Warum der Regress weg muss
- Freitag, 18. April 2014 @ 22:02
Claudia Klimt-Weithaler über den steirischen Pflegeregress
Die Steiermark ist das einzige Bundesland, in dem Kinder für pflegebedürftige Eltern eine „Verwandtensteuer“ entrichten müssen. Diese ist unter dem Namen „Pflegeregress“ bekannt. Bereits ab einem Netto-Monatseinkommen von 1.286 Euro wird kassiert – und dabei ist dem Land völlig egal, ob von diesem Einkommen auch noch andere Personen (Partner, Kinder) leben müssen oder nicht. Eine familienfeindlichere Maßnahme ist schwer vorstellbar.
Sozial nicht gerecht
Natürlich leuchtet es ein, dass Angehörige, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten dazu haben, auch einen Beitrag zur Pflege ihrer Eltern oder Kinder, falls dies nötig ist, beitragen sollen – über eine gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen. Der Regress ist aber keine sozial gerechte Maßnahme.
Der Regress ist eine Belastung für Menschen, die Kinder haben. Niemand wünscht sich, dass die eigenen Kinder so schwer belastet werden. Für alle anderen Pflegebedürftigen muss ohnehin die Allgemeinheit bezahlen, sobald die Ersparnisse aufgebraucht sind. Der Regress ist also eine Sondersteuer für Kinder. Das ist kein gutes Signal!
Die Grenze liegt in der Steiermark bei 1.284 Euro Nettoeinkommen im Monat. Das ist ein sehr niedriger Wert. Wenn ein Alleinverdiener oder eine Alleinverdienerin 1.284 Euro verdient und auch noch Kinder hat, ist genau derselbe Betrag fällig. Das benachteiligt wieder Menschen mit Kindern.
Nichts zum Vererben
Wenn Pflegebedürftige in ein Heim gehen, wird das Eigentum ohnehin herangezogen und es bleibt nichts zum Vererben über. Ausgenommen sind nur Personen, die eine so hohe Pension haben, dass ein Heimplatz damit finanzierbar ist. Das ist aber sehr selten der Fall. Für viele kommt das Pflegeheim einer Erbschaftssteuer von hundert Prozent gleich. Dafür wurde sie für Großgrundbesitzer und Superreiche abgeschafft, die sich ihre Pflege aus eigener Tasche leisten können.
Man darf nicht vergessen, dass die Allgemeinheit über Steuerleistungen das Pflegesystem schon jetzt finanziert. Ein Teil der Finanzierung erfolgt über die Länder, ein Teil über den Pflegefonds des Bundes. Die Steiermark lässt ca. fünf Millionen Euro liegen, weil die Politik beim Ausbau der mobilen Pflege säumig ist. Gleichzeitig werden neun Millionen durch den Regress eingehoben. Der Regress ist also auch ein Ausgleich für die Versäumnisse der Landesregierung. Alle anderen acht Bundesländer kommen ohne den Regress aus, nur in der Steiermark zahlt die Bevölkerung doppelt: Über die allgemeinen Steuern und zusätzlich über den Pflegeregress.
Besonders ungerecht ist, dass auch Leistungen wie die Pendlerpauschale und Abfertigungen zum Jahreseinkommen gerechnet werden. Wer einen Angehörigen in Pflege hat und z.B. von der Firma in Pension oder in die Arbeitslosigkeit geschickt wird, vom dem wird gleich einmal ein großer Teil der Abfertigung abkassiert, weil das Jahreseinkommen durch die einmalige Zahlung kurzfristig stark angestiegen ist.
18.000 Unterschriften
So wird die finanzielle Lage vom Zufall abhängig und pflegebedürftige Eltern haben noch ein schlechtes Gewissen, weil nicht nur ihr eigenes Vermögen, Haus etc. für die Pflege vollständig draufgeht, sondern auch noch das über Jahrzehnte angesparte der Kinder mit einem Schlag zu einem großen Teil weg ist. Das kann doch nicht die Lösung der Pflegefinanzierung sein?!
Wir kämpfen seit der Wiedereinführung unter LH Voves (SPÖ) und seinem Stellvertreter Schützenhöfer (ÖVP) für eine Abschaffung des Regresses. Dafür wurden über 18.000 Unterschriften gesammelt. Die Landesregierung steht unter Druck, will aber vorerst noch an dieser ungerechten Maßnahme festhalten. Nur der Druck von unten kann Schluss machen mit dieser steirischen Angehörigensteuer.
