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Beschlüsse der 13. GLB-Bundeskonferenz

  • Samstag, 30. April 2005 @ 21:57
Über uns Anträge 1-7: Zur Geschäftsordnung Antrag 8: Lohnpolitik – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Angesichts der nach wie vor schwachen Wirtschaftsentwicklung ist bei den Lohnverhandlungen zumindest eine Abgeltung der wachsenden Inflation sowie der gestiegenen Produktivität notwendig, um damit die Massenkaufkraft zu stärken. Eine daraus resultierende Steigerung der Inlandsnachfrage ist für einen spürbaren Wirtschaftsaufschwung unumgänglich, weil dafür die Impulse im Export nicht ausreichen.

Als wesentlichen Punkt ist auch die weitere Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten gemessen an den derzeit jeweils besseren Regelungen. Nicht im Interesse der Beschäftigten liegt hingegen die seit mehreren Jahren verschiedentlich angewendete Öffnungsklausel. Eine betriebliche Verteiloption dient letztlich nur der Entsolidarisierung und bei damit verbundenen Lohnverzicht zugunsten einer betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung ein Instrument der Privatisierung öffentlichen Eigentums.

Strikt abzulehnen ist hingegen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die von Unternehmerseite geforderte Ausdehnung der Durchrechnungszeiträume bedeutet im Klartext durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen nichts anderes als eine Lohnsenkung. Im Gegensatz dazu ist eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich notwendig, wie sie vom ÖGB seit 1987 bei jedem Kongress gefordert wurde. Für eine Arbeitszeitverkürzung spricht vor allem, dass sich die Arbeitslosenrate nach nationaler Berechnung von 1984 bis 2004 von 3,3 auf 6,0 Prozent fast verdoppelt hat und von 1993 bis 2003 die Zahl der im jeweiligen Jahr von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen von 680.681 auf 774.247 gestiegen ist.

Strikt abzulehnen ist auch eine Senkung der Lohnnebenkosten, da diese wichtige Sozialleistungen darstellen. Für den Wettbewerb sind nämlich nicht die Lohnnebenkosten, sondern die Gesamtlohnkosten und vor allem die seit Jahren sinkenden Lohnstückkosten entscheidend – die bereits niedriger sind als etwa in Polen oder der Slowakei – wie auch die Exporterfolge der österreichischen Industrie deutlich beweisen. Notwendig ist hingegen die Bemessung bestimmter Lohnnebenkosten wie der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung nach der gesamten Wertschöpfung anstelle wie derzeit nur nach der Lohnsumme um der enormen Rationalisierung Rechnung zu ragen.

Basis für eine kräftige Lohnerhöhung ist die in der Industrie weit über den Durchschnitt liegende Produktivität, vor allem aber auch die hohen Gewinne der Großbetriebe als Folge hoher Exportanteile und der enormen Rationalisierung durch steigenden Arbeitsdruck auf die Beschäftigten.

Wie die oö Arbeiterkammer feststellte, klafft die Einkommensverteilung in Österreich immer weiter auseinander: Während die Unternehmerprofite und die Vermögen der Reichen enorm wachsen, haben die Lohnabhängigen heute netto real weniger in der Tasche als 1995. Die Ursache dafür sind neben zu niedrigen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren massive Verschlechterungen bei Sozialleistungen. Als Folge davon ist die Lohnquote – also der Anteil der Löhne und Gehälter am erwirtschafteten Volkseinkommen – von 1991 bis 2002 von 73,9 auf 70,9 Prozent zurückgegangen, umgekehrt der Anteil der Gewinne und Vermögen entsprechend gestiegen.

Die ungleiche Verteilung wird etwa daran deutlich, dass bereits 2002 auf das unterste Einkommensfünftel (730.000 Menschen) 2,1 Mrd. €, auf das oberste Einkommensprozent (36.700 Menschen) hingegen 5,5 Mrd. € entfallen sind. Der Brutto-Einkommenszuwachs der Höchstverdienenden war von 1997 bis 2002 mit 19 Prozent fast fünfmal so hoch wie jeder der Niedrigstverdienenden mit 4,2 Prozent. Und nach wie vor betragen die Fraueneinkommen auch bei durchgängiger Vollzeitbeschäftigung nur zwei Drittel der Männereinkommen. Dies spricht auch für Lohn- und Gehaltsabschlüsse mit Sockel- oder Fixbeträgen, gemessen an durchschnittlichen Einkommen.

Die von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl gelobte Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnrunden der vergangenen Jahre hat sich angesichts der realen Fakten als kontraproduktiv für die Lohnabhängigen erwiesen. Statt sich dem von Unternehmerseite propagierten Standortwettbewerb unterzuordnen ist es daher höchst an der Zeit, dass der ÖGB und die Teilgewerkschaften einen offensiven Lohnkampf führen. Dazu gehört auch die Mobilisierung der Betroffenen durch Betriebsversammlungen statt einer Beschränkung der Verhandlungen auf den „Grünen Tisch“.

Antrag 9: Arbeitszeit – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Auf eine Lohnsenkung zugunsten höherer Profite zielt die aktuelle Debatte um die Arbeitszeit. Egal ob Ausdehnung der Wochenarbeitszeit, Kürzung des Urlaubs, unbezahlte Überstunden, Ausweitung der Flexibilisierung, Abschaffung von Feiertagen oder Sonntagsarbeit, der Kernpunkt dabei ist immer, dass die Unternehmer mehr Leistung für weniger Lohn haben wollen und dem gilt es seitens der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften als ihrer Interessenvertretung ein klares Nein entgegenzuhalten.

Experten, Politiker oder Unternehmersprecher versuchen den Lohnabhängigen allen Ernstes einzureden, durch eine Ausdehnung der Arbeitszeit würden Arbeitsplätze geschaffen. Alle volkswirtschaftlichen Fakten sprechen gegen solche Behauptungen. Ebenso klar ist, dass mit Lohndumping kein Standortwettbewerb mit den Niedriglohnländern gewonnen werden kann. Nicht vergessen werden darf auch, dass mit der Pensionsreform faktisch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit um fünf Jahre erfolgt ist.

Ähnlich wie bei der Debatte um die Senkung der Lohnnebenkosten wird auch bei der Arbeitszeitdebatte gezielt verdrängt, dass weder zu hohe Lohnnebenkosten oder zu kurze Arbeitszeit für den Wettbewerb entscheidend sind, sondern die Lohnstückkosten. Und diese sind in Österreich bedingt durch eine enorme Rationalisierung und auch von Unternehmerseite immer wieder gelobter „Zurückhaltung der Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen“ seit Mitte der 90er Jahre um durchschnittlich 2,2 Prozent jährlich gesunken und liegen laut einer IHS-Untersuchung mittlerweile sogar unter dem Niveau von Polen und Ungarn.

SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter hat nachgewiesen, dass Länder mit einer hohen Jahresarbeitszeit keineswegs niedrige Arbeitslosenraten aufweisen und dass statt einer Verlängerung der Arbeitszeit mehr bezahlte Zeit für Weiterbildung den Unternehmen die notwendigen Innovationen bringt. Ähnlich zeigt ein Vergleich, dass nicht die Länder mit einer hohen Jahresarbeitszeit die höchste Produktivität aufweisen, sondern durchwegs Länder mit einer niedrigen Jahresarbeitszeit.

