GLB kritisiert die EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Donnerstag, 26. Januar 2006 @ 21:27
In einem Schreiben fordert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die 18 österreichischen EU-Abgeordneten auf, die EU-Dienstleistungsrichtlinie abzulehnen. Wörtlich heißt es in dem von der GLB-Bundesvorsitzenden Karin Antlanger gezeichneten Schreiben: „Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Am 14. Februar 2006 trifft das Europäische Parlament mit der Behandlung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung eine schwerwiegende Entscheidung über die Zukunft Europas. Diese auch als „Bolkestein-Direktive“ bekannte Richtlinie ist die bislang umfassendste Liberalisierungsmaßnahme der EU.
Sie musste nach massiven Protesten im Frühjahr 2005 zurückgezogen werden, wurde jedoch von der Kommission im Herbst neuerlich zur Behandlung aufgelegt. Der Binnenmarkt-Ausschuss hat im November 2005 mehrheitlich die jetzt dem Parlament vorliegende und als Kompromiss ausgegebene Version beschlossen, ohne an den grundsätzlichen Zielen etwas zu verändern.
Das Kernstück der Richtlinie ist das so genannte „Herkunftslandprinzip“, demzufolge für erbrachte Dienstleistungen die Bestimmungen des Herkunftslandes des Dienstleisters gelten sollen. Damit würde einem massiven Dumping bei Arbeitsrecht, Sozialstandards, Löhnen, Umweltbestimmungen und Konsumentenschutz Tür und Tor geöffnet. Außerdem würden dadurch in jedem EU-Mitgliedsstaat 25 unterschiedliche Rechtsordnungen gelten und damit ein juristisches Chaos entstehen.
Darüber hinaus unterscheidet die Richtlinie nicht zwischen klassisch privatwirtschaftlichen Dienstleistungen und elementaren öffentlichen Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge bzw. sozialen Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit. Beinhaltet ist ebenfalls der Bereich der Leiharbeit.
Laut einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstellten Studie der Wirtschaftsuniversität Wien wäre die Realisierung der Richtlinie unterm Strich negativ, da die langfristig davon erwarteten 10.000 Arbeitsplätze angesichts ähnlicher Prognosen bei früheren EU-Projekten kaum erreicht werden und somit die Nachteile für Lohnabhängige, Dienstleister und KonsumentInnen größer sind als die Vorteile.
Eine Realisierung der EU-Dienstleistungsrichtlinie würde zudem eine massive Schwächung der Politik vor allem in Hinblick auf eine damit verbundene Aushöhlung der öffentlichen Daseinsvorsorge bedeuten. Sie steht somit im diametralen Widerspruch zu elementaren Ansprüchen eines „sozialen Europas“. Antieuropäisch und damit verantwortlich für ein weiteres Anwachsen des Misstrauens gegenüber der EU sind somit nicht die KritikerInnen der Dienstleistungsrichtlinie, sondern vielmehr jene, die sie unter Missachtung aller berechtigten Einwände durchsetzen wollen.
Aus den genannten Gründen ersuchen wir Sie im Interesse der von den zu erwartenden negativen Auswirkungen Betroffenen, vor allem von Lohnabhängigen und KonsumentInnen, im Sinne politischer Verantwortung zu handeln und die EU-Dienstleistungsrichtlinie bei der Behandlung im Europäischen Parlament abzulehnen. Über eine Stellungnahme von Ihnen würden wir uns freuen.“
Der GLB hat bei seiner Bundeskonferenz am 30. April 2005 in zwei Resolutionen der Richtlinie eine klare Absage erteilt und an dieser Haltung hat sich bis dato nichts geändert.
Sie musste nach massiven Protesten im Frühjahr 2005 zurückgezogen werden, wurde jedoch von der Kommission im Herbst neuerlich zur Behandlung aufgelegt. Der Binnenmarkt-Ausschuss hat im November 2005 mehrheitlich die jetzt dem Parlament vorliegende und als Kompromiss ausgegebene Version beschlossen, ohne an den grundsätzlichen Zielen etwas zu verändern.
Das Kernstück der Richtlinie ist das so genannte „Herkunftslandprinzip“, demzufolge für erbrachte Dienstleistungen die Bestimmungen des Herkunftslandes des Dienstleisters gelten sollen. Damit würde einem massiven Dumping bei Arbeitsrecht, Sozialstandards, Löhnen, Umweltbestimmungen und Konsumentenschutz Tür und Tor geöffnet. Außerdem würden dadurch in jedem EU-Mitgliedsstaat 25 unterschiedliche Rechtsordnungen gelten und damit ein juristisches Chaos entstehen.
Darüber hinaus unterscheidet die Richtlinie nicht zwischen klassisch privatwirtschaftlichen Dienstleistungen und elementaren öffentlichen Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge bzw. sozialen Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit. Beinhaltet ist ebenfalls der Bereich der Leiharbeit.
Laut einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstellten Studie der Wirtschaftsuniversität Wien wäre die Realisierung der Richtlinie unterm Strich negativ, da die langfristig davon erwarteten 10.000 Arbeitsplätze angesichts ähnlicher Prognosen bei früheren EU-Projekten kaum erreicht werden und somit die Nachteile für Lohnabhängige, Dienstleister und KonsumentInnen größer sind als die Vorteile.
Eine Realisierung der EU-Dienstleistungsrichtlinie würde zudem eine massive Schwächung der Politik vor allem in Hinblick auf eine damit verbundene Aushöhlung der öffentlichen Daseinsvorsorge bedeuten. Sie steht somit im diametralen Widerspruch zu elementaren Ansprüchen eines „sozialen Europas“. Antieuropäisch und damit verantwortlich für ein weiteres Anwachsen des Misstrauens gegenüber der EU sind somit nicht die KritikerInnen der Dienstleistungsrichtlinie, sondern vielmehr jene, die sie unter Missachtung aller berechtigten Einwände durchsetzen wollen.
Aus den genannten Gründen ersuchen wir Sie im Interesse der von den zu erwartenden negativen Auswirkungen Betroffenen, vor allem von Lohnabhängigen und KonsumentInnen, im Sinne politischer Verantwortung zu handeln und die EU-Dienstleistungsrichtlinie bei der Behandlung im Europäischen Parlament abzulehnen. Über eine Stellungnahme von Ihnen würden wir uns freuen.“
Der GLB hat bei seiner Bundeskonferenz am 30. April 2005 in zwei Resolutionen der Richtlinie eine klare Absage erteilt und an dieser Haltung hat sich bis dato nichts geändert.