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Oktober 1950 und die Sozialpartnerschaft

  • Montag, 26. September 2005 @ 21:03
Geschichte von Manfred Groß

Unser Symposium fällt ja in äußerst bewegte Zeiten. Die Diskussionen und politischen Bandagen der letzten Tage sind die Begleitumstände einer Regierungspolitik, die immer offensichtlicher darauf gerichtet ist, die sozialstaatlichen Errungenschaften zu demontieren. Dabei geht es auf der einen Seite um Verschlechterung und Streichung sozialstaatlicher Leistungen, mit äußerst schmerzlichen Folgen für die Betroffenen, zum anderen aber auch um eine Änderung des Prinzips. Wenn etwa die Pflichtversicherung in den umlagefinanzierten Selbstverwaltungsbereichen einer bloßen Versicherungspflicht weichen soll, dann heißt das: Privatisierung der Sozialversicherung und Einbeziehung der Beiträge in die private Kapitalverwertung und somit das Ende der Sozialversicherungen und der sozialen Sicherheit. Oder wenn die Ausgaben des Staates mit den Einnahmen junktimiert werden - also das sogenannte Null-Defizit -, dann bedeutet das den Fall jeder Rechtssicherheit für staatliche Transferleistungen. Das alles geschieht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Gewerkschaften, bisher mittelbar oder unmittelbar in die Verhandlungen über die Sozialpolitik eingebunden, werden kurzerhand überfahren. Dabei müssen sie sich freilich selbst die Frage vorlegen, wie weit ihre Politik der vergangenen Jahre, ihre nachgiebige Haltung und ihr Verzicht auf konsequente Interessensvertretung selbst dazu beigetragen hat, ihren politischen Stellenwert zu entwerten. Es ist also ein besonderer Zeitpunkt, zu dem wir unsere Beratung führen und des großen Streiks vor fünfzig Jahren gedenken.

Die Denkwürdigkeit dieses Jahrestages liegt also nicht nur in der schönen runden Zahl „50“ – sie liegt vor allem darin, daß mit dem Jahr 2000 das Ende eines Phänomens eingeläutet wird, das seine Wurzeln in den Ereignissen vor fünfzig Jahren hat und nahezu ein halbes Jahrhundert die Politik unseres Landes geprägt hat: die Sozialpartnerschaft. In den Debatten über den großen Streik spielt die Diskussion darüber eine zentrale Rolle. Heute – unter den Bedingungen einer schwarz-blauen Regierung – hat dieses Thema enorm an Brisanz gewonnen. Die Kernfrage lautet dabei, ob die Sozialpartnerschaft im Wandel oder in Auflösung begriffen ist.

Ein Beispiel: Am vorigen Mittwoch bekam ich seitens des ÖGB ein umfassendes Konvolut an geplanten Gesetzesänderungen zugestellt, das sich von den Arbeitsmarktgesetzen über das Jugendausbildungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz bis hin zum Karenzgeldgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz erstreckt. Der ÖGB, die einzelnen Gewerkschaften und die Fraktionen wurden seitens der Regierung aufgefordert, innerhalb von drei Tagen zu begutachten und entsprechende Stellungnahmen oder Änderungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Umgehung annehmbarer Begutachtungsfristen ist schon unter der Großen Koalition – etwa bei den Verstaatlichtengesetzen oder im Zusammenhang mit den sogenannten „Sparpaketen“ – zur Anwendung gekommen. Jetzt ist sie aber zur Regel geworden. Und selbst die informellen Gespräche mit den Spitzen der Interessensvertretungen, wie sie früher in sozialpartnerschaftlicher Manier hinter verschlossenen Türen geführt wurden, unterbleiben heute.

Da drängt sich freilich die Frage auf, ob die regierenden Rechtsparteien im Verbund mit den Interessensvertretungen des Kapitals entschlossen sind, die Sozialpartnerschaft endgültig einzusargen. Oder besser gefragt: wird von Kapitalseite die Sozialpartnerschaft überhaupt noch als existent oder nicht schon als überflüssig betrachtet ?

