Wer bestimmt die Fristen?
- Samstag, 18. Juli 2015 @ 23:01
Betrachtungen zum Thema Kollektivverträge
Am 16. Mai 2015 hat der GLB unter mehreren Anträgen auch einen AK-Antrag zur Vereinheitlichung der Verjährungsfrist für nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Zulagen oder Überstunden gestellt. Derzeit ist es so, dass die nicht bezahlten Ansprüche generell innerhalb von drei Jahren einklagbar sind, außerhalb der drei Jahre verfallen die Ansprüche. Diese Regelung gilt aber nur so lange bis ein Kollektivvertrag nicht andere Verfallfristen vorsieht, somit kann die Verjährungsfrist von drei Jahren auf 3 Monaten herabgesetzt werden. Der AK-Antrag des GLB wollte alle ArbeitnehmerInnen bezüglich der Verjährungsfristen gleichstellen, da es sich hier um ein elementares Recht handelt. Die Gleichbehandlung von BürgerInnen ist sowohl in der österreichischen, als auch EU-Verfassung verankert.
Im österreichischen Zivilrecht beginnen die kürzesten Verfallsfristen mit drei Jahren. Laut EU-Recht muss jeder Rasierapparat, Staubsauger und Drucker eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren haben. Weiterhin stellt diese Regelung eine Wettbewerbsverzerrung dar, da für unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Auflagen gelten, somit werden die Unternehmen rechtlich unterschiedlich behandelt. Zum Schluss entgehen mit jetziger Regelung dem Sozial- und Finanzministerium Abgaben, die ihnen zustehen würden, da die entgangenen Bezüge durch die Verjährung weder von den Betroffenen noch von der AK verfolgt werden. Hier stellt sich die Frage, befinden sich die Kollektivverträge in Österreich in einem rechtsfreien Raum, oder gelten auch für diese das österreichische Recht sowie das EU-Recht.
Anscheinend ist dieser juristische Missstand weder der Gewerkschaft, die die Kollektivverträge aushandelt, der AK, die die ArbeiterInnen im Parlament vertreten, noch den zuständigen Ministerien aufgefallen. Es wäre wohl die Aufgabe der Gewerkschaft und der AK die ArbeitnehmerInnen-Rechte zu vertreten. Genau so wäre es die Pflicht des Staates, also der zuständigen Ministerien, für die rechtliche Gleichstellung aller BürgerInnen somit auch der ArbeiternehmerInnen zu sorgen. Toleranz und die Gleichstellung wird in der medialen und politischen Diskussion großgeschrieben, was zu befürworten ist, solange es ernst gemeint ist.
Umso mehr sollten der Staat in seiner Rechtsprechung als gutes Beispiel vorangehen. Die Verjährungsfrist von drei Monaten betrifft meistens LeiharbeiterInnen, wo es einen hohen Anteil an ausländischen Arbeitskräften gibt, die weder der deutschen Sprache noch geschweige des österreichischen Rechts mächtig sind. Diese ArbeiterInnen sind eine leichte Beute für die Firmen und haben keine wirkliche rechtliche Vertretung, womit sie zu Freiwild für die Unternehmer werden. Die Aufgabe des Staates und der Arbeitnehmervertretungen wäre diese rechtsfreien Räume zu schließen, da diese schließlich auch den inländischen ArbeitnehmerInnen schaden, weil sie diese unter Konkurrenzdruck stellen.
Zweitens entgehen hier dem Staat viele Einnahmen in Form der Sozialabgaben und der Lohnsteuer. Wir hören jeden Tag, wie hoch wir verschuldet sind, und wie viel wir zu sparen haben. Die politischen Parteien lamentieren laufend über zu wenige Einnahmen und zu hohe Schulden. Nun, hier hätten sie die Möglichkeit, das Rechtssystem so zu gestalten, dass mehr Einnahmen ermöglicht werden. Ich will sehr hoffen, dass es sich hier um eine zufällig entstandene und nicht eine willentlich herbeiführte Gesetzeslücke handelt. Durch die Duldung solcher Regelungen stellt sich der bürgerlicher Rechtsstaat selbst ad Absurdum, da er durch solche Gesetzeslücken seine eigenen Grundprinzipien in Frage stellt.
