GLB für Gesundheit ohne Selbstbehalte
- Donnerstag, 5. Januar 2006 @ 21:42
Entscheidende Fragen vermisst die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) bei den Vorschlägen der SPÖ zur Finanzierung des Gesundheitswesens: Parteichef Alfred Gusenbauer und die Salzburger Landeshauptfrau Gabriele Burgstaller wollen die Höchstbeitragsgrundlage von 3.750 auf 5.000 Euro anheben, die Rezeptgebühren auf 150 Euro pro Jahr und Selbstbehalte auf 0,8 Prozent des Einkommens beschränken, die Auslastung der Spitäler verbessern, vermehrt Generika einsetzen und die Mehrwertsteuer auf Medikamente auf zehn Prozent senken. Im Unterschied dazu tritt der GLB mit seiner Kampagne „Gesund ohne Selbstbehalt“ für die Abschaffung aller Selbstbehalte ein, da diese vor allem chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen bestrafen. Die Mehrwertsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente sollte so wie in Schweden, Irland und Großbritannien überhaupt abgeschafft werden, was deutlich zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen beitragen würde.
Die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage – die laut Gusenbauer bei einer durchschnittlichen Mehrbelastung von 25 Euro monatlich für die Betroffenen Besserverdiener rund 200 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen würde – ist zwar ein guter Ansatz, setzt allerdings voraus, dass das derzeitige System der Pflichtversicherung unbedingt aufrechterhalten und nicht durch eine Versicherungspflicht ersetzt wird, bei welcher Besserverdienende aus der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen und sich privat versichern. Der jüngste Vorstoß von Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler für verschiedene Versicherungsmodelle stellt die solidarische Krankenversicherung offen in Frage und zielt unverkennbar auf eine Zwei-Klassen-Medizin.
Im Unterschied zur SPÖ tritt der GLB für die Bemessung der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherungsabgaben – und damit auch der Krankenversicherung – nach der gesamten Wertschöpfung ein, um der rasanten Rationalisierung Rechnung zu tragen: „Es darf nicht akzeptiert werden, dass Unternehmen die durch Personalabbau ihre Lohnkosten senken und die Gewinne steigern immer weniger zur Finanzierung des Sozialstaates beitragen“, so GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.
Eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage muss auch dadurch erfolgen, dass alle geringfügigen Dienstverhältnisse einer vollen Versicherungspflicht unterliegen. Maßnahmen wie der Dienstleistungsscheck – der nur eine Unfallversicherung beinhaltet – sind dazu allerdings der falsche Weg: „Die höchste Zahl von Arbeitslosen in der zweiten Republik sowie die rasante Umschichtung bisheriger Vollzeit- zu geringfügigen Arbeitsverhältnissen höhlen die Finanzierungsgrundlage des Sozialstaates aus, daher sind gerade hier wirksame Gegenmaßnahmen notwendig“, so Antlanger abschließend.
Die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage – die laut Gusenbauer bei einer durchschnittlichen Mehrbelastung von 25 Euro monatlich für die Betroffenen Besserverdiener rund 200 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen würde – ist zwar ein guter Ansatz, setzt allerdings voraus, dass das derzeitige System der Pflichtversicherung unbedingt aufrechterhalten und nicht durch eine Versicherungspflicht ersetzt wird, bei welcher Besserverdienende aus der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen und sich privat versichern. Der jüngste Vorstoß von Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler für verschiedene Versicherungsmodelle stellt die solidarische Krankenversicherung offen in Frage und zielt unverkennbar auf eine Zwei-Klassen-Medizin.
Im Unterschied zur SPÖ tritt der GLB für die Bemessung der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherungsabgaben – und damit auch der Krankenversicherung – nach der gesamten Wertschöpfung ein, um der rasanten Rationalisierung Rechnung zu tragen: „Es darf nicht akzeptiert werden, dass Unternehmen die durch Personalabbau ihre Lohnkosten senken und die Gewinne steigern immer weniger zur Finanzierung des Sozialstaates beitragen“, so GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.
Eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage muss auch dadurch erfolgen, dass alle geringfügigen Dienstverhältnisse einer vollen Versicherungspflicht unterliegen. Maßnahmen wie der Dienstleistungsscheck – der nur eine Unfallversicherung beinhaltet – sind dazu allerdings der falsche Weg: „Die höchste Zahl von Arbeitslosen in der zweiten Republik sowie die rasante Umschichtung bisheriger Vollzeit- zu geringfügigen Arbeitsverhältnissen höhlen die Finanzierungsgrundlage des Sozialstaates aus, daher sind gerade hier wirksame Gegenmaßnahmen notwendig“, so Antlanger abschließend.