Diese Frage möchte ich wie folgt beantworten: Mit Sicherheit sind mit den neuen politischen Machtverhältnissen, mit dem Beitritt zur Europäischen Union, mit der Währungsunion und ihrem Stabilitätspakt und mit den einschneidenden Veränderungen in der sozialökonomischen Basis der Gesellschaft wesentliche Grundlagen der Sozialpartnerschaft entfallen. Daher wird es auch kein Wiedererstehen in der alten Gestalt mehr geben können. Eine andere Frage ist aber, wie weit bestimmte Elemente sozialpartnerschaftlicher Durchsetzung von Kapitalinteressen lebensfähig sind. Und als Gewerkschafter interessiert mich vor allen Dingen die Frage, wie weit die Gewerkschaftsbewegung unter dem Vorschützen von „gesamtgesellschaftlichen“ oder „Staatsinteressen“ im veränderten System politischer Regulierung oder Herrschaftsausübung eingebunden bleibt.

Das ist die Frage nach der Funktion der Gewerkschaften als „Ordnungsfaktor“ des Systems und somit als der beruhigende Arm der Macht der Arbeiterklasse, oder aber als vitale und entschiedene Interessensvertretung. Hier gibt es durchaus widersprüchliche Vorzeichen. So viel steht aber fest: Besinnt sich der ÖGB auf seine ureigene Rolle als Interessensvertretung der Arbeitenden, dann muß er letztlich einen Bruch mit seinem über Jahrzehnte aufgebauten Selbstverständnis und auch mit seiner politischen Praxis vollziehen!

Der ÖGB findet gänzlich veränderte Bedingungen vor. Reagiert er nicht, so wird er sich in relativ kurzer Zeit in einer schweren Legitimierungs- und Identifikationskrise befinden, weil er in immer größerem Widerspruch zu wachsenden Teilen seiner Mitgliedschaft kommt.

Die Frage nach Gegenwart und Zukunft der Sozialpartnerschaft und nach der gesellschaftlichen Rolle des ÖGB macht einen Blick in die Vergangenheit notwendig. Was zu Anfang der fünfziger Jahre die Menschen bewegte und empörte, und was im September/Oktober 1950 zur großen Streikbewegung führte, kann aus heutiger Sicht als die entscheidende Formierungsphase der Sozialpartnerschaft – also jenes spezifisch geprägten Systems politischer Machtausausübung vom Ende der fünfziger Jahre bis dato – gesehen werden. Und wenn heute, allen Erkenntnissen der Historiker zum Trotz, die Legende vom „Putschversuch“ der KPÖ immer wieder aufgewärmt wird, so hat dies seine Begründung darin, daß sich die Streikbewegung gegen jene Preistreiberpakte richtete, die letztlich eine Vorform dieser Art der Herrschaftsausübung darstellte, denen sich SPÖ, ÖVP und nicht zuletzt auch die Spitzen der Verbände „ohne Wenn und Aber“ in der Folgezeit verschrieben haben.

Der Hebel zur Umsetzung einer Politik der – wie es damals hieß – „paktierten Inflation“ und des Eindämmens der Lohnbewegung war die sogenannte „Wirtschaftskommission“, die eine Vorwegnahme der späteren sozialpartnerschaftlichen Gremien – von der „Paritätischen Lohn- und Preiskommission“ abwärts – darstellte. Wie ihre Nachfolgegremien war auch sie nicht gesetzlich verankert oder legitimiert. In ihr waren die Vertreter der Regierung, der Kammern und des ÖGB vertreten. Über Druck der USA, die mit der Marshallplanhilfe wirtschaftspolitische Bedingungen, wie die forcierte private Kapitalbildung, verknüpften, wurden die sogenannten „Lohn-Preis-Pakte“ vereinbart.

In der Realität kam es zu schmerzlichen Beschränkungen in der Lohnbewegung, während die Verbraucherpreise galoppierten. Zugleich kam es zur Erhöhung der Agrarpreise bei gleichzeitigem Abbau der Stützungen, um über die eingesparten Mittel die Kapitalakkumulation staatlich ankurbeln zu können.