Die Offensive der Kapitalvertretungen für eine Verlängerung der Arbeitszeit wird allerdings von der EU-Kommission gestützt, welche die derzeit als EU-Norm geltende wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch ein generelles „Opting-out“-Modell und Ausweitung von Durchrechnungszeiträumen über das bisher geltende eine Jahr hinaus ersetzen will. Der frühere EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sogar die in Frankreich und anderen Ländern eingeführte 35-Stundenwoche als einen „zu beseitigenden Zwang“ bezeichnet.

Ungeeignet ist auch der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), dass Geschäfte ohne Angestellte auch an Sonntagen offen halten dürfen. Abgesehen von der fehlenden gesetzlichen Grundlage besteht dabei die Gefahr, dass die Handelskonzerne mit Berufung auf Wettbewerbverzerrung gegen eine solche Regelung klagen und damit die Tür für ein generelles Offenhalten an Sonntagen aufgestoßen werden könnte. Auf eine weitere Verschlechterung vor allem für Frauen im Handel zielt auch die Forderung des Unternehmers Hartlauer, Zuschläge für Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu streichen.

Völlig schieflastig ist die Argumentation der Befürworter einer Ausdehnung der Arbeitszeit auch in Hinblick auf eine damit verbundene Belebung der Wirtschaft. Hauptursache für die nachhaltige Stagnation ist nämlich die fehlende Kaufkraft zur Belebung des Binnenmarktes. Bedingt durch zu niedrige Lohnabschlüsse in den letzten Jahren, ausgesetzte oder unter der Inflationsrate liegend Pensionserhöhungen und Verschlechterungen bei diversen Sozialleistungen sind immer mehr Menschen gezwungen ihre Konsumausgaben massiv einzuschränken. Die Erfolge im Export können dies keineswegs ausgleichen.

Mit ihrer gezielten Umverteilung zugunsten von Kapital und Vermögen wie etwa mit der Begünstigungen von Privatstiftungen oder der Senkung der Körperschaftssteuer statt steuerlicher Entlastung der Klein- und Mittelverdiener als Kaufkraftimpuls hat die Regierung diesen Prozess bewusst gefördert. Die gleichzeitig praktizierte Unterwerfung unter den EU-Stabilitätspakt als Messlatte für die Budgetgestaltung von Bund, Ländern und Gemeinden bedeutet massiven Druck auf notwendige Beschäftigungsimpulse sowie Sozialleistungen, Personal und öffentliches Eigentum.

Seit 1987 wurde bei allen ÖGB-Kongressen die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche beschlossen. Heute ist bedingt durch die enorme Rationalisierung schon eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden auf der Tagesordnung um eine gerechtere Verteilung der Arbeit und damit Beschäftigungseffekte zu erreichen. Um den Widerspruch zwischen Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit für einen Teil der Berufstätigen auf der einen und einer wachsenden Zahl von Arbeitslosen auf der anderen Seite aufzulösen, ist eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich verbunden mit einem Stopp für alle weiteren Flexibilisierungen unabdingbar.

Antrag 10: Beschäftigungspolitik – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Im Jahre 2005 wurde die höchste Zahl von offiziell registrierten Arbeitslosen in Österreich in der Zweiten Republik erreicht. Ende Jänner 2005 waren 316.017 Menschen als arbeitslos registriert, weitere 48.065 befanden sich in Schulungen oder Stiftungen. Der Statistik zufolge sind im Laufe eines Jahres schon 800.000 Menschen kurz- oder langfristig von Arbeitslosigkeit betroffen.

Über diese besorgniserregende Entwicklung kann auch die beschwichtigende Argumentation der Regierung, dass Österreich mit einer Arbeitslosenrate von 4,5 Prozent nach Irland und Luxemburg zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenrate gehört, nicht hinwegtäuschen. Vielmehr macht der Anstieg der Arbeitslosigkeit deutlich, dass sich Österreich der „Normalität“ der EU anpasst und dass die strukturellen Ursachen nicht so sehr hausgemachte Ursachen haben, sondern im Prozess der zunehmenden kapitalistischen Globalisierung zu suchen sind.

Die Kehrseite wachsender Arbeitslosigkeit sind wachsende Gewinne der Konzerne und steigende Dividenden für die AktionärInnen. Das heißt also, dass Arbeitslosigkeit als Teil eines gigantischen Umverteilungsprozesses zugunsten von Kapital und Vermögen und auf Kosten der Lohnabhängigen zu sehen ist.

Der von Politik, Wirtschaft, Medien und Experten seit Jahren angekündigte wirtschaftliche Aufschwung findet nicht statt. Während die Exporterfolge der Wirtschaft bejubelt werden, geht die Binnenmarktnachfrage seit Jahren zurück. Die Ursache dafür ist eine sinkende Kaufkraft. Erst jetzt hat die Arbeiterkammer nachgewiesen, dass von 2000 bis 2004 die Realeinkommen in Österreich um elf Prozent gesunken sind.

Bereits über eine Millionen Menschen, das ist ein Drittel aller Berufstätigen, ist heute in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, freie DienstnehmerInnen, Scheinselbständigkeit, Leiharbeit, Heim- oder Telearbeit usw. Die Prekarisierung wächst enorm, vor allem sind davon die Frauen betroffen. Österreich nähert sich rapid dem Zustand einiger EU-Länder an, wo die atypischen Arbeitsverhältnisse bereits typisch geworden sind.

Die Unterordnung der Gewerkschaften unter die Standortlogik des Kapitals hat mit zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen. Laut einem jetzt veröffentlichten Standortvergleich zwischen Österreich und Deutschland werden als „Vorteile“ des Standortes Österreichs die längeren Arbeitszeiten (Flexibilisierung), die um rund ein Drittel niedrigeren Löhne (Öffnungsklauseln) und die niedrigeren Unternehmersteuern (Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen, Abschaffung der Vermögenssteuer, Senkung der Körperschaftssteuer) angeführt.

Statt durch eine offensive Lohnpolitik ein entsprechendes Einkommen im Rahmen der Normalarbeitszeit zu schaffen, haben auch die Gewerkschaften akzeptiert, dass Überstundenleistung immer stärker ein Teil des notwendigen Einkommens geworden ist. Nun wollen die Unternehmer gestützt auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie durch Einführung von Durchrechnungszeiträumen auf kaltem Wege die Überstundenzuschläge abschaffen und damit eine Lohnsenkung herbeiführen um ihre Gewinne zu erhöhen.

