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Amerikanisierung der Managerbezüge, Vietnamisierung der Löhne?

  • Dienstag, 10. Mai 2005 @ 08:11
News Als Ausdruck eines parasitären Kapitalismus bewertet der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) die Explosion der Vorstandsbezüge der Unternehmen. Laut Arbeiterkammer verdienten die Vorstände der im Wiener Börsenindex ATX erfassten Firmen 2004 mit durchschnittlich 710.991 € (plus 13 Prozent gegenüber 2003) rund 13-mal soviel (2003 waren es nur elfmal soviel) wie die Beschäftigten mit 55.218 € (plus zwei Prozent gegenüber 2003). Die AK hatte 902 Geschäftsberichte der bedeutendsten österreichischen Kapitalgesellschaften mit 649.000 Beschäftigten untersucht. Nur 76 bzw. 8,4 Prozent dieser Unternehmen waren überhaupt bereit die Vorstandsbezüge anzugeben. Da in den ermittelten Vorstandsbezügen die in den letzten Jahren rasant zugenommenen „Stock Options“ – das sind Vorzugsrechte auf Aktien der eigenen Firma – noch gar nicht enthalten sind, ist die Kluft zwischen Managerbezügen und den Verdiensten der gewöhnlichen Beschäftigten tatsächlich noch größer.

„In Summe lässt sich feststellen, dass die Manager de facto Arbeitsplatzvernichtungsprämien erhalten, weil der Anstieg der Vorstandsbezüge im umgekehrten Verhältnis zur Entwicklung der Arbeitsplätze steht“, meint die GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz). Der SPÖ-Industriesprecher Johann Moser hatte schon 2004 zu dieser Entwicklung recht treffend festgestellt „Der Amerikanisierung der Managergehälter steht eine Vietnamisierung der Industrielöhne gegenüber“.

Nach Meinung des GLB geht es bei der Debatte um die Managergehälter aber nicht darum durch ein kosmetisches Opfer um damit Verschlechterungen für die Beschäftigten zu legitimieren. Vielmehr müsste gesetzlich eine Obergrenze geschaffen werden, derzufolge Spitzenbezüge in Wirtschaft und Politik nicht mehr als das zehnfache eines Mindestlohnes von 1.100 € monatlich betragen dürften.

Seit 1998 wären zumindest alle der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Unternehmen verpflichtet, ihre Managerbezüge offen zu legen, was jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von 2003 untermauert systematisch boykottiert wird: „Wenn sich die Manager weigern ihre Bezüge offen zu legen, wie das etwa in Schweden selbstverständlich ist, sind sie offensichtlich in einem deutlichen Argumentationsnotstand und können ihre exorbitanten Bezüge nicht mit entsprechenden Leistungen – abgesehen von maximaler Arbeitsplatzvernichtung – rechtfertigen“, meint Karin Antlanger abschließend.