Man könnte natürlich sagen, es ist nicht so schlimm, der Staat funktioniert auch mit diesen kleinen Verfehlungen. Nun diese kleinen Verfehlungen führen zu fatalen Ereignissen, wie zu Hypo Alpe Adria. Es beginnt alles unscheinbar und nimmt dann mit der Zeit unbewältigbare Formen an. Bei dem Bankenuntersuchungs-Ausschuss kann man beobachten, wie alle Kontrollinstanzen versagt haben und wie systematisch weggeschaut wurde. Wir lassen damit immer ein Stück Ungerechtigkeit zu, in der Hoffnung, dass die Folgen nicht weitrechend sein werden.
Irgendwann gerät das ganze System aus dem Gleichgewicht und die Krisen bestimmen unser Leben, der Katzenjammer kommt hinterher, hätten wir nur anders gehandelt. Schließlich wird nach einem starken Mann gerufen, der wieder Ordnung in das marode System bringt. Es geht darum, auf versteckten Fallen hinzuweisen, wie am Beispiel der Kollektivverträge und Stellung zu beziehen, da die geschädigten ArbeitnehmerInnen in den meisten Fällen ahnungslos sind, mit dem Ergebnis, dass sie unter Umständen sehr viel Geld verlieren.
Anhand der Dreimonatsfrist, die im Bereich der Leiharbeit üblich ist, öffnet sich eine Gesetzeslücke, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Die Kollektivverträge bestimmen den Alltag der ArbeiterInnen und somit sind sie auch ein Teil der Gleichstellung im Alltag. Die Sozialpartner und der Gesetzgeber sind aufgefordert, sich mit dieser Frage aktiv auseinanderzusetzen.
Ein Beitrag von Rosa Stein
Am 16. Mai 2015 hat der GLB unter mehreren Anträgen auch einen AK-Antrag zur Vereinheitlichung der Verjährungsfrist für nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Zulagen oder Überstunden gestellt. Derzeit ist es so, dass die nicht bezahlten Ansprüche generell innerhalb von drei Jahren einklagbar sind, außerhalb der drei Jahre verfallen die Ansprüche. Diese Regelung gilt aber nur so lange bis ein Kollektivvertrag nicht andere Verfallfristen vorsieht, somit kann die Verjährungsfrist von drei Jahren auf 3 Monaten herabgesetzt werden. Der AK-Antrag des GLB wollte alle ArbeitnehmerInnen bezüglich der Verjährungsfristen gleichstellen, da es sich hier um ein elementares Recht handelt. Die Gleichbehandlung von BürgerInnen ist sowohl in der österreichischen, als auch EU-Verfassung verankert.
Im österreichischen Zivilrecht beginnen die kürzesten Verfallsfristen mit drei Jahren. Laut EU-Recht muss jeder Rasierapparat, Staubsauger und Drucker eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren haben. Weiterhin stellt diese Regelung eine Wettbewerbsverzerrung dar, da für unterschiedliche Unternehmen unterschiedliche Auflagen gelten, somit werden die Unternehmen rechtlich unterschiedlich behandelt. Zum Schluss entgehen mit jetziger Regelung dem Sozial- und Finanzministerium Abgaben, die ihnen zustehen würden, da die entgangenen Bezüge durch die Verjährung weder von den Betroffenen noch von der AK verfolgt werden. Hier stellt sich die Frage, befinden sich die Kollektivverträge in Österreich in einem rechtsfreien Raum, oder gelten auch für diese das österreichische Recht sowie das EU-Recht.