Ein wirksames Gegensteuern gegen zunehmende Arbeitslosigkeit bedingt demnach mehrere Maßnahmen gleichzeitig in Angriff zu nehmen und ist ohne eine grundlegende Umverteilung zugunsten der Lohnabhängigen nicht möglich:

- Sofortige allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich auf 30 Stunden pro Woche, damit entsteht auch ein Druck auf Unternehmen zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen
- Abbau regelmäßiger Überstunden durch Verteuerung deren Kosten für die Unternehmer statt Flexibilisierung. Auch dadurch entsteht Druck auf Betriebe mehr Arbeitskräfte einzustellen
- Erhaltung und Ausbau des Sektors der gemeinwirtschaftlichen und staatlichen Sektors als Grundlage einer eigenständigen Wirtschaftspolitik statt Ausverkauf und Privatisierung. Der öffentliche Sektor ist ein Schrittmacher für sozial abgesicherte Arbeitsplätze
- Beschäftigungsprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden als Impulse durch öffentliche Aufträge für Wohnbau, Wärmedämmung, Altstadtsanierung, Umweltschutz, öffentlichen Verkehr. Dies bedeutet Impulse für arbeitsintensive Bereiche
- Aktive Lohnpolitik durch Abgeltung von Inflation und Rationalisierung besonders für die unteren Einkommensgruppen. Die Erhöhung der Massenkaufkraft bedeutet mehr Nachfrage und damit Impuls für Beschäftigung
- Unterstützende Infrastruktur für Beschäftigung wie Nahverkehr, Kindereinrichtungen, Werkswohnungen, forciert durch entsprechende Abgaben der Unternehmen. Das ist ein Impuls für Beschäftigung im Dienstleistungsbereich.
- Steuerreform durch Entlastung bei Lohnsteuer und dafür höhere Besteuerung von Kapital, Profit und Vermögen. Die Erhöhung der Kaufkraft der unteren Einkommensgruppen ist ein Impuls für Nachfrage und Beschäftigung
- Lehrlingseinstellungsgesetz mit Verpflichtung aliquoter Ausbildung von Jugendlichen nach Beschäftigtenzahl zur Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit.
- Bemessung von Unternehmerabgaben wie Sozialversicherungsanteile und Kommunalabgabe nach der gesamten Wertschöpfung. Dies bedeutet einen Bonus für beschäftigungsintensive Betriebe und eine Umverteilung auf Kosten besonders stark rationalisierender Unternehmen.
- Abschöpfung der Spekulationsgewinne im Finanzsektor als indirekter Bonus für beschäftigungsintensive Betriebe.

Antrag 11: Dienstleistungen – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Öffentliche Dienstleistungen sind die Voraussetzung zur Gewährleistung demokratischer Grundrechte und Teil des erkämpften Sozialstaates. Sie dienen der Sicherung des sozialen und territorialen Zusammenhalts der Gesellschaft und stellen auch einen Ausgleich zwischen den Kapitalgruppen zur Funktionssicherung der kapitalistischen Gesellschaft dar, bedeuten demnach einen zivilisatorischen Fortschritt.

Öffentliche Dienstleistungen sind das Resultat bestimmter Kräfteverhältnisse, die sich in der Phase des neoliberalen Kapitalismus jedoch stark verändert haben. Die Destabilisierung der Lohnarbeitsgesellschaft führt zu einer wachsenden Prekarisierung verbunden mit einer massiven Umverteilung zugunsten des Kapitals durch eine entsprechende Steuer- und Subventionspolitik. Zentrale Ziele dabei sind der Sozialstaat und der öffentlicher Sektor. Die Öffnung bislang öffentlicher Bereiche für privates Kapital soll Anlagemöglichkeiten für überschüssiges Kapital schaffen. Das Ergebnis ist die Umwandlung öffentlicher Leistungen in kapitalistische Waren.

Massiven Druck auf die öffentlichen Dienstleistungen gibt es global mit dem GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO. Auf EU-Ebene stellen die vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages und der Euro-Stabilitätspakt sowie die bisherigen Richtlinien zur Liberalisierung einen Angriff auf diesen elementaren Sektor dar. Auf beiden Ebenen wird bewusst nur allgemein von Dienstleistungen gesprochen und nicht zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungen differenziert. Die Regelungen zur Liberalisierung und in der Folge Privatisierung zielen jedoch klar gegen die öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Grundversorgung und nicht auf traditionelle privat erbrachte Dienstleistungen.

Die EU-Kommission hat 2004 zur Vollendung des Binnenmarktes die nach dem damaligen Wettbewerbskommissar benannte „Bolkestein-Richtlinie“ vorgelegt. Die Richtlinie kann nicht losgelöst von der EU-Verfassung gesehen werden, weil darin neben einer Aufrüstungsverpflichtung auch die vier Grundfreiheiten und monetären Kriterien festgeschrieben sind, auf deren Grundlage die Vollendung des Binnenmarktes auch mit der Liberalisierung der Dienstleistungen betrieben wird. Daher ist auch eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung, wie sie in zehn EU-Ländern stattfindet, ein demokratiepolitisches Muss.

Die Kernpunkte der „Bolkestein-Richtlinie“ zur Liberalisierung aller bislang noch nicht betroffenen Dienstleistungen sind das Herkunftslands- und das Entgeltprinzip. Ersteres bedeutet Tür und Tor für einen Wettlauf um niedrige Qualitäts-, Arbeitsrechts-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards, im Klartext also Lohn-, und Sozial- und Ökodumping zu öffnen, da für Dienstleistungen die Bestimmungen des Herkunftslandes gelten sollen. Zweiteres bedeutet die Einordnung aller sozialen und öffentlichen Dienstleistungen unter die Kriterien des Marktes, da nur noch der Preis für die jeweilige Leistung entscheidend sein soll.

Die Richtlinie verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarkts und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden nationalen und EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich. Sie erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

Die „Bolkestein-Direktive“ verletzt das Subsidiaritätsprinzip. Sie unterwirft wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen ein, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln.

Die Auswirkungen der Liberalisierung und in der Folge Privatisierung öffentlicher Dienste sind für die Beschäftigten in diesem Sektor verschärfter Arbeitsdruck, Arbeitsplatzvernichtung sowie Lohn- und Sozialabbau, für die Bevölkerung höhere Tarife, Einschränkung von Leistungen, Verschlechterung der Qualität sowie Aufhebung Versorgungspflicht und für die Politik der Verlust politischer Entscheidungsmöglichkeiten sowie demokratischer Mitsprache. Daher liegt die Erhaltung öffentlicher Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit.

Durch den breiten Widerstand globalisierungskritischer Gruppen und der Gewerkschaften musste die Kommission diesen Entwurf vorläufig zurückziehen. Allerdings beharren sowohl die Kommission als auch die Kapitalvertretungen und zahlreiche Regierungen von EU-Ländern weiter auf der Liberalisierung der Dienstleistungen und behaupten, dies würde zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Im Interesse der Lohnabhängigen ist eine solche Liberalisierung aber grundsätzlich abzulehnen. Die Erhaltung und der Ausbau der öffentlichen Dienste in der freien Entscheidungskompetenz der jeweiligen Träger (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen…) liegt im allgemeinen Interesse und müssen insbesondere auf der Ebene der Gemeinden und der Gewerkschaften ein zentrales Anliegen der politischen Auseinandersetzung sein.

Antrag 12: Bolkestein-Richtlinie - Antragsteller: Rudi Fischer

Widerstand gegen die Bolkestein-Richtlinie!

