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Steuerreform reparieren, Pendler entlasten

  • Donnerstag, 23. Juni 2016 @ 22:00
Steiermark Die Mängel der Steuerreform beschäftigten die steirische AK-Vollversammlung am 23. Juni 2016. Arbeiterkammerrätin Hilde Tragler (GLB-KPÖ), selbst Pendlerin, brachte einen Antrag zur Änderung des Pendlerpauschales ein. Die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent ist sicher eines der positiven Elemente der letzten Steuerreform. Die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen ist jedoch in der Praxis bei weitem nicht so hoch wie gedacht. Gerade PendlerInnen mit kleinem und mittleren Einkommen werden nur wenig entlastet. Die ungerechte Ausgestaltung des Pendlerpauschales blieb unangetastet.

Muss eine Arbeiterin beispielsweise mit dem Auto 42 km zur Arbeit pendeln, so erhält sie bei einem Verdienst von 1.750 Euro brutto gerade einmal 463 Euro Steuerentlastung. Findet sie jedoch an ihrem Wohnort eine Arbeit mit gleichem Verdienst, so bekommt sie eine Entlastung von 759 Euro jährlich.

Um dies zu reparieren hat die Fraktion GLB-KPÖ einen Antrag eingebracht. Das Pendlerpauschale soll in Zukunft in einen negativsteuerfähigen Absetzbetrag umgewandelt werden. Damit werden genau jene entlastet, die nur wenig verdienen und trotzdem weit fahren müssen, um eine Arbeit zu haben. Der Antrag wurde mit einer kleinen Textänderung mit breiter Mehrheit angenommen. Einzig die KammerrätInnen der AUGE/UG stimmten für eine Zuweisung zu einem Ausschuss.

Sogar einstimmig angenommen wurden die Anträge NachtschwerarbeiterInnen mehr Zusatzurlaub zu gewähren, die Pensionen zu sichern und Kürzungen durch eine Pensionsautomatik eine Absage zu erteilen.

Wie bei allen Anträgen bleibt natürlich auch hier abzuwarten, was damit passiert. Im Umgang mit den Anliegen anderer Fraktionen hat sich die FSG-Mehrheit bisher nämlich nicht mit Ruhm bekleckert. Wie üblich wurden auch diesmal wieder alle direkt an die Kammerführung gerichtete Anträge aus prinzipiellen Gründen abgelehnt. Die FSG argumentiert damit, dass man es für nicht sinnvoll halte Anträge an sich selbst zu richten und es ja AK-Vorstand und Ausschüsse gäbe. Wohlwissend, dass hier kleinere Fraktion nicht oder nur ohne Stimmrecht vertreten sind.

Der Antrag, die Arbeit aller Fraktionen auf der AK-Website darzustellen und alle Anträge (also auch abgelehnte) und Abstimmungsverhalten zu veröffentlichen, damit sich die Mitglieder der AK ein umfassendes Bild von der Arbeit der Vollversammlung machen können, wurde somit abgelehnt.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Steuerreform reparieren – PendlerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten

Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Steuerreform entlastet PendlerInnen mit geringem oder mittlerem Einkommen nur marginal. Pendelt ein Arbeiter/eine Arbeiterin beispielsweise von Voitsberg nach Graz (42 km) und verdient das Einstiegsgehalt der Metallindustrie (1.750,03 Euro) und bekommt das große Pendlerpauschale, so beträgt die jährliche Entlastung durch die Steuerreform lediglich 463 Euro im Jahr.

Geht die gleiche Person einer Arbeit an ihrem Wohnort nach und bekommt daher kein Pendlerpauschale, so wird sie hingegen mit 759 Euro jährlich entlastet. Durch die Konstruktion des Pendlerpauschales als Lohnsteuerfreibetrag, werden gerade jene, die ohnehin wenig verdienen und gezwungen sind weit zu pendeln, bestraft. Gleichzeitig haben diese Personen aber auch, die im Rahmen der Steuerreform beschlossenen Verschlechterungen, wie die Mehrwertsteuererhöhungen in einigen Bereichen, zu zahlen. Dass sich AK und ÖGB bei der Steuersenkung durchgesetzt haben, kann somit gerade aus dem Blickwinkel der PendlerInnen mit geringem Einkommen als nicht wahr angesehen werden.

Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, das Pendlerpauschale von einem Lohnsteuerfreibetrag in einen kilometerabhängigen, negativsteuerfähigen Absetzbetrag umzuwandeln, um vor allem einkommensschwächere PendlerInnen zu entlasten.

Antrag 2: Zusatzurlaub für NachtschwerarbeiterInnen ausweiten!

Arbeiter und Arbeiterinnen die dem Nachtschwerarbeitsgesetz unterliegen, haben nach dem Urlaubsgesetz Anspruch auf einen Zusatzurlaub. Die derzeitige Regelung sieht eine Staffelung aufgrund der bisher geleisteten Nachtschwerarbeitszeiten vor. Stehen zunächst zwei Werktage Zusatzurlaub zur Verfügung, so erhöht sich dieser Anspruch auf vier Werktage, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin fünf Jahre Nachtschwerarbeit geleistet hat. Sechs Werktage Anspruch haben jene, die bereits 15 Jahre Nachtschwerarbeit geleistet haben.

Aufgrund der besonders belastenden Tätigkeiten, ist die Hürde von 15 Jahren, um eine zusätzliche Woche Urlaub zu erlangen, als sehr hoch einzustufen. Vor dem Hintergrund, der bisher nicht erfolgreichen Bestrebungen eine sechste Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen einzuführen, erscheint es sinnvoll, hier einen ersten Schritt zu leisten und zumindest allen, die Nachtschwerarbeit leisten müssen, mindestens sechs Wochen Urlaub zu gewähren.

Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die Regelung des Zusatzurlaubes bei Nachtschwerarbeit dahingehend abzuändern, dass alle Personen, die Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß dieser Regelung haben, einen Anspruch auf sechs Werktage Zusatzurlaub bekommen.

Antrag 3: Arbeitszeitverkürzung und Wertschöpfungsabgabe – Jetzt!

Es mehren sich die Zeichen, dass viele Jahre lang schubladisierte soziale Forderungen möglicherweise wieder aufgegriffen werden. Bereits Anfang April 2016 war steirischen Medien zu entnehmen, dass der ÖGB Steiermark eine Arbeitszeitverkürzung auf bis zu 30 Wochenstunden und eine Wertschöpfungsabgabe „in den kommenden Jahren – sowohl in der Steiermark als auch auf Bundesebene“ – thematisiert und einfordert.

Anfang Juni 2016 setzte der neue Bundeskanzler beim Kärntner SPÖ Landesparteitag ebenfalls inhaltliche Vorgaben, die konkret mit dem Programm „Vorwärts“ der Kärntner Sozialdemokratie und dem daraus entwickelten Leitantrag zwecks Umverteilung des Vermögens ident waren.

Bundeskanzler Kern verwarf die Idee, „dass derjenige der Visionen hat einen Arzt brauche“, sondern sagte im Gegenteil: „Derjenige, der heute keine Visionen habe, brauche bald einen Arzt. Die Menschen brennen nicht für Kompromisse, sie brennen für die Haltungen. Daher dürfe die Sozialdemokratie nicht gleich mit Kompromissangeboten in Verhandlungen gehen.“

Die aktuelle SPÖ Linie sagt aus, dass der Faktor „Arbeit“ weiter entlastet wird, wogegen aber die höhere Besteuerung von Vermögen (die niedrigste in Europa) durchgesetzt werden muss. „Mein Wirt in Radenthein hat mehr Mitarbeiter und zahlt mehr Steuern in Österreich als der Weltkonzern Google. Es gehe nicht um „links-rechts-Ideologien“, sondern um einen vernünftigen Zugang zur Wirtschaft,“ so Kern.

