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Pensionskassen verdienen kräftig, Versicherte schauen durch die Finger

  • Dienstag, 21. Februar 2006 @ 09:55
News Als krasse Differenz bezeichnet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), dass die Pensionskassen 2005 ihre Veranlagungserträge zwischen sieben und 15 Prozent (Schnitt 1,4 Prozent) erhöht haben, den Versicherten aber nur Erhöhungen ihrer Pension zwischen 1,5 und zwei Prozent zugestanden wurde. Das Argumente von Fachverbandschef Christian Böhm, die Pensionskassen müssten Schwankungsrückstellungen für ertragsärmere Jahre vornehmen, steht aber auf sehr schwachen Füssen: „Denn in den letzten Jahren mussten tausende Versicherte Kürzungen ihrer via Pensionskassen finanzierten Zusatzpensionen hinnehmen“, stellt GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger fest.

2005 wurden insgesamt 320 Millionen Euro von den Pensionskassen ausbezahlt. Die Branche veranlagt derzeit 11,5 Milliarden Euro. 439.000 Personen hatten mit Jahresende 2005 einen Anspruch auf eine über Pensionskassen finanzierte Firmenpension von durchschnittlich 500 Euro.

Mit dem Argument der „Eigenvorsorge“ zocken die Banken und Versicherungen als Eigentümer der Pensionskassen die Versicherten ab. Durch die als „Reform“ getarnte systematische Kürzung der ASVG-Pensionen werden immer mehr Menschen zu Veranlagungen in eine betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen gedrängt. Diese Veranlagung ist faktisch eine staatlich organisierte Umleitung von Versicherungsgeldern zugunsten des Finanzkapitals. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler meinte dazu treffend: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“

Das neoliberale Drei-Säulen-Modell der Pensionsfinanzierung orientiert darauf, eine sinkende staatliche Pension durch zunehmende betriebliche und private Vorsorge zu ergänzen. Durch systematisches Trommeln von Politik, Wirtschaft, Medien und „Experten“ wird der Bevölkerung das verlogene Argument einer angeblichen Unfinanzierbarkeit der Pensionen eingetrichtert.

Das Pensionskassengesetz wurde schon das 1990 durch die rotschwarze Regierung geschaffen. Die ursprüngliche Mindestverzinsung von 1,5 Prozent durchgerechnet über fünf Jahre wurde 2003 abgeschafft um den Banken als Eigentümern der Pensionskassen ein Nachschießen von Mitteln zu ersparen.

Der GLB sieht hingegen nach wie vor in dem jahrzehntelang bewährten Umlageverfahren die Basis, um gerechte Pensionen für alle zu sichern. Angesichts stagnierender Lohneinkommen wird freilich die Finanzierungsbasis immer stärker ausgehöhlt. Daher muss die Bemessung der Unternehmerbeiträge nach der gesamten Wertschöpfung anstatt der reinen Lohnsumme erfolgen, um der Rationalisierung Rechnung zu tragen: „Auch muss der Staat seiner Verpflichtung zur Drittelfinanzierung nachkommen, da der Bundeszuschuss im ASVG-Bereich heute nur mehr bei einem Sechstel liegt. Die notwendigen Mittel müssen durch eine stärkere Besteuerung von Kapital und Vermögen aufgebracht werden“, so Antlanger abschließend.