Mitte Februar schien es Grund zum Aufatmen zu geben: In Brüssel kursierten Gerüchte, dass EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy den von seinem Vorgänger Frits Bolkestein im Januar 2004 vorgelegten Entwurf für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückziehen und gründlich überarbeiten werde. Die Freude währte jedoch nicht lang: Nach einem halben Tag stellte sich heraus, dass die Gerüchte nicht viel mehr- als heiße Luft waren. McCreevy hatte, nicht zuletzt aufgrund wachsenden Drucks aus Frankreich und Deutschland, nur verlauten lassen, dass er die Debatten im Europäischen Parlament intensiv verfolgen und die Kritik gegebenenfalls aufnehmen werde. Dies heißt nichts anderes, als dass das Legislativverfahren vorerst seinen normalen Gang weiter geht. Von vorzeitiger Überarbeitung des Vorschlags durch die Kommission - wie es angesichts des massiven Widerstands unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen geboten wäre - keine Spur.

Ungleiche Kritiker

In der Tat kommt es nicht häufig vor, dass derart unterschiedliche Interessengruppen in einer gemeinsamen Front der Ablehnung vereint sind: Vom Europäischen Gewerkschaftsbund bis zum Dachverband der europäischen Klein- und Mittelbetriebe UEAPME, von Wohlfahrtsverbänden bis Anwaltskammern, von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft über die Handwerkskammer bis zum Rat der Gemeinden und Regionen Europas, von RWE Thames Water über den deutschen Bundesrat bis zum französischen Staatsrat, und seit neuestem sogar bis zum deutschen Bundeskanzler - die Liste der Kritiker ist lang und vereint Organisationen, die man im Normalfall selten gemeinsam für oder gegen eine Sache streiten sieht.

Befürworterlobbying

Eigentlich sollte ein derart befehdetes Projekt geringe Chancen auf Durchsetzung haben. Im Fall der Dienstleistungsrichtlinie wird jedoch mit härtesten Bandagen für die Umsetzung gekämpft. Denn zu ihren Befürwortern gehören die Lobbyorganisationen des europäischen Großkapitals: UNICE, die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas, Eurochambers, der Dachverband der europäischen Industrie- und Handelskammern, AmCham, die Vertretung der in Europa tätigen US-Multis und natürlich der European Roundtable of Industrialists, die Industriellenlobby der Vorstandsvorsitzenden der 45 größten europäischen Konzerne. Sie alle betreiben massives Lobbying von Kommissions- und Parlamentsmitgliedern in Brüssel.

Herkunftslandprinzip

Das Interesse ist leicht verständlich. Zwar verweist die Richtlinie in ihrem Einleitungstext wiederholt auf kleine und mittlere Unternehmen als potentielle Nutznießer, in Wahrheit ist das Gesetzeswerk jedoch vollständig auf die Bedürfnisse multinational tätiger Dienstleistungskonzerne zugeschnitten. Dies vor allem aufgrund des geplanten "Herkunftslandprinzips". Während bisher europäische Konzerne den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem sie tätig sind, sollen in Zukunft für sie EU-weit nur noch die Standards ihres Heimatlandes gelten - beziehungsweise des Landes, in dem der Briefkasten mit ihrer Hauptanschrift steht.

Gehinderte Kontrolle

Die Konsequenz lässt sich ausmalen. Große Bauunternehmen werden ihren Firmensitz in das EU-Land mit den geringsten Sicherheitsanforderungen und Arbeitsschutznormen verlegen und dann mit Billigofferten ihre Konkurrenten ausstechen. Nicht wenige werden auch diese Vorschriften ignorieren, denn der besondere Charme der Richtlinie besteht darin, den Ländern, in denen die Konzerne tätig sind, nicht nur die Anwendung der eigenen Gesetze, sondern auch jegliche Kontrolle zu untersagen. Auch diese obliegt nämlich ausschließlich dem so genannten Herkunftsland, das weder Interesse noch Kapazitäten haben dürfte, die Auslandsaktivitäten seiner Firmen zu überwachen.

Kleineren Unternehmen dürfte es hingegen schwer fallen, ihre offizielle Residenz beliebig nach Riga, Porto oder wo immer es sich auszahlen mag, zu verlagern. UEAPME befürchtet daher, dass die Anwendung des Herkunftslandprinzips eine Situation "unfairen Wettbewerbs" heraufbeschwören würde. Klar erkannt hat der Mittelstandsverband auch, dass eine "Kontrolle durch das Herkunftsland unrealistisch" ist.

Bedrohte Arbeitnehmerinnenrechte

Auch Arbeitnehmerinnenrechte sind massiv bedroht. Zwar sind die im Rahmen der Entsenderichtlinie geregelten Bereiche offiziell ausgenommen vom Herkunftslandprinzip; aber erstens umfasst dies beispielsweise nicht das europaweit sehr unterschiedlich geregelte Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, und zweitens greift auch hier das Kontrollverbot. Es ist absehbar, dass eine Umsetzung der Richtlinie das Ende von Mindestlohnstandards oder der in manchen EU-Ländern gesetzlich vorgeschriebenen tariflichen Bezahlung mit sich bringen würde.

Regulierungsverbote

Dabei ist nicht allein das Herkunftslandprinzip problematisch. Ebenso heikel sind die vorgesehenen Regulierungsverbote, die künftig beispielsweise öffentlich Eingriffe wie das Verbot von Dumpingpreisen oder die Festsetzung von Höchstpreisen verbieten würden. Untersagt wäre es künftig auch, bestimmte soziale Dienste dem Non-Profit-Sektor zu reservieren.

Information und Widerstand

Die Richtlinie ist eine Kriegserklärung an alles, was an sozialen Rechten in der Europäischen Union die bisherige Deregulierung, Privatisierung und Liberalisierung überlebt hat. Doch allmählich formiert sich Widerstand. Gewerkschaften, Attac u.a. mobilisierten für den 19. März zur zweiten Großdemo in Brüssel gegen Bolkesteins Machwerk.

Aktivitäten dieser Art sind dringend nötig. Einzig darauf zu vertrauen, dass das Liberalisierungsprojekt der EU-Kommission an möglicher Kritik aus dem Europäischen Parlament scheitert wäre ebenso unangemessen wie zu glauben, in Schröder, der wie Wirtschaftsminister Clement noch kürzlich die Dienstleistungsrichtlinie verteidigt hat, einen Verbündeten zu haben. Um den Generalangriff der Konzerne zurückzuweisen, bedarf es vor allem einer wirklich breiten Bewegung außerhalb der Parlamente, die stark genug wird, tatsächliche Änderungen zu erzwingen.

Kommissionsankündigung zu Bolkestein-Richtlinie nur heiße Luft

Es gibt keinen Grund zum Aufatmen. Die aktuellen Ankündigungen aus der EU-Kommission, die Bolkestein-Richtlinie überarbeiten zu wollen, sind offenbar durch nichts untersetzt. Sie sind nur ein erneuter Aufguss der bereits vor einigen Wochen verlauteten Gerüchte, die Kommission sei bei diversen der zentralen Problemfelder wie dem Herkunftslandprinzip zu Änderungen bereit. Die aktuellen Äußerungen unterscheiden sich hier in nichts: Erneut wird betont, dass erst einmal die erste Lesung im EU-Parlament Anfang Juni abgewartet wird. Eine Überarbeitung des Textes zum jetzigen Zeitpunkt wird von der Kommission nicht erwogen. Im Gegenteil: Die Kommission unterstreicht, dass sie nach wie vor hinter der Richtlinie steht.