Die Lebensverhältnisse der arbeitenden Menschen verschlechterten sich rapide, die Empörung wuchs und griff auch weit in die sozialdemokratisch orientierten Teile der ArbeiterInnenschaft über. Die KPÖ und ihre Betriebsorganisationen zielten in dieser Situation sicher nicht auf die Machtübernahme, die auf Grund der Verhältnisse und der Tatsache, daß Österreich in vier Besatzungszonen geteilt war, auch gar nicht möglich gewesen wäre, sondern auf eine mächtige Streikbewegung gegen die Preistreiberpakte, gegen die Koalitionsregierung und gegen die Unterordnung des ÖGB. Heute könnte man sagen, daß der Streik gegen die Lohn-Preis-Pakte als Kristallisationspunkt des sich bereits abzeichnenden unsozialen und entdemokratisierenden sozialpartnerschaftlichen Regulierungssystems gerichtet war. Die Grundlage des Streiks aber war die materielle Not der Betroffenen und die um sich greifende Empörung.

Die Streikbewegung, an der bis zu 200.000 Menschen direkt beteiligt waren, scheiterte. Und man kann natürlich heute verschiedene Betrachtungen über Strategie und Taktik der KPÖ und der Streikleitungen anstellen – die Hauptursache des Scheiterns lag in der Vehemenz und Härte des Gegenschlages und in der Diskreditierung des Streiks als „Terroristischer Akt“ und als Putsch. Zugleich versuchte sich die ÖGB-Führung als die Bewahrerin der Demokratie zu profilieren und sich erfolgreich als „Ordnungsfaktor“ des Systems anzubieten. Der spätere ÖGB-Präsident Anton Benja sprach übrigens noch in den siebziger Jahren gerne und nicht ohne einen gewissen Stolz von den Gewerkschaften als „Ordnungsfaktor im System der Sozial- und Wirtschaftspartnerschaft“.

Das Scheitern des Streiks hatte schwerwiegende Folgen: Im ÖGB kam es zur Maßregelung und zum Ausschluß einer Reihe von Funktionären, darunter des ÖGB-Mitbegründers Gottlieb Fiala. Die kommunistischen GewerkschafterInnen wurden aus allen wesentlichen Entscheidungsebenen entfernt, in den Betrieben folgten politische Kündigungen, die bis zur regelrechten Zerschlagung von Betriebsorganisationen der KPÖ führten – und mittels der Putsch-Legende wurde jeder Versuch klassenbewußter GewerkschafterInnen, sich die Organisation als Instrument im Klassenkampf zu erhalten, diskreditiert.

Der neue Geist im ÖGB kristallisiert in der Person Franz Olahs. Der 1949 zum Bauarbeiterchef avancierte rabiate Antikommunist und Rechtspopulist mit dem Parteibuch der SPÖ nahm nach seinen Aktionen und Tiraden gegen die Streikenden und die KPÖ einen unaufhörlichen Aufstieg vom ÖGB-Vizepräsidenten über den ÖGB-Präsidenten zum Innenminister, ehe er dann über die Betrugsaffäre stürzte, im Zuge deren er Gewerkschaftsgelder abzweigte, die der Gründung der Kronenzeitung und paramilitärischer antikommunistischer Stoßtrupps dienten. Und das alles mit dem sicher nicht nur ideellen Segen des US-Geheimdienstes.

7In der ideologischen Debatte wurden die Sozialdemokraten im ÖGB zur ideologischen Speerspitze gegen die Kommunisten. Die sozialdemokratische Fraktion wurde über lange Jahre gewissermaßen zur antikommunistischen Kaderschmiede. Viele frühere Funktionäre in den Betrieben und in den Gewerkschaften erinnern sich, mit welcher Vehemenz und oft Gehässigkeit gegen sie vorgegangen wurde, wenn sie sich zur Gewerkschaftlichen Einheit oder seit 1974 zum Gewerkschaftlichen Linksblock bekannten. BetriebsratskandidatInnen und die UnterzeichnerInnen von Wahlvorschlägen wurden unter Druck gesetzt und nicht selten im Zusammenspiel von Mehrheitsfraktion und Geschäftsführungen, vor allem in der Verstaatlichten Industrie, mit Kündigung bedroht oder wirklich gekündigt.

