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Mitarbeiterbeteiligung als Zuckerl für Zustimmung zum Post-Börsengang?

  • Donnerstag, 19. Januar 2006 @ 21:31
News Als windiges und bereits auf eine künftige große Koalition orientiertes Manöver bezeichnet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Bestrebungen mit der Schaffung einer Mitarbeiterbeteiligung die Zustimmung der Gewerkschaft zum Börsengang der Post zu erreichen. Selbst Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss zugeben, dass die Postler zuwenig verdienen, als sie Aktien im größeren Umfang kaufen könnten. Es zeichnet sich somit ab, dass eine solche Mitarbeiterbeteiligung von Banken – Hauptanwärter dafür ist wohl die ÖGB-eigene BAWAG – vorfinanziert und durch Lohnverzicht der Beschäftigten abbezahlt werden soll.

„Für den GLB ist das von ÖGB und AK forcierte Modell der Mitarbeiterbeteiligung nichts anderes als eine sozialpartnerschaftliche Behübschung des realen Kapitalismus, ähnlich wie der Managersprache entsprungenen Modelle wie Corporate Social Responsibility oder Good Company Ranking“, meint dazu GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.

Die angebliche Schutzfunktion von Mitarbeiterbeteiligungen gegen einen Ausverkauf existiert letztlich nicht, wie gerade jetzt das Beispiel AMAG beweist: Dort will nicht nur deren Generaldirektor Klaus Hammerer seinen 40-Prozent-Anteil an multinationale Konzerne verkaufen, sondern auch die 20-prozentige Mitarbeiterbeteiligung steht zum Verkauf an. Ein großer Teil der Beschäftigten will lieber jetzt ihren Anteil zu Geld machen – die Rede ist zwischen 40.000 und 65.000 Euro pro Mitarbeiter.

Bei der voestalpine gibt es eine Mitarbeiterbeteiligung von 10,3 Prozent, die im Rahmen von Verteilungsoptionen bei Lohn- und Gehaltsabschlüssen durch Lohnverzicht finanziert wird. Dass heute rund ein Drittel der Voest ausländischen Pensionsfonds gehört, konnte die mit dem Österreich-Konsortium unter Federführung der Raiffeisen-Landesbank zu einer Sperrminorität verschränke Mitarbeiterbeteiligung damit auch nicht verhindern. Offen bleibt für die zwangsbeglückten Voestler, ob „ihre“ Beteiligung auch in Zeiten einer abflauenden Stahlkonjunktur noch attraktiv ist.

Die Funktion solcher Mitarbeiterbeteiligungen ist letztlich die Einbindung der Betriebsrats- und Gewerkschaftsspitzen in die Unternehmenspolitik, die im Gegenzug für die Stillhaltung der Beschäftigten zu sorgen haben. Der GLB ist hingegen für eine klare Trennung der Interessenslage: Betriebsräte und Gewerkschaften müssen für der Wertschöpfung angemessene Löhne und Gehälter kämpfen. Dafür ist eine klare Frontstellung nützlich, eine Einbindung in die Unternehmenspolitik hingegen immer ein Hindernis. Daher kann eine Mitarbeiterbeteiligung weder ein Ersatz für öffentliches Eigentum, noch für die Position der Beschäftigten gegenüber den Unternehmern sein.