Das Agieren der Kommission in der Frage der Bolkestein-Richtlinie ist ein Skandal. Ihre Verwirrungstaktik dient vor allem dem Ziel, den Widerstand gegen das neoliberale Machwerk mit Verweisen auf eine angebliche spätere Gesprächsbereitschaft in zentralen Fragen möglichst ruhig zu stellen. Dass es sich hierbei um eine tatsächliche Kompromissbereitschaft handelt, ist jedoch kaum zu erwarten. Anstatt weiter mit Nebelkerzen um sich zu werfen, sollte die Kommission endlich das tun, was angemessen wäre: Die vielfältige Kritik ernst nehmen und ihr Liberalisierungsprojekt endlich zurückziehen.

Der GLB ist der Ansicht, dass diese Richtlinie grundsätzlich nicht reformierbar ist. Der GLB tritt daher für die ersatzlose Rücknahme der Richtlinie ein und wird alle diesbezüglichen fortschrittlichen Initiativen aktiv unterstützen!

Antrag 13: Privatisierung – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Bereits in der Ära der rotschwarzen Koalition von 1986 bis 2000 wurde die als eine der wichtigsten Grundlagen der 2. Republik entstandene und jahrzehntelang für Österreich bedeutende Verstaatlichte sowie der halbstaatliche und gemeinwirtschaftliche Sektor als Vorleistung für den EU-Beitritt gezielt zerschlagen.

Laut dem früheren ÖIAG-Chef Streicher wurden von 1986-93 Privatisierungen im Umfang von 2,01 Mrd. € und von 1993-2000 weitere 5,51 Mrd. € durchgeführt. Streicher brachte diese Politik mit der Aussage „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ auf den Punkt. Das Regierungsprogramm der seit 2000 amtierenden blauschwarzen Regierung umfasst eine weitere Etappe des groß angelegten Ausverkaufs öffentlichen Eigentums.

Nach der 1986 begonnenen Zerschlagung der ehemals einheitlichen Voest und Chemie wurden wesentliche Teile derselben bereits durch Verkauf oder Börsengang privatisiert. Die AMAG wurde um einen Schilling faktisch verschenkt, die Schiffswerft Linz verkauft, ebenso die ehemals im Besitz staatlicher Banken stehende Steyr-Daimler-Puch AG und Lenzing AG. Die zwischenzeitlich selbst teilverkaufte Gewerkschaftsbank BAWAG verkaufte die Papierfabrik Steyrermühl. Verkauft wurde der restliche Staatsanteil der Austria Tabak. Der Staatsbetrieb Salinen wurde privatisiert. Die Mehrheit der voestalpine ist heute im Besitz ausländischen Kapitals, vor allem von Pensionsfonds. Der Staatsanteil an der VA Tech wurde an den deutschen Siemens-Konzern verkauft, womit auch der in 18 Jahren erfolgte Aufbau eines Markennamens zunichte gemacht wird.

Mit der Ausgliederung der ÖBB aus der Budgethoheit im Jahre 1994 und jener der Post im Jahre 1996 wurde auch bei diesen beiden Staatsunternehmen der Weg zur Privatisierung eröffnet: Die Post wurde zunächst filetiert, die Telekom teilprivatisiert, die PSK an die BAWAG verkauf, der Postbus an die ÖBB übertragen und die „Gelbe Post“ steht heute vor Übernahme durch die bereits teilprivatisierte Deutsche Post AG. Bei den ÖBB wurde der Weg zur Privatisierung durch die laufende Neugliederung eingeleitet, die darauf hinausläuft, dass sich in- oder ausländische Investoren die profitabelsten Bereiche unter den Nagel reißen.

Weit fortgeschritten ist die Privatisierung mittlerweile auch in der Energiewirtschaft: Der Verbund und die EVN sind bereits zur Hälfte privatisiert, der französische Atomkonzern EdF ist an der Energie Steiermark, der deutsche Atomkonzern RWE an der Kärntner KELAG beteiligt. Durch zahlreiche wechselseitige Schachtelbeteiligungen hat der Einfluss des Privatkapitals auf die E-Wirtschaft bereits enorm zugenommen. Immer wieder gibt es Vorstöße zur Aufhebung der Bestimmungen des 2. Verstaatlichtengesetzes, das eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt, wozu allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist.

Die von Wirtschaft, Politik und Medien mit der Suche nach „strategischen Investoren“ gerechtfertigten Übernahmen erweisen sich erfahrungsgemäß negativ für das betroffene Personal, indem der Druck auf Arbeitsplätze, Löhne, Sozialleistungen steigt, der Leistungsdruck erhöht und die Mitbestimmung ausgehöhlt wird. Die großen ausländischen Multis sind vielfach bei solchen Übernahmen oder Beteiligungen vor allem an einer Marktbereinigung interessiert und diese erweisen sich mit dem Abzug der Kompetenzzentren, Forschung etc. in die Stammländer als nachteilig für Österreich. Vor allem aber wird der Spielraum für eine eigenständige Wirtschaftspolitik für Österreich immer enger.

Die bisherige Entwicklung bestätigt alle Bedenken gegen die Privatisierung der Verstaatlichten und Gemeinwirtschaft und bekräftigt daher die grundsätzliche Ablehnung aller weiteren Privatisierungen. Die immer wieder ins Treffen geführten Kernaktionärsanteilen stellen dazu keine Alternative dar. Die Umwandlung der ÖIAG von einer Verstaatlichten- in eine Privatisierungsholding hat somit eindeutig negative Auswirkungen für eine eigenständige österreichische Industriepolitik.

Antrag 14: Migration – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Die heutige Gesellschaft ist das Ergebnis jahrhundertelanger Zuwanderung. Die heutige ArbeiterInnenklasse ist multiethnisch und multikulturell. Statt von einer „österreichischen Arbeiterklasse" ist zeitgemäß von einer ArbeiterInnenklasse in Österreich zu sprechen. In der Perspektive geht es darum, soziale und politische Rechte nicht an die Staatsbürgerschaft, sondern die Einwohnerschaft zu knüpfen. Rund 10 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen sind nicht in Österreich geboren. In einigen Industrie- und Dienstleistungssektoren ist der Anteil wesentlich höher.

Die dem heutigen Kapitalismus eigene Migrationsbewegung hat aber auch zur rassistisch geprägten Teilung des Arbeitsmarktes mit abgestuften sozialen und politischen Rechten geführt. Das bildet die Grundlage unternehmerischer Willkür und rassistischer Konkurrenz innerhalb der ArbeiterInnenklasse.

Rechte und faschistische Bewegungen bzw. Parteien verschärfen über die Fremdenfeindlichkeit die nationalistische und rassistische Konkurrenz innerhalb der ArbeiterInnenklasse. Dies lässt vielfach auch Gewerkschaften und linke Parteien davor zurückschrecken, den Kampf gegen Rechtlosigkeit, soziale und politische Deklassierung der MigrantInnen als ureigenstes Anliegen zu begreifen und führt dazu ihn aus Furcht vor der „eigenen", „nationalen" ArbeiterInnenklasse sogar zu verweigern.