Die inhaltliche wie organisatorische „Säuberung“ des ÖGB wurde also eingeleitet und das Organisationsleben entdemokratisiert, womit die wichtigste Voraussetzung geschaffen war, um die Gewerkschaften voll in das Herrschaftssystem zu intergrieren und die Sozialpartnerschaft aus der Taufe zu heben.

Die Voraussetzungen, dass es zu dieser spezifischen Form politischer Machtausübung kommen konnte, erschöpfen sich freilich nicht in der Rolle der Gewerkschaften, wenngleich diese auch eines der Wesenselemente der Sozialpartnerschaft war.

Wichtig war auch die relative Schwäche des österreichischen Kapitals und in diesem Zusammenhang der hohe Anteil der Verstaatlichten Industrie, der Gemeinwirtschaft und des verstaatlichten Kredit- und Bankensektors. Um hier Konkurrenzsituationen hintanzuhalten und beträchtliche Anteile des im staatlichen Sektor erwirtschafteten Mehrwerts in den vielfältigsten Formen an das private Kapital transferieren zu können, bedurfte es eines umfassenden Regulierungssystems, das mit der Paritätischen Kommission und ihren Untergliederungen nicht das Auslangen finden konnte und sich in weite Bereiche des Wirtschaftslebens erstreckte.

Auf der politischen Bühne bildeten die ÖVP-SPÖ-Koalitionen und der schon früh erstarkende politische Proporz den Humus dieses Systems, das auch in der Zeit der ÖVP-Alleinregierung zwischen 1966 und 1970 und den folgenden SPÖ-Alleinregierungen munter weiter wuchs und so gut wie alle Bereiche des wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens erfasste. Kein Sportverein, kein Autofahrerklub und kein Touristenverein, der nicht einer der beiden politischen Reichshälften zugeordnet und unterstellt worden wäre und keine führende Verwaltungsebene, keine Vorstandsetage im staatlichen Bereich und auch keine Vorstandsebene in den Sozialversicherungen, die nicht in trauter rot-schwarzer Absprache besetzt worden wäre.

Die sozialpartnerschaftliche Regulierung in ihrer Tripolarität - hier Regierung, also Staatsmacht, da Kapital und dort Arbeit - war allgegenwärtig. Gewählte Parlamente auf allen Ebenen und auch die Vollversammlungen der Selbstverwaltung hatten nachzuvollziehen, was in diesem System paktiert wurde.

Das war auch stets der entscheidende Angriffspunkt von Links: Sozialpartnerschaft führt zur Entdemokratisierung, Entpolitisierung der Masse der Menschen, Verschleierung von Klassengegensätzen und in der letzten Konsequenz zur Unterordnung der Gewerkschaften unter die Kapitalinteressen.

Freilich wäre es eine verkürzte Sicht der Dinge, im Phänomen „Sozialpartnerschaft“ nur deren entdemokratisierende Wirkung zu sehen: Die österreicheichischen Gewerkschaften entwickelten am „grünen Tisch“ wohl eine Politik fernab direkter Konfrontationen mit dem Kapital, die eine stark entpolitisierende Wirkung auf die Mitglieder hatte - was heute übrigens umso schmerzlicher zu Buche schlägt -, sie konnten aber auch nicht unwesentliche Erfolge in der Sozialpolitik und wichtige Schritte in der Kollektivvertragspolitik aushandeln. Und das machte die Sozialpartnerschaftskritik von Links für viele ArbeiterInnen und Angestellte vielfach schwer verständlich, weil dem Argument des Demokratieverlustes, der Unterordnung unter Kapitalinteressen und der Entpolitisierung die in Verhandlungen erzielten materiellen Ergebnisse von sozialdemokratischer Seite entgegengestellt wurden.

