Die „Privilegien“ der Eisenbahner und die Realität
- Sonntag, 1. Januar 2006 @ 22:34
Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (BZÖ) hat mit der Ankündigung das Dienstrecht der Eisenbahner per Gesetz zu ändern neuerlich eine Debatte über die „Privilegien“ der Eisenbahner losgetreten. Bezeichnenderweise regen sich ausgerechnet millionenschwere Unternehmer und Manager die selber mitten im Futtertrog sitzen über die „Privilegien“ der Eisenbahner auf. Nachstehend einige der üblichen Behauptungen über diese „Privilegien“ und die tatsächliche Situation: „Eisenbahner gehen mit 50 in Pension“
Alle seit 1996 in die ÖBB eingetretenen Bediensteten unterliegen dem ganz normalen ASVG und gehen frühestens mit 61,5 Lebensjahren oder mindestens nach 42 Dienstjahren in Pension. Während für ASVG-Versicherte das gesetzliche Pensionsalter in den letzten fünf Jahren um fünf Jahre angehoben wurde, waren dies bei den Eisenbahnern zehn Jahre.
„Eisenbahner kassieren hohe Pensionen“
Fakt ist, dass ÖBB-Bedienstete seit der „Pensionsharmonisierung“ einen Pensionsversicherungsbeitrag von 15,05 Prozent zahlen, das sind um 47 Prozent höhere Pensionsbeiträge als im ASVG mit 10,25 Prozent. Und in der Pension (das gilt auch für Witwen von Eisenbahnern) zahlen sie einen zusätzlichen Pensionssicherungsbeitrag von 5,8 Prozent. 80 Prozent vom Aktivbezug laut ASVG sind dadurch unerreichbar. Im Vergleich zu den Beitragszahlungen müssten ASVG-Versicherte bis 75 arbeiten.
„Eisenbahner haben mehr Urlaub als andere“
Nur im Turnus (Tag/Nacht/Sonn/Feiertag) arbeitende Eisenbahner haben mehr Urlaubsanspruch. Ist auch logisch, wenn diese in Urlaub gehen, müssen sie auch Samstag, Sonntag und Feiertag Urlaub nehmen.
„Eisenbahner sind viel öfter im Krankenstand als andere“
Wenn Eisenbahner zwei Wochen im Krankenstand sind, zählt dies 14 Tage, im normalen Berufsleben hingegen nur zweimal fünf, also zehn Tage, eine klare Rechnung. Außerdem zahlen EisenbahnerInnen seit Jahrzehnten einen Selbstbehalt von 20 Prozent für jeden Arztbesuch.
„Eisenbahner haben für alles Nebengebühren“
Verglichen mit der Privatwirtschaft liegen die allgemeinen Zulagen (Sonn/Feiertag/Nacht) bei den ÖBB in der Höhe um ein Drittel darunter. Samstag zählt überhaupt als normaler Werktag.
„Eisenbahner verdienen überhaupt soviel“
Würden die Eisenbahner nach dem Kollektivvertrag bezahlt, würden die Personalkosten um über zehn Prozent steigen. Und wer kennt schon einen reichen Eisenbahner?
„Eisenbahner fahren ja gratis mit der Bahn“
ÖBB-Bedienstete zahlen ob sie fahren oder nicht einen Monatsbeitrag! Freifahrtsscheine gibt es seit 1990 nicht mehr. Ist es in der Privatwirtschaft nicht auch üblich, dass Monteure ihre Fahrt (Diäten) ersetzt bekommen?
„Eisenbahner sind ja unkündbare Beamte“
Die vielzitierte Unkündbarkeit gilt nicht mehr für ab 1996 eingetretene Eisenbahner. Im Unterschied zu Eisenbahnern sind Beamte nicht versetzbar, zahlen keine Arbeiterkammerumlage und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Während für Beschäftigte der Privatwirtschaft unter Bezug auf den Berufsschutz eine Berufsunfähigkeitspension erhalten, will man Eisenbahnern dies verwehren. Und wofür zahlen die immer weniger werdenden Eisenbahner mit Kündigungsschutz eigentlich drei Prozent vom Bruttogehalt als Arbeitslosenversicherung?