Die Schwächung und der Verlust der eigenen Widerstandsfähigkeit bis zur Selbstaufgabe sind die unausweichlichen Folgen eines solchem Opportunismus. Der „Internationalismus" ist durch die Migration der ArbeiterInnenklasse zur „nationalen" Angelegenheit geworden. Der Kampf gegen Rassismus und für gleiche demokratische und soziale Rechte ist eines der identitätsbildenden Merkmale der fortschrittlichen Bewegung des neuen Jahrtausends.

Die Forderung „gleiche Rechte für alle in Österreich Lebenden" hat daher zentrale Bedeutung für den Kampf um soziale Gleichheit und Gerechtigkeit. Wir stellen der rassistischen Ausgrenzung und Konkurrenz die Solidarität und den Internationalismus gegenüber. Der GLB lehnt alle Formen der Zwangsintegration ab und versteht Integration als wechselseitigen Prozess, in dem kulturelle und sprachliche Identitäten respektiert und entwickelt werden.

Das setzt Förderungsmaßnahmen auf allen Ebenen des Bildungssystems sowie einen gleichen Zugang zu genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungen und zu den Wahlrechten voraus. Insbesondere die Voraussetzungen für die sprachliche Integration sind von den Unternehmern zu finanzieren. Das Recht auf Familienleben muß für alle Menschen gelten.

Antrag 15: Steuerpolitik – Antragsteller: GLB-Landeskonferenz Oberösterreich

Eine weitere Umverteilungsaktion ist die von der Regierung bejubelte „Steuerreform“ 2005. Einmal mehr wird damit der Begriff Reform pervertiert und zum Synonym für neoliberale Umverteilungspolitik von unten nach oben. Durch die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) von 34 auf 25 Prozent wird eine Steigerung der Gewinne der börsennotierten Unternehmen um bis zu 15 Prozent erwartet.

Diese Steuersenkung ist kein Beitrag zur Stärkung des Standortes in Form neuer Arbeitsplätze, sie bringt nur den Börsianern noch mehr Geld für Spekulationen an der Börse. Im Zusammenhang mit der Senkung der KöSt hat der Wirtschaftsforscher Bernhard Felderer (IHS) davor gewarnt, dass dies zur Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften führen wird. Die Belastung der Kapitalgesellschaften durch die KöSt hat laut Arbeiterkammer schon bisher statt nominell 34 Prozent bedingt durch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten real nur 18 Prozent betragen.

Hauptnutznießer der jetzigen „Reform“ sind die Unternehmen, die sich 1,15 Mrd. € Steuern sparen. Die Mini-Entlastung für die LohnsteuerzahlerInnen durch Reduzierung von vier auf drei Tarifstufen hingegen wird durch die Einsparungen im Budget aufgehoben. Die EU-Kommission hat Österreich zu zusätzlichen strukturellen Einsparungen bei den Staatsausgaben gemahnt, die auch von den Ländern und Gemeinden „in signifikanter Weise“ vorgenommen werden sollen.

Im Vergleich zum Steuergeschenk an die Unternehmen ist die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer um 1,13 Mrd. € angesichts der davon zahlenmäßig Betroffenen eine marginale Größe. Die damit verbundene Entlastung wurde bis zur Wirksamkeit mit Jahresbeginn 2005 bereits durch die bis dahin erfolgenden Verteuerungen aufgehoben. Dabei erreichte die Lohnsteuer 2004 mit 17,3 Mrd. € bereits einen Rekordwert, während der Beitrag von Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zum Budget anhaltend stagniert. Dass keine Anhebung der Negativsteuer erfolgte, bedeutet für 2,2 Millionen Menschen effektiv sogar eine Verschlechterung angesichts der laufenden Belastungspolitik.

Die steuerliche Entlastung der Familien um 250 Mio. € durch verstärkte Förderung der Alleinverdiener richtet sich letztlich gegen die Berufstätigkeit der Frauen und entspricht damit einem konservativen Familienverständnis. Wesentlich notwendiger wäre nämlich, die Familienbetreuung auszubauen um Frauen nicht immer stärker in prekäre Arbeitsverhältnisse abzudrängen.

Was dieser „Reform“ völlig fehlt ist eine Umkehrung der seit Jahren stattfindenden Umverteilung zugunsten von Kapital und Vermögen auf Kosten der Lohnabhängigen. Dazu wären die Erhöhung der Steuern auf Kapital und Vermögen, die Aufhebung der über 2.542 Privatstiftungen (Stand: Oktober 2004) und Besteuerung der Erträge aus den dort steuerschonend deponierten mindestens 55 Mrd. € nach dem Einkommensteuergesetz, die Eintreibung der Steuerschulden der Unternehmer, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, Anhebung des Höchststeuersatzes notwendig.

Im Gegenzug müssten alle kleinen und mittleren Einkommen wesentlich stärker entlastet werden um damit die Kaufkraft zu stärken. Ebenso müssten die gemeinschaftlichen Bundesausgaben im Topf des Finanzausgleichs erhöht und der Anteil der zunehmend unter finanziellen Problemen leidenden Gemeinden – die durch die jetzige „Reform“ 330 Mio. € verlieren – vergrößert werden.

Die Kombination von „Sparpaketen”, Steuerpolitik, „Pensionsreform”, mageren Lohnrunden, Aussetzung von Pensionserhöhungen, Gebühren- und Tariferhöhungen der letzten Jahre bedeutet für die meisten ÖsterreicherInnen einen realen Einkommensverlust. Die Steuerpolitik der letzten Jahre war voll und ganz auf eine Maastricht-konforme Budgetsanierung ausgerichtet, deren Hintergrund eine gigantische Umverteilung zugunsten von Kapital und Vermögen auf Kosten der Lohnabhängigen ist.

Während durch das Privatstiftungsgesetz, die Abschaffung von Vermögens- und Gewerbesteuer und angesichts des aufgehäuften Vermögens lächerlich geringe Erbschafts- und Schenkungssteuer das Kapital und die Zahl der Euro-Millionäre oder Milliardäre steigt und sich diese der Steuerleistung zunehmend entziehen, wird das Budget hauptsächlich von den Lohnabhängigen durch die Lohnsteuer, Mehrwertsteuer und andere Steuern finanziert. Wie das sozialdemokratische Wirtschaftsprogramm verdeutlicht hat die SPÖ keine Alternativen zur Politik der schwarzblauen Regierung.

Besonders provokant für die ArbeiterInnen und Angestellten – denen ohne Gnade jeder Steuercent bereits vor Auszahlung von Löhnen, Gehältern und Pensionen entrissen wird – sind die Steuerschulden von Kapital und Vermögen, die laut AK-Oberösterreich bereits 1996 auf über 5 Mrd. € gestiegen waren und durch die Nichtabführung der von den KonsumentInnen bereits bezahlter Mehrwertsteuer mit offenem Steuerbetrug verbunden ist.

Die als große politische Leistungen hochstilisierten Steuerreformen der Jahre 1989, 1994 und 2000 brachten nur ein kurzfristiges Absenken der Steuerbelastung der Lohnabhängige, bedingt durch die Progression wächst die Lohnsteuer aber weitaus schneller als die Einkommen. Ziel einer Steuerreform muß daher eine nachhaltige Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen bei gleichzeitig wesentlich höherer steuerlicher Belastung von Kapital und Vermögen sein.

