Österreich festigt seinen Ruf als Steuerparadies für das Kapital
- Mittwoch, 18. Mai 2005 @ 08:13
Die systematische Steuerflucht des Kapitals wird einmal mehr durch die jüngste Studie der oberösterreichischen Arbeiterkammer verdeutlicht, stellt der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) fest. Laut der vom Steuerexperten Franz Gall erstellten Studie wiesen 556 erfasste Kapitalgesellschaften für das Jahr 2003 bei einem Gewinn (EGT) von 6,9 Mrd. € eine Steuerleistung von 1,2 Mrd. € aus, das sind durchschnittlich 17,6 Prozent bei einem bislang geltenden Körperschaftssteuersatz von 34 Prozent. 35 Prozent dieser Gesellschaften zahlten null bis zehn Prozent, weitere 17 Prozent zwischen zehn und 25 Prozent KöSt. „Daraus kann man unschwer ableiten, dass mit der Senkung der KöSt von 34 auf 25 Prozent per Jahresbeginn 2005 die Steuerleistung der Aktiengesellschaften und GmbHs bedingt durch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten künftig ebenfalls weit unter dem geltenden Steuersatz liegen wird“, meint dazu die GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz).
Von der Politik werden den Unternehmen zahlreiche legale Möglichkeiten eingeräumt ihre Steuerleistung systematisch gegen Null zu reduzieren: Hohe Anlagen- und Sonderabschreibungen, niedrige Bewertung von Vorräten, hoher Ansatz von Schulden und Rückstellungen, Dividendenausschüttungen an Tochterfirmen, Verluste aus Vorjahren, steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Beteiligungen. Ab 2005 können durch die Gruppenbesteuerung Gewinne und Verluste ab einer Beteiligung von 51 Prozent steuermindernd gegenverrechnet werden. Bezeichnenderweise können Länder und Gemeinden diese Möglichkeit für ihre Unternehmen aber nicht nutzen.
Mit der KöSt-Senkung ist Österreich ein Vorreiter des EU-Steuerdumping: Nur Zypern (10 Prozent KöSt), Irland (12,5) Lettland und Litauen (15), Ungarn (16) sowie Slowakei und Polen (19) weisen niedrigere Steuersätze auf. Während die EU bei der Währungsstabilität rigorose Vorgaben macht, ist sie bei den Steuern nicht dazu imstande. Im Ergebnis wird die hoch beschworene Steuerharmonisierung letztlich wohl in einer Nullsteuer für das Kapital enden.
Mit der Senkung der KöSt und de facto nur die Hälfte des Steuersatzes betragenden realen Steuerleistung der Kapitalgesellschaften festigt Österreich seinen Ruf als Steuerparadies für Kapital und Vermögen weiter, der 1994 mit der Schaffung der Privatstiftungen und der Abschaffung der Vermögenssteuer durch den damaligen SPÖ-Finanzministers Ferdinand Lacina erworben wurde. Würde die Besteuerung in Österreich so hoch sei wie in Finnland, gäbe es seit 1997 ein Nulldefizit, bei einer Besteuerung wie in den Niederlanden gäbe es sogar einen Budgetüberschuss.
Völlig gegensätzlich verlangt der GLB die Besteuerung von Gewinnen analog jener der Einkommen bis zum geltenden Höchststeuersatz von 50 Prozent: „Aus der Sicht der Lohnabhängigen ist es völlig unakzeptabel, dass sie mit Lohnsteuer und Mehrwertsteuer immer mehr zum Steueraufkommen beitragen, während Gewinne und Vermögen zunehmend steuerfrei gestellt werden“, so Antlanger abschließend.
Von der Politik werden den Unternehmen zahlreiche legale Möglichkeiten eingeräumt ihre Steuerleistung systematisch gegen Null zu reduzieren: Hohe Anlagen- und Sonderabschreibungen, niedrige Bewertung von Vorräten, hoher Ansatz von Schulden und Rückstellungen, Dividendenausschüttungen an Tochterfirmen, Verluste aus Vorjahren, steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Beteiligungen. Ab 2005 können durch die Gruppenbesteuerung Gewinne und Verluste ab einer Beteiligung von 51 Prozent steuermindernd gegenverrechnet werden. Bezeichnenderweise können Länder und Gemeinden diese Möglichkeit für ihre Unternehmen aber nicht nutzen.
Mit der KöSt-Senkung ist Österreich ein Vorreiter des EU-Steuerdumping: Nur Zypern (10 Prozent KöSt), Irland (12,5) Lettland und Litauen (15), Ungarn (16) sowie Slowakei und Polen (19) weisen niedrigere Steuersätze auf. Während die EU bei der Währungsstabilität rigorose Vorgaben macht, ist sie bei den Steuern nicht dazu imstande. Im Ergebnis wird die hoch beschworene Steuerharmonisierung letztlich wohl in einer Nullsteuer für das Kapital enden.
Mit der Senkung der KöSt und de facto nur die Hälfte des Steuersatzes betragenden realen Steuerleistung der Kapitalgesellschaften festigt Österreich seinen Ruf als Steuerparadies für Kapital und Vermögen weiter, der 1994 mit der Schaffung der Privatstiftungen und der Abschaffung der Vermögenssteuer durch den damaligen SPÖ-Finanzministers Ferdinand Lacina erworben wurde. Würde die Besteuerung in Österreich so hoch sei wie in Finnland, gäbe es seit 1997 ein Nulldefizit, bei einer Besteuerung wie in den Niederlanden gäbe es sogar einen Budgetüberschuss.
Völlig gegensätzlich verlangt der GLB die Besteuerung von Gewinnen analog jener der Einkommen bis zum geltenden Höchststeuersatz von 50 Prozent: „Aus der Sicht der Lohnabhängigen ist es völlig unakzeptabel, dass sie mit Lohnsteuer und Mehrwertsteuer immer mehr zum Steueraufkommen beitragen, während Gewinne und Vermögen zunehmend steuerfrei gestellt werden“, so Antlanger abschließend.