Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

Definition von Schwerarbeit muss ausgeweitet werden

  • Samstag, 21. Mai 2005 @ 08:16
News Am Kern des Themas vorbei geht nach Meinung des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) die aktuelle Debatte bei der Definition des Begriffes Schwerarbeit: „Notwendig ist eine Ausweitung sowohl in Hinblick auf die physische als auch die psychische Belastung, der Belastung insbesondere im Pflege- und Sozialbereich muss Rechnung getragen werden“, fordert die GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz). Nach dem 1981 von der damaligen SPÖ-Mehrheit beschlossenen und 1992 zuletzt novellierten Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) wird nämlich nur erfasst, wer sowohl Schwerarbeit als auch Nachtarbeit verrichtet. ArbeiterInnen und Angestellte, für welche nur einer der beiden Faktoren zutrifft haben keinen Anspruch auf Gesundheitsvorsorge und Sonderruhegeld. Im Jahre 2003 verrichteten österreichweit 338.400 Beschäftigte regelmäßig Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr, 487.200 – das sind 16 Prozent aller Beschäftigten – leisten regelmäßig Schichtarbeit, unter die Bestimmungen des NSchG fallen davon aber lediglich 15.205 Personen. Alarmierend ist vor allem, dass bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung der ÖsterreicherInnen von 78 Jahren die SchichtarbeiterInnen im Schnitt nur 63 Jahre alt werden.

Es ist völlig unakzeptabel, dass zwar Polizisten unter dem Terminus „Gefahr“ der Schwerarbeitsstatus zugebilligt wird, hingegen Berufsgruppen wie Kranken- und AltenpflegerInnen die vielfach Schwerarbeit im wahrsten Sinne des Wortes leisten verweigert wird. Ebenso unakzeptabel ist, dass anstrengende psychische Belastungen wie etwa in der Sozialarbeit mit daraus folgernden Burn-Out-Syndromen nicht als Schwerarbeit gelten. Hier gibt es demnach einen dringenden Reformbedarf. Der GLB wendet sich daher gegen die Reduzierung des Begriffes Schwerarbeit auf männliche Schichtarbeiter, wie das jetzt mit einem Streit über Kalorienverbrauch und Nachweise durch Gewährung von SEG-Zulagen oder ähnliche Kriterien erfolgt.

Laut ArbeitsmedizinerInnen sind Nacht- und Schichtarbeit immer auch Schwerarbeit: „Damit werden die seit Jahrzehnten vom GLB erhobenen Forderungen nach Anwendung des NSchG auf alle die Nacht- und/oder Schichtarbeit leisten vollauf bestätigt“, meint Antlanger. Diese Forderung hat jedoch nicht erst im Zusammenhang mit dem 2003 durchgezogenen als „Reform“ getarnten Pensionsraub der schwarzblauen Regierung Brisanz erhalten, sondern immer schon besessen. Wenn die SPÖ jetzt die Problematik der Schwerarbeit „entdeckt“ muss sie daran erinnert werden, dass sie es in ihrer Regierungszeit bis zum Jahre 2000 verabsäumt hat, das NSchG nach zeitgemäßen Ansprüchen zu reformieren.

Unbestreitbar bedeutet Nacht- und Schichtarbeit vor allem in Kombination miteinander enorme gesundheitliche Belastungen und negative Auswirkungen auf die private Lebensqualität und das soziale Umfeld. Verbunden ist sie zudem oft mit einem niedrigeren sozialen Statuts im Unternehmen, dem Ausschluss aus MitarbeiterInnengesprächen bzw. Fortbildung und einem erhöhten Erkrankungsrisiko.

Das Risiko, dass Nacht- und SchichtarbeiterInnen das Regelpensionsalter nicht erreichen und damit ihr gesamtes Arbeitsleben umsonst Pensionsversicherungsbeiträge geleistet haben ist extrem hoch. Eine entsprechende Anrechnung der Dienstjahre in welchen Nacht- bzw. Schichtarbeit geleistet wurde für eine vorzeitige Pensionierung ist daher mehr als angemessen. Daher ist auch die von der Regierung vorgegebene Latte, dass maximal fünf Prozent der Neupensionierungen den Schwerarbeitsstatus zuerkannt erhalten unakzeptabel.