Erst mit der forcierten Kapitaloffensive Mitte der Achtzigerjahre, der Verschärfung der Verteilungspolitik und nicht zuletzt der Krise der Verstaatlichten Industrie und der von der rot-schwarzen Koalition eingeleiteten Politik der Entstaatlichung und Privatisierung begann sich dieses System immer löchriger zu zeigen. Und noch ein Faktor darf nicht übersehen werden, nämlich der Aufstieg der FPÖ unter Haider. Diese Partei war als politischer Faktor nicht ins Sozialpartnerschaftssystem eingebunden. Sie schoss konsequent gegen den Proporz - nicht aus demokratiepolitischen Gründen, sondern aus ihrer Orientierung auf radikale Marktwirtschaft und einen schlanken, straff organisierten Staat im Sinne der Kapitalherrschaft heraus. Und die FPÖ verband auch ihre Sozialpartnerschaftskritik von Anfang an mit der Zielsetzung, die Organisationen der Arbeiterklasse aus allen staatlichen Entscheidungsprozessen hinauszudrängen und in letzter Konsequenz zu zerschlagen.

Haiders Parolen wurden immer populärer, je stärker er die so genannte „Bonzenwirtschaft“ auf- und angriff, und dabei echte und empörende Missstände ans Tageslicht zog. Haiders Alternative zur Sozialpartnerschaft war und ist aber nicht die Demokratisierung politischer Entscheidungsprozesse - wie von Links gefordert - sondern deren Gegenteil: der Abbau des Sozialstaates und aller Institutionen, die diesen interessenspolitisch repräsentieren. Hier trafen und treffen sich FPÖ und entscheidende Teile der ÖVP, sodass die jetzige Koalitionsregierung gewissermaßen so etwas wie eine „logische Folge“ ist.

Nicht übersehen darf man auch den Umstand, dass mit dem EU-Beitritt und der Währungsunion sowie der damit verbundenen Abgabe bedeutender Kompetenzen der staatliche Regulierungsbedarf geringer geworden ist. Viele früher gefassten sozialpartnerschaftlichen Entscheidungen, etwa im Bereich der Stabilitätspolitik, des Außenhandelsregimes und der Marktgestaltung werden heute nicht mehr in Österreich vereinbart.

So sind also wesentliche Elemente sozialpartnerschaftlicher Regulierung und auch der Konsens zwischen SPÖ und ÖVP weitgehend weggefallen. Die Sozialpartnerschaft alten Zuschnittes gehört der Vergangenheit an, je mehr ihre Grundlagen abhanden kommen. Sie ist auch nicht mehr herbeizujammern, wie es führende GewerkschaftsfunktionärInnen sozialdemokratischen Zuschnitts tun. Das Kapital hat Morgenluft gewittert und wird unter eifriger Mithilfe der jetzt Regierenden den Kapitalismus pur mit all seinen antisozialen und antidemokratischen Folgerungen durchzusetzen versuchen.

Hier möchte ich Ernst Wimmer zitieren, der in seinem 1979 verfassten Buch „Sozialpartnerschaft aus marxistischer Sicht“ zu folgendem Schluss kommt:

„In unserem Lande ist die Dämpfung und Verschleierung der Klassengegensätze eine Realität, ihre Aufhebung jedoch nur Schein. Und in jeder Scheinwelt geht als Gespenst die Wirklichkeit um. Wer Probleme vor sich herschiebt, so lange es geht, wer sie abzutreiben trachtet, wird doch letzten Endes - außerhalb jeden Rechtsweges - über die Folgen bestraft, die sie dann haben. Auch unser Land ist kein Landstrich, von dem die Geschichte Abschied genommen hätte. Sie wird auch in unseren Breiten noch im Widerstreit der Interessen von Klassen gemacht.“
Wir erleben heute das immer offenere Aufbrechen dieser Klassengegensätze. Und in dieser Situation werden sich die Gewerkschaften als Klassenorganisationen den Kopf über die Botschaft der vor fünfzig Jahren Streikenden zerbrechen müssen: Kampflos ist nur der tiefe Fall in die Bedeutungslosigkeit zu erreichen. Die österreichische Gewerkschaftsbewegung geht - ob sie es will oder nicht - auf eine grundsätzliche Richtungsentscheidung zu, um die kein Weg herumführt. Und diese Entscheidung wird zur Schicksalsentscheidung.

Referat auf dem Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft „Der große Streik des September/Oktober 1950“, 30. September 2000
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 4/2000 & 1/2001