„Eisenbahner können nicht versetzt werden“
Seit 1970 gibt es keinen Versetzungsschutz bei den ÖBB mehr. Nach dem Willen der Regierung sollen Eisenbahner auch branchen- bzw. berufsfremde Arbeiten zugemutet und sie ohne Zustimmung überallhin versetzt werden können. Die von Staatssekretär Kukacka verlangte Überlassung eigener Mitarbeiter ohne Zustimmung an branchenfremde Betriebe gibt es auch in der Privatwirtschaft nicht.
„Eisenbahner arbeiten zuwenig“
Im Unterschied zur 38,5-Stundenwoche der ASVG-Versicherten gilt für die Eisenbahner immer noch die 40-Stundenwoche. Hochgerechnet auf 20 Jahre bedeutet das eine Mehrleistung von rund einem Jahr.
„Die Bahn ist chronisch defizitär“
Der Straßenverkehr fordert jährlich ein größeres Minus als die Bahn, freilich wird dies mangels Kostenwahrheit nicht ausgewiesen, sondern aus Steuergeldern abgegolten.
„Die Eisenbahn gehört sowieso reformiert“
Glaubt wirklich jemand, dass neun Gesellschaften mit 88 Tochtergesellschaften besser und effizienter arbeiten als ein Gesamtunternehmen? Glaubt wirklich jemand, dass Geld eingespart wird, wenn alle diese Firmen ihren eigenen Organisationsapparat haben? Glaubt wirklich jemand, dass eine Holding mit neun Töchtern unabhängig arbeiten kann, wenn die Entscheidungen letztendlich von der Regierung getroffen werden? Die Britische Bahn ist das beste Negativbeispiel eines solchen Systems: Nach einem Jahrzehnt der Zerschlagung in 127 Tochterfirmen wird wieder die Verstaatlichung angestrebt. Um die Britische Bahn wieder auf den Stand des Jahres 1990 bringen zu können, wären jetzt Investitionen von 35 Milliarden € erforderlich.
Unter Strich bleibt: Die wenigen noch verbliebenen sozialen Sicherheiten der Eisenbahner sind bestenfalls der Ausgleich dafür, dass sie durchschnittlich deutlich weniger verdienen als etwa in vergleichbaren privatwirtschaftlichen Industrieunternehmen. Das Lamentieren über „Privilegien“ zielt daher eindeutig auf Vernichtung weiterer 10.000 Arbeitsplätze bei den ÖBB sowie Lohnsenkung, weiteren Sozialabbau und noch mehr Leistungsdruck für die verbleibenden Beschäftigten.
Alle seit 1996 in die ÖBB eingetretenen Bediensteten unterliegen dem ganz normalen ASVG und gehen frühestens mit 61,5 Lebensjahren oder mindestens nach 42 Dienstjahren in Pension. Während für ASVG-Versicherte das gesetzliche Pensionsalter in den letzten fünf Jahren um fünf Jahre angehoben wurde, waren dies bei den Eisenbahnern zehn Jahre.
„Eisenbahner kassieren hohe Pensionen“
Fakt ist, dass ÖBB-Bedienstete seit der „Pensionsharmonisierung“ einen Pensionsversicherungsbeitrag von 15,05 Prozent zahlen, das sind um 47 Prozent höhere Pensionsbeiträge als im ASVG mit 10,25 Prozent. Und in der Pension (das gilt auch für Witwen von Eisenbahnern) zahlen sie einen zusätzlichen Pensionssicherungsbeitrag von 5,8 Prozent. 80 Prozent vom Aktivbezug laut ASVG sind dadurch unerreichbar. Im Vergleich zu den Beitragszahlungen müssten ASVG-Versicherte bis 75 arbeiten.
„Eisenbahner haben mehr Urlaub als andere“
Nur im Turnus (Tag/Nacht/Sonn/Feiertag) arbeitende Eisenbahner haben mehr Urlaubsanspruch. Ist auch logisch, wenn diese in Urlaub gehen, müssen sie auch Samstag, Sonntag und Feiertag Urlaub nehmen.
„Eisenbahner sind viel öfter im Krankenstand als andere“
Wenn Eisenbahner zwei Wochen im Krankenstand sind, zählt dies 14 Tage, im normalen Berufsleben hingegen nur zweimal fünf, also zehn Tage, eine klare Rechnung. Außerdem zahlen EisenbahnerInnen seit Jahrzehnten einen Selbstbehalt von 20 Prozent für jeden Arztbesuch.
