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Staatliche organisierte Umleitung von Versicherungsgeldern zum Finanzkapital

  • Montag, 13. Juni 2005 @ 09:23
News Das große Abzocken unter dem Stichwort „Eigenvorsorge“ ist letztlich der Grundgedanke der Pensionskassen, stellt der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) im Zusammenhang mit der jetzt von der SPÖ angekündigten Klage beim Verfassungsgerichtshof wegen der Abschaffung der Mindestverzinsung fest. Der Wurm liegt dabei nicht nur in den von der schwarzblauen Koalition durchgeführten und 2003 und 2005 wirksam gewordenen Änderungen, sondern letztlich schon im Pensionskassengesetz, das 1990 durch die rotschwarze Regierung geschaffen wurde. Damals hatte noch eine Mindestverzinsung von 1,5 Prozent durchgerechnet über fünf Jahre gegolten, diese wurde 2003 abgeschafft um den Banken als Eigentümern der Pensionskassen ein Nachschießen von Mitteln zu ersparen.

Durch die systematische Kürzung der staatlichen Pensionen wurden mittlerweile 370.000 Menschen zu Veranlagungen in eine betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen gedrängt. Diese Veranlagung ist faktisch eine staatlich organisierte Umleitung von Versicherungsgeldern für das Finanzkapital. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler hatte dies treffend auf den Punkt gebracht: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“

Dem neoliberalen Drei-Säulen-Modell der Pensionsfinanzierung – eine sinkende staatliche Pension wird durch zunehmende betriebliche und private Vorsorge ergänzt – haben sich mittlerweile leider auch die Gewerkschaften untergeordnet und sich damit das verlogene Argument der Unfinanzierbarkeit der Pensionen zu eigen gemacht. Dabei ist offensichtlich, dass Lohnabhängige mit häufig wechselnder oder atypischer Beschäftigung oder durch Arbeitslosigkeit bei den in KV-Verhandlungen ausgehandelter betrieblicher Altersvorsorge durch die Finger schauen.

Die bisherigen Erfahrungen beweisen anschaulich genug, dass die Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt wie sie mit Pensionskassen oder Pensionsfonds praktiziert wird, einem Roulettespiel gleicht. Jahr für Jahr werden tausende Versicherte mit Kürzungen ihrer Zusatzpensionen konfrontiert. Durch die gesetzlich verlangte Mindestverzinsung wurden zwar Kürzungen nicht verhindert, zumindest aber das Ausmaß derselben.

Erhöht wurde das Risiko der Pensionsfinanzierung auch dadurch, dass die Höchstgrenze für die Veranlagung der in die Pensionskassen eingebrachten Gelder in Aktien von 50 auf 70 Prozent angehoben wurde. Durch die Pensionsfondsrichtlinie der EU wird ein Binnenmarkt auch für die Pensionsfinanzierung geschaffen, damit können künftig auch ausländische Anbieter als Träger der betrieblichen Altersvorsorge auftreten. Alle einschlägigen Erfahrungen aus Ländern wo die Pensionsfinanzierung über Fonds erfolgt wie in den USA zeigen seit vielen Jahren die enormen Risiken klar und deutlich, dies wird aber von SPÖ und ÖGB bei ihrer jetzt geübten Kritik bewusst verdrängt.

Für den GLB bestätigt diese Entwicklung einmal mehr, dass die Orientierung auf Pensionsversicherung über den Kapitalmarkt durch eine zweite (Betriebspension) und dritte (Eigenvorsorge) Säule eine völlig verfehlte Orientierung ist. Nur das Umlageverfahren kann gerechte Pensionen für alle sichern. Notwendig ist freilich die Bemessung der Unternehmerbeiträge nach der gesamten Wertschöpfung anstatt der reinen Lohnsumme um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen: „Notwendig ist auch, dass der Staat seiner Verpflichtung zur Drittelfinanzierung nachkommt, da der Bundeszuschuss im ASVG-Bereich heute nur mehr bei einem Sechstel liegt. Die notwendigen Mittel müssen durch eine stärkere Besteuerung von Kapital und Vermögen aufgebracht werden“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.