Antrag 16 - Antragstellerin: GLB-Landeskonferenz OÖ

Da die Einnahmen des GLB aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden nur einen vergleichsweise geringen Umfang haben, stützt sich die Finanzierung der Vereinstätigkeit überwiegend auf die Zuschüsse des ÖGB bzw. jener Fachgewerkschaften, in welchen der GLB Fraktionsstatus besitzt.

Nur in den Gewerkschaften GdE und GdG bestehen eigene arbeitsfähige Strukturen mit Büro und Personal die in der Lage sind, die in diesen Gewerkschaften anfallenden Aufgaben selbständig zu organisieren und auch zu finanzieren. Die mit den GLB-Mandaten in der AK-Vollversammlung verbundenen Mittel in Wien und der Steiermark sind wiederum zur Unterstützung der GLB-Tätigkeit in diesen Bundesländern bzw. zur Sicherung der Positionen in der Arbeiterkammer gebunden.

Wichtige zentral zu finanzierende Aufgaben des GLB sind die Herausgabe der „Arbeit", die laufende Betreuung der Website, eine kontinuierliche Medienarbeit, die Durchführung von Seminaren und die Herausgabe von Broschüren und ähnlichem Grundlagenmaterial. Das derzeit noch vorhandene Büro in der Apostelgasse ist unter den veränderten Verhältnissen hingegen weit überdimensioniert und stellt eine enorme Kostenbelastung dar.

Wesentlich für die Arbeit des GLB und seine Verankerung an der Basis ist die Sicherstellung der konkreten Betriebsarbeit durch die Herausgabe von Betriebszeitungen, Flugblättern etc., die Unterstützung betrieblicher Aktivitäten und die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen. Da dies vor allem auf Länderebene erfolgt, muss dies auch bei der Verteilung der Finanzmittel berücksichtigt werden.

Bei der Erstellung künftiger Finanzpläne sollen daher unter Berücksichtigung der vorhandenen Positionen (Mandate) auch den Ländern finanzielle Mittel aus den Zuschüssen des ÖGB und der Fachgewerkschaften zur Verfügung gestellt werden um die mit der konkreten Betriebsarbeit zusammenhängenden Aufgaben sicherzustellen.

Antrag 17 – Antragstellerin: Selma Schacht

Der Verband GLB führt mindestens einmal im Jahr eine gemeinsames, fachgewerkschaftsübergreifendes Seminar durch.

Begründung: Mindestens einmal im Jahr muss es Raum geben für die Diskussion und Ausarbeitung gemeinsamer übergreifender Standpunkte, um schlagkräftig auf die aktuellen gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Erfordernisse reagieren zu können und in Schwerpunktthemen auch als Verband agieren zu können.

Antrag 18 - Antragstellerin: Selma Schacht

Die Bundesleitung des GLB organisiert - unter Einbeziehung der dort aktiven Kolleginnen - mind. einmal pro Jahr Seminare für jene Fachbereiche, in denen der GLB noch keinen Fraktionsstatus und auch noch keine eigenständigen organisatorischen Strukturen und finanziellen Mittel hat. Bei Betriebsratsmitgliedern kann dafür der § 1 18 ArbVG herangezogen werden.

Antrag 19 - Antragstellerin: Selma Schacht

Der GLB beschließt: die „arbeit" und alle anderen GLB-Drucksachen werden nicht mehr in jener Druckerei produziert, die einem führenden Funktionär des „Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW)“ gehört.

Dringlichkeitsantrag 20 – Antragsteller: GLB-Infra

Die Bundeskonferenz des Gewerkschaftlichen Linksblocks beschließt am 30. April 2005, dass Kollegen Robert Hobek, Personalvertreter der Postgewerkschaft (GLB) jede finanzielle Unterstützung für Rechtshilfe geboten wird, um den vom Unternehmen gegen ihn geführten gerichtlichen Prozess, für ihn positiv zu erledigen.

Begründung: Es kann nicht sein, dass ein aktiver Personalvertreter oder Betriebsrat des GLB, bei Angriffen auf seine Person oder seinen zu vertretenden Arbeitnehmerinnen, neben persönlichen gesundheitlichen Belastungen auch noch die entsprechenden Geldmittel von ihm selbst getragen werden müssen.

Insbesondere möchten wir darauf hinwiesen, dass durch solche Angriffe auf Mitarbeiterinnen die ein freien Mandat vertreten, jeden Spielraum für den Arbeitgeber frei gibt, um sich von lästigen gewählten Interessensvertretern zu verabschieden. Hiermit sind Arbeitnehmerinneninteressen akut in Gefahr.

In einem solchen Fall müssen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel ausgeschöpft werden um unseren Mitarbeiterinnen jede Unterstützung zu bieten.

Der GLB hat dem Rechtsanwalt von Kollegen Hobek, Dr. Ingo Riss, Seidengasse 28, 1070 Wien, einen Brief zu senden, in dem die finanzielle Absicherung seiner Rechtshilfe zugesichert wird.

Abänderungsantrag 21 zum Antrag des GLB-INFRA – Antragstellerin: Harry Mahrer und Michi Gehmacher für die SLP

Volle Solidarität mit Robert Hobek! Der Angriff auf ihn ist ein Angriff auf uns alle!!

Neben der vollen finanziellen Unterstützung, wird der GLB in Zusammenarbeit mit möglichst vielen linken, kämpferischen Initiativen und Gruppierungen, eine breite Solidaritätskampagne auf die Beine stellen.

Ziel der Kampagne:

- Möglichst vielen Menschen aufzeigen, dass das Postmanagement gegen Robert vorgeht, weil er im Gegensatz zur Gewerkschaftsspitze aktiv gegen die Postprivatisierung auftritt und sehr aktiv für die Rechte seiner Kolleginnen am PA 1230 auftritt. Was dem Management besonders Angst macht: die Wahlergebnisse von PV-Wahl und AK-Wahl zeigen das Robert Hobek mit seinem Kurs von großen Teilen der Belegschaft unterstützt wird.
- Druck auf das Postmanagement und die Gewerkschaftsspitze ausüben.
- Das Verfahren nutzten um die Machenschaften hinter der Postprivatisierung und dem verhalten der Gewerkschaftsspitze aufzuzeigen.
- Druck auf die GPF ausüben. Möglichst viele Funktionäre (z.B. Robert Wurm ) sollen Farbe bekennen! - Die GPF-Spitze soll erklären warum sie Robert nicht voll und ganz unterstützt.
- Möglichst viele Kolleginnen aus der Post, und aus anderen Bereichen, für den Kampf gegen die
Postprivatisierung gewinnen.

Die Kampagne muss immer mit Robert und seiner Rechtsvertretung abgestimmt sein und soll unter anderem umfassen:

- Aktionen in der Öffentlichkeit vor allem rund um die Hauptverhandlungstermine
- Aktionen vor der Postmanagement Zentrale
- Pressearbeit
- Verteilaktionen vor und möglichst im PA 1230 und anderen Dienststellen der Post
- Großveranstaltungen zum Thema

Begründung: Angriffe des Managements auf Funktionäre einer linken Gewerkschaftsbewegung sind immer auch Angriffe auf die gesamte Bewegung. Daher muss auch die gesamte Bewegung aktiv werden. Gewerkschaftsbürokraten haben leider meist Angst Gerichtsverfahren mit politischen Kampagnen zu verbinden. Die Erfahrung zeigt aber, dass bei einer richtigen Abstimmung zwischen Gerichtsverfahren und politischer Kampagne, ein Kampf doppelt erfolgreich sein kann.