„Eisenbahner haben für alles Nebengebühren“
Verglichen mit der Privatwirtschaft liegen die allgemeinen Zulagen (Sonn/Feiertag/Nacht) bei den ÖBB in der Höhe um ein Drittel darunter. Samstag zählt überhaupt als normaler Werktag.
„Eisenbahner verdienen überhaupt soviel“
Würden die Eisenbahner nach dem Kollektivvertrag bezahlt, würden die Personalkosten um über zehn Prozent steigen. Und wer kennt schon einen reichen Eisenbahner?
„Eisenbahner fahren ja gratis mit der Bahn“
ÖBB-Bedienstete zahlen ob sie fahren oder nicht einen Monatsbeitrag! Freifahrtsscheine gibt es seit 1990 nicht mehr. Ist es in der Privatwirtschaft nicht auch üblich, dass Monteure ihre Fahrt (Diäten) ersetzt bekommen?
„Eisenbahner sind ja unkündbare Beamte“
Die vielzitierte Unkündbarkeit gilt nicht mehr für ab 1996 eingetretene Eisenbahner. Im Unterschied zu Eisenbahnern sind Beamte nicht versetzbar, zahlen keine Arbeiterkammerumlage und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Während für Beschäftigte der Privatwirtschaft unter Bezug auf den Berufsschutz eine Berufsunfähigkeitspension erhalten, will man Eisenbahnern dies verwehren. Und wofür zahlen die immer weniger werdenden Eisenbahner mit Kündigungsschutz eigentlich drei Prozent vom Bruttogehalt als Arbeitslosenversicherung?
„Eisenbahner können nicht versetzt werden“
Seit 1970 gibt es keinen Versetzungsschutz bei den ÖBB mehr. Nach dem Willen der Regierung sollen Eisenbahner auch branchen- bzw. berufsfremde Arbeiten zugemutet und sie ohne Zustimmung überallhin versetzt werden können. Die von Staatssekretär Kukacka verlangte Überlassung eigener Mitarbeiter ohne Zustimmung an branchenfremde Betriebe gibt es auch in der Privatwirtschaft nicht.
„Eisenbahner arbeiten zuwenig“
Im Unterschied zur 38,5-Stundenwoche der ASVG-Versicherten gilt für die Eisenbahner immer noch die 40-Stundenwoche. Hochgerechnet auf 20 Jahre bedeutet das eine Mehrleistung von rund einem Jahr.
„Die Bahn ist chronisch defizitär“
Der Straßenverkehr fordert jährlich ein größeres Minus als die Bahn, freilich wird dies mangels Kostenwahrheit nicht ausgewiesen, sondern aus Steuergeldern abgegolten.
„Die Eisenbahn gehört sowieso reformiert“
Glaubt wirklich jemand, dass neun Gesellschaften mit 88 Tochtergesellschaften besser und effizienter arbeiten als ein Gesamtunternehmen? Glaubt wirklich jemand, dass Geld eingespart wird, wenn alle diese Firmen ihren eigenen Organisationsapparat haben? Glaubt wirklich jemand, dass eine Holding mit neun Töchtern unabhängig arbeiten kann, wenn die Entscheidungen letztendlich von der Regierung getroffen werden? Die Britische Bahn ist das beste Negativbeispiel eines solchen Systems: Nach einem Jahrzehnt der Zerschlagung in 127 Tochterfirmen wird wieder die Verstaatlichung angestrebt. Um die Britische Bahn wieder auf den Stand des Jahres 1990 bringen zu können, wären jetzt Investitionen von 35 Milliarden € erforderlich.
Unter Strich bleibt: Die wenigen noch verbliebenen sozialen Sicherheiten der Eisenbahner sind bestenfalls der Ausgleich dafür, dass sie durchschnittlich deutlich weniger verdienen als etwa in vergleichbaren privatwirtschaftlichen Industrieunternehmen. Das Lamentieren über „Privilegien“ zielt daher eindeutig auf Vernichtung weiterer 10.000 Arbeitsplätze bei den ÖBB sowie Lohnsenkung, weiteren Sozialabbau und noch mehr Leistungsdruck für die verbleibenden Beschäftigten.