Der Bundeskanzler bekannte sich u. a. zur jahrzehntelang „verräumten“ Wertschöpfungsabgabe – einer Idee (Stichwort: „Maschinensteuer“) aus den 80iger Jahren des ehemaligen Sozialministers Alfred Dallinger „für die sich nun die SPÖ zu engagieren hat.“ Auch gehe es nicht um alleinige, langsame Senkungen von Sozialleistungen, sondern ebenfalls um höhere Löhne/höhere Mindestlöhne. Es bleibt abzuwarten, ob in den nächsten Wochen und Monaten diese positiven Signale zu Gunsten der arbeitenden Menschen eine reale Chance auf Verwirklichung haben.

Die 7. Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert die Österreichische Bundesregierung und die Sozialpartner auf, rasch in einen Diskussionsprozess zu treten, um jahrzehntelange soziale Verbesserungen mit dem Ziel weiterer Arbeitszeitverkürzung, der Einführung einer Vermögenssteuer und der Verwirklichung einer Wertschöpfungsabgabe rasch und ohne Verzögerung voranzutreiben.

Antrag 4: Alle AK Anträge und Abstimmungsverhalten veröffentlichen!

Die AK Steiermark veröffentlicht derzeit nur die in der jeweiligen Vollversammlung angenommen Anträge auf ihrer Homepage. Beim Artikel zur jeweiligen Vollversammlung werden hierzu Downloadlinks zu den Anträgen der einzelnen Fraktionen geboten.

Gemeinsame Anträge scheinen nur bei der stimmenstärksten Fraktion auf. Anträge die einem Ausschuss zugewiesen und abgeändert wurden, erscheinen bei den Anträgen der nächsten Vollversammlung. Obwohl deren Inhalt nicht mehr den ursprünglichen Forderungen der einbringenden Fraktion entspricht, wird dies durch die Art der Darstellung auf der Kammerhomepage suggeriert. Mehrheitlich abgelehnte Anträge erscheinen hingegen überhaupt nicht auf der Homepage der AK Steiermark.

Durch die genannten Punkte ergibt sich eine verzerrte Darstellung der Arbeit der einzelnen Fraktionen. Im Hinblick auf die niedrige Wahlbeteiligung bei Arbeiterkammerwahlen erscheint es jedoch dringend geboten, die Arbeit der AK Vollversammlung und der darin vertretenen Fraktionen umfassend darzustellen und den Mitgliedern der AK Steiermark einfach zugänglich zu machen.

Die 7. Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark beschließt daher, alle eingebrachten Anträge auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Zudem wird das Abstimmungsergebnis in der Vollversammlung veröffentlicht. Bei zugewiesenen Anträgen wird zudem das Ergebnis der Behandlung im jeweiligen Ausschuss veröffentlicht und Textänderungen werden dem Ursprungstext gegenübergestellt.

Antrag 5: Pensionen sichern!

Ende Februar 2016 fand ein sogenannter Pensionsgipfel statt. Im Anschluss an diesen zeigte sich die Bundesregierung und damit auch Finanzminister Schelling mit dem Ergebnis zufrieden. Obwohl Finanzminister Schelling zum damaligen Zeitpunkt also schon ressortverantwortlich war, forderte selbiger Ende Mai die Einführung eines Automatismus im Pensionsbereich. Schelling argumentiert im Zusammenhang mit den Pensionen ausschließlich mit der gestiegenen Lebenserwartung und lässt die gestiegene Produktivität beispielsweise vollkommen außer Acht. Ein nach den Wünschen des Finanzministers konstruierter Mechanismus führt daher zwangsläufig zu Pensionskürzungen.

Mit besonderer Härte würde dies Frauen treffen, da diese häufiger mit prekären Beschäftigungsverhältnissen, schlechter bezahlten Teilzeitjobs und generell schlechter bezahlten Stellen konfrontiert sind. Das Risiko der Altersarmut steigert sich durch einen Automatismus weiter.

Die 7. Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, Verschlechterungen im Pensionssystem zu unterlassen und dem von Finanzminister Schelling vorgeschlagenen Pensionsautomatismus eine Absage zu erteilen.