„Stöger-Tausender“!
- Samstag, 13. August 2016 @ 08:26
Josef Stingl, Bundesvorsitzender des GLB und Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes
Kurier, 11.8.2016: „Wer 30 Jahre zu wenig verdient hat, bekommt 1000 Euro Pension. Insbesondere Frauen profitieren von der Anhebung der Mindestpension ab 2017.“ Ist damit ein Meilenstein der Sozialpolitik erreicht? Einige Fakten:
Es gibt keine Mindestpension. Liegt die Bruttopension plus sonstige Nettoeinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so steht einem eine Ausgleichszulage zur Aufstockung zu. Zur Berechnung wird auch das Einkommen der Ehepartner herangezogen. Folge, viele, v.a. Frauen, fallen um diese berechtigte Existenzzulage um. Sieht so selbstbestimmtes Leben aus?
Derzeit liegt die Ausgleichszulage bei alleinstehenden bei 832,78 Euro und bei Eheleuten bei 1.323,58 Euro. Ab 1. Jänner 2017 sind es für Alleinstehende nach Willen des Sozialministers 1000 Euro – netto 949. Euro. Gleiches Ministerium gibt jährlich die Armutsgrenze bekannt. Sie lag 2015 bei monatlich 1.163 Euro bezogen auf die Einkommen 2014. Sollte die Pensionshöhe nicht generell über der Armutsschwelle liegen?
Die erhöhte Ausgleichszulage soll nicht allen zu Gute kommen. Voraussetzung für den „Stöger-Tausender“ sollen 30 Arbeitsjahre sein. Davon profitieren Frauen, die aufgrund von Teilzeitjobs oder geringer Entlohnung nicht ausreichend Pensionsansprüche erworben haben, vernachlässigt aber gleichfalls eine erkleckliche Anzahl an Frauen, die aufgrund ihrer Kinder- und Familienarbeit nicht auf die 30 Jahre Erwerbsarbeit kommen. Gleichbehandlung und gerecht?
Offen bleibt auch die Frage, nach der Erhöhung der Ausgleichszulage für Eheparnter_innen. Mit 1.323 Euro brutto für zwei Personen liegt der Betrag auch weit unter der Armutsschwelle. Abschließend die Frage: Ist die Erhöhung der Ausgleichszulage gut gemacht, oder nur „gut gemeint“, oder gar nur „ein politisches Schauspiel“?
Kurier, 11.8.2016: „Wer 30 Jahre zu wenig verdient hat, bekommt 1000 Euro Pension. Insbesondere Frauen profitieren von der Anhebung der Mindestpension ab 2017.“ Ist damit ein Meilenstein der Sozialpolitik erreicht? Einige Fakten:
Es gibt keine Mindestpension. Liegt die Bruttopension plus sonstige Nettoeinkommen unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so steht einem eine Ausgleichszulage zur Aufstockung zu. Zur Berechnung wird auch das Einkommen der Ehepartner herangezogen. Folge, viele, v.a. Frauen, fallen um diese berechtigte Existenzzulage um. Sieht so selbstbestimmtes Leben aus?
Derzeit liegt die Ausgleichszulage bei alleinstehenden bei 832,78 Euro und bei Eheleuten bei 1.323,58 Euro. Ab 1. Jänner 2017 sind es für Alleinstehende nach Willen des Sozialministers 1000 Euro – netto 949. Euro. Gleiches Ministerium gibt jährlich die Armutsgrenze bekannt. Sie lag 2015 bei monatlich 1.163 Euro bezogen auf die Einkommen 2014. Sollte die Pensionshöhe nicht generell über der Armutsschwelle liegen?
Die erhöhte Ausgleichszulage soll nicht allen zu Gute kommen. Voraussetzung für den „Stöger-Tausender“ sollen 30 Arbeitsjahre sein. Davon profitieren Frauen, die aufgrund von Teilzeitjobs oder geringer Entlohnung nicht ausreichend Pensionsansprüche erworben haben, vernachlässigt aber gleichfalls eine erkleckliche Anzahl an Frauen, die aufgrund ihrer Kinder- und Familienarbeit nicht auf die 30 Jahre Erwerbsarbeit kommen. Gleichbehandlung und gerecht?
Offen bleibt auch die Frage, nach der Erhöhung der Ausgleichszulage für Eheparnter_innen. Mit 1.323 Euro brutto für zwei Personen liegt der Betrag auch weit unter der Armutsschwelle. Abschließend die Frage: Ist die Erhöhung der Ausgleichszulage gut gemacht, oder nur „gut gemeint“, oder gar nur „ein politisches Schauspiel“?