt.“

Nach Auffassung des Gewerkschaftlichen Linksblockes (GLB) könnte das Land Steiermark mit dieser „Steiermark Holding“ bei VA Tech Hydro einsteigen und so zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Bezirk Weiz beitragen.

Die 5. Vollversammlung der steirischen AK fordert daher die steiermärkische Landesregierung auf, über die „Steiermark Holding“ eine strategische Beteiligung bei VA Tech Hydro Weiz anzustreben.

Antrag „Protest gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie“

Der Gemeinderat der Stadt Graz hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2005 in einem einstimmig gefassten Beschluss gegen die von der EU geplante Dienstleistungsrichtlinie protestiert.

Damit hat er den Protesten verschiedenster Bevölkerungsgruppen gegen diesen Vorstoß Rechnung getragen, der zu einem noch nie da gewesenen Sozialdumping führen kann.

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (früher: Bolkestein-Richtlinie) ist eine geplante EU-Richtlinie zur Liberalisierung von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt.

Dieser Richtlinienentwurf ist äußerst unausgewogen:
- er unterwirft wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen ein, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln;
- er schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards;
- er verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarkts und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden nationalen und EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich;
- er erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

Trotz zahlreicher Proteste von Arbeitnehmerorganisationen in allen europäischen Ländern soll die Dienstleistungsrichtlinie nach dem Willen der EU-Kommission und der Mehrheit des EU-Parlamentes im Frühjahr 2006 beschlossen werden. Die Aussage von Bundeskanzler Schüssel, der sich öffentlich für die Zurückziehung der Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen hat, ist bislang nicht durch konkrete Schritte untermauert worden. Der zuständige Minister Bartenstein ist bisher als entschiedener Verfechter dieser Richtlinie in Erscheinung getreten.

Die 5. Vollversammlung der steirischen AK fordert die österreichische Bundesregierung, die steiermärkische Landesregierung und den steiermärkischen Landtag auf, die geplante Dienstleistungsrichtlinie der EU abzulehnen und in dieser wichtigen Angelegenheit die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.

Antrag „Für Offenlegung der Managergehälter“

Laut Arbeiterkammer verdienten die Vorstände der im Wiener Börsenindex ATX erfassten Firmen 2004 mit durchschnittlich 710.991 € (plus 13 Prozent gegenüber 2003) rund 13-mal soviel (2003 waren es nur elfmal soviel) wie die Beschäftigten mit 55.218 € (plus zwei Prozent gegenüber 2003).

Die AK hatte 902 Geschäftsberichte der bedeutendsten österreichischen Kapitalgesellschaften mit 649.000 Beschäftigten untersucht. Nur 76 bzw. 8,4 Prozent dieser Unternehmen waren überhaupt bereit die Vorstandsbezüge anzugeben. Da in den ermittelten Vorstandsbezügen die in den letzten Jahren rasant zugenommenen „Stock Options“ – das sind Vorzugsrechte auf Aktien der eigenen Firma – noch gar nicht enthalten sind, ist die Kluft zwischen Managerbezügen und den Verdiensten der gewöhnlichen Beschäftigten tatsächlich noch größer.

In Summe lässt sich feststellen, dass die Manager de facto Arbeitsplatzvernichtungsprämien erhalten, weil der Anstieg der Vorstandsbezüge im umgekehrten Verhältnis zur Entwicklung der Arbeitsplätze steht.

Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) tritt dafür ein, gesetzlich eine Obergrenze zu schaffen, wonach Spitzenbezüge in Wirtschaft und Politik nicht mehr als das zehnfache eines Mindestlohnes von 1.100 € monatlich betragen dürften.

Seit 1998 wären zumindest alle der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Unternehmen verpflichtet, ihre Managerbezüge offen zu legen, was jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von 2003 untermauert systematisch boykottiert wird. Wenn sich die Manager weigern, ihre Bezüge offen zu legen, wie das etwa in Schweden selbstverständlich ist, sind sie offensichtlich in einem deutlichen Argumentationsnotstand.

Die 5. Vollversammlung der steirischen AK fordert die Bundesregierung auf, die Offenlegung der Vorstandsgehälter aller börsennotierten Kapitalgesellschaften in Österreich durchzusetzen.