Anscheinend ist dieser juristische Missstand weder der Gewerkschaft, die die Kollektivverträge aushandelt, der AK, die die ArbeiterInnen im Parlament vertreten, noch den zuständigen Ministerien aufgefallen. Es wäre wohl die Aufgabe der Gewerkschaft und der AK die ArbeitnehmerInnen-Rechte zu vertreten. Genau so wäre es die Pflicht des Staates, also der zuständigen Ministerien, für die rechtliche Gleichstellung aller BürgerInnen somit auch der ArbeiternehmerInnen zu sorgen. Toleranz und die Gleichstellung wird in der medialen und politischen Diskussion großgeschrieben, was zu befürworten ist, solange es ernst gemeint ist.
Umso mehr sollten der Staat in seiner Rechtsprechung als gutes Beispiel vorangehen. Die Verjährungsfrist von drei Monaten betrifft meistens LeiharbeiterInnen, wo es einen hohen Anteil an ausländischen Arbeitskräften gibt, die weder der deutschen Sprache noch geschweige des österreichischen Rechts mächtig sind. Diese ArbeiterInnen sind eine leichte Beute für die Firmen und haben keine wirkliche rechtliche Vertretung, womit sie zu Freiwild für die Unternehmer werden. Die Aufgabe des Staates und der Arbeitnehmervertretungen wäre diese rechtsfreien Räume zu schließen, da diese schließlich auch den inländischen ArbeitnehmerInnen schaden, weil sie diese unter Konkurrenzdruck stellen.
Zweitens entgehen hier dem Staat viele Einnahmen in Form der Sozialabgaben und der Lohnsteuer. Wir hören jeden Tag, wie hoch wir verschuldet sind, und wie viel wir zu sparen haben. Die politischen Parteien lamentieren laufend über zu wenige Einnahmen und zu hohe Schulden. Nun, hier hätten sie die Möglichkeit, das Rechtssystem so zu gestalten, dass mehr Einnahmen ermöglicht werden. Ich will sehr hoffen, dass es sich hier um eine zufällig entstandene und nicht eine willentlich herbeiführte Gesetzeslücke handelt. Durch die Duldung solcher Regelungen stellt sich der bürgerlicher Rechtsstaat selbst ad Absurdum, da er durch solche Gesetzeslücken seine eigenen Grundprinzipien in Frage stellt.
Man könnte natürlich sagen, es ist nicht so schlimm, der Staat funktioniert auch mit diesen kleinen Verfehlungen. Nun diese kleinen Verfehlungen führen zu fatalen Ereignissen, wie zu Hypo Alpe Adria. Es beginnt alles unscheinbar und nimmt dann mit der Zeit unbewältigbare Formen an. Bei dem Bankenuntersuchungs-Ausschuss kann man beobachten, wie alle Kontrollinstanzen versagt haben und wie systematisch weggeschaut wurde. Wir lassen damit immer ein Stück Ungerechtigkeit zu, in der Hoffnung, dass die Folgen nicht weitrechend sein werden.
Irgendwann gerät das ganze System aus dem Gleichgewicht und die Krisen bestimmen unser Leben, der Katzenjammer kommt hinterher, hätten wir nur anders gehandelt. Schließlich wird nach einem starken Mann gerufen, der wieder Ordnung in das marode System bringt. Es geht darum, auf versteckten Fallen hinzuweisen, wie am Beispiel der Kollektivverträge und Stellung zu beziehen, da die geschädigten ArbeitnehmerInnen in den meisten Fällen ahnungslos sind, mit dem Ergebnis, dass sie unter Umständen sehr viel Geld verlieren.
Anhand der Dreimonatsfrist, die im Bereich der Leiharbeit üblich ist, öffnet sich eine Gesetzeslücke, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Die Kollektivverträge bestimmen den Alltag der ArbeiterInnen und somit sind sie auch ein Teil der Gleichstellung im Alltag. Die Sozialpartner und der Gesetzgeber sind aufgefordert, sich mit dieser Frage aktiv auseinanderzusetzen.
Ein Beitrag von Rosa Stein