Erstens weil eine Kampagne die vom Verfahren der betroffen Person stärken kann (Es geht darum neben dem juristischen Preis auch den politischen Preis für die Gegenseite möglichst hoch zu machen).

Zweitens weil ein Gerichtsverfahren, und die damit verbundene erhöhte Aufmerksamkeit, die Möglichkeit bietet viele Menschen zu motivieren.

Ein zentrales Motiv des Postmanagements ist es mit diesem Verfahren einen Keil zwischen Robert Hobek und seine Kolleginnen zu treiben und ihn so zu schwächen. Diesem Versuch muss mit Aufklärung und Solidaritätsarbeit unter den Kolleginnen Einhalt geboten werden.

Antrag 22 – Antragsteller: Herbert Treitl

1.) Die GLB-Bundesleitung beschließt eine Protestaktion vor der Postgeneraldirektion, Postgasse 8, 1010 Wien die politisches Mobbing zum Thema hat, in dem konkreten Fall den Prozess der Post AG gegen Kollegen Robert Hobek. Zeitpunkt in der Woche vor dem Prozess.

2.) Die GLB-Bundeskonferenz verfasst eine Solidaritätsresolution, in der auch Protest gegen den politisch motivierten Prozess zum Ausdruck kommt. Diese soll an den Generaldirektor der POST AG Anton Wais gesandt werden.

Antrag 23 – Antragsteller: Bernhard Kulisz

Setzen von Maßnahmen zur Verhinderung der Inkraftsetzung des EU-Verfassungsentwurfs.

Begründung:
- Verfassungsentwurf schreibt kapitalistische Wirtschaftsform in ihrer unsozialsten Ausprägung fest.
- Zwingt die EU-Mitgliedsstaaten an völkerrechtswidrigen Militäraktionen teilzunehmen
- Zwingt sie, ihr militärisches Potential zu verbessern
- Enthält nicht die in Demokratien obligate Gewaltentrennung
- Verwässert die Menschenrechtskonventionen

Ziel der Aktionen (Flugblätter, Demos mit Bündnispartnern): Volksabstimmung wie z.B. in Frankreich gegen die Realisierung des Verfassungsentwurfes

Antrag 24 – Antragsteller: Leo Furtlehner

Solidarität mit der Nein-Bewegung zur EU-Verfassung in Frankreich

Am 29. Mai 2005 stimmt Frankreich über die EU-Verfassung ab. Nach allen Umfragen gibt es eine anhaltende Nein-Mehrheit zu dieser Verfassung. Dabei handelt es sich um ein klares linkes Nein, getragen von den linken Parteien bzw. deren Flügeln, den Gewerkschaften und den sozialen Bewegungen. Das französische Nein zur Verfassung ist also nicht nationalistisch oder antieuropäisch, sondern vor allem eine Ablehnung der mit der EU-Verfassung verbundenen neoliberalen Politik.

Kernpunkte der EU-Verfassung sind bekanntlich die Verpflichtung zur Aufrüstung und die Festschreibung des neoliberalen Modells, Aspekte die eigentlich in einer Verfassung nichts zu suchen haben, wie auch ATTAC kritisch feststellt und daher verlangt diese Verfassung zurück an den Start zu schicken. Darüber hinaus ist die Verfassung nicht umkehrbar angelegt. Während die Kriterien neoliberaler Wirtschaftspolitik wie die vier Grundfreiheiten und eine monetäre Budgetpolitik in der Verfassung verpflichtend verankert sind, gilt ähnliches für die gerade auch vom ÖGB als Argument für die Verfassung angeführte Charta der Grundrechte nicht. Auch der vom ÖGB vehement bestrittene unübersehbare Zusammenhang der jetzt vorläufig zurückgenommenen Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen mit der Verfassung hat in Frankreich wesentlich zur Mobilisierung gegen die Verfassung beigetragen.

Die Nein-Bewegung in Frankreich hat verdeutlicht, dass eine öffentliche Debatte über die Verfassung das Bewusstsein über den Charakter der EU als „Europa der Konzerne“ wesentlich verstärkt hat. Im völligen Gegensatz dazu hat das politische Establishment in Österreich bislang jede breitere öffentliche Debatte über die EU-Verfassung verhindert. Der SPÖ-Abgeordnete Caspar Einem hat sogar dezidiert erklärt, es würde die Menschen überfordern, den Verfassungstext zu lesen, für die Entscheidung darüber hätten sie ihre Abgeordneten gewählt. Die grüne Abgeordnete Eva Glawischnig forderte die Verfassung ohne unnötigen Verzug zu ratifizieren.

Dementsprechend wurde vom Nationalrat am 2, März 2005 einstimmig mit den Stimmen aller Parteien das Bundesverfassungsgesetz über die EU-Verfassung beschlossen. Eine ähnliche Einstimmigkeit droht bei der Ratifizierung, die voraussichtlich am 12. Mai 2005 stattfindet. Die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassung, untermauert auch durch eine Petition mit rund 5.000 Unterschriften, wurde von allen Parteien abgeblockt.

Besonders schmählich ist in diesem Zusammenhang die Rolle des ÖGB. Ende Oktober 2004 hatte ÖGB-Präsident Verzetnitsch die EU-Verfassung wegen ihrer sozialen Defizite und der Gefährdung der Neutralität heftig kritisiert und eine Volksabstimmung darüber verlangt. In der weiteren Folge hat Verzetnitsch nicht nur diese Forderung „vergessen“, sondern bei der Abstimmung im Parlament in seiner Eigenschaft als SPÖ-Abgeordneter der Verfassung zugestimmt.

Da Frankreich zu den Kernländern der EU gehört, wäre es bei einer Ablehnung der Verfassung in Frankreich auch nicht möglich einen „Plan B“ in Form eines „Kerneuropa“ bzw. eines „Europa mehrerer Geschwindigkeiten“ zu realisieren. Die Hoffnung auf ein mehrheitliches Nein bei der Volksabstimmung in Frankreich würde eine völlig neue Grundsatzdebatte über das neoliberale Projekt EU ermöglichen.

Die GLB-Bundeskonferenz bekräftigt daher neuerlich ihre Ablehnung der vorliegenden EU-Verfassung und verlangt eine breite öffentliche Debatte sowie eine Volksabstimmung darüber auch in Österreich. An die Gewerkschaften appellieren wir, von der Befürwortung der EU-Verfassung im Interesse der negativen Auswirkungen insbesondere auf die Lohnabhängigen abzurücken und sich so wie die französischen Gewerkschaften kritisch damit auseinanderzusetzen. Wir fordern gleichzeitig Prominente aus allen Bereichen auf, ihre Stimme gegen diese Verfassung zu erheben und sich mit der Nein-Bewegung in Frankreich zu solidarisieren.