Claudia Klimt-Weithaler ist Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag
Die Steiermark ist das einzige Bundesland, in dem Kinder für pflegebedürftige Eltern eine „Verwandtensteuer“ entrichten müssen. Diese ist unter dem Namen „Pflegeregress“ bekannt. Bereits ab einem Netto-Monatseinkommen von 1.286 Euro wird kassiert – und dabei ist dem Land völlig egal, ob von diesem Einkommen auch noch andere Personen (Partner, Kinder) leben müssen oder nicht. Eine familienfeindlichere Maßnahme ist schwer vorstellbar.
Sozial nicht gerecht
Natürlich leuchtet es ein, dass Angehörige, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten dazu haben, auch einen Beitrag zur Pflege ihrer Eltern oder Kinder, falls dies nötig ist, beitragen sollen – über eine gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen. Der Regress ist aber keine sozial gerechte Maßnahme.
Der Regress ist eine Belastung für Menschen, die Kinder haben. Niemand wünscht sich, dass die eigenen Kinder so schwer belastet werden. Für alle anderen Pflegebedürftigen muss ohnehin die Allgemeinheit bezahlen, sobald die Ersparnisse aufgebraucht sind. Der Regress ist also eine Sondersteuer für Kinder. Das ist kein gutes Signal!
Die Grenze liegt in der Steiermark bei 1.284 Euro Nettoeinkommen im Monat. Das ist ein sehr niedriger Wert. Wenn ein Alleinverdiener oder eine Alleinverdienerin 1.284 Euro verdient und auch noch Kinder hat, ist genau derselbe Betrag fällig. Das benachteiligt wieder Menschen mit Kindern.
Nichts zum Vererben
Wenn Pflegebedürftige in ein Heim gehen, wird das Eigentum ohnehin herangezogen und es bleibt nichts zum Vererben über. Ausgenommen sind nur Personen, die eine so hohe Pension haben, dass ein Heimplatz damit finanzierbar ist. Das ist aber sehr selten der Fall. Für viele kommt das Pflegeheim einer Erbschaftssteuer von hundert Prozent gleich. Dafür wurde sie für Großgrundbesitzer und Superreiche abgeschafft, die sich ihre Pflege aus eigener Tasche leisten können.
Man darf nicht vergessen, dass die Allgemeinheit über Steuerleistungen das Pflegesystem schon jetzt finanziert. Ein Teil der Finanzierung erfolgt über die Länder, ein Teil über den Pflegefonds des Bundes. Die Steiermark lässt ca. fünf Millionen Euro liegen, weil die Politik beim Ausbau der mobilen Pflege säumig ist. Gleichzeitig werden neun Millionen durch den Regress eingehoben. Der Regress ist also auch ein Ausgleich für die Versäumnisse der Landesregierung. Alle anderen acht Bundesländer kommen ohne den Regress aus, nur in der Steiermark zahlt die Bevölkerung doppelt: Über die allgemeinen Steuern und zusätzlich über den Pflegeregress.
Besonders ungerecht ist, dass auch Leistungen wie die Pendlerpauschale und Abfertigungen zum Jahreseinkommen gerechnet werden. Wer einen Angehörigen in Pflege hat und z.B. von der Firma in Pension oder in die Arbeitslosigkeit geschickt wird, vom dem wird gleich einmal ein großer Teil der Abfertigung abkassiert, weil das Jahreseinkommen durch die einmalige Zahlung kurzfristig stark angestiegen ist.
18.000 Unterschriften
So wird die finanzielle Lage vom Zufall abhängig und pflegebedürftige Eltern haben noch ein schlechtes Gewissen, weil nicht nur ihr eigenes Vermögen, Haus etc. für die Pflege vollständig draufgeht, sondern auch noch das über Jahrzehnte angesparte der Kinder mit einem Schlag zu einem großen Teil weg ist. Das kann doch nicht die Lösung der Pflegefinanzierung sein?!
Wir kämpfen seit der Wiedereinführung unter LH Voves (SPÖ) und seinem Stellvertreter Schützenhöfer (ÖVP) für eine Abschaffung des Regresses. Dafür wurden über 18.000 Unterschriften gesammelt. Die Landesregierung steht unter Druck, will aber vorerst noch an dieser ungerechten Maßnahme festhalten. Nur der Druck von unten kann Schluss machen mit dieser steirischen Angehörigensteuer.
Claudia Klimt-Weithaler ist Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag